TOP Ö 6: Stellenplan 2015

Beschluss:

 

Auf Empfehlung des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses beschließt der Stadtrat einstimmig den als Anlage 4 beigefügten Stellenplan 2015.


Sachverhalt:

 

Nach § 79 KSVG bestimmt die Gemeinde in einem Stellenplan die Planstellen ihrer Bediensteten nach Zahl, Art und Bewertung. Der Stellenplan ist nach § 82 Abs. 2 KSVG Bestandteil des Haushaltsplanes.

Auf den als Anlage 4 beigefügten Stellenplan und die Erläuterungen zu den einzelnen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr wird verwiesen.

Die Gesamtzahl der Stellen hat sich gegenüber dem Vorjahr um drei erhöht. Im Beamtenbereich ist die Gesamtzahl der Stellen unverändert geblieben. Bei den Tarifbeschäftigten ist eine Stelle, die im Rahmen der Haushaltssanierung mit einem kw-Vermerk versehen war, entfallen. Vier Stellen wurden neu ausgewiesen, wobei zwei Stellen lediglich die Folge der Teilung von bisherigen Stellen sind. Eine weitere Teilzeitstelle wurde wegen der Einführung des Rechnungseingangsbuches neu geschaffen. Zudem wurde in der Kindertagesstätte Lehbesch eine Teilzeitstelle ausgewiesen, um dem gestiegenen Bedarf an Tagesplätzen im Kindergartenbereich nachkommen zu können. Die gestiegene Nachfrage ist nicht zuletzt auf das Vorhandensein von zwei Krippengruppen zurückzuführen, wo bereits eine ganztägige Betreuung möglich ist.

Eine wesentliche Änderung ist im Teilhaushalt 3 vorgesehen. Auf die Erläuterungen zum Stellenplan wird hierzu verwiesen. Die dort erläuterte Veränderung der Organisation in den Gruppen hat nicht nur Auswirkungen auf die Bewertung der Stellen sondern wirkt sich auch auf die Kosten aus. Wegen der Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst zur Stufenfindung bei Höhergruppierungen wird der Mehraufwand zunächst mit rund 17.000,-- € pro Jahr moderat ausfallen. Bis zum Jahr 2019 / 2020 wird sich dieser Betrag auf ca. 55.000,-- € erhöhen. Da die Elternbeiträge an die Personalkosten der Fachkräfte gekoppelt sind, werden auch diese entsprechend steigen müssen, wenn der bisherige Deckungsgrad beibehalten werden soll. Die beabsichtigte Organisationsänderung soll einerseits die Qualität der pädagogischen Arbeit sichern, ist aber auch vor dem Hintergrund des derzeit festzustellenden Wettbewerbs um geeignete Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt zu sehen.

Die in den letzten Jahren vorgenommene Ausweitung der Kinderbetreuung und die beabsichtigte Änderung der Gruppenorganisation führen dazu, dass die im Jahr 2002 beschlossene Begrenzung der Personalkosten ohne Einschränkungen an anderer Stelle auf Dauer nicht mehr zu halten sein wird. Da die Möglichkeiten zur Reduzierung des Personals aus Verwaltungssicht praktisch erschöpft sind, sollte über eine Revision des Beschlusses nachgedacht werden.

Im Jahr 2002 hat der Stadtrat beschlossen, die um die tariflichen Steigerungen bereinigten Personalausgaben auf dem Stand des Rechnungsergebnisses 2001 zu begrenzen. Die aufgrund des vorgelegten Stellenplanes kalkulierten Personalkosten belaufen sich auf 7.184.860,-- Euro. Die beschlossene Begrenzung wurde noch einmal eingehalten (für 2015: 7.269.821,82 –Euro).

Aus Sicht der Verwaltung sollten auch in 2015 wieder Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden.

Wie bereits in den vergangenen Jahren sollen zwei Stellen für Erzieher / Erzieherinnen im Anerkennungsjahr vorgehalten werden. Diese zählen zum Fachpersonal und werden daher von Land und Kreis entsprechend bezuschusst. Sie werden im Stellenschlüssel berücksichtigt.

Im kommenden Jahr werden voraussichtlich ein Auszubildender im Beruf „Gärtner im Garten- und Landschaftsbau“ und eine Auszubildende zur „Kauffrau für Tourismus und Freizeit“ die Prüfung ablegen. In beiden Bereichen sollen erneut Ausbildungsplätze angeboten werden.

 

Der Vorsitzende erläutert die Sitzungsvorlage und verweist auf die einstimmige Empfehlung des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses. Er informiert, dass im Stellenplan 2015 drei zusätzliche Stellen ausgewiesen sind. Eine davon betreffe die vorhin beschlossene neu einzurichtende Gruppe in der Kita Lehbesch, ferner wurde im Reinigungsbereich eine Vollzeitstelle in 2 Teilzeitstellen gesplittet und eine Stelle war im Zusammenhang mit dem neu eingeführten Rechnungseingangsbuch erforderlich.

 

Herr Batz (CDU) merkt an, dass sich der Stellenplan 2015 im Wesentlichen auf dem Plan des Jahres 2014 basiere. Festzustellen sei jedoch, dass sich bei den Stellen der Erzieherinnen die Anforderungen geändert hätten und daher auch die Einstufungen angepasst wurden. Momentan gebe es kaum Bewerber/Innen auf dem Arbeitsmarkt und daher müssten über die Bezahlung Anreize geschaffen werden. Begrüßenswert sei es weiterhin, dass auch in diesem Jahr wieder Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden können.

Seine Fraktion werde dem Stellenplan 2015 zustimmen.

 

Herr Burger (Grüne) wiederholt erneut seine Aussage, dass die Personalkosten im Vergleich zu anderen Bundesländern im Saarland (im Verhältnis zur Einwohnerschaft) zu hoch seien. Er schlägt daher vor, Personalanpassungs- und Personalentwicklungskonzepte über mehrere Jahre aufzustellen. Auch hinsichtlich der natürlichen Fluktuation sei es hilfreich, den Personalbedarf für die nächsten Jahre zu ermitteln und entsprechende Ausbildungsplätze vorzusehen.

Er rät in diesem Zusammenhang, durch ein unabhängiges Wirtschaftsprüfungsunternehmen eine Kostenstrukturanalyse erstellen zu lassen. Über- oder Unterbesetzungen beim Personal könnten so festgestellt werden.

 

Herr Dr. Brück (SPD) stellt zu den Ausführungen des Herrn Burger fest, dass in Ottweiler bereits 1985 eine Entschuldung durchgeführt werden musste, was schon damals mit einem massiven Personalabbau verbunden war. Von daher sei dieses Thema bei der Stadt Ottweiler ausgereizt.

Seiner Meinung nach werden durch Stellenabbau keine Kosten eingespart. Die Verwaltungsaufgaben müssten dann auf andere Mitarbeiter verteilt werden, deren Belastungen immer höher würden. Nur durch Abbau von Arbeit in den Verwaltungen könne sinnvoll Personal eingespart werden. Dies wiederum sei unmittelbar mit Abbau von Dienstleistungen verbunden, was den Bürgern offen vermittelt werden müsse.

Seine Fraktion stimme dem vorgelegten Stellenplan 2015 zu.

 

Frau Emde-Heckmann (WuSB) wiederholt ihren zum Tagesordnungspunkt 2 - Haushaltssanierungsplan - bereits ausgeführten Vorschlag der Prozessoptimierung. Langfristig gesehen führe dies dann ganz automatisch zum Wegfall einiger Stellen. Sie stimmt dem Stellenplan 2015 zu.

 

Herr Budke (FWG) stimmt dem Stellenplan 2015 zu.

 

Der Vorsitzende stellt richtig, dass sowohl die Landesregierung als auch das Gutachten „Junkernheinrich“ von einer Kostenreduzierung durch Stellenabbau bis zu 10% sprechen. Dies müsse jedoch von Kommune zu Kommune genau untersucht werden. Deshalb werden zukünftig von Seiten der Landesregierung mit den Kommunen Verhandlungen geführt. In der Verwaltung der Stadt Ottweiler sehe er kein 10%-iges Potential zur Personaleinsparung mehr.

Auch sei die Vorausberechnung hinsichtlich des Eintrittes der Bediensteten in die Altersrente heute nicht mehr genau planbar. Die Verrentung erstrecke sich heute über 3 Jahre, in denen der Mitarbeiter den Zeitpunkt selbst bestimmen könne.