TOP Ö 4: Bebauungsplan "Wohnbebauung südlich der Labacher Straße": Aufstellungsbeschluss

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ortsrat Lautenbach empfiehlt einstimmig dem Stadtrat,

 

1) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Südlich der Labacher Straße“ im Stadtteil Lautenbach gemäß § 13a in Verbindung mit § 13b BauGB zu beschließen.

 

2) die Verwaltung zu beauftragen, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


Ortsvorsteher Rosenfeldt erläutert die Sitzungsvorlage.

 

Der Geltungsbereich der geplanten Fläche wurde um die zwei südöstlich gelegenen Flurstücke 108 und 109 erweitert, damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen werden.

 

Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, fasst der Ortsrat Lautenbach folgenden