TOP Ö 7: Antrag der SPD-Fraktion: Konzept Friedhof

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ortsrat Mainzweiler beschließt einstimmig, die Verwaltung aufzufordern, unter Einbeziehung des Ortsrates ein Konzept für eine würdevollere Gestaltung des Friedhofes Mainzweiler zu erstellen.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt erteilt Herr Wagmann das Wort an Herrn Alt.

 

Herr Alt führt aus, dass der Zustand bei den Baumbestattungen sehr bescheiden sei. Er lässt Fotos rundgehen, wie eine würdevolle Gestaltung  des Feldes aussehen könnte. Mit wenig Mitteln könne da viel erreicht werden. In Mainzweiler ist um den Baum ein „Dreibein“ aus Holz gebaut und daran sind die Namenschilder genagelt. Dies könne schöner gestaltet werden.

 

Herr Breyer weist darauf hin, dass erst ein Konzept erarbeitet werden und dann ein Finanzierungs-vorschlag vorgelegt werden solle.

 

Dies habe nichts mit dem Haushalt zu tun, so Frau Brück und weist darauf hin, dass die Satzung eine 90 %-ige Kostendeckung vorsehe, die eingehalten werden müsse. Bei neuen Leistungen müsse die Deckung eingehalten werden.

 

Herr Wagmann führt aus, dass es nicht prunkvoll gestaltet sein sollte, sondern pietätvoll. Das Baumfeld hinter der Leichenhalle sollte auch für Baumbestattungen genutzt werden, so sei es mal angedacht gewesen.

 

Dazu merkt Frau Herz an, dass den Angehörigen der Platz hinter der Leichenhalle sowie das Feld mit dem neuen Baum angeboten wurden. Die Angehörigen haben sich aber für den Platz mit dem neuen Baum entschieden und dem Wunsch wurde stattgegeben.

 

Herr Dörrenbächer teilt mit, dass die CDU-Fraktion dem Vorschlag von Herrn Breyer zustimme, denn schöner gehe immer. Auch trage die CDU-Fraktion den Beschluss mit.

 

Herr Keipert merkt an, dass das „Dreibein“ mit dem Baum nicht mitwachse und dann in ein paar Jahren etwas Neues gemacht werden müsse. Auch mit der Zeit sei das „Dreibein“ nicht mehr ansehlich. Auch er sei der Meinung, dass mit geringen Mitteln mehr aus dem Feld gemacht werden könne.

 

Herr Wagmann zeigt Bedenken an, dass bei der gezeigten Markierung den Angehörigen nicht klar sei, wo der Betroffene bestattet sei.