Beschluss: |
Auf Empfehlung des Haupt-,
Personal- und Finanzausschusses beschließt der Stadtrat einstimmig, den
beiliegenden Entwurf der Betriebs- und Benutzungsordnung für das
EVS-Wertstoffzentrum Ottweiler mit Wirkung vom 01.06.2015 in Kraft treten zu
lassen.
Sachverhalt: |
Das EVS-Wertstoffzentrum Ottweiler ist nun schon seit
Oktober 2010 in Betrieb und wird von der Bürgerschaft gut angenommen.
Um einen geordneten und
reibungslosen Betriebsablauf in den EVS- Wertstoffzentren zu gewährleisten hat
der Entsorgungsverband Saar einen Entwurf einer Betriebs- und Benutzungsordnung
erarbeitet (siehe Anlage).
In einigen EVS-Wertstoffzentren
ist diese Betriebs- und Benutzungsordnung schon in Kraft getreten. In Ottweiler
soll dies nun auch erfolgen.
Die Verwaltung empfiehlt, den als
Anlage 3 beiliegenden Entwurf der
Betriebs- und Benutzungsordnung zu beschließen und zum 01.06.2015 in Kraft
treten zu lassen.
Der Vorsitzende verweist
auf die einstimmige Empfehlung des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses.