TOP Ö 2: Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2015

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Auf Empfehlung des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses beschließt der Stadtrat mit 28 Stimmen bei 2 Gegenstimmen die Annahme des Haushaltsplanes für das Jahr 2015 und den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Haushaltssatzung.

 

 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 27.04.2015 wurde der Entwurf des Haushaltsplanes 2015 der Stadt Ottweiler zugestellt.

Der Ergebnishaushalt 2015 weist bei Erträgen (Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit und Finanzerträge) von 20.122.410 € und Aufwendungen (Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie Zinsen und Sonstige Finanzaufwendungen) von 24.131.825 € ein ordentliches Jahresergebnis in Höhe von -4.009.415 € aus. Dieses Jahresergebnis beinhaltet nicht zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen wie bilanzielle Abschreibungen (2.344.800 €), Aufwendungen für Pensions- und Beihilferückstellungen (71.989 €) und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (658.500 €).

Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2014 hat sich das planmäßige Jahresergebnis um rd. 1,9 Mio. € verschlechtert (vgl. hierzu auch Vorbericht – Übersicht S. V6).

Das Jahresergebnis des Ergebnishaushaltes beeinflusst die Entwicklung des Eigenkapitals der kommunalen Bilanz. Das Eigenkapital in der Bilanz gliedert sich in die Allgemeine Rücklage und die Ausgleichsrücklage. Die Ausgleichsrücklage der Stadt Ottweiler belief sich zum Eröffnungsbilanz-Stichtag (01.01.2009) auf 3.841.041,49 € und wurde zur Deckung des Fehlbetrages 2009 und teilweisen Deckung des Fehlbetrages 2010  vollständig aufgebraucht.  Zur Gewährleistung der Fehlbetrags-Deckung dient seither ausschließlich die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage (vgl. Anlagen zum Haushaltsplan S. A14).

Im Finanzhaushalt werden Einzahlungen und Auszahlungen abgebildet. Neben den Veranschlagungen in den Bereichen laufende Verwaltungstätigkeit und Finanzierungstätigkeit enthält dieser Teil des doppischen Haushaltes die Ansätze für den Bereich der Investitionstätigkeit.

Aufgrund der Veranschlagungen im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit und der zu leistenden Tilgungs-Rate für Investitionskredite ergibt sich ein jahresbezogener Kreditbedarf zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) in Höhe von 2.697.418 €.

Das jahresbezogene Defizit des Ergebnishaushaltes im Finanzplanungszeitraum steigt zunächst 2016 weiter an (-4.433.082 €), stagniert im Jahr 2017 (-4.430.809 €) und gestaltet sich im Planjahr 2018 leicht rückläufig (-3.512.815 €). Damit einher geht auch die planmäßige Entwicklung im Liquiditätskredit-Bereich (Bedarf 2016 = 2.955.744 €; 2017 = 3.013.952 €; 2018 = 2.086.764 €).

Diese Prognose basiert im Wesentlichen auf den aktuellen Orientierungsdaten des Ministeriums für Inneres und Sport (MdI), auf dem entsprechend der Veranschlagungen im Kreishaushalt 2015 kalkulierten weiteren Anstieg der Kreisumlage und nicht zuletzt auf der planmäßigen Entwicklung der eingeleiteten Konsolidierungsmaßnahmen sowie auf dem im Jahr 2012 begonnenen aktiven Zinsmanagement.

Seit dem Haushaltsjahr 2013 stellt das Land den Haushaltssanierungs-Kommunen aus dem Sondervermögen „Kommunaler Entlastungsfonds“ (KELF) einen jährlichen Sanierungs-Beitrag von insgesamt 17 Mio. € zur Verfügung. Aus diesem Fonds erhielt die Stadt Ottweiler im Jahr 2013 eine Zuweisung in Höhe von 276.627 € und im Jahr 2014 in Höhe von 214.748 €. Nach aktuellem Kenntnisstand sollen KELF-Mittel auch über das Haushaltsjahr 2014 hinaus gewährt werden. Konkrete Daten für 2015 liegen derzeit noch nicht vor. Aufgrund der fortschreitenden Defizit-Entwicklung der Haushalte in den saarländischen Kommunen kann jedoch zumindest davon ausgegangen werden, dass künftig weitere Städte und Gemeinden an den jährlichen Raten der KELF-Mittel partizipieren werden. Der Mittel-Ansatz wurde daher vorsorglich auf 150.000 € reduziert.

Nach Informationen über das Ende März von der Landesregierung erarbeitete Kommunalpaket Saar, das auf dem Gutachten von Herrn Prof. Dr. Junkernheinrich über die Finanzsituation der saarländischen Kommunen basiert, soll nunmehr die Absicht verfolgt werden, die bisherige Zeitschienen-Vorgabe zum Abbau des zahlungswirksamen strukturellen Defizites bis zum Jahr 2024 zu verlängern.

Sollte sich die derzeitige Entwicklung jedoch fortsetzen, erscheint das angestrebte Ziel, ab dem Haushaltsjahr 2024 den bis dahin aufgelaufenen Liquiditätskreditbestand nicht weiter zu erhöhen, zumindest als ehrgeizig. Die Erreichung eines Haushaltsausgleiches im Ergebnishaushalt ist,  insbesondere vor dem Hintergrund der dort veranschlagten bilanziellen Abschreibungen, nach wie vor in einem überschaubaren Zeitraum nicht absehbar.

Die Grundlage für die Ansätze im Bereich der Investitionstätigkeit bildet das Investitionsprogramm. Investitions-Einzahlungen sind in einer Gesamthöhe von 2.866.000 € eingeplant. Investitions-Auszahlungen sind in einem Gesamtvolumen von 3.575.500 € veranschlagt. Der planmäßige Investitionskreditbedarf beläuft sich auf 709.500 € (Allgemeine Investitionskredite i.H.v. 502 T€ zzgl. Sonderkredite i.H.v. 207,5 T€). Die Kalkulation des Kreditrahmens basiert auf dem geänderten Berechnungsverfahren im Zusammenhang mit der erwarteten Novellierung des Kredit-Erlasses (s. hierzu auch entsprechende Ausführungen in der Sitzungsvorlage zum Investitionsprogramm 2014 bis 2018).

Nach derzeitigem Kenntnisstand (telefonische Auskunft MdI vom 29.04.2015) sollen sowohl der Haushaltserlass 2015 als auch der novellierte Krediterlass bis Mitte Mai 2015 an die saarländischen Kommunen übersandt werden und damit Gültigkeit erhalten.

Die Durchführung der Investitionen steht, wie in der Vergangenheit auch, unter Finanzierungsvorbehalt. Dies steht insbesondere im Zusammenhang mit der Erteilung der erforderlichen Genehmigung des Kreditbedarfes und der Bewilligung der erwarteten Zuschüsse, aber auch mit der Realisierung der veranschlagten sonstigen Einnahmen (Grundstücksveräußerungserlöse u.a.). 

Bisher aufgelaufene Fehlbeträge sind im doppischen Haushalt nicht ersichtlich. Sie vermindern das Eigenkapital der Bilanz.

Bestehende Liquiditätskredite werden als Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung als Passiv-Posten bilanziert. Das Jahresergebnis des Ergebnishaushaltes nimmt wie vorstehend beschrieben Einfluss auf das Eigenkapital der kommunalen Bilanz.

Die Finanzplanung ist im Neuen Kommunalen Rechnungswesen (NKR) sowohl in den Ergebnishaushalt als auch in den Finanzhaushalt integriert.

Maßgeblich für die Feststellung, ob die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssanierungsplanes besteht, ist die Erfüllung der Voraussetzungen des § 82a KSVG. Bei der Stadt Ottweiler sind die Tatbestandsmerkmale des § 82a Abs. 1 Nr. 2 KSVG erfüllt, da aufgrund der Haushalts- und Finanzplanungsdaten des Ergebnishaushaltes in den Jahren 2015 bis 2018 zur Deckung der Jahresfehlbeträge die allgemeine Rücklage jeweils um mehr als ein zwanzigstel (5 %) verringert werden muss (vgl. Ausführungen auf den Seiten V 11 bis V 13 des Vorberichtes).

Seit dem Haushaltsjahr 2011 stehen die jährlichen Haushaltserlasse vor dem Hintergrund der Aufnahme der „Schuldenbremse“ in das Grundgesetz. Für das Saarland bedeutet das die Vorlage eines ausgeglichenen Landeshaushaltes schrittweise bis zum Jahr 2020, um Konsolidierungshilfen zu erhalten. Mit den Haushaltserlassen 2011 und 2012 wurde für die saarländischen Kommunen die Zeitschiene zur Erreichung des Haushaltsausgleiches zunächst übernommen und soll jetzt, wie bereits vorstehend ausgeführt, bis zum Jahr 2024 verlängert werden. Das bedeutet die Vorlage eines  im Liquiditätssaldo (Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit zuzüglich Tilgung) ausgeglichenen (Finanz-)Haushaltes bis spätestens zum Jahr 2024. Das jährliche Volumen der Haushaltsverbesserungs-Maßnahmen für die defizitären Städte und Gemeinden orientiert sich an der so genannten „Bezugsbasis“, die für die Stadt Ottweiler in Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt seit 2011 auf 1,3 Mio. € beziffert wurde. Die Haushaltsverbesserungs-Quote lag im Jahr 2011 bei 5 % (65 T€) und betrug ab 2012 jährlich 10 % (130 T€) der Bezugsbasis. Für das Haushaltsjahr 2015 wurde bislang keine anders lautende Regelung getroffen. Daher wurde für den gesamten Finanzplanungszeitraum bis 2018 weiterhin von einer jährlichen Verbesserungs-Quote im Volumen von 130 T€ ausgegangen.

Aktuellen Informationen zufolge soll sich das künftige Berechnungsverfahren zur (Neu-) Ermittlung des Defizit-Betrages am Finanzrechnungs-Ergebnis, beginnend beim Rechnungsjahr 2014, orientieren. Der in einem komplexen Berechnungsverfahren zu ermittelnde Grundlagen-Betrag soll dann jährlich fortgeschrieben werden. 

Seit dem Haushaltsjahr 2012 ist die Aufstellung eines Haushaltssanierungsplanes verpflichtend, jeweils über den Zeitraum der Finanzplanung. Der Haushaltssanierungsplan ist jährlich fortzuschreiben, ebenso wie der Stellenplan gesondert vom Rat zu beschließen und Bestandteil des Haushaltsplanes (§ 82a i.V.m. § 35 Nr. 15 KSVG). Das Volumen der zu erbringenden Konsolidierungsmaßnahmen bis zum Finanzplanungsjahr 2018 auf der Grundlage der beschriebenen Voraussetzungen beläuft sich für die Stadt Ottweiler auf insgesamt 975 T€.

Die Veranschlagungen sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt sind über den gem. der KommHVO vorgegebenen gesamten Zeitraum von sechs Jahren (Rechnungsergebnis 2013 sowie Veranschlagungen für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018) dargestellt.

Aufwands-Positionen bzw. –gruppen, die von den Ansätzen des Vorjahres erheblich abweichen, sind auf den Seiten V 15 bis V 20 dargestellt. Weitere Einzel-Erläuterungen sind im Produktbuch bei den jeweiligen Positionen bzw. Unter-Sach-Konten (USK) ausgewiesen.

Im Übrigen wird auf die Ausführungen im Vorbericht Bezug genommen.

 

Der Vorsitzende erläutert:

 

„Meine sehr verehrten Damen und Herren,

 „„es ist nicht 5 vor 12!

es ist 15 nach 2““

Mit diesem Zitat von Prof. Junkerheinrich bei der heutigen Präsentation des Gutachtens zu den Kommunalfinanzen, darf ich den Beratungspunkt „Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2015“ eröffnen.

Bei der Vorstellung des Gutachtens wurde klar, was in der Vergangenheit falsch gemacht wurde und wie wir durch ein langes Tal der Tränen, er sprach von 1 bis 2 Legislaturperioden, gehen müssen, um die Konsolidierung des HH hinzubekommen.

Doch eins wurde mir auch klar!

Das Gutachten basiert auf kameralen Daten.

Das Lückenschlussmodell, welches die Erhöhung der Grundsteuer B, die Erhöhung von Beiträgen und die Reduzierung von Personalausgaben vorsieht, ist nicht auf unsere doppische HH-Führung berechnet.

D.h. die vorgeschlagenen Maßnahmen im Gutachten sind um die doppische Differenz anzuheben und bedeuten eine noch größere und umgreifendere Maßnahmennotwendigkeit als bisher kommuniziert.

„„Daher ist es auch nicht 15 nach 2, sondern kurz vor 4!““

Die Haushaltssatzung 2015 steht unverändert unter dem Einfluss der gesetzlich verordneten Schuldenbremse, dem Kommunalpaket Saar und den damit einhergehenden Bedingungen des Kommunalen Entlastungsfonds.

Beides, Schuldenbremse und Kommunalpaket, wirken sich in einem umfangreichen Maße auf unsere Stadt aus, gibt den Konsolidierungskurs vor und schränkt die Handlungsfähigkeit in den nächsten Jahren stark ein.

Ottweiler – und dies ist Ihnen ja bekannt – hat ein strukturelles jährliches Defizit von 1,3 Mio €. Dieses Defizit gilt es – und das ist neu im Kommunalpaket SAAR - bis 2024 (vorher 2020) auf null zu senken, um dann ab 2025 keine neuen Liquiditätskredite mehr zu machen. Dies verlangt von unserer Stadt jedes Jahr neue strukturelle Einsparungen von 130.000 € bis wir die erwähnten 1,3 Millionen Euro erreicht haben. Ziel ist es, zukünftig einen ausgeglichen Haushalt zu haben.

Zur Deckung der laufenden Kosten müssen bei uns aber Kredite in Anspruch genommen werden, deren Volumen von Jahr zu Jahr zunimmt. Der Gesamtbetrag dieser sogenannten Liquiditäts- oder Kassenkredite in Ottweiler beläuft sich bis zum Jahresende auf rund 18 Millionen Euro.

Die Gesamtverschuldung unserer Stadt (einschl. Abwasserwerk und Freibad) beträgt rund 4 Millionen [S1] Euro. Um diese Kredite und vor allem die Zinsen, die wir ja für diese Kredite bezahlen müssen, wieder einigermaßen in den Griff zu bekommen, hilft uns das Land mit dem „Kommunalen Entlastungsfonds“, kurz KELF genannt mit rund 150.000 Euro in 2015 (280.000€ in 2013, 215.000 in 2014). Voraussetzung dafür ist aber, dass wir jedes Jahr die erwähnten 130.000 Euro strukturell einsparen.

Hinzu kommt, dass Ottweiler nur noch in begrenztem Umfang Investitionskredite gewährt bekommt – für 2015 ein „allgemeiner Investitionskredit-Rahmen“ von € 495.000 Euro für die ganze Stadt. Ein sehr überschaubarer Betrag! Hinzu kommen die Sonderkredite für Schaffung von Flüchtlingswohnraum von rund 195.000 € sowie Investitionen im Bereich der Kindergärten von 12.500€.

Der 7. doppische Haushalt liegt Ihnen zur Beratung und Beschlussfassung vor. Die Veranschlagungen sind sowohl im Ergebnishaushalt als auch im Finanzhaushalt gem. den Vorgaben der Kommunalhaushaltsverordnung über einen Gesamt-Zeitraum von 6 Jahren dargestellt.

Der Haushaltsentwurf wurde im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 20.05.2015 beraten und einstimmig empfohlen. Die Ortsräte in den Ortsteilen haben sich ebenfalls mit diesem Beratungspunkt befasst und einstimmig empfohlen. Vom Ortsrat Ottweiler-Zentral liegt eine mehrheitliche Empfehlung vor.

Eine Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit ist erfolgt und wurde auch in Aussicht gestellt.

Zum wiederholten Mal wurden die wichtigen Haushalts-Daten in einem 4-seitigen Faltblatt zusammengestellt, das dazu beitragen soll, das umfangreiche Zahlenwerk auch für die Bürgerschaft ein Stück transparenter und verständlicher werden zu lassen.

Zunächst gestatten sie mir bitte ein paar Ausführungen zu drei wesentlichen Bereichen des Haushaltsplanes:

1.                                          Im Ergebnishaushalt ergibt sich bei Gesamt-Erträgen von 20.122.410 Euro und Gesamt-Aufwendungen von 24.131.825 Euro ein Fehlbedarf von rd. 4 Mio. Euro [S2] und ist doppelt so hoch als im Vorjahr (2,1 Mio). Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, 4 Mio Euro!

Dies stellt eine deutliche Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr um rd. 1,9 Mio Euro dar, welche wir aber durch unser politisches Handeln nicht zu verantworten haben. Wesentliche[S3]  Gründe für diese Defizit-Steigerungen sind nämlich Faktoren, die wir nicht beeinflussen können. Dies sind:

-        Geringere Schlüsselzuweisungen von rund 420 T€ gegenüber Planansatz 2014

-        Rückgang der Gewerbesteuer von rd. 100T€

-        Bemerkenswerte Erhöhung der Kreisumlage von rd. 800T€ gegenüber Planansatz 2014

-        Steigerung Personalaufwand (insbes. Im Bereich Kinderbetreuung sowie Tarifsteigerung) von rd. 500T€

-        Geringere Zuweisungen aus dem KELF um rd. 50.000 € auf planerische 150.000€, wirken sich ebenfalls negativ auf dieses Ergebnis aus.

Das Jahresergebnis des Ergebnishaushaltes beeinflusst die Entwicklung des Eigenkapitals der Kommunal-Bilanz. Unser Eigenkapital in der Eröffnungsbilanz betrug rd. 38,5 Mio. Euro. Ende 2015 wird es sich planmäßig auf rd. 21,6 Mio. [S4] Euro reduzieren.

Anmerken möchte ich auch, dass das aktive Zinsmanagement mit 120.000 € gegenüber dem Vorjahr etwas geringer [S5] zu einer Haushaltsstabilisierung beitrug.

1.      Der im Finanzhaushalt ausgewiesene Bedarf an Liquiditätskrediten beläuft sich in diesem Jahr auf rund 2,7 Mio €[S6] . Er errechnet sich aus dem Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen des konsumtiven Bereiches zuzüglich der Tilgungsrate für Investitionskredite im Volumen von rd. 490 T[S7] €. Hinzu kommen übertragene Ausgabeermächtigungen sowie planmäßig notwendige Vorfinanzierungen, insbesondere im Zuschuss-Bereich. Bei dieser Berechnung finden nur zahlungswirksame Größen Berücksichtigung. Dies erklärt die Differenz zum Jahres-Fehlbedarf des Ergebnishaushaltes, wo auch beispielsweise Abschreibungen und Pensionsrückstellungen zu Buche schlagen.

2.      Das Investitionsvolumen beträgt in diesem Jahr stolze rund 3,6 Mio €[S8]  . Die veranschlagten Investitions-Ansätze basieren auf dem in letzter Stadtratssitzung beschlossenen Investitionsprogramm. Zur Finanzierung der Investitionen ist neben Zuschüssen, Beiträgen und Verkaufserlösen die Aufnahme von langfristigen Krediten  in Höhe von insgesamt 709.500 Euro[S9]  vorgesehen. (Allgemeiner Kreditrahmen einschl. Sonderkredite)

Investitionen sind in folgenden Bereichen vorgesehen:

Bau von Krippenplätzen sowie Qualitätsverbesserung in Kitas und Grundschulen

148.000€

Verbesserung der Infrastruktur und Umweltschutz

1.242.000 €

Sanierung der Altstadt

176.000 €

Verbesserung des Brandschutzes

174.000 €

Förderung von Sport, Freizeit und Tourismus

59.000 €

Sanierung Hallen „Im Alten Weiher“

305.000 €

Sanierung des Bahnhofes einschl. Fußgängerbrücke

877.000 €

Umbau Linxweilerstraße

420.000 €

Ersatzbeschaffungen für Verwaltung, Bauhof und Fuhrpark

176.000 €

 


Meine sehr verehrten Damen und Herren,

die Finanzsituation der saarländischen Kommunen insgesamt ist sehr, sehr ernst. Ottweiler ist kein Einzelfall. Die Kassenkredite steigen deutlich an, auch wenn wir im Landesvergleich noch ganz gut da stehen. Das Eigenkapital ist bei gleichbleibender Entwicklung aber bis 2021, ggf. 2022 aufgebraucht! Und das ist auch die prognostizierte Pleite von Professor Junkernheinrich.

Im Bundesvergleich haben die saarländischen Kommunen den unrühmlichen ersten Platz. Nur wenige Kommunen sind noch nicht im Haushaltssicherungsprozess.

Der Haushalt 2015 steht – wie bereits angesprochen - unter dem Einfluss der gesetzlich vorgeschriebenen Schuldenbremse im Grundgesetz.

Für die Stadt Ottweiler besteht die Verpflichtung, das in Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt durchschnittliche zahlungswirksame Defizit mit einem Basiswert von 130.000 € sukzessive abzubauen und ab 2024 keine neuen Liquiditätskredite mehr zu machen.

Die Haushaltsverbesserungsmaßnahmen für das Jahr 2015 in Höhe von insgesamt 138.500 Euro[S10]  wurden ebenfalls in der letzten Stadtratssitzung beschlossen. Und auch in diesem Jahr wurden schmerzliche Beschlüsse über notwendige Maßnahmen gefasst (Erhöhung Elternbeiträge in den vorschulischen Einrichtungen).

Und es wird weitergehen bis 2024 mit schmerzlichen und unpopulären Maßnahmen.

Und es ist selbstverständlich, dass wir unseren eigenen Beitrag zur Haushaltssanierung leisten müssen.

Unsere Kommune kaputt zu sparen kann aber nicht Ziel des politischen Handelns sein. Nur aus eigener Kraft wird die Erreichung des Haushaltsausgleiches in einem überschaubaren Zeitraum nicht zu bewältigen sein. Das liegt nunmehr schwarz auf weiß als Gutachten auf dem Tisch!

Bei aller Einsicht in die Notwendigkeit eigener Anstrengungen ist es nunmehr dringend geboten eine adäquate Finanzausstattung für die Kommunen durch Bund und Land zu erhalten; und auch ein Haushaltssanierungswille bei der Kreisverwaltung ist unumgänglich.

Zum Abschluss danke ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an diesem Werk mitgearbeitet haben. Ich danke aber auch allen Mitgliedern der Ortsräte und Ihnen für Ihre engagierte Arbeit, den Plan zu studieren und zu beraten.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, den Haushalt 2015, zu beraten – herzlichen Dank!

 

Herr Batz (CDU) nimmt wie folgt Stellung:

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen,

meine Damen und Herren,

heute beraten wir den Haushalt 2015, den ersten seit der Kommunalwahl im letzten Jahr mit neuen Mehrheiten im Rat. Wie es aber Tradition ist, möchte ich mich zuerst herzlich bei der Verwaltung, vor allem bei den Mitarbeitern der Kämmerei, für ihre Arbeit bedanken.

Was ebenfalls nicht neu ist, ist die schwierige finanzielle Situation der Stadt Ottweiler. Die Daten des Haushaltes sind ja bereits bekannt: Erträge von rund 20 Millionen Euro stehen Aufwendungen von rund 24 Millionen Euro entgegen, das macht unter dem Strich ein Minus von 4 Millionen Euro, fast doppelt so viel wie im letzten Jahr. Die Liquiditätskredite, unser kommunaler „Dispo“ wachsen weiter an auf rund 18 Millionen Euro, erreichen also fast die Höhe der Jahreseinnahmen. Um die Liquiditätskredite loszuwerden, dürften wir also ein ganzes Jahr lang keinen einzigen Cent ausgeben. Diese Gegenüberstellung zeigt, wie schwierig die finanzielle Lage ist.

Ein wesentlicher Faktor für die Verschlechterung gegenüber dem letzten Jahr sind geringere Schlüsselzuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich. Weil unsere finanzielle Situation sich im Jahr 2013 im Vergleich zu den anderen saarländischen Kommunen gebessert hat, haben wir in diesem Jahr keinen Anspruch auf die Schlüsselzuweisung A – „A wie arm“. Wir haben also die paradoxe Situation, dass es uns finanziell schlechter geht, weil es uns finanziell besser ging. Wenn es nicht so ernst wäre, könnte man meinen, das ganze wäre ein Sketch von Loriot oder Monty Python. Wichtigste Ursache ist aber der Anstieg der Kreisumlage um rund 900.000 Euro. Damit erreicht die Kreisumlage einen Rekordwert von fast 8 Millionen Euro, also ein Drittel unseres Haushaltsvolumens, und ist erneut der größte Ausgabeposten. Rechnet man noch die Erhöhung aus dem letzten Jahr dazu, kommt man auf eine Steigerung von rund 1,2 Millionen Euro seit 2013, also fast so viel wie die Stadt Ottweiler im Rahmen der „alten“ Schuldenbremse zwischen 2011 und 2020 einsparen sollte (nämlich 1,3 Millionen Euro). Sämtliche eigenen Sparanstrengungen, die die Stadt Ottweiler in den letzten Jahren geleistet hat und noch in den nächsten Jahren leisten muss, wurden mit einem Schlag zunichte gemacht. Alle Steuer- und Gebührenerhöhungen, der Personalabbau und alle sonstigen „Schweinereien“, die wir unseren Bürgerinnen und Bürger zugemutet haben und in den nächsten Jahren noch werden zumuten müssen – mit einem Schlag verpufft! Wir drehen uns finanziell also im Kreis und drohen in eine Vergeblichkeitsspirale zu geraten!

Eine Ursache für die Explosion der Kreisumlage in den letzten Jahren liegt mit Sicherheit in der Systematik der Kreisumlage. Eine Ebene (Bund oder Land) definiert eine Leistung, eine zweite Ebene (der Landkreis) setzt sie um und kann dabei zumindest in Teilen entscheiden, wie er sie umsetzt. Bezahlt wird das Ganze dann von der dritten Ebene (den Gemeinden), die „am Ende der Nahrungskette“ stehen. Zur Sparsamkeit regt diese Konstruktion wahrlich nicht an. Ob darüber hinaus beim Kreis überhaupt der Wille oder das Können zum sparsamen und effizienten Wirtschaften da ist, da habe ich zumindest seit dem letzten Auftreten des Kreis-Rechnungsprüfungsamtes in unserem Rechnungsprüfungsausschuss doch erhebliche Zweifel. Dazu passt dann auch, dass die Landrätin, anstatt sich um eine Reduzierung der Kreisumlage und damit um eine Verbesserung der finanziellen Situation der Kreiskommunen zu kümmern, lieber die Flucht nach Saarbrücken antritt und die eigene Finanzsituation verbessert. Gerade in der jetzigen Situation ist so ein Verhalten völlig verantwortungslos! Auf den Nachfolger im Landratsamt – wer auch immer das wird :-) – kommt also ein schwieriges Erbe zu.

Eine wichtige Neuerung gibt es beim diesjährigen Haushalt: Er ist der erste Haushalt einer „neuen“ Zeitrechnung, der Haushalt 1 nach Junkernheinrich. In einer Haushaltsrede in diesen Tagen darf natürlich das Junkernheinrich-Gutachten nicht fehlen. Frei nach Woody Allen könnte man auch sagen: „Was Sie schon immer über die kommunale Finanzsituation im Saarland wissen wollten, aber bisher nicht zu fragen wagten“. Nachdem es lange angekündigt wurde und fast so gespannt erwartet wurde wie ein englischer Thronfolger, wurde es dann Anfang März einem erlauchten Kreis in der Saarbrücker Staatskanzlei vorgestellt. Dort wurde eine 39seitige Powerpoint-Präsentation gezeigt. Als ich dann selbst unter Umwegen an die Präsentation gelangt bin, war das Ergebnis eher ernüchternd. Dass die saarländischen Kommunen zuwenig Geld einnehmen und davon zuviel ausgeben, konnte wohl niemanden überraschen. Die einzige Erkenntnis zu Ottweiler war, dass wir unsere Grundsteuer B von derzeit 380 Prozent auf 471 Prozent anheben müssten, wenn wir unser strukturelles Defizit zu einem Viertel über diese Maßnahme schließen wollen. Die Daten basieren allerdings auf den Jahren 2007 bis 2012, also noch vor dem extremen Anstieg der Kreisumlage. Danach wurde dann fast jeden Tag eine neue Sau durchs (mediale) Dorf getrieben, z.B. die Themen Steuererhöhungen, Gemeindefusionen oder Bäderschließungen. Zwei Wochen nach der Vorstellung hat dann die saarländische Landesregierung beschlossen, Junkernheinrich „Eins zu eins“ umzusetzen, obwohl es noch gar nicht vorlag. Denn veröffentlicht wurde das Gutachten erst drei Wochen später, Mitte April. Danach gab es die eine oder andere öffentliche Diskussionsveranstaltung, z.B. bei der Arbeitskammer, und erst heute (!), also nachdem das Gutachten seit knapp drei Monaten Thema ist, gab es dazu eine Veranstaltung für die Bürgermeister und Fraktionsvorsitzenden in den Gemeinderäten, also denen die es umsetzen müssen. Diejenigen, die sich nachher von ihren Bürgern die Beschwerden anhören dürfen, dass wieder alles teurer wird (Steuern, Gebühren etc.), erfahren es mal wieder als letztes. Das ist schlechter Stil, so geht man mit ehrenamtlichen Mandatsträgern nicht um! So läuft man Gefahr eine Art der Politikverdrossenheit zu bekommen. Diesmal nicht bei denen, die wählen gehen (oder meistens nicht), sondern bei denen, die sich haben wählen lassen.

Jetzt aber zum Inhalt des Gutachtens: Wenn man sich durch die ganzen 413 Seiten geballte Statistik des Gutachtens gekämpft hat, so fällt das vorher ernüchternde Fazit trotz des einen oder anderen Fehlers vielleicht ein wenig positiver aus, insgesamt ist der „News-Wert“ aber weiterhin nicht sehr groß. Das ändert aber nichts daran, dass die Kernaussage „Zu geringe Einnahmen und zu hohe Ausgaben“ natürlich stimmt. Interessant ist eigentlich nur, wie hart der Gutachter mit der im Saarland faktisch nicht vorhandenen Kommunalaufsicht (oder besser „Kommunalnachsicht“) ins Gericht geht. Deren Verhalten in den letzten Jahren gleicht eher einer antiautoritären Erziehung als einer Aufsicht. Bei den Erfahrungen, die ich in den letzten Jahren mit der Kommunalaufsicht gesammelt habe, wundert mich aber auch das nicht. Wir sind gespannt, was die geplante Personalaufstockung bei der Kommunalaufsicht bringt, und man diese auch nutzt, um den Städten und Gemeinden, bei dem was jetzt getan werden muss, hilfreich und beratend zur Seite steht.

Was steht im Gutachten zu Ottweiler drin, abgesehen von den schon erwähnten 471 Prozent Grundsteuer B? Nun, auf Seite 352 steht die wesentliche Erkenntnis: Ottweiler ist eine C2-Kommune, d.h. (Zitat) ein „Ausgleich des strukturellen Saldos ist nicht über einzelne oder mehrere endogene Maßnahmen höherer Eingriffsintensität realisierbar, aber kommunaler Eigenbeitrag von 50 – 75 % des strukturellen Defizits“. Soweit der Gutachter. Auf Deutsch heißt dies: Wir können uns noch soviel Mühe geben, Steuern und Gebühren erhöhen, Personal abbauen und ggf. Einrichtungen schließen, unser strukturelles Defizit können wir maximal um 75 % abbauen. Wir befinden uns damit in illustrer Gesellschaft mit sieben anderen saarländischen Kommunen, u.a. Merzig, Völklingen, Spiesen-Elversberg oder St. Wendel. Am schlimmsten sieht es in den C4-Kommunen, die ihr Defizit maximal um ein Drittel reduzieren können; C4 wohl deshalb, weil dort im Haushalt ordentlich „Sprengstoff“ ist. Ohne Hilfe von außen, ob jetzt Bund oder Land, können wir also unseren Haushalt nicht sanieren, ist Ottweiler nicht zu retten. Wir begrüßen deshalb die Ankündigung des Landes, auf weitere finanzielle Eingriffe bei den Kommunen zu verzichten. Auch der Bund muss dauerhaft vor allem im Sozialbereich helfen, nicht nur mit einem einmaligen Investitionsprogramm, wie es momentan geplant ist. Gerade weil wir Hilfe von außen brauchen, sind wir aber in der Pflicht, alles zu tun, was in unserer Macht steht, damit wir auch glaubwürdig Hilfe einfordern können. Mit den Sparbeschlüssen, die wir in den letzten Jahren immer parteiübergreifend mit großen Mehrheiten gefasst haben, sind wir auf einem guten Weg. Ich habe auch das Gefühl, dass sich der Rat dem Ernst der Lage bewusst ist, das Klima im Rat ist – trotz einiger kleiner Rückschläge – im letzten Jahr angenehmer geworden und ich hoffe, dass wir diesen Weg gemeinsam weitergehen können.

Wie geht es jetzt weiter? Nun, der Schwerpunkt sollte nicht nach hinten gerichtet sein auf der Suche nach Schuldigen, wenn überhaupt dann nach Ursachen, sondern nach vorne. Voraussichtlich bekommen wir etwas mehr Zeit zum sparen, statt 2020 müssen wir unser strukturelles Defizit erst 2024 auf Null gefahren haben. Wie hoch dieses strukturelle Defizit ist und wie es berechnet wird, wissen wir noch nicht, denn der entscheidende Haushaltserlass des Landes, der sonst immer etwa im November des Vorjahres kommt, ist jetzt Ende Mai des laufenden Jahres immer noch nicht da. Ein Unding, wie soll man auf so einer Basis eigentlich seriös einen Haushalt aufstellen? Aber beim Land dauern manche Dinge halt auch mal etwas länger, das erleben wir ja auch bei der Augasse. Es gibt bei dieser Sache aber noch einen anderen Haken. Auch wenn wir es mit allen Mühen schaffen, bis 2024 das strukturelle Defizit auf Null zu senken und ohne neue Liquiditätskredite auszukommen, ist bis dahin – wenn sich die Zahlen weiter wie prognostiziert entwickeln – das Eigenkapital aufgebraucht, wir sind also offiziell pleite und müssen dann einen Sanierungshaushalt aufstellen. Das Thema „Sparen“ wird uns also noch eine ganze Zeit treu bleiben. Erschwerend kommt dann noch hinzu, dass es zukünftig wohl immer schwerer wird, Banken zu finden, die uns Geld leihen, damit wir überhaupt Schulden machen können.

Dennoch müssen wir alles daran setzen, dieses Ziel zu erreichen – nicht nur aus rechtlichen, sondern auch aus moralischen Gründen. Wir können den Kindern, die ja wegen des demographischen Wandels immer weniger werden, nicht eine Stadt hinterlassen, die nicht mehr den Bürgerinnen und Bürgern gehört, sondern den Banken (Thema Schulden) bzw. deren restliches Vermögen schon an die Zukunft verpfändet ist (Thema Rückstellungen). Wenn wir unsere momentane Situation mit dem „normalen“ Leben vergleichen, denn stellt sie sich wie folgt dar: Wir bauen ein Haus und nehmen dafür einen Kredit auf. Soweit normal. Allerdings bezahlen wir die Schulden nicht zurück; wenn das Haus dann den Kindern vermacht wird, sind die Schulden noch da, das Haus ist aber den Alter gemäß schon etwas abgenutzt. Und die Unterhaltungskosten, wie z.B. das Heizöl, wurden auch mit Schulden bezahlt. Ich glaube, jeder sieht ein, dass es so nicht weitergehen kann. In den nächsten Jahren muss der Haushalt wieder gründlich durchforstet werden, der Begriff „Kostendeckungsgrad“ wird ein treuer Begleiter, alles muss auf den Prüfstand und jeder Euro muss dreimal herumgedreht werden. Der Stadtrat wird deshalb in Zukunft wohl noch öfter „NEIN“ sagen müssen, wahrscheinlich werden wir auch um schmerzhafte Einschnitte nicht herumkommen. Für die Bürger heißt das, dass sie mehr bezahlen müssen (Steuern und Gebühren) als bisher, aber dafür weniger Leistung erhalten. Der Schwerpunkt liegt in Zukunft darauf, das Bestehende zu erhalten. Dies allein wird schon schwer genug. An den Sparbeschlüssen der Evangelischen Kirchengemeinde Ottweiler, mehrere Kirchen und Gemeindehäuser zu schließen, kann man sehen, dass auch andere dieses Problem haben – Wahrlich ein schwacher Trost. Daher wird Neues – auch wenn es noch so wünschenswert ist – kaum machbar sein. Für große „Visionen“ ist kein Platz mehr. Denn jeder Euro, den wir mehr an Schulden aufnehmen, schränkt unseren Entscheidungsspielraum in Zukunft ein; Schuldenaufbau bedeutet also Demokratieabbau.

Abschließend erneut ein paar Worte zum diesjährigen Haushalt. Dieser wird den Herausforderungen gerecht. Die Investitionen dienen dazu, die Substanz des städtischen Vermögens zu erhalten und den bestehenden Sanierungsstau abzubauen. Die städtischen Immobilien sind ja schon teilweise etwas älter und in einem entsprechenden Zustand. An vielen Stellen im Haushalt findet man den Hinweis, dass wegen des Alters der Gebäude die Aufwendungen für die Instandhaltung steigen. Die geplanten Investitionen in diesem Jahr betragen rund 3,5 Millionen Euro bei einem Stadtanteil von rund 700.000 Euro, der Rest kommt als Zuschuss vom Land. Dem Bürgermeister ist es also gelungen, in Verhandlungen mit dem Land das städtische Investitionsvolumen zu verfünffachen. Das ist bemerkenswert! Aufgrund der aktuellen Situation sollte man noch anmerken, dass die Stadt in diesem Jahr laufende Aufwendungen für die Kindertagesstätten in Höhe von rund zwei Millionen Euro hat, wovon sie die Hälfte alleine trägt.

Vor der Stadt Ottweiler und vor uns als Stadtrat liegen also große Herausforderungen für die Zukunft. Die CDU-Fraktion wird diese Herausforderungen annehmen, wir wollen nach vorne schauen und hoffen, dass die anderen Parteien im Rat diesen Weg mitgehen werden. Der Haushalt 2015 bietet dazu die passende Grundlage, daher stimmt die CDU-Fraktion zu.“

 

Herr Dr. Brück macht folgende Ausführungen:

„Herr Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren,

der Haushalt der Stadt Ottweiler ist in diesem Jahr spät dran. In früheren Jahren war es üblich, dass wir im Dezember den Investitionsplan, im Januar den Stellenplan und im März den Haushalt verabschiedet haben. Dies war damals möglich, weil und die vom Innenministerium erstellten Rahmendaten, also der sog. Haushaltserlass, Anfang Dezember vorlagen. Dieses Jahr hat sich der neue Innenminister viel Zeit gelassen.

Der Haushaltserlass liegt immer noch nicht vor. Dies ist nach unserer Auffassung ein beispielloser Skandal. Die Verwaltung musste unter Hochdruck arbeiten, um den Termin für die Haushaltssitzung doch noch halten zu können.

Warum hat das solange gedauert? Dies lag im Wesentlichen an zwei Personen:

Prof. Junkernheinrich und Innenminister Klaus Bouillon. Prof. Junkernheinrich hatte die Aufgabe ein Gutachten über die Finanzlage der saarländischen Kommunen zu erarbeiten, der Innenminister soll es umsetzen. Von der Art und Weise der Umsetzung hat man in den vergangenen Wochen schon einen Eindruck erhalten, speziell bei der transparenten Veröffentlichung der Gutachtens. Die ersten Informationen haben wir, wie immer, aus der Zeitung erfahren. Dann gab es mehrere verdichtete Teilpräsentationen für  ausgewählte Politiker. Zu diesem Zeitpunkt lag das vollständige Gutachten eigentlich noch gar nicht vor. Dann wurde das Gutachten ins Internet gestellt, und wer wollte konnte sich sie 400 Seiten ausdrucken (natürlich auf eigene Kosten). Ganz zum Schluss wurde das Gutachten dann endlich mal denen präsentiert, die es wirklich umsetzen müssen, den Bürgermeistern, den Kämmerern und Kämmerinnen  und nicht zuletzt den Stadt-  und Gemeinderäten, die die Folgen des Gutachtens beschließen und den Bürgerinnen und Bürgern plausibel machen sollen. Diese Veranstaltung fand vor vier Stunden statt, also gerade noch rechtzeitig für die Ottweiler Haushaltssitzung.

Die Transparenz des Innenministeriums war also eine geballte Ladung von Nebelkerzen.

Dies hat den Minister, aber auch einige andere Politiker nicht davon abgehalten schon Pflöcke einzurammen, von denen einige inzwischen allerdings schon wieder rausgezogen wurden.

Zum Inhalt des Gutachtens jetzt nur ein paar Sätze, da wir das heute in Saarbrücken Gesagte erst langsam verdauen müssen.

Zur Beurteilung des „Junkernheinrich Gutachten“ muss man 10 Jahre zurückgehen.

Damals wurde das, nach seinem Autor benannte „Hesse Gutachten“ präsentiert, das    sich mit der Struktur der saarländischen Verwaltung, d.h. Land, Landkreise und Kommunen und einer möglichen Effizienzsteigerung, und damit verbunden einer  Kostensenkung, befasste.

Das Gutachten hatte drei wichtige Ergebnisse:

1.      Wir haben zu viel Landkreise

  1. Wir haben zu viel Kommunen
  2. Wir haben zu viel Personal

Das  „Junkernheinrich Gutachten“ bei dem  das Land vorsichtshalber gleich wegelassen wurde, kam zu vier wesentlichen Ergebnissen:

1.      Wir haben zu viel Landkreise

  1. Wir haben zu viel Kommunen
  2. Die Kommunen haben zu viel Personal 
  3. Mehr als die Hälfte der saarländischen Kommunen ist sowieso nicht mehr zu retten, es sei denn Bund und Land helfen

Der neue, vierte Punkt ist allerdings auch nicht ganz neu, denn das fordern Kommunalpolitiker aller Parteien schon seit langem.

Also: Alter Wein in neuen Schläuchen oder auf saarländisch: altes Fleisch in neuer Bouillon

Die  detaillierte Auswertung des Junkernheinrich Gutachtens wird uns noch Monate wenn nicht Jahre beschäftigen.

Nun zu unserem Haushalt

Gestatten Sie mir zunächst einen kleinen Rückblick:

Im Jahr 2009 hatten wir im Ergebnishaushalt ein Defizit von 2,6 Mio.€ eingeplant, 2011 waren es sogar  5 Mio. €. Im Jahr 2013 haben wir ein Rechnungs-Ergebnis von -1.4 Mio. erreicht, wir waren also über dem Berg. 2014 stieg dann das Defizit wieder auf 2 Mio. € an und für das laufende Jahr planen wir mit 4 Mio. € Defizit. Wir sind also wieder kurz vor dem Gipfel. Ob das allerdings der gleiche Gipfel ist möchte ich an dieser Stelle bezweifeln. Zwischenzeitlich haben Bund Land  und Kreis noch einige Meter, oder besser Millionen draufgetan.

Aus den Medien hört man aber landauf, landab, dass die Steuern reichlich fließen, der Bund wäre gegenüber den Kommunen durchaus spendabel,  und auch die Landesregierung will sich mit ihren klebrigen Finanzfingern zurückhalten. Also eigentlich beste Voraussetzungen für einen optimistischen Haushalt.

Davon ist aber im Haushaltsentwurf 2015 wenig sehen.

Das negative Jahresergebnis von 2 Mio. € im Ansatz 2014 wird sich 2015 verdoppeln und nach der Finanzplanung erst wieder 2018 vermindern. Und das, obwohl wir uns jedes Jahr in zähem Ringen 130.000 € aus den städtischen Rippen schneiden!

Die Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit werden bis 2018 von 20 Mio. € auf
 21 Mio. € ansteigen. Im gleichen Zeitraum steigen die Aufwendungen, also die Ausgaben, auf 24 Mio. €. Kein Problem sagt Junkernheinrich, Ihr müsst nur eure Gebühren und Steuern kräftig erhöhen, dann passt das.

Die Stadt Ottweiler wurde in den achtziger Jahren schon einmal entschuldet, Damals mussten wir bereits einen erheblichen Personalabbau beschließen, der dann in den Folgejahren durch den damaligen Bürgermeister und die damalige SPD Mehrheit im Stadtrat auch umgesetzt wurde . Wir sehen nun mit Interesse den Vorschlägen entgegen, die der neue Bürgermeister und die CDU Mehrheitsfraktion machen werden um diesen Kraftakt zu wiederholen.

Bei der Aufstellung des diesjährigen Sanierungsplanes haben wir uns nach zähem Ringen auch mit der CDU auf eine Erhöhung der Gewerbesteuer geeinigt. Wie die Mehreinnahmen zur Abfederung andrer Gebührenerhöhung verwendet werden soll ist noch etwas strittig. Wenn ich mir die Entwicklung unseres Ergebnishaushaltes und die übrigen Randbedingungen, wie z.B. die Entwicklung der Kreisumlage oder die kommenden Belastungen durch die Flüchtlinge anschaue, habe ich die Befürchtung, dass diese Diskussion möglicherweise überflüssig wird. Darüber wie das Nichts zu verteilen wäre brauchen wir uns nicht zu streiten.

Die CDU hatte im Kommunalwahlkampf eine neue Politik für Ottweiler versprochen.

Davon findet sich in diesem Haushaltsentwurf so gut wie nichts. Im Investitionsbereich werden die Projekte fortgeführt, die bereits vor mehreren Jahren begonnen wurden. Neue Entwicklungsideen sind nicht sichtbar. Die Ausweitung des Sanierungsgebietes wurde eher aus der Not geboren, die marode Turnhalle im alten Weiher kostengünstig erneuern zu müssen.

Dabei gibt es durchaus Vorlagen. In fast jeder Kommune, so sicher auch in Ottweiler gibt es eine große Schublade. In der liegt z.B. das „Hesse Gutachten“, ein “Altstadt-entwicklungskonzept“, ein “Energiekonzept“, drei bis vier „Verkehrs- und Parkraumkonzepte“, mehrere „Dorfentwicklungskonzepte“ und einiges mehr. . Da gäbe es doch Anregungen.

 Bleibt zu hoffen, dass das „Junkernheinrich Gutachten“ nicht auch dort seine letzte Ruhe findet.

Der Vorsitzende der CDU Fraktion hat in der letzten Haushaltssitzung in der Ära Rödle heftigste Kritik an nahezu allem geübt was bis dahin in dieser Stadt erreicht wurde. Jetzt, zwei Jahre später stellen wir fest: so schlecht kann das Vergangene  wohl doch nicht gewesen sein, sonst hätten die neuen Mehrheiten doch alles geändert. Doch die CDU kocht offensichtlich auch nur mit Wasser“

Vor diesem Hintergrund kann ich wiederholen was ich schon bei den beiden vorrangegangenen Haushalten gesagt habe: Dies ist ein Haushalt der Kontinuität, den  Bürgermeister Schäfer vorgelegt hat. Er baut auf den Vorleistungen seines Vorgängers auf.

Das Investitionsprogramm weist ein Volumen von 3,5 Mio. € aus. Rechnet man die 2,9 Mio. € aus dem Haushalt 2014 hinzu haben wir in diesen beiden Jahren insgesamt ein Investitionsvolumen von 6.3 Mio. € vorgesehen. Berücksichtigt man weiterhin, dass die St. Remybrücke mit knapp 600 T € bereits 2014 fertig sein sollte, so müssen wir in diesem Haushaltsjahr, das schon fast zu Hälfte vorbei ist, rund
4 Mio. verbauen. Wie soll das gehen mit 10 % Personalabbau?

Wer über Personalabbau redet, redet über zwei Dinge: Menschen und Arbeit

Die Menschen, also die Mitarbeiter, abzubauen ist nur sozial verträglich zu machen. Das aber kostet viel Geld, das die Kommunen nicht haben, oder es dauert lange.

Die Arbeit, die ja zunächst bleibt kann nur nachhaltig abgebaut werden wenn sie entfällt. Damit entfällt auch zwangsläufig das Angebot für die Bürgerinnen und Bürger. Die Verlagerung der Arbeit in Kooperationen, also kommunale Kooperationen, kann höchstens einen Teil der Arbeit, und damit der Kosten, reduzieren. Ein mehr oder weniger großer Teil der Personalkosten wird dann einfach nur auf die Sachkosten verlagert.

Die  SPD Fraktion ist der Auffassung, dass eine grundlegende Inventur des Haushaltes, und damit auch des Handelns der Verwaltung,  notwendig ist, damit wir, zumindest mittelfristig, planen können wieviel von dem was wir wollen auch noch von uns umsetzt werden kann. Diese Inventur darf aber nicht erst stattfinden wenn der Haushalt 2016 vorliegt sondern muss eigentlich morgen beginnen.

Der Bürgermeister hat die anderen wesentlichen Zahlen zum Haushalt bereits genannt. Die vorliegenden Unterlagen, die auch allen Bürgerinnen und Bürgern über das Bürgerinformationssystem und das Internet zugänglich sind, sind sehr ausführlich und umfassend. Es gibt Zusammenstellungen und Übersichten zu einzelnen Bereichen. Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen, mich auch im Namen meiner Fraktionen bei allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen  der Verwaltung für die geleistete Arbeit, die Geduld das Engagement und die Kompetenz bedanken, die zur Erstellung dieses Werkes notwendig waren. Die formale Qualität des Werkes hat unseren uneingeschränkten Respekt und unsere Hochachtung.

Gestatten Sie mir zum Schluss  eine persönliche Bemerkung, von der ich allerdings weiß, dass sie eine Reihe von Kollegen und Kolleginnen teilen. Wir haben die Ausgaben der Stadt Ottweiler seit 2011 durch das Sanierungsprogramm nachhaltig um 600 T € reduziert. Wir haben uns diese Einsparungen nicht leicht gemacht und in langen Sitzungen und bisweilen in 1000 € Beträgen zusammengekratzt. Wenn dann diese Bemühungen durch einen Federstrich des Kreises oder des Landes zunichte gemacht werden, dann muss ich einfach sagen, das macht keinen Spaß mehr, das ist unfair. Die Kommunen müssen geschlossen handeln und insbesondere das Land und den Bund an ihre Verpflichtungen erinnern. Die Kommunen sollten ursprünglich bis 2020 einen Haushalt vorlegen, der keine neuen Kassenkredite enthält. Nachdem klar wurde, dass dieses Ziel nicht erreichbar ist, wurde das Zieldatum einfach auf 2024 verschoben. Wenn man die vorliegende Finanzplanung hochrechnet, hat die Stadt Ottweiler so um 2022 kein Eigenkapital mehr. Was passiert denn eigentlich dann? Machen wir den Laden einfach zu, oder wie stellt sich das Land, dass nach unserer Verfassung für die Finanzierung der Kommunen zuständig, das eigentlich vor?

Die SPD Fraktion wird diesem Haushalt trotz der Unzulänglichkeiten im Hinblick auf die Zukunft zustimmen. Die künftigen Haushalte werden wohl eher noch schwieriger werden. Die Kommunale Suppe wird zurzeit angerichtet, wieviel Fleisch, Gemüse und vor allem Salz und Pfeffer am Ende drin ist, das ist noch nicht raus. Aber eines ist klar: Wer sie auslöffeln muss. Die Bürgerinnen und Bürger.

 Es wird unsere Aufgabe sein zumindest die Suppe so zu servieren, dass man sie essen kann. Die SPD in Ottweiler und ihre Fraktion ist bereit sich, auch zusammen mit anderen Parteien und Gruppen, dieser Herausforderung zu stellen

Meine Damen und Herren, damit möchte ich meine diesjährige Haushaltsrede schließen, vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“

 

 

Herr Budke (FWG) führt aus:

„Meine Damen und Herren des Rates und der Verwaltung,

verehrte Anwesende,

bei diesem Punkt werde ich nicht in das Zahlenwerk einsteigen, denn darüber ist schon von einigen meiner Vorredner und auch in den Sitzungen gesprochen worden. Wiederholungen bringen nichts. Alle Kommu-nen, alle Länder und der Bund sitzen auf einem Schuldenberg mit zunehmender Tendenz. Ein Ende ist, wenn wir so weiter machen, nicht in Sicht. Aber ein Weiterso darf es nicht geben. Einige Städte und Gemeinden stehen schon am Abgrund der finanziellen Pleite. Wie konnte es dazu kommen und was ist falsch gemacht worden?

Meine Damen und Herren,

Begehrlichkeiten darf es in der Kommunalpolitik nicht geben. So sehr man manche Dinge auch wünschen mag. Denn die aufgelaufenen Millionenschulden müssen abgetragen werden. Wer aber soll das tun, wann fangen wir an und wie soll das ablaufen?

Zunächst - wer: Hier gibt es m. E. nach nur die normalen Bürger, die zur Kasse gebeten werden. Es wird ein großes Geheule geben. Aber die kleinen Steuerzahler werden sich nicht wehren können. An einen Aufstand glaube ich nicht. Die betuchte Gesellschaftsschicht hat sich über alle Zeiten und Regierungsformen erfolgreich gewehrt. Das wird auch weiterhin so sein. Also werden alle Steuern und Gebühren erhöht werden müssen. Somit werden alle Dienstleistungen bis an die Schmerzgrenze verteuert z. B. Bestattungswesen, Kita-Einrichtungen usw. um nur einige zu nennen.

Dann - wann: Der Zug ist längst abgefahren und nicht mehr aufzuhalten. Warum? Weil das bisher niemand wollte. Die wenigen Mahner hatten keine Verbündeten. Trotzdem muss es geschehen und zwar hier und heute. Dazu meine Anmerkung. Zu Zeiten unseres Altbürgermeisters Heinz Burger hatten wir den damaligen Innenminister Dr. Wickelmayr zu Gast. In seinem Vortrag hat er uns einen Sparkommissar angedroht. Dazu ist es aber nicht gekommen, weil er ja nicht nur uns als SPD-geführte Gemeinde hätte beglücken können, sondern auch die CDU-Kommunen gleichermaßen. Daran ist das Projekt wohl gescheitert. Persönlich habe ich damals gedacht: Hoffentlich wird mal ein Anfang gemacht oder aber er nimmt die Kommunalaufsicht voll in die Pflicht.

Das - wie: In meinem veröffentlichten SZ-Leserbrief habe ich dazu Ausführungen gemacht. Denn ich bin sehr wohl der Meinung, dass die Verwaltungsspitzen in der Lage sind, Gesetze oder Verordnungen zu verhindern, die die Kommunen belasten und finanziell erdrücken. Sie sitzen in allen Gremien. Hier nenne ich stellvertretend nur den Städte- und Gemeindetag. Hier ist eine der Schaltstellen, die verhindern kann und muss, dass das Finanzierungsproblem auf die Kommunen abgewälzt wird. Denn: Wer bestellt, muss auch dauerhaft bezahlen. Beispiel: Kindergartenplatz-Garantie oder Flüchtlingsaufnahme usw.

Vor einiger Zeit habe ich mit Erstaunen in der Presse gelesen, dass ein ehemaliger Oberbürgermeister und Präsident unseres Städte- und Gemeindetages diese Mangelfinanzierung angeprangert hat. Ich frage mich nur eines: Warum hat er in seiner o. g. Funktion nicht für Abhilfe gesorgt?

Meine Damen und Herren,

ich komme zum Schluss. In dem erwähnten Leserbrief habe ich mich geäußert, dass die Kommunalaufsicht nicht das Amt sein kann, das die Prüfung der Haushalte vornimmt, weil die Mitarbeiter ja aus den Gemeinden rekrutiert wurden. Ein Schelm, der sich Böses dabei denkt! An anderer Stelle habe ich vom „Klüngelverein“ gesprochen und mir dafür eine Rüge vom Büro leitenden Beamten eingehandelt. Allerdings habe ich aber nicht gewusst, dass dieses Amt auf eine Person geschrumpft war. Wer also soll prüfen? Dafür habe ich den Rechnungshof als unabhängige Institution vorgeschlagen und als Bemerkung dazu: Das habe ich aber nicht bei Prof. Junkernheinrich abgeschrieben! Meine Veröffentlichung war eher.

Es passt auch grundsätzlich nicht ins Bild, dass hochdotierte Versorgungsposten geschaffen und die Fraktionen mit Millionenbeträgen aus Steuergeldern unterstützt werden.

Verehrte Anwesende, dabei will ich es für heute belassen. Ich habe noch eine Menge Ideen. Bedanken möchte auch ich mich bei der Kämmerei für die geleistete Arbeit zur Zusammenstellung des Haushalts. Ich erkenne die Sparbemühungen der Stadt an und werde dem Haushalt 2015 trotz einiger Bedenken, die ich auch vorher hatte, zustimmen. Für die Aufmerksamkeit möchte ich ebenfalls Dank sagen.“

 

Herr Burger (Grüne) führt aus, dass anhand von Zahlen, Daten und Fakten erschreckend festgestellt werden müsse, dass aufgrund der hohen Defizitvorgaben und der Finanzplanungsfortschreibung, die Stadt also 2021 2022 sei, d. h. das Eigenkapital sei aufgebraucht, die Verbindlichkeiten überschritten dann die Vermögenswerte in einer Größenordnung von fast 60 Mio. Euro. Der jetzige Stand betrage rd. 40 Mio. Euro, bis Jahresende sollen die Verbindlichkeiten auf 43 Mio. Euro auflaufen, und in den nächsten drei Jahren auf über 50 Mio. Euro anwachsen. Das seien die Größenordnungen von denen hier auszugehen sei. Nichtsdestotrotz gelte es, den Kopf nicht in den Sand zu stecken, sondern auch dazu entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Herr Batz habe schon mehrmals erwähnt, die Stadt Ottweiler nach dem Gutachten von Junkernheinrich eine C2-Kommune sei. D. h. sie selbst könne doch eine Menge dazu beitragen, um dieses Defizit zumindest in Grenzen zu halten. 50 - 75% könnten durch entsprechende Maßnahmen selbst aufgebracht werden, Voraussetzung dafür sei jedoch die Bereitschaft hierzu. Harte und brutale Maßnahmen seien erforderlich, die er (Herr Burger) schon seit Jahren angemahnt habe. Eingriffe in alle Bestände, speziell die freiwilligen Leistungen, seien notwendig. Momentan zahle die Stadt ca. 2 Mio. Euro an freiwilligen Leistungen in allen möglichen Bereichen: Kunst, Kultur, Veranstaltungen, Altstadtfest, Kirmes etc. Im diesjährigen Haushalt seien die Kosten für Veranstaltungen um 10% reduziert worden. Dies sei ein Einstiegsbeitrag. Herr Burger ist der Meinung, dass noch härtere Maßnahmen erforderlich seien. Dr. Brück habe in seiner Haushaltsrede u. a. das Faltblatt zur Bürgerinformation angesprochen. S. M. nach sollte darin beschrieben werden, welche Maßnahmen geplant seien, bzw. was schon umgesetzt wurde. Er hält die 6 Großbaumaßnahmen, die z. T. noch in diesem Jahr begonnen werden sollen, für nicht leistbar. Die Durchführung hänge von zu vielen Faktoren ab, die von der Stadt nicht beeinflusst werden können (Augasse etc.). Von den für die Jahren 2014 und 2015 im Investitionsprogramm vorgesehenen Mittel in Höhe von 6,5 Mio. Euro sei bis jetzt noch nicht einmal ein Drittel abgerufen worden. Er hält die Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer, auch über die bereits beschlossene Höhe hinaus, für zwingend notwendig. Ähnlich verfahren werden müsse auch bei der Hunde- und Vergnügungssteuer. Die Einführung der Zweitwohnsitzsteuer sollte auf das Jahr 2016 vorgezogen werden und in realistischer Höhe veranschlagt werden.

Bzgl. der Personalplanung führt er aus, dass bis 2025 ca. 45 Bedienstete aus Altersgründen ausscheiden. Hier vermisse er auch die Nennung des Personalkostenanteils plus der Versorgungsaufwendungen. Die Steigerung in diesem Bereich um 500.000 Euro im Jahr 2015 sei enorm. Er regt an zu prüfen, ob Personalbereiche ausgegliedert werden (Reinigungsdienst, evtl. auch der Bauhof) oder in eine andere Rechtsform überführt werden könnten, wie es z. B. die katholische und auch die evangelische Kirchengemeinden bei den Kindergärten praktizieren (GmbH). Hier sollte unbedingt geprüft werden, ob auf diese Weise Kosten einzusparen sind. Auch das Thema Kooperation mit den Nachbargemeinden sollte untersucht und gfls. vereinbart werden.

Nicht vergessen werden dürfe in Anbetracht der 45 Personen, die in den nächsten 10 Jahren bei der Stadt ausscheiden werden und z. T. ersetzt werden müssten, rechtzeitig für die Ausbildung von Nachwuchskräften zu sorgen.

Er appelliert an die Verwaltung, eine Absichtserklärung über konkrete Ausgabenreduzierungen bzw. Mehreinnahmen durch Steuer- und Abgabenerhöhungen oder Beitragserhöhungen abzugeben.

Er bedauert, dass er dem Haushalt in der vorgelegten Form nicht zustimmen könne, da er s. M. nach zu viele Unwägbarkeiten enthalte.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 [S1]Berechnung durch Amt 20

 [S2]Faltblatt

 [S3]V6

 [S4]A14 Entwicklung Eigenkapital

 [S5]V18

 [S6]FinHH

 [S7]FinHH

 [S8]Bürgerinfo

 [S9]Bürgerinfo Seite 4

 [S10]HHSanPl