Beschluss:
Der Stadtrat beauftragt
einstimmig die Verwaltung, die „Örtliche Bauvorschrift (Satzung) für das
„Altstadtgebiet“ der Stadt Ottweiler in der Fassung vom 18.04.2012 zu
überarbeiten, um den Belangen des erweiterten Sanierungsgebietes zukünftig
Rechnung zu tragen.
Sachverhalt
Die CDU-Stadtratsfraktion
hat mit Mail vom 14. 4. 2015 die Überarbeitung der örtlichen Bauvorschriften für
die Ottweiler Altstadt beantragt.
Der Antrag der
CDU-Stadtratsfraktion ist innerhalb der von der Geschäftsordnung vorgesehenen
Frist eingegangen und wird daher Gegenstand der Tagesordnung.
Der Vorsitzende verweist auf
die geänderte Beschlussformulierung. Sie liegt den Ratsmitgliedern als
Tischvorlage vor. Er erteilt der Antrag stellenden Fraktion CDU das Wort zur
Begründung.
Herr Gerhardt (CDU) verweist
auf die Notwendigkeit, die jetzige Satzung „ Örtliche Bauvorschrift für das
Altstadtgebiet der Stadt Ottweiler“ in der Fassung vom 18.04.2012 zu
überarbeiten, da das Sanierungsge-biet erweitert worden sei. Jedoch beinhalte
das zusammenhängende Sanierungsgebiet verschiedene Stadt-quartiere, die jeweils
nach ihrer Eigenart zu berücksichtigen seien. Nach Auffassung der CDU-Fraktion
sei jetzt der richtige Zeitpunkt zur Überarbeitung der Satzung gekommen, um
sowohl den Bürgern als auch dem Erhalt der Altstadt Rechnung zu tragen. Die im
BUS-Ausschuss am 21.04.2015 gemeinsam ent-wickelte Beschlussvorlage ebne den
richtigen Weg hierzu. Die Partei übergreifende Zusammenarbeit und Einbeziehung
der Bürgerschaft hält er für sinnvoll und richtig.
Die CDU-Fraktion beantragt
daher, den im Ausschuss gemeinsam erarbeiteten Beschlussvorschlag zu be-
schließen
Herr
Gerhardt (SPD) teilt mit, dass bei seiner Fraktion hierzu noch Beratungsbedarf
bestehe. Nach Meinung der SPD-Fraktion sollten bei der Überarbeitung der
Satzung auch die Denkmal-Experten und der Sanierungsbeirat beteiligt werden.
Der Tischvorlage stimme die SPD-Fraktion zu.