Beschluss: |
Auf Empfehlung des Haupt-,
Personal- und Finanzausschusses beschließt der Stadtrat einstimmig den als Anlage 4 beigefügten Stellenplan 2015.
Sachverhalt: |
Nach § 79 KSVG
bestimmt die Gemeinde in einem Stellenplan die Planstellen ihrer Bediensteten
nach Zahl, Art und Bewertung. Der Stellenplan ist nach § 82 Abs. 2 KSVG
Bestandteil des Haushaltsplanes.
Auf den als Anlage 4 beigefügten Stellenplan und die
Erläuterungen zu den einzelnen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr wird
verwiesen.
Die Gesamtzahl der
Stellen hat sich gegenüber dem Vorjahr um drei erhöht. Im Beamtenbereich ist
die Gesamtzahl der Stellen unverändert geblieben. Bei den Tarifbeschäftigten
ist eine Stelle, die im Rahmen der Haushaltssanierung mit einem kw-Vermerk
versehen war, entfallen. Vier Stellen wurden neu ausgewiesen, wobei zwei Stellen
lediglich die Folge der Teilung von bisherigen Stellen sind. Eine weitere
Teilzeitstelle wurde wegen der Einführung des Rechnungseingangsbuches neu geschaffen.
Zudem wurde in der Kindertagesstätte Lehbesch eine Teilzeitstelle ausgewiesen,
um dem gestiegenen Bedarf an Tagesplätzen im Kindergartenbereich nachkommen zu
können. Die gestiegene Nachfrage ist nicht zuletzt auf das Vorhandensein von
zwei Krippengruppen zurückzuführen, wo bereits eine ganztägige Betreuung
möglich ist.
Eine wesentliche
Änderung ist im Teilhaushalt 3 vorgesehen. Auf die Erläuterungen zum
Stellenplan wird hierzu verwiesen. Die dort erläuterte Veränderung der
Organisation in den Gruppen hat nicht nur Auswirkungen auf die Bewertung der
Stellen sondern wirkt sich auch auf die Kosten aus. Wegen der Regelungen des
Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst zur Stufenfindung bei
Höhergruppierungen wird der Mehraufwand zunächst mit rund 17.000,-- € pro Jahr
moderat ausfallen. Bis zum Jahr 2019 / 2020 wird sich dieser Betrag auf ca.
55.000,-- € erhöhen. Da die Elternbeiträge an die Personalkosten der Fachkräfte
gekoppelt sind, werden auch diese entsprechend steigen müssen, wenn der
bisherige Deckungsgrad beibehalten werden soll. Die beabsichtigte
Organisationsänderung soll einerseits die Qualität der pädagogischen Arbeit
sichern, ist aber auch vor dem Hintergrund des derzeit festzustellenden
Wettbewerbs um geeignete Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt zu sehen.
Die in den letzten
Jahren vorgenommene Ausweitung der Kinderbetreuung und die beabsichtigte
Änderung der Gruppenorganisation führen dazu, dass die im Jahr 2002
beschlossene Begrenzung der Personalkosten ohne Einschränkungen an anderer
Stelle auf Dauer nicht mehr zu halten sein wird. Da die Möglichkeiten zur
Reduzierung des Personals aus Verwaltungssicht praktisch erschöpft sind, sollte
über eine Revision des Beschlusses nachgedacht werden.
Im Jahr 2002 hat der
Stadtrat beschlossen, die um die tariflichen Steigerungen bereinigten
Personalausgaben auf dem Stand des Rechnungsergebnisses 2001 zu begrenzen. Die
aufgrund des vorgelegten Stellenplanes kalkulierten Personalkosten belaufen
sich auf 7.184.860,-- Euro. Die beschlossene Begrenzung wurde noch einmal eingehalten
(für 2015: 7.269.821,82 –Euro).
Aus Sicht der
Verwaltung sollten auch in 2015 wieder Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt
werden.
Wie bereits in den
vergangenen Jahren sollen zwei Stellen für Erzieher / Erzieherinnen im
Anerkennungsjahr vorgehalten werden. Diese zählen zum Fachpersonal und werden
daher von Land und Kreis entsprechend bezuschusst. Sie werden im
Stellenschlüssel berücksichtigt.
Im kommenden Jahr
werden voraussichtlich ein Auszubildender im Beruf „Gärtner im Garten- und
Landschaftsbau“ und eine Auszubildende zur „Kauffrau für Tourismus und
Freizeit“ die Prüfung ablegen. In beiden Bereichen sollen erneut
Ausbildungsplätze angeboten werden.
Der Vorsitzende
erläutert die Sitzungsvorlage und verweist auf die einstimmige Empfehlung des
Haupt-, Personal- und Finanzausschusses. Er informiert, dass im Stellenplan
2015 drei zusätzliche Stellen ausgewiesen sind. Eine davon betreffe die vorhin
beschlossene neu einzurichtende Gruppe in der Kita Lehbesch, ferner wurde im
Reinigungsbereich eine Vollzeitstelle in 2 Teilzeitstellen gesplittet und eine
Stelle war im Zusammenhang mit dem neu eingeführten Rechnungseingangsbuch
erforderlich.
Herr Batz (CDU) merkt
an, dass sich der Stellenplan 2015 im Wesentlichen auf dem Plan des Jahres 2014
basiere. Festzustellen sei jedoch, dass sich bei den Stellen der Erzieherinnen
die Anforderungen geändert hätten und daher auch die Einstufungen angepasst
wurden. Momentan gebe es kaum Bewerber/Innen auf dem Arbeitsmarkt und daher
müssten über die Bezahlung Anreize geschaffen werden. Begrüßenswert sei es
weiterhin, dass auch in diesem Jahr wieder Ausbildungsplätze zur Verfügung
gestellt werden können.
Seine Fraktion werde
dem Stellenplan 2015 zustimmen.
Herr Burger (Grüne)
wiederholt erneut seine Aussage, dass die Personalkosten im Vergleich zu
anderen Bundesländern im Saarland (im Verhältnis zur Einwohnerschaft) zu hoch
seien. Er schlägt daher vor, Personalanpassungs- und
Personalentwicklungskonzepte über mehrere Jahre aufzustellen. Auch hinsichtlich
der natürlichen Fluktuation sei es hilfreich, den Personalbedarf für die
nächsten Jahre zu ermitteln und entsprechende Ausbildungsplätze vorzusehen.
Er rät in diesem
Zusammenhang, durch ein unabhängiges Wirtschaftsprüfungsunternehmen eine
Kostenstrukturanalyse erstellen zu lassen. Über- oder Unterbesetzungen beim
Personal könnten so festgestellt werden.
Herr Dr. Brück (SPD)
stellt zu den Ausführungen des Herrn Burger fest, dass in Ottweiler bereits
1985 eine Entschuldung durchgeführt werden musste, was schon damals mit einem
massiven Personalabbau verbunden war. Von daher sei dieses Thema bei der Stadt
Ottweiler ausgereizt.
Seiner Meinung nach
werden durch Stellenabbau keine Kosten eingespart. Die Verwaltungsaufgaben
müssten dann auf andere Mitarbeiter verteilt werden, deren Belastungen immer
höher würden. Nur durch Abbau von Arbeit in den Verwaltungen könne sinnvoll
Personal eingespart werden. Dies wiederum sei unmittelbar mit Abbau von
Dienstleistungen verbunden, was den Bürgern offen vermittelt werden müsse.
Seine Fraktion stimme
dem vorgelegten Stellenplan 2015 zu.
Frau Emde-Heckmann
(WuSB) wiederholt ihren zum Tagesordnungspunkt 2 - Haushaltssanierungsplan -
bereits ausgeführten Vorschlag der Prozessoptimierung. Langfristig gesehen
führe dies dann ganz automatisch zum Wegfall einiger Stellen. Sie stimmt dem
Stellenplan 2015 zu.
Herr Budke (FWG)
stimmt dem Stellenplan 2015 zu.
Der Vorsitzende stellt
richtig, dass sowohl die Landesregierung als auch das Gutachten
„Junkernheinrich“ von einer Kostenreduzierung durch Stellenabbau bis zu
10% sprechen. Dies müsse jedoch von Kommune zu Kommune genau untersucht werden.
Deshalb werden zukünftig von Seiten der Landesregierung mit den Kommunen
Verhandlungen geführt. In der Verwaltung der Stadt Ottweiler sehe er kein
10%-iges Potential zur Personaleinsparung mehr.
Auch sei die
Vorausberechnung hinsichtlich des Eintrittes der Bediensteten in die
Altersrente heute nicht mehr genau planbar. Die Verrentung erstrecke sich heute
über 3 Jahre, in denen der Mitarbeiter den Zeitpunkt selbst bestimmen könne.