Beschluss: |
Der Ortsrat Ottweiler
empfiehlt dem Stadtrat mit 7 Stimmen bei 2 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen die
Billigung und Offenlage des Entwurfes der Änderung des Bebauungsplanes „Im
Tiefenbrunner Flur II“, Teilbereich „Am bösen Brunnen“ in Ottweiler, bei
paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 3 Abs. 2 ff BauGB und die
parallele Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
sowie der Nachbarkommunen gem. § 4 Abs.1 ff BauGB.
Herr Flaccus (SPD) nimmt an den weiteren Beratungen
wieder teil.
Sachverhalt: |
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 5.1.2015 – 26.1.2015 statt.
Während dieses Zeitraumes wurden die Planunterlagen zu jedermanns Einsicht
öffentlich ausgelegt.
In diesem Zeitraum
sind keine Stellungnahmen zur Änderung des Bebauungsplanes und zur Änderung des
Flächennutzungsplanes eingegangen.
Die Träger
öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden parallel mit Schreiben vom
5.1.2015 angeschrieben und zur Stellungnahme gebeten.
Die eingebrachten
Stellungnahmen und Anregungen sind in der beiliegenden Beschlussvorlage zur
Abwägung zusammengefasst und wurden in der ebenfalls beiliegenden Begründung
und den Planzeichnungen berücksichtigt.
Der Ortsvorsteher
bittet den Leiter des Amtes für Stadtentwicklung, Herrn Gerhard Schmidt, um eine
kurze Erläuterung des Sachverhalts.
Herr Schmidt erklärt anhand im Sitzungssaal aufgehängter Planskizzen die
beantragte Änderung des Flächennutzungs- und des Bebauungsplans. Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sei abgeschlossen, Einwände zur
Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplans seien nicht erhoben worden.
Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden zusammengefasst und
in der Begründung berücksichtigt. Der nächste Schritt des Verfahrens verlangt
die erneute Offenlegung.
Herr Niederkirchner (DIE LINKE) fragt an, wer für die Kosten des
Änderungsverfahrens aufkomme und wie hoch sie sind.
Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass mit dem
Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen worden sei, in dem
geregelt sei, dass er (der Vorhabenträger) die Planungskosten übernehmen müsse.
Frau Siebert (SPD) erklärt, dass ihre Fraktion schon im ersten Schritt
des Verfahrens dagegen gestimmt habe, werden sich die Vertreter der SPD der
Stimme enthalten.