TOP Ö 9: Änderung des Bebauungsplanes bei paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes "Im Tiefenbrunner Flur II", Teilbereich "Am bösen Brunnen"

Beschluss:

 

Auf Empfehlung des Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschusses und des Ortsrates Ottweiler beschließt der Stadtrat mit 17 Stimmen bei 7 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen die Billigung und Offenlage des Entwurfes der Änderung des Bebauungsplanes „Im Tiefenbrunner Flur II“, Teilbereich „Am bösen Brunnen“ in Ottweiler, bei paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 3 Abs. 2 ff BauGB und die parallele Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen gem. § 4 Abs.1 ff BauGB.

 

 

Herr Burger nimmt an den weiteren Beratungen wieder teil.


Sachverhalt:

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 5.1.2015 – 26.1.2015 statt. Während dieses Zeitraumes wurden die Planunterlagen (Anlage 6) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

In diesem Zeitraum sind keine Stellungnahmen zur Änderung des Bebauungsplanes und zur Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangen.

Die Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden parallel mit Schreiben vom 5.1.2015 angeschrieben und zur Stellungnahme gebeten.

Die eingebrachten Stellungnahmen und Anregungen sind in der beiliegenden Beschlussvorlage zur Abwägung zusammengefasst und wurden in der ebenfalls beiliegenden Begründung und den Planzeichnungen berücksichtigt.

 

Der Vorsitzende informiert über die mehrheitlichen Empfehlungen des Ortsrates Ottweiler und des BUSA.

Er erläutert für die anwesenden Besucher kurz die Sitzungsvorlage.

 

Herr Budke (FWG) wiederholt seine ablehnende Haltung zu diesem Projekt und wird daher nicht zustimmen.