TOP Ö 3: Änderung des Bebauungsplanes bei paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes "Im Tiefenbrunner Flur II", Teilbereich "Am bösen Brunnen"

Beschluss:

 

Der Ortsrat Ottweiler empfiehlt dem Stadtrat mit 7 Stimmen bei 2 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen die Billigung und Offenlage des Entwurfes der Änderung des Bebauungsplanes „Im Tiefenbrunner Flur II“, Teilbereich „Am bösen Brunnen“ in Ottweiler, bei paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 3 Abs. 2 ff BauGB und die parallele Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen gem. § 4 Abs.1 ff BauGB.

 

 

Herr Flaccus (SPD) nimmt an den weiteren Beratungen wieder teil.


Sachverhalt:

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 5.1.2015 – 26.1.2015 statt. Während dieses Zeitraumes wurden die Planunterlagen zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

In diesem Zeitraum sind keine Stellungnahmen zur Änderung des Bebauungsplanes und zur Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangen.

Die Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden parallel mit Schreiben vom 5.1.2015 angeschrieben und zur Stellungnahme gebeten.

Die eingebrachten Stellungnahmen und Anregungen sind in der beiliegenden Beschlussvorlage zur Abwägung zusammengefasst und wurden in der ebenfalls beiliegenden Begründung und den Planzeichnungen berücksichtigt.

 

Der Ortsvorsteher bittet den Leiter des Amtes für Stadtentwicklung, Herrn Gerhard Schmidt, um eine kurze Erläuterung des Sachverhalts.

 

Herr Schmidt erklärt anhand im Sitzungssaal aufgehängter Planskizzen die beantragte Änderung des Flächennutzungs- und des Bebauungsplans. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sei abgeschlossen, Einwände zur Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplans seien nicht erhoben worden. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden zusammengefasst und in der Begründung berücksichtigt. Der nächste Schritt des Verfahrens verlangt die erneute Offenlegung.

 

Herr Niederkirchner (DIE LINKE) fragt an, wer für die Kosten des Änderungsverfahrens aufkomme und wie hoch sie sind.

 

Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen worden sei, in dem geregelt sei, dass er (der Vorhabenträger) die Planungskosten übernehmen müsse.

 

Frau Siebert (SPD) erklärt, dass ihre Fraktion schon im ersten Schritt des Verfahrens dagegen gestimmt habe, werden sich die Vertreter der SPD der Stimme enthalten.