Beschluss:
Auf
Empfehlung des Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschusses und des Ortsrates
Ottweiler beschließt der Stadtrat einstimmig bei 2 Enthaltungen, den
Grundsatzbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Stadtmitte“, Bereich
„Seilerbahn“ nicht zu fassen und den entsprechenden Antrag abzulehnen.
Sachverhalt: |
Von der Eigentümerin des
Grundstückes 1198/510, Seilerbahn, wurde ein Antrag auf Änderung des
Bebauungsplanes „Stadtmitte“ für dieses Grundstück gestellt.
Mit Baugenehmigung vom
11.9.2013 wurde von der Unteren Bauaufsichtsbehörde die Errichtung eines
Gartengerätehauses genehmigt.
Die Nutzungsänderung des
Gartenhauses in eine Wohnung wurde im Sanierungsausschuss vom 17.6.2014 negativ
beurteilt. Einer Wohnbebauung außerhalb der überbaubaren Fläche die im
Bebauungsplan „Stadtmitte“ als Grünfläche dargestellt ist, konnte nicht
zugestimmt werden.
Die Grundstückseigentümerin
hat nun die Änderung des Bebauungsplanes beantragt und wie folgt begründet:
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Die überbaubare
Fläche sollte derart geändert werden, dass kein Doppelhaus entsteht, sondern eine
Einzelhausbebauung möglich ist, die sich an den Besonnungsmöglichkeiten des
Grundstückes orientiert.
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Durch die
derzeitige Festlegung der bebaubaren Fläche mit einem zwingend zweigeschossigen
Wohnhaus wäre der rückwärtige Garten des bestehenden Hauses Seilerbahn 2 als
auch des neuen im Bebauungsplan vorgesehenen Hauses, beschattet.
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Die überbaubare Fläche sollte in der
Nordostecke des Grundstückes im Bereich des bestehenden Gartenhauses
liegen.
Die Verwaltung
empfiehlt, dem Antrag der Eigentümerin aus folgenden Gründen zu entsprechen:
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Der
bestehende Bebauungsplan wurde für diesen Bereich der Seilerbahn auf Grundlage
des Standes im Jahr 1978 entwickelt. Als damaliger Gebäudebestand war lediglich
das Anwesen Seilerbahn 2 vorhanden. Die unbebauten Bereiche waren durch
Nutzgärten geprägt. Die Planungsidee des Bebauungsplanes griff den vorhandenen
zweigeschossigen Bau auf und entwickelte sie zu zwei geplanten Doppelhäusern
weiter. Des Weiteren war eine Fußwegeverbindung von der Seilerbahn zu dem
Bereich hinter dem Schlosstheater bis zum Schlossplatz vorgesehen. Die nicht
von der Bebauung genutzten Flächen sollten als „Dauerkleingärten“ und „Parkanlage“
angelegt werden.
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In
der Folgezeit entstand hinter der ehemaligen Post die Vermittlungsstelle der
Telekom.
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In
Folge der Sanierung des Schlosstheaters wurde die geplante Parkanlage in einen
Parkplatz umgewandelt und um die noch freien Flächen der geplanten Grünanlage
erweitert.
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Die
Planungsidee eines weiteren Doppelhauses in Erweiterung zum Bestand Seilerbahn
2 wurde zugunsten der Erweiterung der Parkierungsflächen aufgegeben.
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Vom
ursprünglichen Planungsansatz blieb lediglich die Erweiterung des bestehenden
Hauses zu einem Doppelhaus übrig.
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In
der Folgezeit sind im rückwärtigen Teil der Herrengartenstraße und des
Herrengartenplatzes noch weitere Nebengebäude hinzugekommen.
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Durch
die ungünstige Lage zur Hauptbesonnung sind die rückwärtigen Bereiche des
bestehenden Gebäudes Seilerbahn 2 und
der noch freien Parzelle 1198/510 bei einer Fortführung der zweigeschossigen Bebauung der Seilerbahn
für viele Stunden des Tages beschattet.
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Auch
sieht der bestehende Bebauungsplan eine Grundstücksfront für das geplante
Doppelhaus in Richtung
Herrengartenstraße von ca. 27,50 m vor, die sich aufgrund der bestehenden
Grundstücksverhältnisse nicht realisieren lässt.
Bei Beibehaltung der Gartengrundstücke der Anwesen
Herrengartenstraße 3 – 7 verbleibt für das freie Grundstück lediglich eine
Frontbreite von ca.14 m. Damit ist ein Ausweichen auf besonnte
Grundstücksflächen für z.B. eine Terrasse im rückwärtigen Bereich nur schwer möglich
.
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Durch
die geringe Vorgartentiefe von ca. 4,50 m lässt sich ein Terassenbereich im
besonnten Vorgarten nur schwerlich einrichten.
Zusammenfassend empfiehlt die Verwaltung, der beantragten
Bebauungsplanänderung zuzustimmen, da durch Wegfall des Baurechts des im B-Plan
vorgesehenen Doppelhauses und durch Neufestsetzung einer überbaubaren Fläche im
Bereich des bestehenden Gartenhauses und seiner Nutzung als Wohnhaus kein
„Planungsschaden“ entsteht.
Die Planungsideen der sich zum Schlosstheater
anschließenden Bereiche können durch die eingetretenen Nutzungen nicht mehr verwirklicht
werden.
Auf der gegenüberliegenden Seite der Seilerbahn ist durch
die bestehende Bebauung ebenso kein einheitliches Bebauungsbild entlang der
Seilerbahn zu erreichen was beim Blick auf ein aktuelles Luftbild erhärtet
wird.
Eine weitere Bebauung auf der Parzelle 1198/510 ist durch
Wegfall des Doppelhauses nicht mehr möglich.
Der Vorsitzende weist
auf den geänderten Beschlussvorschlag hin. Er wurde im Bau-, Umwelt- und
Sanierungsausschuss formuliert und liegt den Ratsmitgliedern als Tischvorlage
vor. Sowohl vom Ortsrat Ottweiler als auch vom BUSA wurde der Änderung des
Bebauungsplanes nicht zugestimmt.
Herr Nätzer (CDU)
führt aus, dass in der Sitzung des Ortsrates Ottweiler am 23.02.2015 der Antrag
auf Änderung des Bebauungsplans ausführlich erörtert worden sei.
Am 11.09.2013 sei der
Bau eines Gartenhauses von der Unteren Bauaufsicht genehmigt worden. Die
Bauausführung wich von diesem genehmigten Bauplan ab. Lt. gültigem
Bebauungsplan sei ein Anbau an das Haupthaus möglich gewesen. Das gemeindliche
Einvernehmen zur Nutzungsänderung vom Garten- zum Wohnhaus konnte nicht
hergestellt werden. Daher lehnte der Ortsrat Ottweiler in seiner Sitzung am 23.02.2015
die beantragte Änderung des Bebauungsplans einstimmig ab. Auch in der
BUSA-Sitzung am 26.02.2015 wurde die Bebauungsplan-Änderung abgelehnt. Die
CDU-Stadtratsfraktion schließt sich den Voten des Ortsrates und des BUSA an und
lehnt die beantragte B-Planänderung ab.
Herr Dr. Brück lehnt
im Namen seiner Fraktion ebenfalls ab.
Eine Verständnisfrage
von Herrn Breyer (SPD) zu den Möglichkeiten im Rahmen des gültigen
Bebauungsplans wird seitens der Verwaltung beantwortet.