Beschluss: |
Auf
Empfehlung des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses beschließt der Stadtrat
mit 28 Stimmen bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung die 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung
gemäß der beigefügten Anlage 2 zum
01.07.2015.
Sachverhalt: |
Im
April 2012 wurde die Friedhofssatzung an das neue Bestattungsrecht des Landes
angepasst. Die wesentlichen Änderungen waren die Verkürzung der Ruhezeiten für
Aschen von 30 auf 20 Jahre, die Einführung der neuen Bestattungsformen
Baumgräber, Urnenkammern und Urnenrasengräber sowie die Möglichkeit der
Bestattung von bis zu zwei Urnen in bereits bestehende Reihen-, Rasen- und
Wahlgräber, wenn die vorgeschriebene Ruhefrist von 20 Jahren eingehalten wird.
Die
Kalkulation der Gebühren soll nach Beschluss des Stadtrates jährlich überprüft
und angepasst werden. Da erste Erfahrungen bezüglich der Grabbereitung in
Eigenregie durch den Bauhof, die zum 01.01.2014 eingeführt wurde, jetzt
vorliegen, wurden die Friedhofsgebühren neu kalkuliert.
Grundsätzlich
ist zu der Entwicklung im Bestattungswesen seit der Einführung der neuen
Bestattungsformen folgendes anzumerken:
-
Die
Zahl der jährlichen Bestattungen ist weitestgehend konstant. Im Jahr 2013
fanden in Ottweiler gesamt 172 und im Jahr 2014 194 Beerdigungen statt. Ein
leichter Anstieg ist aufgrund der Baumbestattungen zu verzeichnen, da hier auch
Beisetzungen von nicht ortsansässigen Bürgern durchgeführt werden.
- Weiterhin ist anzumerken, dass ein Trend von Erd- hinzu Urnenbestattungen zu verzeichnen ist.
In 2012 war die Nachfrage nach Erdbestattungen (80) noch etwas höher als nach Aschebestattungen (66). Im Jahr 2013 waren die Erd- und Aschebestattungen etwa gleich hoch (85 Erdbestattungen und 87 Urnen). Im Jahr 2014 gab es hingegen schon 120 Urnen (u.a. 27 Baum, 36 Stele, 25 anonym) und lediglich 74 Erdbestattungen, davon 58 Rasengräber (siehe detaillierte Auflistung der Beisetzungen aus den Jahren 2013 und 2014).
Die
Nachfrage für die im Jahr 2012 eingeführten Urnenkammern ist enorm. Im Oktober
2012 fand die erste Belegung der Urnenwand auf dem Friedhof Seminar statt. Bis
heute sind die 50 Kammern auf dem Friedhof Seminar alle belegt. Die Erweiterung
von 20 weiteren Kammern wurde am 12.03.2015 vom Stadtrat beschlossen, ist
beauftragt und wird voraussichtlich Mitte/Ende April abgeschlossen sein. Bei
der bisherigen Nachfrage ist zu erwarten, dass die Kammern im Sommer dieses Jahres
wieder belegt sind. Eine Erweiterung auf dem Friedhof Seminar ist in Planung.
Auch wurde eine Erweiterung der Urnenstelen auf den Friedhöfen in Steinbach und
Lautenbach mit jeweils 3 Kammern beauftragt.
Die
Kalkulation stützt sich auf die Gesamtkosten des Produktes Friedhof des letzten
Jahres (2014), da ab hier die Grabbereitung in Eigenregie durchgeführt wurde
und auf die durchschnittlichen Sterbezahlen der letzten drei Jahre seit
Einführung der neuen Bestattungsformen.
Zu
den Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren ist anzumerken, dass aufgrund der
hohen Nachfrage nach Urnenbeisetzungen die zu pflegende Grünfläche der
Friedhöfe immer größer und die Pflegearbeiten immer zeitintensiver werden. Der
Arbeitseinsatz des Bauhofes nimmt dadurch stetig zu. Dies schlägt sich folglich
in den Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren nieder.
Auch
müssen aufgrund der rückläufigen Erdbestattungen und der bestehenden Fixkosten
u.a. für die Grabbereitungsgegenstände (Leasingkosten) die Bestattungsgebühren
zusätzlich erhöht werden. Die Nachfrage nach Wahlgräbern bzw. Reihengräbern
nimmt stetig ab, lediglich die Beisetzung in Rasengräbern bleibt einigermaßen
konstant.
Bei
den Gebührensätzen zur Nutzung der Friedhofshalle bzw. der Kühlzelle wäre eine
minimale Reduzierung der Gebühren (von 222,-- € auf 200,-- €) zu verzeichnen.
Jedoch wurden im Jahr 2014 einige Investitionen (Fenstererneuerung, Einbau von
Heizlüftern) vorgenommen, die sich in den Folgejahren (ab 2015) durch
entsprechende Abschreibungskosten bemerkbar machen würden. Aus Gründen der
Gebührenkonstanz wird auf eine Reduzierung verzichtet, da eine Anhebung im
nächsten Jahr unvermeidlich ist. Aus diesem Grund wurden die Gebührensätze
gegenüber den bisherigen lediglich gerundet.
Dieser
Kalkulation der Gebührensätze liegt ein Kostendeckungsgrad von rund 90 % zu
Grunde.
Die
Verwaltung empfiehlt eine Gebührenanpassung zum 01.07.2015.
Der
Vorsitzende erläutert die Sitzungsvorlage. Er verweist auf die einstimmige
Empfehlung des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses. Vereinbarungsgemäß
wurde jetzt nach einem Jahr der Grabbereitung in Eigenregie die Kalkulation
überarbeitet. Dabei zeigte es sich, dass das Ausheben der Gräber durch den
Bauhof kostengünstiger sei, als die Auftragsvergabe an eine externe Firma.
Der
Vorsitzende führt aus, dass bei den verschiedenen Bestattungsformen ein
leichter Anstieg bei den Baumbestattungen zu verzeichnen sei. Festzustellen sei
auch, dass der Trend weg von den Erd- hin zu den Urnenbestattungen gehe.
Herr
Jochum (CDU) bedauert, dass eine Gebührenerhöhung zum 01.07.2015 unumgänglich
sei. Wie vom Vorsitzenden schon erwähnt, nähmen die Urnenbestattungen
überdurchschnittlich zu. Dadurch bliebe entsprechend mehr Fläche, die von den
Mitarbeitern des Bauhofes gepflegt werden müsse. Die Kosten der Friedhofspflege
müssten jedoch auf alle Bestattungsformen umgelegt werden. Die Grabbereitung
durch den Bauhof hat sich bewährt. Dies ist das Ergebnis der geforderten
Nachkalkulation. Trotzdem sei eine zum Teil kräftige Gebührenerhöhung
notwendig, um das Angebot in seiner jetzigen Form beizubehalten und um den
vorgeschriebenen Kostendeckungsgrad von 90% erreichen zu können
Dr.
Brück (SPD) verweist auf einen früheren Beschluss, wonach zukünftig die
Gebührenkalkulation in jedem Jahr zu aktualisieren sei. Er regt an, bei
zukünftigen Kalkulationen die Gebühren in Fixkosten und variable Kosten zu
trennen. Die allgemeinen Kosten, unabhängig von der Bestattungsform,
veränderten sich ständig und sollten daher in der nächsten Kalkulation separat
ausgewiesen werden. Außerdem interessiere es in diesem Zusammenhang, mit
welchem Prozentsatz diese Kosten auf die einzelnen Beerdigungen umgelegt
würden. Der Öffentlichkeit sollte die Notwendigkeit der Gebührenerhöhung
detailliert dargelegt werden. Seine Fraktion werde der Beschlussvorlage
zustimmen.
Der
Vorsitzende sagt dies zu.
Herr
Burger (Grüne) stimmt den Ausführungen von Herrn Jochum und Herrn Dr. Brück zu.
Im Interesse der Bürger sollten die Friedhofsgebühren so transparent wie
möglich dargestellt werden. Er ist der Meinung, dass durch die zunehmenden
Urnenbestattungen Einnahmen weggebrochen seien und dadurch der
Kostendeckungsgrad von 90% im vorigen Jahr nicht erreicht worden sei. Er stimmt
der Verwaltungsvorlage zu.
Herr
Budke (FWG) bedauert, dass die Gebühren im Friedhofswesen so gravierend
angehoben werden sollen. Ihm ist nicht verständlich, wie z. B. Pflegeentgelte
für Urnenkammern in Höhe von 630,00 Euro zustande kommen. Es sei nicht
einleuchtend, wieso bei einer Bestattung in einer Urnenstele höhere Kosten
anfallen, als bei einer Urnen-Rasengrabstätte. Er werde der Vorlage nicht
zustimmen.
Seitens
der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass sowohl die Urnenstelen durch die
Mitarbeiter des Bauhofs gesäubert werden als auch die Umfeldgestaltung angelegt
und gepflegt werden muss.
Herr
Batz (CDU) führt aus, dass sich die Bestattungskultur in den letzten Jahren
grundsätzlich gewandelt habe. Habe man noch vor 5 Jahren von 2/3 Erd- und 1/3
Urnenbestattungen gesprochen, so sei das Verhältnis heute gerade umgekehrt.
Selbst in den Ortsteilen seien die Stelenanlagen schon belegt und müssten
nachgerüstet werden. Dies wirke sich selbstverständlich auch auf die
Friedhofsbelegung und die Flächenanteile aus. Deshalb sollte geprüft werden, ob
und wie die Pflegezeiten des Bauhofes durch sinnvolle und pflegeleichte Anlagen
verringert werden könnten.