Sachverhalt: |
In
der Verbandsversammlung des eGo-Saar, am 21.07.2015 soll über eine Satzungsänderung
des Zweckverbandes eGo-Saar als auch über die Satzung zur Übertragung von
Aufgaben an die eGo-Service-Saar GmbH beschlossen werden.
1. Vorstellung des Verbandes
Vor
10 Jahren wurde der Zweckverband eGo-Saar gegründet. Mit der Gründung des
Verbandes stellte man sich die Aufgabe, verwaltungsinterne Abläufe und
Entscheidungsprozesse zu straffen und die Qualität der Leistungen der
Kommunalverwaltungen für Bürger und Wirtschaft zu verbessern, um damit
gleichzeitig das Verwaltungshandeln der kommunalen Behörden transparenter zu
gestalten. Zu den Aufgaben des Verbandes
gehört es unter anderem, seinen Mitgliedern Basisinfrastrukturen,
Netzdienste und Rechenleistungen anzubieten. Ebenso werden seit Gründung des
Verbandes Lösungen für die einheitliche Umsetzung von E-Government-Komponenten
in Form von Projekten umgesetzt.
Mitglieder des
Zweckverbandes eGo-Saar sind alle saarländischen Städte- und Gemeinden, sowie
alle kommunalen Verbände.
Im
Zuge der Feierlichkeiten zum 10-jährigen Bestehen des Verbandes wurde auch der
in 2004 geschlossene saarländische E-Government-Pakt zwischen dem Saarland und
dem eGo-Saar erneuert. Ziel der gemeinsamen E-Government-Initiative ist es, bei
der Einführung von elektronischen Verwaltungsabläufen eng zusammenzuarbeiten,
um so gemeinsame Standards Ebenen übergreifend festzulegen und Synergieeffekte
zu schaffen.
Im
Mittelpunkt steht eine schlanke, flexible, rasche und kostengünstige
Durchführung von Verwaltungsabläufen. Hierbei sind Datenschutz und
Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Hinsichtlich der IT-Sicherheit gilt es,
die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft, aber auch die Verwaltungsebenen
stärker zu informieren und zu sensibilisieren. Zusätzlich soll das
Verwaltungshandeln der öffentlichen Hand noch transparenter werden.
2. Geplante
Satzungsänderungen
2.1 Hintergrund
Gerade
im Zuge der interkommunalen Zusammenarbeit ist die Bündelung von Ressourcen und
die Schaffung von Kompetenzzentren eine dringende Notwendigkeit. Die bisherige
kommunale Strategie im Saarland, gemeinsame Lösungen kostenteilig allen
Mitgliedsverwaltungen anzubieten, hat sich bewährt. Hat man vor 10 Jahren noch
damit begonnen, innovative Maßnahmen zur Straffung von verwaltungsinternen
Abläufen und Entscheidungsprozessen zu entwickeln, so werden heute vom eGo-Saar
immer mehr E-Government-Projekte umgesetzt, die aus gesetzlichen Regelungen
erwachsen.
Das
E-Government-Gesetz des Bundes, das kommende Saarländische E-Government-Gesetz
und die Gesetze zur Förderung des E-Government werden sich gravierend auf das
Verwaltungshandeln der Mitgliedskommunen auswirken. Diese Anforderungen, aber
auch die wachsende Erwartungshaltung von Bürgern und Wirtschaft an eine moderne
medienfreundliche Verwaltung werden gemeinsam durch die Zusammenarbeit im
Zweckverband eGo-Saar gestemmt.
Um
den zukünftigen Anforderungen gewachsen zu sein, wurde eine Überarbeitung der
Satzung notwendig.
2.2 Änderungen
a)
Ziele
und Aufgaben des Verbandes
Bei
Gründung des Verbands vor über 10 Jahren wusste man noch nicht genau, wie die
künftigen Aufgaben des Verbandes aussehen werden. Aus diesem Grund wurden
damals lediglich Ziele, aber keine Aufgaben definiert. Mittlerweile ist der
Verband fest etabliert und kann konkrete Aufgaben, die für die Mitglieder
wahrgenommen werden, definieren. Der Zweckverband hat sich als moderner
Dienstleister für seine Mitglieder durchgesetzt.
Er
verfolgt die Ziele:
Zur
Erreichung dieser Ziele, werden die folgenden Aufgaben vom Verband
wahrgenommen:
b) Identifikationsdienst
(eID neuer Personalausweis)
Die Aufgabe
soll
in die Satzung aufgenommen werden, damit der Verband den
Identifikationsservice, der zur Nutzung der eID-Funktion des neuen
Personalausweises erforderlich ist, an zentraler Stelle betreiben kann.
Hintergrund:
Der
neue Personalausweis ist ein sicheres Authentisierungswerkzeug für die
Online-Welt und ermöglicht den elektronischen Identitätsnachweis (eID). Mit
dieser sogenannten Online-Ausweisfunktion (eID) ermöglicht es der elektronische
Personalausweis, dass sich der Bürger im Internet, an Bürgerterminals oder an
Automaten gegenüber berechtigten Unternehmen oder Behörden sicher und
zweifelsfrei ausweisen kann. Somit könnte bei einem elektronischen Verfahren
mit Nutzung des nPa/eID die Schriftform ersetzt werden.
Aufgrund
der desolaten Haushaltslagen der Kommunen und vor dem Hintergrund, dass der
Zweckverband eGo-Saar sich der Erschließung und Nutzbarmachung von
E-Government-Technologien und -Lösungen für die saarländischen Städte,
Gemeinden und Gemeindeverbände widmet, sollte die Möglichkeit geschaffen
werden, dass der Zweckverband eGo-Saar die Aufgabe des Auslesens der
Personalausweises übernehmen kann.
Dies
führt durch die gemeinsame Nutzung von vorhandener Infrastruktur zu
Kostenersparnissen.
c)
Virtuelles
Rechenzentrum
Zentrale
Aufgabe und Herausforderung des Zweckverbandes eGo-Saar ist es, den
Verbandsmitgliedern zukünftig verstärkt einheitliche Fachverfahren an zentraler
Stelle anzubieten.
Gründe
hierfür sind insbesondere:
1.
steigende
Komplexität der Verfahren und somit steigende Anforderungen an das IT-Personal
vor Ort
2.
knappe
/ fehlende IT-Personalressourcen vor Ort
3.
wachsende
Anforderungen aus dem Bereich der IT-Sicherheit
4.
steigende
Anzahl von Fachverfahren, die im ASP-Betrieb zentral betrieben werden können
Weiterhin
wird von Verbandmitgliedern verstärkt nachgefragt, ob räumliche Ressourcen zur
Verfügung stehen, um die IT der eigenen Verwaltung in einer sicheren Umgebung
betreiben zu können. Dies kann sowohl bei einer anderen Verwaltung als auch an
zentraler Stelle sein.
Notwendige
Voraussetzung, um dieses Angebot zur Verfügung zu stellen, ist das Vorhalten
einer entsprechend leistungsfähigen Rechenkapazität.
Der Zweckverband
bedient sich derzeit vier Rechenzentren, um seine Dienstleistungen betreiben zu
lassen. Um den steigenden Anforderungen sowohl im Betrieb von Fachverfahren als
auch in der Betreuung unserer Mitglieder gerecht zu werden, sollen die vier
Rechenzentrumsdienstleister des Zweckverbandes eGo-Saar (SB, VK, NK, IGB) zu
einem virtuellen Rechenzentrum zusammengeführt werden.
d)
Leistungen,
Entgelte und Abrechnung
Bisher waren die
Leistungen, Entgelte und Abrechnung nicht oder nur teilweise in der Satzung
geregelt.
Derzeit bestehen
mit den Verbandsmitgliedern des Zweckverbandes Einzelvereinbarungen/-verträge
über die Nutzung der angebotenen Dienstleistungen. Diese sind sowohl bei
inhaltlichen Änderungen als auch bei Preisänderungen anzupassen und allen
Vertragspartnern einzeln zur erneuten Unterschrift vorzulegen.
Einfacher wäre es,
die angebotenen Dienstleistungen in einem Leistungs- und Entgeltverzeichnis
festzuschreiben, dieses von der Verbandsversammlung genehmigen und das
Benutzungsverhältnis durch Abruf der Leistung zustande kommen zu lassen.
Werden inhaltliche
Änderungen oder Änderungen der Preise notwendig, müssten diese nur noch durch
eine Änderung des Leistungs- und Entgeltverzeichnisses in der
Verbandsversammlung beschlossen werden, um ihre Gültigkeit zu erhalten. Dies
würde auch zu einer besseren Transparenz und Planungssicherheit bei den
Mitgliedern führen.
Ebenso sollte die
Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen in die Satzung aufgenommen
werden. Diese wurde bisher in der Satzung nicht berücksichtigt.
Nach Vorabstimmung
mit der Kommunalaufsicht des Landesverwaltungsamtes werden hierfür zwei neue
Paragraphen in die Satzung aufgenommen, die sowohl die oben genannten
Modalitäten regeln als auch die Umstellung auf das Leistungs- und
Entgeltverzeichnis durch eine Übergangsvorschrift konkretisieren.
In den § 8 „Zuständigkeiten
der Verbandsversammlung“ ist der Punkt „die Feststellung des Leistungs- und
Entgeltverzeichnisses“ aufzunehmen.
Unter § 13
„Deckung des Finanzbedarfs“ waren bisher Regelungen über die Entgelte
getroffen, diese werden gestrichen, da der neu geschaffene § 3a diese nun
regelt.
e)
erforderliche
Stimmenzahl der Verbandsversammlung
Gemäß § 8 (3) der
Satzung bedürfen Entscheidungen nach § 3 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3, 6, 17 und 23 einer
Mehrheit von drei Vierteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl der
Verbandsversammlung.
Wichtige
Änderungen der Verbandssatzung bedürfen gemäß § 10 (1) KGG einer Mehrheit von
zwei Dritteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl der Verbandsversammlung. Der
Vorstand hat vorgeschlagen, diese Regelung für den Zweckverband eGo-Saar zu
übernehmen.
f)
bessere Transparenz beim Ausweis von Gewinnen
Derzeit werden die
Überschüsse in der Bilanz unter der Position „Gewinn-/Verlustvortrag auf neue
Rechnung“ ausgewiesen. Zur besseren Transparenz soll der Bilanzposten
„allgemeine Rücklage“ gebildet werden, dem künftige Überschüsse aus der GuV
zugeführt werden.
3. eGo-Service-Saar
GmbH
Die eGo-Service-Saar GmbH wurde 2005 mit jeweils 50%
Anteil vom Land Saarland und dem Zweckverband eGo-Saar gegründet.
Die
Gründung wurde rechtlich erforderlich, damit gemeinsam umgesetzte Projekte, die
hoheitliche Aufgaben über Verwaltungsebenen hinweg beinhalten, von einer Stelle
– egal ob kommunal oder auf Landesseite - betrieben werden können.
Die eGo-Service-Saar GmbH ist derzeit technischer
Betreiber der gemeinsamen E-Government-Plattform „Portal Bürgerdienste-Saar“.
Ebenso werden das „Meldeportal Saar“ und die Vermittlungsstelle Saarland bei
der eGo-Service-Saar GmbH betrieben.
Wie
bereits bei der Satzungsänderung erläutert, soll der Zweckverband eGo-Saar die
Aufgabe des Identifikationsdienstes, der zur Nutzung der eID-Funktion des neuen
Personalausweises erforderlich ist, übernehmen.
Eine
weiterführende Überlegung ist, diese Aufgabe an die eGo-Service-Saar GmbH zu
übertragen. Die eGo-Service-Saar GmbH wiederum kann dann die Aufgabe sowohl für
das Land als auch für die Kommunen übernehmen.
Dies
bedeutet für die kommunale Familie eine Reduzierung der entstehenden
Betriebskosten um 50%.
Grundlage
für die Satzung ist das Gesetz über die Beleihung zur Durchführung
automatisierter Verwaltungsverfahren (Amtsblatt 2007, Seite 742). Gemäß § 3
dieses Gesetzes können Gemeinden und Gemeindeverbände die entsprechenden
Aufgaben an die eGo-Service-Saar GmbH per Satzung übertragen.
Die
Landesverwaltung ihrerseits bereitet zurzeit eine entsprechende
Rechtsverordnung vor, die ebenfalls eine Übertragung der Aufgabe des Identifizierungsdienstes
auf die eGo-Service-Saar GmbH für die Landesebene ermöglicht.
Der
Vorsitzende erläutert kurz die Sitzungsvorlage.
Wortmeldungen
seitens der Ratsmitglieder erfolgen nicht.