Beschluss: |
Auf
Empfehlung des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses beschließt der Stadtrat mit
28 Stimmen bei 2 Gegenstimmen die Annahme des Haushaltsplanes für das Jahr 2015
und den Erlass der als Anlage 1
beigefügten Haushaltssatzung.
Sachverhalt: |
Mit Schreiben vom 27.04.2015
wurde der Entwurf des Haushaltsplanes 2015 der Stadt Ottweiler zugestellt.
Der Ergebnishaushalt
2015 weist bei Erträgen (Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit und
Finanzerträge) von 20.122.410 € und Aufwendungen (Aufwendungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit sowie Zinsen und Sonstige Finanzaufwendungen) von 24.131.825
€ ein ordentliches Jahresergebnis in Höhe von -4.009.415 € aus. Dieses
Jahresergebnis beinhaltet nicht zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen wie
bilanzielle Abschreibungen (2.344.800 €), Aufwendungen für Pensions- und
Beihilferückstellungen (71.989 €) und Erträge aus der Auflösung von
Sonderposten (658.500 €).
Im Vergleich zum
Haushaltsjahr 2014 hat sich das planmäßige Jahresergebnis um rd. 1,9 Mio. € verschlechtert
(vgl. hierzu auch Vorbericht – Übersicht S. V6).
Das Jahresergebnis des
Ergebnishaushaltes beeinflusst die Entwicklung des Eigenkapitals der kommunalen
Bilanz. Das Eigenkapital in der Bilanz gliedert sich in die Allgemeine Rücklage
und die Ausgleichsrücklage. Die Ausgleichsrücklage der Stadt Ottweiler belief
sich zum Eröffnungsbilanz-Stichtag (01.01.2009) auf 3.841.041,49 € und wurde
zur Deckung des Fehlbetrages 2009 und teilweisen Deckung des Fehlbetrages
2010 vollständig aufgebraucht. Zur Gewährleistung der Fehlbetrags-Deckung
dient seither ausschließlich die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage (vgl.
Anlagen zum Haushaltsplan S. A14).
Im Finanzhaushalt
werden Einzahlungen und Auszahlungen abgebildet. Neben den Veranschlagungen in
den Bereichen laufende Verwaltungstätigkeit und Finanzierungstätigkeit enthält
dieser Teil des doppischen Haushaltes die Ansätze für den Bereich der
Investitionstätigkeit.
Aufgrund der
Veranschlagungen im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit und der zu
leistenden Tilgungs-Rate für Investitionskredite ergibt sich ein
jahresbezogener Kreditbedarf zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) in Höhe
von 2.697.418 €.
Das jahresbezogene
Defizit des Ergebnishaushaltes im Finanzplanungszeitraum steigt zunächst 2016
weiter an (-4.433.082 €), stagniert im Jahr 2017 (-4.430.809 €) und gestaltet
sich im Planjahr 2018 leicht rückläufig (-3.512.815 €). Damit einher geht auch
die planmäßige Entwicklung im Liquiditätskredit-Bereich (Bedarf 2016 =
2.955.744 €; 2017 = 3.013.952 €; 2018 = 2.086.764 €).
Diese Prognose basiert
im Wesentlichen auf den aktuellen Orientierungsdaten des Ministeriums für
Inneres und Sport (MdI), auf dem entsprechend der Veranschlagungen im
Kreishaushalt 2015 kalkulierten weiteren Anstieg der Kreisumlage und nicht
zuletzt auf der planmäßigen Entwicklung der eingeleiteten
Konsolidierungsmaßnahmen sowie auf dem im Jahr 2012 begonnenen aktiven
Zinsmanagement.
Seit dem Haushaltsjahr
2013 stellt das Land den Haushaltssanierungs-Kommunen aus dem Sondervermögen
„Kommunaler Entlastungsfonds“ (KELF) einen jährlichen Sanierungs-Beitrag von
insgesamt 17 Mio. € zur Verfügung. Aus diesem Fonds erhielt die Stadt Ottweiler
im Jahr 2013 eine Zuweisung in Höhe von 276.627 € und im Jahr 2014 in Höhe von
214.748 €. Nach aktuellem Kenntnisstand sollen KELF-Mittel auch über das
Haushaltsjahr 2014 hinaus gewährt werden. Konkrete Daten für 2015 liegen
derzeit noch nicht vor. Aufgrund der fortschreitenden Defizit-Entwicklung der
Haushalte in den saarländischen Kommunen kann jedoch zumindest davon
ausgegangen werden, dass künftig weitere Städte und Gemeinden an den jährlichen
Raten der KELF-Mittel partizipieren werden. Der Mittel-Ansatz wurde daher
vorsorglich auf 150.000 € reduziert.
Nach Informationen
über das Ende März von der Landesregierung erarbeitete Kommunalpaket Saar, das
auf dem Gutachten von Herrn Prof. Dr. Junkernheinrich über die Finanzsituation
der saarländischen Kommunen basiert, soll nunmehr die Absicht verfolgt werden,
die bisherige Zeitschienen-Vorgabe zum Abbau des zahlungswirksamen
strukturellen Defizites bis zum Jahr 2024 zu verlängern.
Sollte sich die
derzeitige Entwicklung jedoch fortsetzen, erscheint das angestrebte Ziel, ab
dem Haushaltsjahr 2024 den bis dahin aufgelaufenen Liquiditätskreditbestand
nicht weiter zu erhöhen, zumindest als ehrgeizig. Die Erreichung eines
Haushaltsausgleiches im Ergebnishaushalt ist, insbesondere vor dem Hintergrund der dort
veranschlagten bilanziellen Abschreibungen, nach wie vor in einem
überschaubaren Zeitraum nicht absehbar.
Die Grundlage für die
Ansätze im Bereich der Investitionstätigkeit bildet das Investitionsprogramm.
Investitions-Einzahlungen sind in einer Gesamthöhe von 2.866.000 € eingeplant.
Investitions-Auszahlungen sind in einem Gesamtvolumen von 3.575.500 €
veranschlagt. Der planmäßige Investitionskreditbedarf beläuft sich auf 709.500
€ (Allgemeine Investitionskredite i.H.v. 502 T€ zzgl. Sonderkredite i.H.v. 207,5
T€). Die Kalkulation des Kreditrahmens basiert auf dem geänderten
Berechnungsverfahren im Zusammenhang mit der erwarteten Novellierung des
Kredit-Erlasses (s. hierzu auch entsprechende Ausführungen in der Sitzungsvorlage
zum Investitionsprogramm 2014 bis 2018).
Nach derzeitigem
Kenntnisstand (telefonische Auskunft MdI vom 29.04.2015) sollen sowohl der
Haushaltserlass 2015 als auch der novellierte Krediterlass bis Mitte Mai 2015
an die saarländischen Kommunen übersandt werden und damit Gültigkeit erhalten.
Die Durchführung der
Investitionen steht, wie in der Vergangenheit auch, unter
Finanzierungsvorbehalt. Dies steht insbesondere im Zusammenhang mit der
Erteilung der erforderlichen Genehmigung des Kreditbedarfes und der Bewilligung
der erwarteten Zuschüsse, aber auch mit der Realisierung der veranschlagten
sonstigen Einnahmen (Grundstücksveräußerungserlöse u.a.).
Bisher aufgelaufene
Fehlbeträge sind im doppischen Haushalt nicht ersichtlich. Sie vermindern das
Eigenkapital der Bilanz.
Bestehende
Liquiditätskredite werden als Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur
Liquiditätssicherung als Passiv-Posten bilanziert. Das Jahresergebnis des
Ergebnishaushaltes nimmt wie vorstehend beschrieben Einfluss auf das Eigenkapital
der kommunalen Bilanz.
Die Finanzplanung ist
im Neuen Kommunalen Rechnungswesen (NKR) sowohl in den Ergebnishaushalt als
auch in den Finanzhaushalt integriert.
Maßgeblich für die
Feststellung, ob die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssanierungsplanes
besteht, ist die Erfüllung der Voraussetzungen des § 82a KSVG. Bei der Stadt
Ottweiler sind die Tatbestandsmerkmale des § 82a Abs. 1 Nr. 2 KSVG erfüllt, da
aufgrund der Haushalts- und Finanzplanungsdaten des Ergebnishaushaltes in den
Jahren 2015 bis 2018 zur Deckung der Jahresfehlbeträge die allgemeine Rücklage
jeweils um mehr als ein zwanzigstel (5 %) verringert werden muss (vgl.
Ausführungen auf den Seiten V 11 bis V 13 des Vorberichtes).
Seit
dem Haushaltsjahr 2011 stehen die jährlichen Haushaltserlasse vor dem
Hintergrund der Aufnahme der „Schuldenbremse“ in das Grundgesetz. Für das
Saarland bedeutet das die Vorlage eines ausgeglichenen Landeshaushaltes
schrittweise bis zum Jahr 2020, um Konsolidierungshilfen zu erhalten. Mit den
Haushaltserlassen 2011 und 2012 wurde für die saarländischen Kommunen die
Zeitschiene zur Erreichung des Haushaltsausgleiches zunächst übernommen und
soll jetzt, wie bereits vorstehend ausgeführt, bis zum Jahr 2024 verlängert
werden. Das bedeutet die Vorlage eines im Liquiditätssaldo (Saldo aus Ein- und
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit zuzüglich Tilgung) ausgeglichenen
(Finanz-)Haushaltes bis spätestens zum Jahr 2024. Das jährliche Volumen der
Haushaltsverbesserungs-Maßnahmen für die defizitären Städte und Gemeinden
orientiert sich an der so genannten „Bezugsbasis“, die für die Stadt Ottweiler
in Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt seit 2011 auf 1,3 Mio. € beziffert
wurde. Die Haushaltsverbesserungs-Quote lag im Jahr 2011 bei 5 % (65 T€) und
betrug ab 2012 jährlich 10 % (130 T€) der Bezugsbasis. Für das Haushaltsjahr
2015 wurde bislang keine anders lautende Regelung getroffen. Daher wurde für
den gesamten Finanzplanungszeitraum bis 2018 weiterhin von einer jährlichen
Verbesserungs-Quote im Volumen von 130 T€ ausgegangen.
Aktuellen
Informationen zufolge soll sich das künftige Berechnungsverfahren zur (Neu-)
Ermittlung des Defizit-Betrages am Finanzrechnungs-Ergebnis, beginnend beim
Rechnungsjahr 2014, orientieren. Der in einem komplexen Berechnungsverfahren zu
ermittelnde Grundlagen-Betrag soll dann jährlich fortgeschrieben werden.
Seit dem Haushaltsjahr
2012 ist die Aufstellung eines Haushaltssanierungsplanes verpflichtend, jeweils
über den Zeitraum der Finanzplanung. Der Haushaltssanierungsplan ist jährlich
fortzuschreiben, ebenso wie der Stellenplan gesondert vom Rat zu beschließen
und Bestandteil des Haushaltsplanes (§ 82a i.V.m. § 35 Nr. 15 KSVG). Das Volumen
der zu erbringenden Konsolidierungsmaßnahmen bis zum Finanzplanungsjahr 2018
auf der Grundlage der beschriebenen Voraussetzungen beläuft sich für die Stadt
Ottweiler auf insgesamt 975 T€.
Die Veranschlagungen
sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt sind über den gem. der KommHVO
vorgegebenen gesamten Zeitraum von sechs Jahren (Rechnungsergebnis 2013 sowie
Veranschlagungen für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018) dargestellt.
Aufwands-Positionen
bzw. –gruppen, die von den Ansätzen des Vorjahres erheblich abweichen, sind auf
den Seiten V 15 bis V 20 dargestellt. Weitere Einzel-Erläuterungen sind im
Produktbuch bei den jeweiligen Positionen bzw. Unter-Sach-Konten (USK)
ausgewiesen.
Im Übrigen wird auf
die Ausführungen im Vorbericht Bezug genommen.
Der Vorsitzende
erläutert:
„Meine
sehr verehrten Damen und Herren,
„„es ist nicht 5 vor 12!
es
ist 15 nach 2““
Mit
diesem Zitat von Prof. Junkerheinrich bei der heutigen Präsentation des
Gutachtens zu den Kommunalfinanzen, darf ich den Beratungspunkt „Haushaltsplan
und Haushaltssatzung 2015“ eröffnen.
Bei
der Vorstellung des Gutachtens wurde klar, was in der Vergangenheit falsch
gemacht wurde und wie wir durch ein langes Tal der Tränen, er sprach von 1 bis
2 Legislaturperioden, gehen müssen, um die Konsolidierung des HH hinzubekommen.
Doch
eins wurde mir auch klar!
Das
Gutachten basiert auf kameralen Daten.
Das
Lückenschlussmodell, welches die Erhöhung der Grundsteuer B, die Erhöhung von
Beiträgen und die Reduzierung von Personalausgaben vorsieht, ist nicht auf
unsere doppische HH-Führung berechnet.
D.h.
die vorgeschlagenen Maßnahmen im Gutachten sind um die doppische Differenz
anzuheben und bedeuten eine noch größere und umgreifendere
Maßnahmennotwendigkeit als bisher kommuniziert.
„„Daher
ist es auch nicht 15 nach 2, sondern kurz vor 4!““
Die
Haushaltssatzung 2015 steht unverändert unter dem Einfluss der gesetzlich
verordneten Schuldenbremse, dem Kommunalpaket Saar und den damit einhergehenden
Bedingungen des Kommunalen Entlastungsfonds.
Beides,
Schuldenbremse und Kommunalpaket, wirken sich in einem umfangreichen Maße auf
unsere Stadt aus, gibt den Konsolidierungskurs vor und schränkt die
Handlungsfähigkeit in den nächsten Jahren stark ein.
Ottweiler
– und dies ist Ihnen ja bekannt – hat ein strukturelles jährliches Defizit von
1,3 Mio €. Dieses Defizit gilt es – und das ist neu im Kommunalpaket SAAR - bis
2024 (vorher 2020) auf null zu senken, um dann ab 2025 keine neuen
Liquiditätskredite mehr zu machen. Dies verlangt von unserer Stadt jedes Jahr neue
strukturelle Einsparungen von 130.000 € bis wir die erwähnten 1,3 Millionen Euro
erreicht haben. Ziel ist es, zukünftig einen ausgeglichen Haushalt zu haben.
Zur
Deckung der laufenden Kosten müssen bei uns aber Kredite in Anspruch genommen
werden, deren Volumen von Jahr zu Jahr zunimmt. Der Gesamtbetrag dieser
sogenannten Liquiditäts- oder Kassenkredite in Ottweiler beläuft sich bis zum
Jahresende auf rund 18 Millionen Euro.
Die
Gesamtverschuldung unserer Stadt (einschl. Abwasserwerk und Freibad) beträgt
rund 4 Millionen [S1] Euro.
Um diese Kredite und vor allem die Zinsen, die wir ja für diese Kredite
bezahlen müssen, wieder einigermaßen in den Griff zu bekommen, hilft uns das
Land mit dem „Kommunalen Entlastungsfonds“, kurz KELF genannt mit rund 150.000
Euro in 2015 (280.000€ in 2013, 215.000 in 2014). Voraussetzung dafür
ist aber, dass wir jedes Jahr die erwähnten 130.000 Euro strukturell einsparen.
Hinzu
kommt, dass Ottweiler nur noch in begrenztem Umfang Investitionskredite gewährt
bekommt – für 2015 ein „allgemeiner Investitionskredit-Rahmen“ von € 495.000
Euro für die ganze Stadt. Ein sehr überschaubarer Betrag! Hinzu kommen die
Sonderkredite für Schaffung von Flüchtlingswohnraum von rund 195.000 € sowie
Investitionen im Bereich der Kindergärten von 12.500€.
Der
7. doppische Haushalt liegt Ihnen zur Beratung und Beschlussfassung vor. Die
Veranschlagungen sind sowohl im Ergebnishaushalt als auch im Finanzhaushalt
gem. den Vorgaben der Kommunalhaushaltsverordnung über einen Gesamt-Zeitraum
von 6 Jahren dargestellt.
Der
Haushaltsentwurf wurde im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 20.05.2015
beraten und einstimmig empfohlen. Die Ortsräte in den Ortsteilen haben
sich ebenfalls mit diesem Beratungspunkt befasst und einstimmig empfohlen. Vom
Ortsrat Ottweiler-Zentral liegt eine mehrheitliche Empfehlung vor.
Eine
Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit
ist erfolgt und wurde auch in Aussicht gestellt.
Zum
wiederholten Mal wurden die wichtigen Haushalts-Daten in einem 4-seitigen
Faltblatt zusammengestellt, das dazu beitragen soll, das umfangreiche
Zahlenwerk auch für die Bürgerschaft ein Stück transparenter und verständlicher
werden zu lassen.
Zunächst
gestatten sie mir bitte ein paar Ausführungen zu drei wesentlichen Bereichen
des Haushaltsplanes:
1.
Im Ergebnishaushalt
ergibt sich bei Gesamt-Erträgen von 20.122.410 Euro und Gesamt-Aufwendungen von
24.131.825 Euro ein Fehlbedarf von rd. 4 Mio. Euro [S2] und
ist doppelt so hoch als im Vorjahr (2,1 Mio). Ja, meine sehr verehrten Damen
und Herren, 4 Mio Euro!
Dies stellt eine deutliche Verschlechterung gegenüber
dem Vorjahr um rd. 1,9 Mio Euro dar, welche wir aber durch unser
politisches Handeln nicht zu verantworten haben. Wesentliche[S3]
Gründe für diese Defizit-Steigerungen sind nämlich Faktoren, die wir nicht
beeinflussen können. Dies sind:
-
Geringere
Schlüsselzuweisungen von rund 420 T€ gegenüber Planansatz 2014
-
Rückgang der
Gewerbesteuer von rd. 100T€
-
Bemerkenswerte
Erhöhung der Kreisumlage von rd. 800T€ gegenüber Planansatz 2014
-
Steigerung
Personalaufwand (insbes. Im Bereich Kinderbetreuung sowie Tarifsteigerung) von
rd. 500T€
-
Geringere
Zuweisungen aus dem KELF um rd. 50.000 € auf planerische 150.000€, wirken sich
ebenfalls negativ auf dieses Ergebnis aus.
Das Jahresergebnis des Ergebnishaushaltes beeinflusst
die Entwicklung des Eigenkapitals der Kommunal-Bilanz. Unser Eigenkapital in
der Eröffnungsbilanz betrug rd. 38,5 Mio. Euro. Ende 2015 wird es sich
planmäßig auf rd. 21,6
Mio. [S4] Euro
reduzieren.
Anmerken möchte ich auch, dass das aktive
Zinsmanagement mit 120.000 € gegenüber dem Vorjahr etwas geringer [S5] zu
einer Haushaltsstabilisierung beitrug.
1. Der im Finanzhaushalt ausgewiesene
Bedarf an Liquiditätskrediten beläuft sich in diesem Jahr auf rund 2,7 Mio €[S6] .
Er errechnet sich aus dem Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen des
konsumtiven Bereiches zuzüglich der Tilgungsrate für Investitionskredite im
Volumen von rd. 490 T[S7] €.
Hinzu kommen übertragene Ausgabeermächtigungen sowie planmäßig notwendige
Vorfinanzierungen, insbesondere im Zuschuss-Bereich. Bei dieser Berechnung
finden nur zahlungswirksame Größen Berücksichtigung. Dies erklärt die Differenz
zum Jahres-Fehlbedarf des Ergebnishaushaltes, wo auch beispielsweise
Abschreibungen und Pensionsrückstellungen zu Buche schlagen.
2. Das Investitionsvolumen beträgt in diesem Jahr stolze
rund 3,6
Mio €[S8]
. Die veranschlagten Investitions-Ansätze basieren auf dem in letzter
Stadtratssitzung beschlossenen Investitionsprogramm. Zur Finanzierung der
Investitionen ist neben Zuschüssen, Beiträgen und Verkaufserlösen die Aufnahme
von langfristigen Krediten in Höhe von insgesamt 709.500 Euro[S9]
vorgesehen. (Allgemeiner Kreditrahmen einschl. Sonderkredite)
Investitionen sind in folgenden Bereichen vorgesehen:
Bau von Krippenplätzen sowie Qualitätsverbesserung
in Kitas und Grundschulen |
|
|
Verbesserung der Infrastruktur und Umweltschutz |
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Sanierung der Altstadt |
|
|
Verbesserung des Brandschutzes |
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Förderung von Sport, Freizeit und Tourismus |
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Sanierung Hallen „Im Alten Weiher“ |
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Sanierung des Bahnhofes einschl. Fußgängerbrücke |
877.000
€ |
|
Umbau Linxweilerstraße |
420.000
€ |
|
Ersatzbeschaffungen für Verwaltung, Bauhof und
Fuhrpark |
|
Meine
sehr verehrten Damen und Herren,
die
Finanzsituation der saarländischen Kommunen insgesamt ist sehr, sehr ernst.
Ottweiler ist kein Einzelfall. Die Kassenkredite steigen deutlich an, auch wenn
wir im Landesvergleich noch ganz gut da stehen. Das Eigenkapital ist bei
gleichbleibender Entwicklung aber bis 2021, ggf. 2022 aufgebraucht! Und das ist
auch die prognostizierte Pleite von Professor Junkernheinrich.
Im
Bundesvergleich haben die saarländischen Kommunen den unrühmlichen ersten
Platz. Nur wenige Kommunen sind noch nicht im Haushaltssicherungsprozess.
Der
Haushalt 2015 steht – wie bereits angesprochen - unter dem Einfluss der
gesetzlich vorgeschriebenen Schuldenbremse im Grundgesetz.
Für
die Stadt Ottweiler besteht die Verpflichtung, das in Abstimmung mit dem
Landesverwaltungsamt durchschnittliche zahlungswirksame Defizit mit einem
Basiswert von 130.000 € sukzessive abzubauen und ab 2024 keine neuen
Liquiditätskredite mehr zu machen.
Die
Haushaltsverbesserungsmaßnahmen für das Jahr 2015 in Höhe von insgesamt 138.500 Euro[S10] wurden ebenfalls in der letzten
Stadtratssitzung beschlossen. Und auch in diesem Jahr wurden schmerzliche
Beschlüsse über notwendige Maßnahmen gefasst (Erhöhung Elternbeiträge in den
vorschulischen Einrichtungen).
Und
es wird weitergehen bis 2024 mit schmerzlichen und unpopulären Maßnahmen.
Und
es ist selbstverständlich, dass wir unseren eigenen Beitrag zur
Haushaltssanierung leisten müssen.
Unsere Kommune kaputt zu sparen kann aber nicht Ziel des politischen
Handelns sein. Nur aus eigener
Kraft wird die Erreichung des Haushaltsausgleiches in einem überschaubaren
Zeitraum nicht zu bewältigen sein. Das liegt nunmehr schwarz auf weiß als
Gutachten auf dem Tisch!
Bei
aller Einsicht in die Notwendigkeit eigener Anstrengungen ist es nunmehr
dringend geboten eine adäquate Finanzausstattung für die Kommunen durch Bund
und Land zu erhalten; und auch ein Haushaltssanierungswille bei der
Kreisverwaltung ist unumgänglich.
Zum
Abschluss danke ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an diesem Werk
mitgearbeitet haben. Ich danke aber auch allen Mitgliedern der Ortsräte und
Ihnen für Ihre engagierte Arbeit, den Plan zu studieren und zu beraten.
Meine
Damen und Herren, ich bitte Sie, den Haushalt 2015, zu beraten – herzlichen
Dank!
Herr Batz (CDU) nimmt wie folgt Stellung:
„Sehr
geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine
Damen und Herren,
heute
beraten wir den Haushalt 2015, den ersten seit der Kommunalwahl im letzten Jahr
mit neuen Mehrheiten im Rat. Wie es aber Tradition ist, möchte ich mich zuerst
herzlich bei der Verwaltung, vor allem bei den Mitarbeitern der Kämmerei, für
ihre Arbeit bedanken.
Was
ebenfalls nicht neu ist, ist die schwierige finanzielle Situation der Stadt
Ottweiler. Die Daten des Haushaltes sind ja bereits bekannt: Erträge von rund
20 Millionen Euro stehen Aufwendungen von rund 24 Millionen Euro entgegen, das
macht unter dem Strich ein Minus von 4 Millionen Euro, fast doppelt so viel wie
im letzten Jahr. Die Liquiditätskredite, unser kommunaler „Dispo“ wachsen
weiter an auf rund 18 Millionen Euro, erreichen also fast die Höhe der
Jahreseinnahmen. Um die Liquiditätskredite loszuwerden, dürften wir also ein
ganzes Jahr lang keinen einzigen Cent ausgeben. Diese Gegenüberstellung zeigt,
wie schwierig die finanzielle Lage ist.
Ein
wesentlicher Faktor für die Verschlechterung gegenüber dem letzten Jahr sind
geringere Schlüsselzuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich. Weil unsere
finanzielle Situation sich im Jahr 2013 im Vergleich zu den anderen
saarländischen Kommunen gebessert hat, haben wir in diesem Jahr keinen Anspruch
auf die Schlüsselzuweisung A – „A wie arm“. Wir haben also die paradoxe
Situation, dass es uns finanziell schlechter geht, weil es uns finanziell
besser ging. Wenn es nicht so ernst wäre, könnte man meinen, das ganze wäre ein
Sketch von Loriot oder Monty Python. Wichtigste Ursache ist aber der Anstieg
der Kreisumlage um rund 900.000 Euro. Damit erreicht die Kreisumlage einen
Rekordwert von fast 8 Millionen Euro, also ein Drittel unseres
Haushaltsvolumens, und ist erneut der größte Ausgabeposten. Rechnet man noch
die Erhöhung aus dem letzten Jahr dazu, kommt man auf eine Steigerung von rund
1,2 Millionen Euro seit 2013, also fast so viel wie die Stadt Ottweiler im
Rahmen der „alten“ Schuldenbremse zwischen 2011 und 2020 einsparen sollte
(nämlich 1,3 Millionen Euro). Sämtliche eigenen Sparanstrengungen, die die
Stadt Ottweiler in den letzten Jahren geleistet hat und noch in den nächsten
Jahren leisten muss, wurden mit einem Schlag zunichte gemacht. Alle Steuer- und
Gebührenerhöhungen, der Personalabbau und alle sonstigen „Schweinereien“, die
wir unseren Bürgerinnen und Bürger zugemutet haben und in den nächsten Jahren
noch werden zumuten müssen – mit einem Schlag verpufft! Wir drehen uns
finanziell also im Kreis und drohen in eine Vergeblichkeitsspirale zu geraten!
Eine
Ursache für die Explosion der Kreisumlage in den letzten Jahren liegt mit
Sicherheit in der Systematik der Kreisumlage. Eine Ebene (Bund oder Land) definiert
eine Leistung, eine zweite Ebene (der Landkreis) setzt sie um und kann dabei
zumindest in Teilen entscheiden, wie er sie umsetzt. Bezahlt wird das Ganze
dann von der dritten Ebene (den Gemeinden), die „am Ende der Nahrungskette“
stehen. Zur Sparsamkeit regt diese Konstruktion wahrlich nicht an. Ob darüber
hinaus beim Kreis überhaupt der Wille oder das Können zum sparsamen und
effizienten Wirtschaften da ist, da habe ich zumindest seit dem letzten
Auftreten des Kreis-Rechnungsprüfungsamtes in unserem
Rechnungsprüfungsausschuss doch erhebliche Zweifel. Dazu passt dann auch, dass
die Landrätin, anstatt sich um eine Reduzierung der Kreisumlage und damit um
eine Verbesserung der finanziellen Situation der Kreiskommunen zu kümmern,
lieber die Flucht nach Saarbrücken antritt und die eigene Finanzsituation
verbessert. Gerade in der jetzigen Situation ist so ein Verhalten völlig
verantwortungslos! Auf den Nachfolger im Landratsamt – wer auch immer das wird
:-) – kommt also ein schwieriges Erbe zu.
Eine
wichtige Neuerung gibt es beim diesjährigen Haushalt: Er ist der erste Haushalt
einer „neuen“ Zeitrechnung, der Haushalt 1 nach Junkernheinrich. In einer
Haushaltsrede in diesen Tagen darf natürlich das Junkernheinrich-Gutachten
nicht fehlen. Frei nach Woody Allen könnte man auch sagen: „Was Sie schon immer
über die kommunale Finanzsituation im Saarland wissen wollten, aber bisher
nicht zu fragen wagten“. Nachdem es lange angekündigt wurde und fast so
gespannt erwartet wurde wie ein englischer Thronfolger, wurde es dann Anfang
März einem erlauchten Kreis in der Saarbrücker Staatskanzlei vorgestellt. Dort
wurde eine 39seitige Powerpoint-Präsentation gezeigt. Als ich dann selbst unter
Umwegen an die Präsentation gelangt bin, war das Ergebnis eher ernüchternd.
Dass die saarländischen Kommunen zuwenig Geld einnehmen und davon zuviel
ausgeben, konnte wohl niemanden überraschen. Die einzige Erkenntnis zu
Ottweiler war, dass wir unsere Grundsteuer B von derzeit 380 Prozent auf 471
Prozent anheben müssten, wenn wir unser strukturelles Defizit zu einem Viertel
über diese Maßnahme schließen wollen. Die Daten basieren allerdings auf den
Jahren 2007 bis 2012, also noch vor dem extremen Anstieg der Kreisumlage.
Danach wurde dann fast jeden Tag eine neue Sau durchs (mediale) Dorf getrieben,
z.B. die Themen Steuererhöhungen, Gemeindefusionen oder Bäderschließungen. Zwei
Wochen nach der Vorstellung hat dann die saarländische Landesregierung
beschlossen, Junkernheinrich „Eins zu eins“ umzusetzen, obwohl es noch gar
nicht vorlag. Denn veröffentlicht wurde das Gutachten erst drei Wochen später,
Mitte April. Danach gab es die eine oder andere öffentliche
Diskussionsveranstaltung, z.B. bei der Arbeitskammer, und erst heute (!), also
nachdem das Gutachten seit knapp drei Monaten Thema ist, gab es dazu eine
Veranstaltung für die Bürgermeister und Fraktionsvorsitzenden in den
Gemeinderäten, also denen die es umsetzen müssen. Diejenigen, die sich nachher
von ihren Bürgern die Beschwerden anhören dürfen, dass wieder alles teurer wird
(Steuern, Gebühren etc.), erfahren es mal wieder als letztes. Das ist
schlechter Stil, so geht man mit ehrenamtlichen Mandatsträgern nicht um! So
läuft man Gefahr eine Art der Politikverdrossenheit zu bekommen. Diesmal nicht
bei denen, die wählen gehen (oder meistens nicht), sondern bei denen, die sich
haben wählen lassen.
Jetzt
aber zum Inhalt des Gutachtens: Wenn man sich durch die ganzen 413 Seiten
geballte Statistik des Gutachtens gekämpft hat, so fällt das vorher
ernüchternde Fazit trotz des einen oder anderen Fehlers vielleicht ein wenig
positiver aus, insgesamt ist der „News-Wert“ aber weiterhin nicht sehr groß.
Das ändert aber nichts daran, dass die Kernaussage „Zu geringe Einnahmen und zu
hohe Ausgaben“ natürlich stimmt. Interessant ist eigentlich nur, wie hart der
Gutachter mit der im Saarland faktisch nicht vorhandenen Kommunalaufsicht (oder
besser „Kommunalnachsicht“) ins Gericht geht. Deren Verhalten in den letzten
Jahren gleicht eher einer antiautoritären Erziehung als einer Aufsicht. Bei den
Erfahrungen, die ich in den letzten Jahren mit der Kommunalaufsicht gesammelt
habe, wundert mich aber auch das nicht. Wir sind gespannt, was die geplante
Personalaufstockung bei der Kommunalaufsicht bringt, und man diese auch nutzt,
um den Städten und Gemeinden, bei dem was jetzt getan werden muss, hilfreich
und beratend zur Seite steht.
Was
steht im Gutachten zu Ottweiler drin, abgesehen von den schon erwähnten 471
Prozent Grundsteuer B? Nun, auf Seite 352 steht die wesentliche Erkenntnis:
Ottweiler ist eine C2-Kommune, d.h. (Zitat) ein „Ausgleich des strukturellen
Saldos ist nicht über einzelne oder mehrere endogene Maßnahmen höherer
Eingriffsintensität realisierbar, aber kommunaler Eigenbeitrag von 50 – 75 %
des strukturellen Defizits“. Soweit der Gutachter. Auf Deutsch heißt dies: Wir
können uns noch soviel Mühe geben, Steuern und Gebühren erhöhen, Personal
abbauen und ggf. Einrichtungen schließen, unser strukturelles Defizit können
wir maximal um 75 % abbauen. Wir befinden uns damit in illustrer Gesellschaft
mit sieben anderen saarländischen Kommunen, u.a. Merzig, Völklingen,
Spiesen-Elversberg oder St. Wendel. Am schlimmsten sieht es in den C4-Kommunen,
die ihr Defizit maximal um ein Drittel reduzieren können; C4 wohl deshalb, weil
dort im Haushalt ordentlich „Sprengstoff“ ist. Ohne Hilfe von außen, ob jetzt
Bund oder Land, können wir also unseren Haushalt nicht sanieren, ist Ottweiler
nicht zu retten. Wir begrüßen deshalb die Ankündigung des Landes, auf weitere
finanzielle Eingriffe bei den Kommunen zu verzichten. Auch der Bund muss
dauerhaft vor allem im Sozialbereich helfen, nicht nur mit einem einmaligen
Investitionsprogramm, wie es momentan geplant ist. Gerade weil wir Hilfe von
außen brauchen, sind wir aber in der Pflicht, alles zu tun, was in unserer
Macht steht, damit wir auch glaubwürdig Hilfe einfordern können. Mit den
Sparbeschlüssen, die wir in den letzten Jahren immer parteiübergreifend mit
großen Mehrheiten gefasst haben, sind wir auf einem guten Weg. Ich habe auch
das Gefühl, dass sich der Rat dem Ernst der Lage bewusst ist, das Klima im Rat
ist – trotz einiger kleiner Rückschläge – im letzten Jahr angenehmer geworden
und ich hoffe, dass wir diesen Weg gemeinsam weitergehen können.
Wie
geht es jetzt weiter? Nun, der Schwerpunkt sollte nicht nach hinten gerichtet
sein auf der Suche nach Schuldigen, wenn überhaupt dann nach Ursachen, sondern
nach vorne. Voraussichtlich bekommen wir etwas mehr Zeit zum sparen, statt 2020
müssen wir unser strukturelles Defizit erst 2024 auf Null gefahren haben. Wie
hoch dieses strukturelle Defizit ist und wie es berechnet wird, wissen wir noch
nicht, denn der entscheidende Haushaltserlass des Landes, der sonst immer etwa
im November des Vorjahres kommt, ist jetzt Ende Mai des laufenden Jahres immer
noch nicht da. Ein Unding, wie soll man auf so einer Basis eigentlich seriös
einen Haushalt aufstellen? Aber beim Land dauern manche Dinge halt auch mal
etwas länger, das erleben wir ja auch bei der Augasse. Es gibt bei dieser Sache
aber noch einen anderen Haken. Auch wenn wir es mit allen Mühen schaffen, bis
2024 das strukturelle Defizit auf Null zu senken und ohne neue
Liquiditätskredite auszukommen, ist bis dahin – wenn sich die Zahlen weiter wie
prognostiziert entwickeln – das Eigenkapital aufgebraucht, wir sind also
offiziell pleite und müssen dann einen Sanierungshaushalt aufstellen. Das Thema
„Sparen“ wird uns also noch eine ganze Zeit treu bleiben. Erschwerend kommt
dann noch hinzu, dass es zukünftig wohl immer schwerer wird, Banken zu finden,
die uns Geld leihen, damit wir überhaupt Schulden machen können.
Dennoch
müssen wir alles daran setzen, dieses Ziel zu erreichen – nicht nur aus
rechtlichen, sondern auch aus moralischen Gründen. Wir können den Kindern, die
ja wegen des demographischen Wandels immer weniger werden, nicht eine Stadt
hinterlassen, die nicht mehr den Bürgerinnen und Bürgern gehört, sondern den
Banken (Thema Schulden) bzw. deren restliches Vermögen schon an die Zukunft
verpfändet ist (Thema Rückstellungen). Wenn wir unsere momentane Situation mit
dem „normalen“ Leben vergleichen, denn stellt sie sich wie folgt dar: Wir bauen
ein Haus und nehmen dafür einen Kredit auf. Soweit normal. Allerdings bezahlen
wir die Schulden nicht zurück; wenn das Haus dann den Kindern vermacht wird,
sind die Schulden noch da, das Haus ist aber den Alter gemäß schon etwas
abgenutzt. Und die Unterhaltungskosten, wie z.B. das Heizöl, wurden auch mit
Schulden bezahlt. Ich glaube, jeder sieht ein, dass es so nicht weitergehen
kann. In den nächsten Jahren muss der Haushalt wieder gründlich durchforstet
werden, der Begriff „Kostendeckungsgrad“ wird ein treuer Begleiter, alles muss
auf den Prüfstand und jeder Euro muss dreimal herumgedreht werden. Der Stadtrat
wird deshalb in Zukunft wohl noch öfter „NEIN“ sagen müssen, wahrscheinlich
werden wir auch um schmerzhafte Einschnitte nicht herumkommen. Für die Bürger
heißt das, dass sie mehr bezahlen müssen (Steuern und Gebühren) als bisher,
aber dafür weniger Leistung erhalten. Der Schwerpunkt liegt in Zukunft darauf,
das Bestehende zu erhalten. Dies allein wird schon schwer genug. An den
Sparbeschlüssen der Evangelischen Kirchengemeinde Ottweiler, mehrere Kirchen
und Gemeindehäuser zu schließen, kann man sehen, dass auch andere dieses
Problem haben – Wahrlich ein schwacher Trost. Daher wird Neues – auch wenn es
noch so wünschenswert ist – kaum machbar sein. Für große „Visionen“ ist kein
Platz mehr. Denn jeder Euro, den wir mehr an Schulden aufnehmen, schränkt
unseren Entscheidungsspielraum in Zukunft ein; Schuldenaufbau bedeutet also
Demokratieabbau.
Abschließend
erneut ein paar Worte zum diesjährigen Haushalt. Dieser wird den
Herausforderungen gerecht. Die Investitionen dienen dazu, die Substanz des
städtischen Vermögens zu erhalten und den bestehenden Sanierungsstau abzubauen.
Die städtischen Immobilien sind ja schon teilweise etwas älter und in einem
entsprechenden Zustand. An vielen Stellen im Haushalt findet man den Hinweis,
dass wegen des Alters der Gebäude die Aufwendungen für die Instandhaltung
steigen. Die geplanten Investitionen in diesem Jahr betragen rund 3,5 Millionen
Euro bei einem Stadtanteil von rund 700.000 Euro, der Rest kommt als Zuschuss
vom Land. Dem Bürgermeister ist es also gelungen, in Verhandlungen mit dem Land
das städtische Investitionsvolumen zu verfünffachen. Das ist bemerkenswert!
Aufgrund der aktuellen Situation sollte man noch anmerken, dass die Stadt in
diesem Jahr laufende Aufwendungen für die Kindertagesstätten in Höhe von rund
zwei Millionen Euro hat, wovon sie die Hälfte alleine trägt.
Vor der
Stadt Ottweiler und vor uns als Stadtrat liegen also große Herausforderungen
für die Zukunft. Die CDU-Fraktion wird diese Herausforderungen annehmen, wir
wollen nach vorne schauen und hoffen, dass die anderen Parteien im Rat diesen
Weg mitgehen werden. Der Haushalt 2015 bietet dazu die passende Grundlage,
daher stimmt die CDU-Fraktion zu.“
Herr Dr. Brück macht
folgende Ausführungen:
„Herr Bürgermeister, meine
sehr geehrten Damen und Herren,
der
Haushalt der Stadt Ottweiler ist in diesem Jahr spät dran. In früheren Jahren
war es üblich, dass wir im Dezember den Investitionsplan, im Januar den
Stellenplan und im März den Haushalt verabschiedet haben. Dies war damals
möglich, weil und die vom Innenministerium erstellten Rahmendaten, also der
sog. Haushaltserlass, Anfang Dezember vorlagen. Dieses Jahr hat sich der neue
Innenminister viel Zeit gelassen.
Der
Haushaltserlass liegt immer noch nicht vor. Dies ist nach unserer Auffassung
ein beispielloser Skandal. Die Verwaltung musste unter Hochdruck arbeiten, um
den Termin für die Haushaltssitzung doch noch halten zu können.
Warum
hat das solange gedauert? Dies lag im Wesentlichen an zwei Personen:
Prof.
Junkernheinrich und Innenminister Klaus Bouillon. Prof. Junkernheinrich hatte
die Aufgabe ein Gutachten über die Finanzlage der saarländischen Kommunen zu
erarbeiten, der Innenminister soll es umsetzen. Von der Art und Weise der
Umsetzung hat man in den vergangenen Wochen schon einen Eindruck erhalten,
speziell bei der transparenten Veröffentlichung der Gutachtens. Die ersten Informationen
haben wir, wie immer, aus der Zeitung erfahren. Dann gab es mehrere verdichtete
Teilpräsentationen für ausgewählte
Politiker. Zu diesem Zeitpunkt lag das vollständige Gutachten eigentlich noch
gar nicht vor. Dann wurde das Gutachten ins Internet gestellt, und wer wollte
konnte sich sie 400 Seiten ausdrucken (natürlich auf eigene Kosten). Ganz zum
Schluss wurde das Gutachten dann endlich mal denen präsentiert, die es wirklich
umsetzen müssen, den Bürgermeistern, den Kämmerern und Kämmerinnen und nicht zuletzt den Stadt- und Gemeinderäten, die die Folgen des
Gutachtens beschließen und den Bürgerinnen und Bürgern plausibel machen sollen.
Diese Veranstaltung fand vor vier Stunden statt, also gerade noch rechtzeitig
für die Ottweiler Haushaltssitzung.
Die
Transparenz des Innenministeriums war also eine geballte Ladung von
Nebelkerzen.
Dies
hat den Minister, aber auch einige andere Politiker nicht davon abgehalten
schon Pflöcke einzurammen, von denen einige inzwischen allerdings schon wieder
rausgezogen wurden.
Zum
Inhalt des Gutachtens jetzt nur ein paar Sätze, da wir das heute in Saarbrücken
Gesagte erst langsam verdauen müssen.
Zur
Beurteilung des „Junkernheinrich Gutachten“ muss man 10 Jahre zurückgehen.
Damals
wurde das, nach seinem Autor benannte „Hesse Gutachten“ präsentiert, das sich mit der Struktur der saarländischen
Verwaltung, d.h. Land, Landkreise und Kommunen und einer möglichen
Effizienzsteigerung, und damit verbunden einer
Kostensenkung, befasste.
Das
Gutachten hatte drei wichtige Ergebnisse:
1. Wir haben zu viel
Landkreise
Das „Junkernheinrich Gutachten“ bei dem das Land vorsichtshalber gleich wegelassen
wurde, kam zu vier wesentlichen Ergebnissen:
1. Wir haben zu viel Landkreise
Der
neue, vierte Punkt ist allerdings auch nicht ganz neu, denn das fordern
Kommunalpolitiker aller Parteien schon seit langem.
Also:
Alter Wein in neuen Schläuchen oder auf saarländisch: altes Fleisch in neuer
Bouillon
Die detaillierte Auswertung des Junkernheinrich
Gutachtens wird uns noch Monate wenn nicht Jahre beschäftigen.
Nun
zu unserem Haushalt
Gestatten
Sie mir zunächst einen kleinen Rückblick:
Im
Jahr 2009 hatten wir im Ergebnishaushalt ein Defizit von 2,6 Mio.€ eingeplant,
2011 waren es sogar 5 Mio. €. Im Jahr
2013 haben wir ein Rechnungs-Ergebnis von -1.4 Mio. erreicht, wir waren also
über dem Berg. 2014 stieg dann das Defizit wieder auf 2 Mio. € an und für das
laufende Jahr planen wir mit 4 Mio. € Defizit. Wir sind also wieder kurz vor
dem Gipfel. Ob das allerdings der gleiche Gipfel ist möchte ich an dieser
Stelle bezweifeln. Zwischenzeitlich haben Bund Land und Kreis noch einige Meter, oder besser
Millionen draufgetan.
Aus
den Medien hört man aber landauf, landab, dass die Steuern reichlich fließen,
der Bund wäre gegenüber den Kommunen durchaus spendabel, und auch die Landesregierung will sich mit
ihren klebrigen Finanzfingern zurückhalten. Also eigentlich beste
Voraussetzungen für einen optimistischen Haushalt.
Davon
ist aber im Haushaltsentwurf 2015 wenig sehen.
Das
negative Jahresergebnis von 2 Mio. € im Ansatz 2014 wird sich 2015 verdoppeln
und nach der Finanzplanung erst wieder 2018 vermindern. Und das, obwohl wir uns
jedes Jahr in zähem Ringen 130.000 € aus den städtischen Rippen schneiden!
Die
Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit werden bis 2018 von 20 Mio. € auf
21 Mio. € ansteigen. Im gleichen
Zeitraum steigen die Aufwendungen, also die Ausgaben, auf 24 Mio. €. Kein
Problem sagt Junkernheinrich, Ihr müsst nur eure Gebühren und Steuern kräftig
erhöhen, dann passt das.
Die
Stadt Ottweiler wurde in den achtziger Jahren schon einmal entschuldet, Damals
mussten wir bereits einen erheblichen Personalabbau beschließen, der dann in
den Folgejahren durch den damaligen Bürgermeister und die damalige SPD Mehrheit
im Stadtrat auch umgesetzt wurde . Wir sehen nun mit Interesse den Vorschlägen
entgegen, die der neue Bürgermeister und die CDU Mehrheitsfraktion machen
werden um diesen Kraftakt zu wiederholen.
Bei
der Aufstellung des diesjährigen Sanierungsplanes haben wir uns nach zähem
Ringen auch mit der CDU auf eine Erhöhung der Gewerbesteuer geeinigt. Wie die
Mehreinnahmen zur Abfederung andrer Gebührenerhöhung verwendet werden soll ist
noch etwas strittig. Wenn ich mir die Entwicklung unseres Ergebnishaushaltes
und die übrigen Randbedingungen, wie z.B. die Entwicklung der Kreisumlage oder
die kommenden Belastungen durch die Flüchtlinge anschaue, habe ich die
Befürchtung, dass diese Diskussion möglicherweise überflüssig wird. Darüber wie
das Nichts zu verteilen wäre brauchen wir uns nicht zu streiten.
Die
CDU hatte im Kommunalwahlkampf eine neue Politik für Ottweiler versprochen.
Davon
findet sich in diesem Haushaltsentwurf so gut wie nichts. Im
Investitionsbereich werden die Projekte fortgeführt, die bereits vor mehreren
Jahren begonnen wurden. Neue Entwicklungsideen sind nicht sichtbar. Die
Ausweitung des Sanierungsgebietes wurde eher aus der Not geboren, die marode
Turnhalle im alten Weiher kostengünstig erneuern zu müssen.
Dabei
gibt es durchaus Vorlagen. In fast jeder Kommune, so sicher auch in Ottweiler
gibt es eine große Schublade. In der liegt z.B. das „Hesse Gutachten“, ein
“Altstadt-entwicklungskonzept“, ein “Energiekonzept“, drei bis vier „Verkehrs-
und Parkraumkonzepte“, mehrere „Dorfentwicklungskonzepte“ und einiges mehr. .
Da gäbe es doch Anregungen.
Bleibt zu hoffen, dass das „Junkernheinrich
Gutachten“ nicht auch dort seine letzte Ruhe findet.
Der
Vorsitzende der CDU Fraktion hat in der letzten Haushaltssitzung in der Ära
Rödle heftigste Kritik an nahezu allem geübt was bis dahin in dieser Stadt
erreicht wurde. Jetzt, zwei Jahre später stellen wir fest: so schlecht kann das
Vergangene wohl doch nicht gewesen sein,
sonst hätten die neuen Mehrheiten doch alles geändert. Doch die CDU kocht
offensichtlich auch nur mit Wasser“
Vor
diesem Hintergrund kann ich wiederholen was ich schon bei den beiden
vorrangegangenen Haushalten gesagt habe: Dies ist ein Haushalt der Kontinuität,
den Bürgermeister Schäfer vorgelegt hat.
Er baut auf den Vorleistungen seines Vorgängers auf.
Das
Investitionsprogramm weist ein Volumen von 3,5 Mio. € aus. Rechnet man die 2,9
Mio. € aus dem Haushalt 2014 hinzu haben wir in diesen beiden Jahren insgesamt
ein Investitionsvolumen von 6.3 Mio. € vorgesehen. Berücksichtigt man
weiterhin, dass die St. Remybrücke mit knapp 600 T € bereits 2014 fertig sein
sollte, so müssen wir in diesem Haushaltsjahr, das schon fast zu Hälfte vorbei
ist, rund
4 Mio. verbauen. Wie soll das gehen mit 10 % Personalabbau?
Wer
über Personalabbau redet, redet über zwei Dinge: Menschen und Arbeit
Die
Menschen, also die Mitarbeiter, abzubauen ist nur sozial verträglich zu machen.
Das aber kostet viel Geld, das die Kommunen nicht haben, oder es dauert lange.
Die
Arbeit, die ja zunächst bleibt kann nur nachhaltig abgebaut werden wenn sie
entfällt. Damit entfällt auch zwangsläufig das Angebot für die Bürgerinnen und
Bürger. Die Verlagerung der Arbeit in Kooperationen, also kommunale
Kooperationen, kann höchstens einen Teil der Arbeit, und damit der Kosten,
reduzieren. Ein mehr oder weniger großer Teil der Personalkosten wird dann
einfach nur auf die Sachkosten verlagert.
Die SPD Fraktion ist der Auffassung, dass eine
grundlegende Inventur des Haushaltes, und damit auch des Handelns der
Verwaltung, notwendig ist, damit wir,
zumindest mittelfristig, planen können wieviel von dem was wir wollen auch noch
von uns umsetzt werden kann. Diese Inventur darf aber nicht erst stattfinden
wenn der Haushalt 2016 vorliegt sondern muss eigentlich morgen beginnen.
Der
Bürgermeister hat die anderen wesentlichen Zahlen zum Haushalt bereits genannt.
Die vorliegenden Unterlagen, die auch allen Bürgerinnen und Bürgern über das
Bürgerinformationssystem und das Internet zugänglich sind, sind sehr
ausführlich und umfassend. Es gibt Zusammenstellungen und Übersichten zu
einzelnen Bereichen. Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen, mich auch im
Namen meiner Fraktionen bei allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung für die geleistete Arbeit, die
Geduld das Engagement und die Kompetenz bedanken, die zur Erstellung dieses
Werkes notwendig waren. Die formale Qualität des Werkes hat unseren
uneingeschränkten Respekt und unsere Hochachtung.
Gestatten
Sie mir zum Schluss eine persönliche
Bemerkung, von der ich allerdings weiß, dass sie eine Reihe von Kollegen und
Kolleginnen teilen. Wir haben die Ausgaben der Stadt Ottweiler seit 2011 durch
das Sanierungsprogramm nachhaltig um 600 T € reduziert. Wir haben uns diese
Einsparungen nicht leicht gemacht und in langen Sitzungen und bisweilen in 1000
€ Beträgen zusammengekratzt. Wenn dann diese Bemühungen durch einen Federstrich
des Kreises oder des Landes zunichte gemacht werden, dann muss ich einfach
sagen, das macht keinen Spaß mehr, das ist unfair. Die Kommunen müssen
geschlossen handeln und insbesondere das Land und den Bund an ihre
Verpflichtungen erinnern. Die Kommunen sollten ursprünglich bis 2020 einen
Haushalt vorlegen, der keine neuen Kassenkredite enthält. Nachdem klar wurde,
dass dieses Ziel nicht erreichbar ist, wurde das Zieldatum einfach auf 2024
verschoben. Wenn man die vorliegende Finanzplanung hochrechnet, hat die Stadt
Ottweiler so um 2022 kein Eigenkapital mehr. Was passiert denn eigentlich dann?
Machen wir den Laden einfach zu, oder wie stellt sich das Land, dass nach
unserer Verfassung für die Finanzierung der Kommunen zuständig, das eigentlich
vor?
Die
SPD Fraktion wird diesem Haushalt trotz der Unzulänglichkeiten im Hinblick auf
die Zukunft zustimmen. Die künftigen Haushalte werden wohl eher noch
schwieriger werden. Die Kommunale Suppe wird zurzeit angerichtet, wieviel
Fleisch, Gemüse und vor allem Salz und Pfeffer am Ende drin ist, das ist noch
nicht raus. Aber eines ist klar: Wer sie auslöffeln muss. Die Bürgerinnen und
Bürger.
Es wird unsere Aufgabe sein zumindest die
Suppe so zu servieren, dass man sie essen kann. Die SPD in Ottweiler und ihre
Fraktion ist bereit sich, auch zusammen mit anderen Parteien und Gruppen,
dieser Herausforderung zu stellen
Meine
Damen und Herren, damit möchte ich meine diesjährige Haushaltsrede schließen, vielen
Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“
Herr Budke (FWG) führt
aus:
„Meine Damen und Herren des
Rates und der Verwaltung,
verehrte Anwesende,
bei
diesem Punkt werde ich nicht in das Zahlenwerk einsteigen, denn darüber ist
schon von einigen meiner Vorredner und auch in den Sitzungen gesprochen worden.
Wiederholungen bringen nichts. Alle Kommu-nen, alle Länder und der Bund sitzen
auf einem Schuldenberg mit zunehmender Tendenz. Ein Ende ist, wenn wir so
weiter machen, nicht in Sicht. Aber ein Weiterso darf es nicht geben. Einige
Städte und Gemeinden stehen schon am Abgrund der finanziellen Pleite. Wie
konnte es dazu kommen und was ist falsch gemacht worden?
Meine
Damen und Herren,
Begehrlichkeiten
darf es in der Kommunalpolitik nicht geben. So sehr man manche Dinge auch
wünschen mag. Denn die aufgelaufenen Millionenschulden müssen abgetragen
werden. Wer aber soll das tun, wann fangen wir an und wie soll das ablaufen?
Zunächst
- wer: Hier gibt es m. E. nach nur die normalen Bürger, die zur Kasse gebeten
werden. Es wird ein großes Geheule geben. Aber die kleinen Steuerzahler werden
sich nicht wehren können. An einen Aufstand glaube ich nicht. Die betuchte
Gesellschaftsschicht hat sich über alle Zeiten und Regierungsformen erfolgreich
gewehrt. Das wird auch weiterhin so sein. Also werden alle Steuern und Gebühren
erhöht werden müssen. Somit werden alle Dienstleistungen bis an die
Schmerzgrenze verteuert z. B. Bestattungswesen, Kita-Einrichtungen usw. um nur
einige zu nennen.
Dann
- wann: Der Zug ist längst abgefahren und nicht mehr aufzuhalten. Warum? Weil
das bisher niemand wollte. Die wenigen Mahner hatten keine Verbündeten.
Trotzdem muss es geschehen und zwar hier und heute. Dazu meine Anmerkung. Zu
Zeiten unseres Altbürgermeisters Heinz Burger hatten wir den damaligen
Innenminister Dr. Wickelmayr zu Gast. In seinem Vortrag hat er uns einen
Sparkommissar angedroht. Dazu ist es aber nicht gekommen, weil er ja nicht nur
uns als SPD-geführte Gemeinde hätte beglücken können, sondern auch die
CDU-Kommunen gleichermaßen. Daran ist das Projekt wohl gescheitert. Persönlich
habe ich damals gedacht: Hoffentlich wird mal ein Anfang gemacht oder aber er
nimmt die Kommunalaufsicht voll in die Pflicht.
Das
- wie: In meinem veröffentlichten SZ-Leserbrief habe ich dazu Ausführungen
gemacht. Denn ich bin sehr wohl der Meinung, dass die Verwaltungsspitzen in der
Lage sind, Gesetze oder Verordnungen zu verhindern, die die Kommunen belasten
und finanziell erdrücken. Sie sitzen in allen Gremien. Hier nenne ich
stellvertretend nur den Städte- und Gemeindetag. Hier ist eine der
Schaltstellen, die verhindern kann und muss, dass das Finanzierungsproblem auf
die Kommunen abgewälzt wird. Denn: Wer bestellt, muss auch dauerhaft bezahlen.
Beispiel: Kindergartenplatz-Garantie oder Flüchtlingsaufnahme usw.
Vor
einiger Zeit habe ich mit Erstaunen in der Presse gelesen, dass ein ehemaliger
Oberbürgermeister und Präsident unseres Städte- und Gemeindetages diese
Mangelfinanzierung angeprangert hat. Ich frage mich nur eines: Warum hat er in
seiner o. g. Funktion nicht für Abhilfe gesorgt?
Meine
Damen und Herren,
ich
komme zum Schluss. In dem erwähnten Leserbrief habe ich mich geäußert, dass die
Kommunalaufsicht nicht das Amt sein kann, das die Prüfung der Haushalte
vornimmt, weil die Mitarbeiter ja aus den Gemeinden rekrutiert wurden. Ein
Schelm, der sich Böses dabei denkt! An anderer Stelle habe ich vom
„Klüngelverein“ gesprochen und mir dafür eine Rüge vom Büro leitenden Beamten
eingehandelt. Allerdings habe ich aber nicht gewusst, dass dieses Amt auf eine
Person geschrumpft war. Wer also soll prüfen? Dafür habe ich den Rechnungshof
als unabhängige Institution vorgeschlagen und als Bemerkung dazu: Das habe ich
aber nicht bei Prof. Junkernheinrich abgeschrieben! Meine Veröffentlichung war
eher.
Es
passt auch grundsätzlich nicht ins Bild, dass hochdotierte Versorgungsposten
geschaffen und die Fraktionen mit Millionenbeträgen aus Steuergeldern
unterstützt werden.
Verehrte
Anwesende, dabei will ich es für heute belassen. Ich habe noch eine Menge
Ideen. Bedanken möchte auch ich mich bei der Kämmerei für die geleistete Arbeit
zur Zusammenstellung des Haushalts. Ich erkenne die Sparbemühungen der Stadt an
und werde dem Haushalt 2015 trotz einiger Bedenken, die ich auch vorher hatte,
zustimmen. Für die Aufmerksamkeit möchte ich ebenfalls Dank sagen.“
Herr
Burger (Grüne) führt aus, dass anhand
von Zahlen, Daten und Fakten erschreckend festgestellt werden müsse, dass
aufgrund der hohen Defizitvorgaben und der Finanzplanungsfortschreibung, die
Stadt also 2021 2022 sei, d. h. das Eigenkapital sei aufgebraucht, die
Verbindlichkeiten überschritten dann die Vermögenswerte in einer Größenordnung
von fast 60 Mio. Euro. Der jetzige Stand betrage rd. 40 Mio. Euro, bis
Jahresende sollen die Verbindlichkeiten auf 43 Mio. Euro auflaufen, und in den
nächsten drei Jahren auf über 50 Mio. Euro anwachsen. Das seien die
Größenordnungen von denen hier auszugehen sei. Nichtsdestotrotz gelte es, den
Kopf nicht in den Sand zu stecken, sondern auch dazu entsprechende Maßnahmen zu
ergreifen. Herr Batz habe schon mehrmals erwähnt, die Stadt Ottweiler nach dem
Gutachten von Junkernheinrich eine C2-Kommune sei. D. h. sie selbst könne doch
eine Menge dazu beitragen, um dieses Defizit zumindest in Grenzen zu halten. 50
- 75% könnten durch entsprechende Maßnahmen selbst aufgebracht werden,
Voraussetzung dafür sei jedoch die Bereitschaft hierzu. Harte und brutale
Maßnahmen seien erforderlich, die er (Herr Burger) schon seit Jahren angemahnt
habe. Eingriffe in alle Bestände, speziell die freiwilligen Leistungen, seien
notwendig. Momentan zahle die Stadt ca. 2 Mio. Euro an freiwilligen Leistungen
in allen möglichen Bereichen: Kunst, Kultur, Veranstaltungen, Altstadtfest, Kirmes
etc. Im diesjährigen Haushalt seien die Kosten für Veranstaltungen um 10%
reduziert worden. Dies sei ein Einstiegsbeitrag. Herr Burger ist der Meinung,
dass noch härtere Maßnahmen erforderlich seien. Dr. Brück habe in seiner
Haushaltsrede u. a. das Faltblatt zur Bürgerinformation angesprochen. S. M.
nach sollte darin beschrieben werden, welche Maßnahmen geplant seien, bzw. was
schon umgesetzt wurde. Er hält die 6 Großbaumaßnahmen, die z. T. noch in diesem
Jahr begonnen werden sollen, für nicht leistbar. Die Durchführung hänge von zu
vielen Faktoren ab, die von der Stadt nicht beeinflusst werden können (Augasse
etc.). Von den für die Jahren 2014 und 2015 im Investitionsprogramm
vorgesehenen Mittel in Höhe von 6,5 Mio. Euro sei bis jetzt noch nicht einmal
ein Drittel abgerufen worden. Er hält die Erhöhung der Grund- und
Gewerbesteuer, auch über die bereits beschlossene Höhe hinaus, für zwingend
notwendig. Ähnlich verfahren werden müsse auch bei der Hunde- und
Vergnügungssteuer. Die Einführung der Zweitwohnsitzsteuer sollte auf das Jahr
2016 vorgezogen werden und in realistischer Höhe veranschlagt werden.
Bzgl.
der Personalplanung führt er aus, dass bis 2025 ca. 45 Bedienstete aus
Altersgründen ausscheiden. Hier vermisse er auch die Nennung des Personalkostenanteils
plus der Versorgungsaufwendungen. Die Steigerung in diesem Bereich um 500.000
Euro im Jahr 2015 sei enorm. Er regt an zu prüfen, ob Personalbereiche
ausgegliedert werden (Reinigungsdienst, evtl. auch der Bauhof) oder in eine
andere Rechtsform überführt werden könnten, wie es z. B. die katholische und
auch die evangelische Kirchengemeinden bei den Kindergärten praktizieren
(GmbH). Hier sollte unbedingt geprüft werden, ob auf diese Weise Kosten
einzusparen sind. Auch das Thema Kooperation mit den Nachbargemeinden sollte
untersucht und gfls. vereinbart werden.
Nicht
vergessen werden dürfe in Anbetracht der 45 Personen, die in den nächsten 10
Jahren bei der Stadt ausscheiden werden und z. T. ersetzt werden müssten,
rechtzeitig für die Ausbildung von Nachwuchskräften zu sorgen.
Er
appelliert an die Verwaltung, eine Absichtserklärung über konkrete
Ausgabenreduzierungen bzw. Mehreinnahmen durch Steuer- und Abgabenerhöhungen
oder Beitragserhöhungen abzugeben.
Er
bedauert, dass er dem Haushalt in der vorgelegten Form nicht zustimmen könne,
da er s. M. nach zu viele Unwägbarkeiten enthalte.