TOP Ö 4: Betriebs- und Benutzungsordnung für das EVS-Wertstoffzentrum Ottweiler

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Auf Empfehlung des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses beschließt der Stadtrat einstimmig, den beiliegenden Entwurf der Betriebs- und Benutzungsordnung für das EVS-Wertstoffzentrum Ottweiler mit Wirkung vom 01.06.2015 in Kraft treten zu lassen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Das EVS-Wertstoffzentrum Ottweiler ist nun schon seit Oktober 2010 in Betrieb und wird von der Bürgerschaft gut angenommen.

Um einen geordneten und reibungslosen Betriebsablauf in den EVS- Wertstoffzentren zu gewährleisten hat der Entsorgungsverband Saar einen Entwurf einer Betriebs- und Benutzungsordnung erarbeitet (siehe Anlage).

In einigen EVS-Wertstoffzentren ist diese Betriebs- und Benutzungsordnung schon in Kraft getreten. In Ottweiler soll dies nun auch erfolgen.

Die Verwaltung empfiehlt, den als Anlage 3 beiliegenden Entwurf der Betriebs- und Benutzungsordnung zu beschließen und zum 01.06.2015 in Kraft treten zu lassen.

 

Der Vorsitzende verweist auf die einstimmige Empfehlung des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses.