Beschluss:
Der
Stadtrat stimmt mit 28 Stimmen bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung mit der Maßgabe
der oben stehenden Bedingungen dem Haushaltsanierungsplan für das Jahr 2015 zu.
Sachverhalt: |
Nach der Regelung von
§ 82 a Abs. 1 Nr. 2 KSVG hat die Gemeinde zur Sicherung ihrer dauerhaften
Leistungsfähigkeit einen Haushaltssanierungsplan aufzustellen, wenn bei der
Aufstellung des Haushaltsplanes in zwei aufeinander folgenden Haushaltsjahren
geplant ist, den in der Vermögensrechnung des Vorjahres auszuweisenden Ansatz
der allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als ein Zwanzigstel (5 %) zu
verringern. Die Stadt Ottweiler ist aufgrund ihres strukturellen
Haushaltsdefizits von dieser Regelung betroffen.
Die Verpflichtung zur
Aufstellung eines Haushaltssanierungsplanes war bis einschließlich zum
Haushaltsjahr 2010 entfallen, wenn wie in Ottweiler die Voraussetzungen des
Gesetzes zur Aussetzung und Erweiterung kommunalrechtlicher Vorschriften
erfüllt waren. Seit dem Haushaltsjahr 2011 besteht diese so genannte
„1%-Regelung“ nicht mehr (Haushaltserlass 2011).
Als Konsequenz aus den
Konsolidierungshilfen des Bundes für das Land wurde im Grundgesetz die so
genannte „Schuldenbremse“ verankert und auf die Kommunen übertragen. Danach
sind die Städte und Gemeinden gehalten, bis zum Jahr 2020 schrittweise
ausgeglichene Haushalte vorzulegen (Haushaltserlasse 2011 bis 2014).
Das
Volumen der jährlich zu erbringenden Haushaltsverbesserungsmaßnahmen orientiert
sich an der in Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt ermittelten Bezugsbasis,
die für die Stadt Ottweiler seit dem Haushaltsjahr 2011 auf 1,3 Mio. €
beziffert wurde. Für das Haushaltsjahr 2015 wurde von gleich bleibenden
Voraussetzungen ausgegangen.
Von
der Bezugsbasis ausgehend waren zunächst für das Haushaltsjahr 2011
Haushaltsverbesserungsmaßnahmen im Volumen von mindestens 5 % (65 T€) zu
erbringen. Ein entsprechender Katalog mit Maßnahmen im Gesamtbetrag von 70.350
€ wurde vom Rat als Bestandteil des Haushaltsplanes 2011 beschlossen und vom
Landesverwaltungsamt (LAVA) genehmigt.
Seit 2012 beträgt das
jährliche Volumen 10 % der Bezugsbasis (130 T€). Dieser 10%-Anteil ist als
Durchschnittswert zu betrachten, der von Jahr zu Jahr unter- oder überschritten
werden kann, um eine flexible Handhabung zu ermöglichen (Haushaltserlass 2011).
Seit dem Haushaltsjahr
2012 besteht auch die Verpflichtung zur Aufstellung eines formellen
Haushaltssanierungsplanes – jeweils für den Zeitraum der mittelfristigen
Finanzplanung. Der Sanierungsbetrag der Stadt Ottweiler für das Haushaltsjahr
2012 betrug 137.100 €, für 2013 bezifferte er sich auf 117.650 €, im Jahr 2014
umfasste er ein Volumen von 209.000 € (Bestandteile der jeweiligen
Haushaltspläne 2012 bis 2014 und vom LAVA genehmigt).
Der erstmals für den
Zeitraum 2012 bis 2015 aufgestellte Haushaltssanierungsplan muss nunmehr für
das Haushaltsjahr 2015 konkretisiert und bis 2018 fortgeschrieben werden.
Die Notwendigkeit der
Konkretisierung der Maßnahmen -aktuell für das Jahr 2015- ergibt sich
insbesondere auch aus den im Haushaltserlass 2012 gemachten Ausführungen,
wonach die Verbindlichkeit des Haushaltssanierungsplanes zunächst für das
Haushaltsjahr besteht, mit dessen Haushaltsplan er beschlossen wird. Maßnahmen,
die für die Jahre der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung enthalten
sind, können dagegen später bei der Fortschreibung des
Haushaltssanierungsplans, wenn das Finanzplanungsjahr zum Haushaltsjahr wird,
noch gegen andere Maßnahmen ausgetauscht werden. Dabei darf durch eventuelle
Austauschmaßnahmen allerdings die Summe der zu erbringenden
Haushaltsverbesserungen nicht vermindert werden.
Die Umsetzung der
jeweils konkreten Maßnahmen - im Falle der Stadt Ottweiler bisher diejenigen
der Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014 - ist dem Landesverwaltungsamt nachzuweisen
und unabdingbare Voraussetzung für die Gewährung von Zuwendungen aus dem
Kommunalen Entlastungsfonds (KELF) der Jahre 2013 und 2014, dessen Mittel
ebenfalls nur zur Verbesserung der Haushaltslage, nicht für zusätzliche
Ausgaben, eingesetzt werden dürfen (Haushaltserlasse und KELF-Gesetze der Jahre
2013 und 2014). Eine Regelung über die Gewährung von entsprechenden
Landes-Zuwendungen (Anschluss-Regelung KELF) über das Jahr 2014 hinaus wurde
bislang nicht getroffen.
Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf enthält einen Katalog
mit Haushaltssanierungsmaßnahmen für den Zeitraum 2011 bis 2018 in einem
Gesamt-Volumen von 1.006.600 €. Der vorgegebene Mindestrahmen für den genannten
Zeitraum (975.000 €) wird dabei um 31.600 € überschritten.
Die
Haushaltsverbesserungen für die Jahre 2011 bis 2014 sind bereits Bestandteil
der jeweiligen Haushaltspläne und daher nicht mehr im Einzelnen begründet.
Die im Jahr 2014
zunächst für das Haushaltsjahr 2015 vorgesehenen Maßnahmen wurden auf ihre
Umsetzbarkeit überprüft, dabei ggfls. verifiziert, verschoben und aktualisiert
(Nr. 21, 24, 29 und 33) bzw. ergänzt (Nr. 41, 42 und 49).
Im Zusammenhang mit
der Haushaltssanierung bereits gefasste Ratsbeschlüsse wurden berücksichtigt
(Nr. 21 - Erhöhung der Elternbeiträge zum 1. Januar 2015 und Nr. 24 – Anpassung
der Grundsteuer-Hebesätze zum 1. Januar 2015).
Der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Haushaltsverbesserungen im Jahr 2015 beläuft sich auf 138.500 €.
Die einzelnen Maßnahmen für den Zeitraum 2015 bis 2018 sind in der beigefügten Anlage 1 erläutert.
Die Maßnahmen für den
Finanzplanungszeitraum 2016 bis 2018 (insgesamt 334.000 €) müssen im
Haushaltsjahr 2016 wiederum überprüft und fortgeschrieben werden.
Der
Vorsitzende erläutert die Sitzungsvorlage. Er führt aus, dass für dieses Jahr 7
Maßnahmen im Sanierungsplan vorgesehen seien, von denen 2 bereits vom Stadtrat
beschlossen wurden. Im Kommunalpaket sei jedoch die Neudefinierung des
Basiswerts vorgesehen, der zukünftig jährlich neu ermittelt werde. Z. Z. werde
der Basiswert aus dem Jahr 2011 als Berechnungsgrundlage herangezogen. Ob die
Neudefinierung Vorteile oder Nachteile für die Stadt Ottweiler bringe, bleibe
abzuwarten. Aus diesem Grund bittet der Vorsitzende die Ratsmitglieder, sich
bei der heutigen Beratung auf das Jahr 2015 zu konzentrieren.
Herr
Batz (CDU) führt aus, dass Ottweiler nach dem Gutachten von Prof.
Junkernheinrich als C2-Kommune einzustufen sei. Diese Einstufung besage, dass
das strukturelle Defizit auf 50 bis 75% durch entsprechende Einsparmaßnahmen
beschränken lässt. Die verbleibenden 25% seien von der Stadt Ottweiler nicht beeinflussbar.
Sie müssen von Bund und Land ausgeglichen werden.
Die
CDU-Fraktion beantragt daher zur Haushaltsverbesserung folgende
Maßnahmen:
- Die
Anhebung der Gewerbesteuer im Jahr 2016 statt um 10 Hebesatzpunkte um 15
Hebesatzpunkte. Dies hätte eine Ergebnisverbesserung von 18.500 € zur Folge.
-
Im Gegensatz zur der von der SPD-Fraktion vertretenen Meinung, die
Mehreinnahmen zur Deckelung der für 2016 geplanten Erhöhung der
Elternbeiträge zu verwenden, ist die CDU-Fraktion der Auffassung, dass die
Anhebung der Elternbeiträge nicht völlig ausgeschlossen werden könne. Zu
berücksichtigen seien hierbei die Tarifentwicklung (10%),
Qualitätsverbesserungen bei der Betreuung (Ersetzen von Kinderpflegerinnen
durch Erzieherinnen), Schaffung von zusätzlichen Angeboten, was mit einer
Steigerung der Personalkosten verbunden sei. Er weist in diesem Zusammenhang
auf den § 83 KSVG hin, in dem die vertretbare Anhebung der Entgelte zur
Finanzbeschaffung vorgeschrieben sei.
-
Erhöhung der Gewerbesteuer statt wie geplant um 10, um 15 Hebesatzpunkte im
Jahr 2016
Dies
bedeute Mehreinnahmen von 18.500 € pro Jahr.
- Die
Maßnahmen Nr. 45 und 46 (Entgelte und Zuschüsse für Hallenbenutzung) sollten
gestrichen werden bis die Sporthalle Im Alten Weiher wieder zur Verfügung
stehe. Die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer sollten zum Ausgleich der
entfallenden Einnahmen bei Nr. 45 und 46 verwendet werden.
Der
Vorsitzende fragt in diesem Zusammenhang, ob die CDU-Fraktion damit
einverstanden sei, die Vorschläge als Absichtserklärung für die Fortschreibung
aufzunehmen, da der Haushalt des Jahres 2015 von den vorgeschlagenen Änderungen
nicht berührt werde.
Herr
Batz (CDU) erklärt sich im Namen seiner Fraktion damit einverstanden.
Herr
Dr. Brück (SPD) weist darauf hin, dass die regelmäßige Anpassung der
Elternbeiträge schon vor Jahren bei der Erstellung des Haushaltssanierungsplans
langfristig vorgesehen war, ebenso die Erhöhung der Gewerbesteuer. Nun zeige es
sich, dass die hierfür vorgesehenen Ansätze nicht ausreichten. Herr Dr. Brück
begrüßt die heute von der CDU-Fraktion vorgeschlagene Anhebung der Gewerbesteuer
im Jahr 2016.
Zur
Verteilung der Mehreinnahmen weist Herr Dr. Brück auf eine Anregung von Herrn
Burger in einer früheren Sitzung hin, auf die Erhöhung der Elternbeiträge in
diesem und den Folgejahren zu verzichten und stattdessen den Betrag von 10.000
€ fortzuschreiben. Finanziert werden soll der Vorschlag nach Meinung der
SPD-Fraktion durch die o. e. Erhöhung der Gewerbesteuer. Der heutige Antrag ist
als Absichtserklärung anzusehen. Die Beschlussfassung hierzu müsse im Herbst
erfolgen. Bis dahin besteht noch Gelegenheit, die Entwicklung der
Kindergartenbeiträge zu beobachten.
Bzgl.
der Hallennutzung durch die Vereine schlägt er vor, mit den Vereinen vorher
Kontakt aufzunehmen, um die Auswirkungen, die jetzt in den
Haushaltssanierungsplan aufgenommen wurden, mit ihnen am Vereinstisch zu
erörtern.
Herr
Burger (Grüne) begrüßt die heutige Haltung sowohl der SPD- als auch der
CDU-Fraktion zu diesem Thema.
Im
Haushaltssanierungsplan sind für den Zeitraum von 2011 bis 2018 Einsparungen in
Höhe von 975.000 € durch Einsparungen und Mehreinnahmen vorgesehen.
Seiner
Meinung nach gäbe es drei Möglichkeiten diese Planzahlen zu erreichen.
1.
Zur Zweitwohnsitzsteuer in 2018 merkt er an, dass die vorgesehenen Einnahmen in
Höhe von 108.000 € nicht realistisch seien. Seiner Auffassung nach, seien
höchstens Einnahmen in Höhe von ca. 40.000 € zu erzielen. Sein
Deckungsvorschlag zu den verminderten Einnahmen sähe so aus, dass der
Überschuss in Höhe von ca. 31.600 € zur Deckung der Mindereinnahmen verwendet
werden sollte, so dass nur noch ca. 36.000 € aufgebracht werden müssten. Hierzu
schließt er sich dem Vorschlag der CDU-Fraktion an, die Gewerbesteuer um 15
Hebesatzpunkte zu erhöhen. Diese Mehreinnahmen beziffern sich auf rd. 37.000 €.
Sein Vorschlag wäre, bereits im Jahre 2016 statt wie vorgesehen in 2018 mit der
Berechnung der Zweitwohnsitzsteuer zu beginnen.
2.
Für das Jahr 2017 schlägt er eine Erhöhung der Grundsteuer um 20 Hebesatzpunkte
vor, um die Erhöhung der Elternbeiträge in den Kitas konstant bei 10.000 € auch
für die Folgejahre zu belassen.
3.
Eine weitere Alternative zur Einsparung sei die Reduzierung der Personalkosten.
Alleine im vergangenen Jahr konnten s. W. 160.000 € eingespart werden. Zur
besseren Übersicht regt er an, sowohl einen Personalanpassungs- als auch einen
-entwicklungsplan zu erstellen.
Der
Vorsitzende erklärt, dass seit der Stadtrat Personalreduzierungen beschlossen
habe, insgesamt 325.000 € eingespart worden seien. Diesbezügliche Vergleiche
mit anderen Kommunen können nicht 1:1 angestellt werden.
Herr
Budke (FWG) moniert, dass hinsichtlich der vorschulischen Erziehung Beschlüsse
der Bundesregierung von den Kommunen umgesetzt werden müssten, die nicht
dauerhaft finanziell abgesichert seien. Die Städte und Gemeinden seien dadurch
gezwungen, die Kosten an die Eltern weiterzugeben, deren Belastbarkeit
inzwischen erreicht sei.
Zur
Erhöhung der Grundsteuer-Hebesätze A und B ist Herr Budke der Meinung, dass die
Hauseigentümer mehr und mehr „geschröpft“ würden. Deshalb werde er dem
Haushaltssanierungsplan nicht zustimmen.
Frau
Emde-Heckmann (WuSB) begrüßt, dass in den letzten Jahren die Einsparziele durch
Kostensenkung und durch Reduzierung von Zuschüssen weitestgehend erreicht
wurden. Die verbleibenden Möglichkeiten, die Bürger durch höhere Entgelte und
Steuern zu belasten, seien zwar nicht angenehm, aber unabdingbar. Nach ihrer
Erfahrung hätten viele Bürger Verständnis für derartige Maßnahmen, da ihnen die
finanzielle Lage der Kommunen bekannt sei. Die Notwendigkeit von
Personaleinsparungen sieht sie z. Z. nicht, da dies schon in beträchtlichem
Maße geschehen sei. Frau Emde-Heckmann regt an, durch Prozessoptimierung neue Ressourcen
zu schaffen. Sie werde dem Haushaltssanierungsplan zustimmen.
Herr
Batz (CDU) beantragt eine zweiminütige Beratungspause. Der Vorsitzende
unterbricht die Sitzung von 18:40 Uhr bis 18:43 Uhr.
Der
Vorsitzende unterbricht die Sitzung von 18:40 Uhr bis 18:43 Uhr, um dann den
Parteien Gelegenheit zu geben, ihre Anträge zu formulieren.
Herr
Batz (CDU) teilt mit, dass die CDU-Fraktion an ihrem Antrag wie oben
beschrieben festhalte.
Herr
Dr. Brück (SPD) ist der Meinung, dass an den Zahlen für 2015 nichts mehr
verändert werden sollte. Einigkeit zwischen den beiden großen Fraktionen
bestehe bei der Erhöhung der Gewerbesteuer um 15 Punkte in 2016. Die Beschlüsse
hierüber seien Ende dieses Jahres zu fassen.
Herr
Burger (Grüne) betont, dass er sich dem Verwaltungsvorschlag für 2015
anschließen könne. Bedenken habe er hinsichtlich der Zweitwohnsitzsteuer im
Jahr 2018. Daher werde er sich der Stimme enthalten.
Herr
Budke (FWG) bleibt bei seiner Ablehnung.
Frau
Emde-Heckmann (WuSB) stimmt dem HH-Sanierungsplan für 2015 zu.
Der
Vorsitzende fasst wie folgt zusammen:
1.
Der Verwaltungsvorschlag für das Jahr 2015 wird unverändert angenommen.
2.
Für die Jahre 2016 bis 2018 sind die oben beschriebenen Absichtserklärungen zu
berücksichtigen.
3.
Die Zweitwohnsitzsteuer wird nicht vorgezogen.
Der
Stadtrat stimmt mit 28 Stimmen bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung mit der
Maßgabe der oben stehenden Bedingungen dem Haushaltsanierungsplan für das Jahr
2015 zu.