Beschluss: |
Der Ortsrat Lautenbach empfiehlt
einstimmig dem Stadtrat,
1)
die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Südlich der Labacher Straße“
im Stadtteil Lautenbach gemäß § 13a in Verbindung mit § 13b BauGB zu
beschließen.
2)
die Verwaltung zu beauftragen, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 1 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
Ortsvorsteher Rosenfeldt
erläutert die Sitzungsvorlage.
Der Geltungsbereich der
geplanten Fläche wurde um die zwei südöstlich gelegenen Flurstücke 108 und 109
erweitert, damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung
eines Bebauungsplanes geschaffen werden.
Nachdem keine Wortmeldungen
vorliegen, fasst der Ortsrat Lautenbach folgenden