Beschluss: |
Auf Empfehlung des
Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschusses beschließt der Stadtrat einstimmig bei
einer Enthaltung das als Anlage 3
beigefügte Investitionsprogramm für die Jahre 2014 bis 2018 unter dem Vorbehalt
der Genehmigungsfähigkeit des Gesamtbetrages der Investitionskredite im Volumen
von 709.500 Euro.
Hilfsweise beschließt
der Stadtrat einstimmig bei einer Enthaltung zur Reduzierung des Kreditvolumens
um insgesamt 72.500 Euro die Veranschlagungen zu den Maßnahmen Nr. 17, 51 und
63 im Haushaltsplan 2015 mit einer Mittelsperre zu belegen.
Sachverhalt: |
Nach den Vorschriften
von § 90 KSVG in Verbindung mit § 9 KommHVO ist der städtischen
Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Eine
Grundlage der Ergebnis- und Finanzplanung ist das durch den Stadtrat zu
beschließende, jährlich der Entwicklung anzupassende Investitionsprogramm.
Bezüglich der Ansätze für Investitionen im Haushaltsjahr 2015 stellt es die
konkrete Basis dar.
Der Entwurf des
Investitionsprogramms für den Zeitraum 2014 bis 2018 ist als Anlage 3 beigefügt.
Bei der Fortschreibung
des Investitionsprogramms sind, auf das Jahr 2015 bezogen, folgende Aspekte zu
berücksichtigen:
a) Einzelmaßnahmen
werden nur noch gefördert nach einschlägigen gesetzlichen Regelungen
(vorwiegend in den Bereichen Gebäudesanierung, Stadtsanierung, Verkehr/GVFG,
Kinderbetreuung, Flüchtlingswohnraum).
b) Eine so genannte
„freie Spitze“ zur Finanzierung von Investitionen war bisher nicht vorhanden.
Auch im Ergebnishaushalt 2015 werden die Erträge aus laufender
Verwaltungstätigkeit die Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nicht
übersteigen. Sonstige eigene Einnahmen beschränken sich im Wesentlichen auf
mögliche Vermögensverwertungen (Grundstücksveräußerungserlöse) und erwartete
Spendengelder.
c) Hinsichtlich der
Genehmigungsfähigkeit von Kreditaufnahmen werden durch das Landesverwaltungsamt
als Kommunalaufsichtsbehörde (LAVA) Haushalt und die haushaltssubventionierte
Sonderrechnung Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb zusammen betrachtet.
Die Basis für den
genehmigungsfähigen Investitionskredit-Bedarf im Rahmen der
Haushaltsgenehmigung bildet der bestehende Krediterlass des Innenministers. Bislang
bildet bei defizitären Kommunen wie der Stadt Ottweiler grundsätzlich die
Jahrestilgung (Haushalt und Sonderrechnung Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb) die Obergrenze
des möglichen Kreditrahmens. Die planmäßige Tilgungsrate für das Haushaltsjahr
2015 beläuft sich auf insgesamt rd. 581 T€ (rd. 490 T€ Haushalt und rd. 91 T€
Sonderrechnung Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb).
Der Genehmigungspraxis
des LAVA folgend beliefe sich der allgemeine Investitionskredit-Rahmen für 2015
auf rd. 430 T€ (rd. 75 % der Jahrestilgung abzügl. Investitionskredit-Volumen
Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb lt. Wirtschaftsplan 2015 in Höhe von 5 T€). Nach
derzeitigem Kenntnisstand ist von Seiten der Landesregierung jedoch eine
Novellierung des Kredit-Erlasses beabsichtigt. Die Festlegung des
genehmigungsfähigen Kreditvolumens für die saarländischen Kommunen soll danach
künftig nicht mehr auf der Basis der jährlichen Tilgungsraten erfolgen.
Vielmehr ist beabsichtigt, die pro-Kopf-Verschuldung der Einwohner als
Grundlage für die Genehmigungsfähigkeit von allgemeinen Investitionskrediten zu
forcieren. Berechnungen zufolge würde sich im Falle der Stadt Ottweiler der
allgemeine Investitionskredit-Rahmen dann um rd. 75 T€ auf rd. 505 T€ erhöhen.
Der geänderte Krediterlass liegt bislang jedoch noch nicht vor. Daher muss
das Gesamtvolumen der vorgesehenen allgemeinen Investitionsmaßnahmen 2015 im
Volumen von 502 T€ unter der Voraussetzung der Aufstockung des
genehmigungsfähigen Kredit-Rahmens betrachtet werden.
Vor diesem Hintergrund
wird vorgeschlagen, die Durchführung der im Investitionsprogramm enthaltenen
Maßnahmen Nr. 17, 51 und 63 mit einem Investitionskredit-Volumen von insgesamt
72,5 T€ unter den Vorbehalt der Genehmigungsfähigkeit des Gesamtbetrages der
Investitionskredite zu stellen und gegebenenfalls die entsprechenden
Veranschlagungen im Haushaltsplan 2015 mit einer Mittelsperre zu belegen. Damit
wäre auch den Vorgaben für die bisherige Genehmigungs-Praxis (75 % der
Jahrestilgung) Rechnung getragen.
Zusätzlich zu den
allgemeinen Investitionsmaßnahmen wurde eine Kredit-Genehmigungsfähigkeit in
Höhe von 12,5 T€ für Maßnahmen im Bereich der Kinderbetreuung
einkalkuliert.
Die Grundlage hierfür
bilden entsprechende Ausnahmeregelungen in den Haushaltserlassen 2011 bis 2014
– der Haushaltserlass 2015 liegt bislang ebenfalls noch nicht vor, es wird
jedoch diesbezüglich nicht von anders lautenden Regelungen ausgegangen.
Auch für die Schaffung
von Wohnraum für Flüchtlinge wurde bereits eine Sonderkredit-Genehmigung
signalisiert. Das geplante Kredit-Volumen in diesem Bereich beläuft sich auf 195
T€.
Der Gesamt-Betrag der
eingeplanten Investitionskredite (einschließlich der Maßnahmen Nr. 17, 51 und
63) beläuft sich auf 709,5 T€ und steht insgesamt unter dem Vorbehalt
der Genehmigung durch das Landesverwaltungsamt.
d) Die Ansätze für
Kindergärten und Kinderspielplätze sind gem. § 73 Abs. 3 KSVG
gemeindebezirksbezogen ausgewiesen.
Der vorgesehene Maßnahmenkatalog 2015 mit einem
Volumen von 3.575.500 € enthält
den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
-einschl.Stadtsan.- = 51.000
€
den Erwerb von bewegl. Vermögen = 261.000 €
Baumaßnahmen =
3.227.000 €
Anteile an Invest.Dritter/einschl.Invest.förd. = 36.500
€
Die angenommene Finanzierung stellt sich wie
folgt dar:
Verkaufserlöse = 51.000 € (insbes. Grundst.Stadtsan.u.-allgemein)
Zuschüsse -insbesondere vom Land- = 2.815.000
€ (vgl. oben a)
Kredite = 709.500 € (vgl. oben c)
Die im Einzelnen für
das Jahr 2015 vorgesehenen Maßnahmen einschl. Erläuterungen sind der als Anlage
2 beigefügten Aufstellung zu entnehmen. Bei der Zusammenstellung fanden die
Maßnahmen-Kataloge der Ortsräte Berücksichtigung. Für das Jahr 2015 wurden
Positionen eingearbeitet, die seitens der Ortsräte mit hoher Priorität
verzeichnet wurden. Auf den Seiten 9 und 10 der Anlage 2 sind jeweils die für
die Stadtteile Mainzweiler, Steinbach, Fürth und Lautenbach vorgesehenen
Maßnahmen zusammengefasst.
Aus dem Katalog der im
Entwurf des Investitionsprogramms enthaltenen wichtigen Maßnahmen, die in den
kommenden Jahren realisiert werden müssen bzw. noch anstehen, wurde für das
Haushaltsjahr 2015 seitens der Verwaltung wie bereits in den Jahren 2013 und
2014 eine Priorisierung hinsichtlich der Dringlichkeit vorgenommen – eine
Notwendigkeit, die sich ergibt aus dem im Zusammenhang mit der
Haushaltssanierung stehenden geringen Finanzierungsspielraum im
Investitionskredit-Bereich.
Der Vorsitzende
erläutert die Sitzungsvorlage und weist auf die einstimmigen Empfehlungen des
BUS-Ausschusses und der Ortsräte Ottweiler (1 Enthaltung), Mainzweiler,
Steinbach, Fürth und Lautenbach hin.
Der
Vorsitzende erklärt, dass z. Z. weder ein Dachdokument der Landesregierung
bzgl. des Haushaltserlasses noch des Krediterlasses vorliege. Im vorliegenden
Entwurf wurde das Kommunalpaket -Saar zugrunde gelegt, so dass das beiliegende
Investitionsprogramm erarbeitet werden konnte. Investitionen wurden dabei in
Prioritäten eingeteilt.
Priorität
1 waren die gesetzlichen Vorgaben (Verkehrssicherungspflicht, TÜV-Angelegenheiten,
Enegieeinsparverordnung 2015, Gefahrenabwehr, Arbeitssicherheit).
Priorität
2 waren die Kooperationsprojekte, bei denen Haushaltsmittel gebunden sind (am
Bahnhof mit der Deutschen Bahn) und
Priorität
3 hatten die Wünsche der Ortsräte nach Prioritäten gestaffelt, wie im letzten
Jahr beschlossen.
Der
besseren Übersicht wegen wurde in den beiliegenden Unterlagen die alte wie auch
die neue Regelung dargestellt, für den Fall dass die Nouvellierung in Kraft
trete. In diesem Fall stünde der Stadt Ottweiler der Betrag von 72.000 € mehr
für Investitionen zur Verfügung.
Herr
Batz (CDU) begrüßt die stärkere Einbindung der Ortsräte in die Beratungen des
Investitionsprogramms und somit auch die bessere Bürgerbeteiligung. Eine
weitere Neuerung sei die Vorstellung des Inv.-Programms mit Vorbehalt
hinsichtlich des zu erwartenden Krediterlasses. Für die Verwaltung sei es unter
diesen Bedingungen fast unmöglich, belastbare Zahlen vorzulegen.
Das
vorgelegte Investitionsprogramm beschränke sich auf dringend notwendige
kleinere und größere Maßnahmen. Das Programm insgesamt ist ausgewogen und
deswegen könne die CDU-Fraktion der Verwaltungsvorlage zustimmen.
Herr
Burger (Grüne) hält zu diesem Thema einen gewissen Realismus für angebracht.
Die geplanten Vorhaben seien oftmals noch nicht umsetzbar, da die
Bewilligungsbescheide für die Maßnahmen auf sich warten lassen. Herr Burger
erläutert seine Ausführungen anhand einiger Beispiele aus den beiden letzten
Jahren. Er sieht jedoch auch die Gefahr, dass von den zu investierenden 5 Mio.
Euro durch nicht fließende Zuschüsse ein Investitionsstau aufgebaut werde.
Herr
Burger begrüßt, dass das Projekt Zur Ring in Fürth im nächsten Jahr angepackt
werden soll. Er hält die Maßnahme für dringend notwendig.
Er
werde sich der Stimme enthalten, weil die Planungen seiner Meinung nach nicht
realistisch seien.
Der
Vorsitzende stimmt Herrn Burger zu, dass alle diese Maßnahmen nur durch
Zuschüsse aus den verschiedensten Programmen umsetzbar seien.
Frau
Cayrol (SPD) stimmt im Namen ihrer Fraktion dem vorgelegten
Investitionsprogramm für die Jahre 2014 bis 2018 zu.
Herr
Rosenfeldt (CDU) weist auf die geringe Investitionssumme hin, die im Haushalt
zur Verfügung stehe. Mit dieser Summe würden jedoch Projekte in einer
Größenordnung von 3 bis 3,5 Mio Euro bewältigt. Dies sei nur möglich durch die
unermüdlichen Bemühungen der Verwaltung, entsprechende Quellen aufzutun und
Zuschüsse zu beantragen.
Frau
Emde-Heckmann (WuSB) stellt klar, dass der Ortsrat Steinbach dem
Investitionsprogramm für das Jahr 2015 zugestimmt habe. In den Folgejahren 2016
- 2018 sei Steinbach wieder nicht berücksichtigt. Sie bittet darum, dies im
nächsten Jahr zu korrigieren und die Prioritätenliste abzuarbeiten.
Ferner
möchte Frau Emde-Heckmann wissen, ob bei den Vereinen durch das Fehlen der
Hallen Im Alten Weiher Trainingszeiten ausfielen oder Wettkämpfe nicht
stattfinden könnten. Sie regt an, diese Thematik nochmals zu überprüfen und
gegebenenfalls von der großen Investition abzusehen und das Geld sinnvoller zu
investieren. Ansonsten stimme sie dem Investitionsprogramm für die Jahre 2014
bis 2018 zu.
Herr
Budke (FWG) stimmt dem vorgelegten Inv.-Programm 2014 - 2018 zu.
Auch
Herr Dr. Brück (SPD) äußert Zweifel, ob die Vielzahl der Maßnahmen von der
Verwaltung geleistet werden könne. Er schlägt der Verwaltung daher vor, bzgl.
Abwicklung, Kosteneffizienz, und Transparenz nach Lösungen zu suchen, vor allem
um Nachfinanzierungen zu vermeiden.