TOP Ö 3: Friedhofsgebührenkalkulation 2015

Beschluss:

 

Auf Empfehlung des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses beschließt der Stadtrat mit 28 Stimmen bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung die 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung gemäß der beigefügten Anlage 2 zum 01.07.2015.

 

 


Sachverhalt:

 

Im April 2012 wurde die Friedhofssatzung an das neue Bestattungsrecht des Landes angepasst. Die wesentlichen Änderungen waren die Verkürzung der Ruhezeiten für Aschen von 30 auf 20 Jahre, die Einführung der neuen Bestattungsformen Baumgräber, Urnenkammern und Urnenrasengräber sowie die Möglichkeit der Bestattung von bis zu zwei Urnen in bereits bestehende Reihen-, Rasen- und Wahlgräber, wenn die vorgeschriebene Ruhefrist von 20 Jahren eingehalten wird.

Die Kalkulation der Gebühren soll nach Beschluss des Stadtrates jährlich überprüft und angepasst werden. Da erste Erfahrungen bezüglich der Grabbereitung in Eigenregie durch den Bauhof, die zum 01.01.2014 eingeführt wurde, jetzt vorliegen, wurden die Friedhofsgebühren neu kalkuliert.

Grundsätzlich ist zu der Entwicklung im Bestattungswesen seit der Einführung der neuen Bestattungsformen folgendes anzumerken:

-          Die Zahl der jährlichen Bestattungen ist weitestgehend konstant. Im Jahr 2013 fanden in Ottweiler gesamt 172 und im Jahr 2014 194 Beerdigungen statt. Ein leichter Anstieg ist aufgrund der Baumbestattungen zu verzeichnen, da hier auch Beisetzungen von nicht ortsansässigen Bürgern durchgeführt werden.

-          Weiterhin ist anzumerken, dass ein Trend von Erd- hinzu Urnenbestattungen zu verzeichnen ist.

In 2012 war die Nachfrage nach Erdbestattungen (80) noch etwas höher als nach Aschebestattungen (66). Im Jahr 2013 waren die Erd- und Aschebestattungen etwa gleich hoch (85 Erdbestattungen und 87 Urnen). Im Jahr 2014 gab es hingegen schon 120 Urnen (u.a. 27 Baum, 36 Stele, 25 anonym) und lediglich 74 Erdbestattungen, davon 58 Rasengräber (siehe detaillierte Auflistung der Beisetzungen aus den Jahren 2013 und 2014).

Die Nachfrage für die im Jahr 2012 eingeführten Urnenkammern ist enorm. Im Oktober 2012 fand die erste Belegung der Urnenwand auf dem Friedhof Seminar statt. Bis heute sind die 50 Kammern auf dem Friedhof Seminar alle belegt. Die Erweiterung von 20 weiteren Kammern wurde am 12.03.2015 vom Stadtrat beschlossen, ist beauftragt und wird voraussichtlich Mitte/Ende April abgeschlossen sein. Bei der bisherigen Nachfrage ist zu erwarten, dass die Kammern im Sommer dieses Jahres wieder belegt sind. Eine Erweiterung auf dem Friedhof Seminar ist in Planung. Auch wurde eine Erweiterung der Urnenstelen auf den Friedhöfen in Steinbach und Lautenbach mit jeweils 3 Kammern beauftragt.

Die Kalkulation stützt sich auf die Gesamtkosten des Produktes Friedhof des letzten Jahres (2014), da ab hier die Grabbereitung in Eigenregie durchgeführt wurde und auf die durchschnittlichen Sterbezahlen der letzten drei Jahre seit Einführung der neuen Bestattungsformen.

Zu den Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren ist anzumerken, dass aufgrund der hohen Nachfrage nach Urnenbeisetzungen die zu pflegende Grünfläche der Friedhöfe immer größer und die Pflegearbeiten immer zeitintensiver werden. Der Arbeitseinsatz des Bauhofes nimmt dadurch stetig zu. Dies schlägt sich folglich in den Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren nieder.

Auch müssen aufgrund der rückläufigen Erdbestattungen und der bestehenden Fixkosten u.a. für die Grabbereitungsgegenstände (Leasingkosten) die Bestattungsgebühren zusätzlich erhöht werden. Die Nachfrage nach Wahlgräbern bzw. Reihengräbern nimmt stetig ab, lediglich die Beisetzung in Rasengräbern bleibt einigermaßen konstant.

Bei den Gebührensätzen zur Nutzung der Friedhofshalle bzw. der Kühlzelle wäre eine minimale Reduzierung der Gebühren (von 222,-- € auf 200,-- €) zu verzeichnen. Jedoch wurden im Jahr 2014 einige Investitionen (Fenstererneuerung, Einbau von Heizlüftern) vorgenommen, die sich in den Folgejahren (ab 2015) durch entsprechende Abschreibungskosten bemerkbar machen würden. Aus Gründen der Gebührenkonstanz wird auf eine Reduzierung verzichtet, da eine Anhebung im nächsten Jahr unvermeidlich ist. Aus diesem Grund wurden die Gebührensätze gegenüber den bisherigen lediglich gerundet.

Dieser Kalkulation der Gebührensätze liegt ein Kostendeckungsgrad von rund 90 % zu Grunde.

Die Verwaltung empfiehlt eine Gebührenanpassung zum 01.07.2015.

 

Der Vorsitzende erläutert die Sitzungsvorlage. Er verweist auf die einstimmige Empfehlung des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses. Vereinbarungsgemäß wurde jetzt nach einem Jahr der Grabbereitung in Eigenregie die Kalkulation überarbeitet. Dabei zeigte es sich, dass das Ausheben der Gräber durch den Bauhof kostengünstiger sei, als die Auftragsvergabe an eine externe Firma.

Der Vorsitzende führt aus, dass bei den verschiedenen Bestattungsformen ein leichter Anstieg bei den Baumbestattungen zu verzeichnen sei. Festzustellen sei auch, dass der Trend weg von den Erd- hin zu den Urnenbestattungen gehe.

 

Herr Jochum (CDU) bedauert, dass eine Gebührenerhöhung zum 01.07.2015 unumgänglich sei. Wie vom Vorsitzenden schon erwähnt, nähmen die Urnenbestattungen überdurchschnittlich zu. Dadurch bliebe entsprechend mehr Fläche, die von den Mitarbeitern des Bauhofes gepflegt werden müsse. Die Kosten der Friedhofspflege müssten jedoch auf alle Bestattungsformen umgelegt werden. Die Grabbereitung durch den Bauhof hat sich bewährt. Dies ist das Ergebnis der geforderten Nachkalkulation. Trotzdem sei eine zum Teil kräftige Gebührenerhöhung notwendig, um das Angebot in seiner jetzigen Form beizubehalten und um den vorgeschriebenen Kostendeckungsgrad von 90% erreichen zu können

 

Dr. Brück (SPD) verweist auf einen früheren Beschluss, wonach zukünftig die Gebührenkalkulation in jedem Jahr zu aktualisieren sei. Er regt an, bei zukünftigen Kalkulationen die Gebühren in Fixkosten und variable Kosten zu trennen. Die allgemeinen Kosten, unabhängig von der Bestattungsform, veränderten sich ständig und sollten daher in der nächsten Kalkulation separat ausgewiesen werden. Außerdem interessiere es in diesem Zusammenhang, mit welchem Prozentsatz diese Kosten auf die einzelnen Beerdigungen umgelegt würden. Der Öffentlichkeit sollte die Notwendigkeit der Gebührenerhöhung detailliert dargelegt werden. Seine Fraktion werde der Beschlussvorlage zustimmen.

 

Der Vorsitzende sagt dies zu.

 

Herr Burger (Grüne) stimmt den Ausführungen von Herrn Jochum und Herrn Dr. Brück zu. Im Interesse der Bürger sollten die Friedhofsgebühren so transparent wie möglich dargestellt werden. Er ist der Meinung, dass durch die zunehmenden Urnenbestattungen Einnahmen weggebrochen seien und dadurch der Kostendeckungsgrad von 90% im vorigen Jahr nicht erreicht worden sei. Er stimmt der Verwaltungsvorlage zu.

 

Herr Budke (FWG) bedauert, dass die Gebühren im Friedhofswesen so gravierend angehoben werden sollen. Ihm ist nicht verständlich, wie z. B. Pflegeentgelte für Urnenkammern in Höhe von 630,00 Euro zustande kommen. Es sei nicht einleuchtend, wieso bei einer Bestattung in einer Urnenstele höhere Kosten anfallen, als bei einer Urnen-Rasengrabstätte. Er werde der Vorlage nicht zustimmen.

 

Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass sowohl die Urnenstelen durch die Mitarbeiter des Bauhofs gesäubert werden als auch die Umfeldgestaltung angelegt und gepflegt werden muss.

 

Herr Batz (CDU) führt aus, dass sich die Bestattungskultur in den letzten Jahren grundsätzlich gewandelt habe. Habe man noch vor 5 Jahren von 2/3 Erd- und 1/3 Urnenbestattungen gesprochen, so sei das Verhältnis heute gerade umgekehrt. Selbst in den Ortsteilen seien die Stelenanlagen schon belegt und müssten nachgerüstet werden. Dies wirke sich selbstverständlich auch auf die Friedhofsbelegung und die Flächenanteile aus. Deshalb sollte geprüft werden, ob und wie die Pflegezeiten des Bauhofes durch sinnvolle und pflegeleichte Anlagen verringert werden könnten.