TOP Ö 18: Antrag der SPD-Fraktion: "Kostenbefreiung bzgl. der Durchführung von Abschlussfeiern der jeweiligen Abschlussjahrgänge im Schlosstheater von der derzeit geltenden Gebührenordnung"

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, dass die Stadt Ottweiler gewährleistet, dass die Abschlussklassen  für die Abschlussfeiern der weiterführenden Schulen in Ottweiler im Schlosstheater von  der Gebührenordnung für das Jahr 2022 wegen Corona befreit sind.

 


Der Vorsitzende eröffnet den neuen Tagesordnungspunkt, der fristgemäß durch die SPD-Fraktion eingereicht wurde und erteilt der SPD-Fraktion das Wort.

 

Frau Meiser informiert ausführlich über den Antrag, dass in Zeiten der Corona-Pandemie es für die Abschlussklassen sehr schwierig sei, die Abschlussfeier zu organisieren. Die Einnahmequellen wie Weihnachtsmarkt, Kuchenverkauf in der Schule oder Partys entfallen diesbezüglich während der Pandemie. Deshalb beantrage die SPD-Fraktion, die Abschlussklassen 2022, von der Gebührenordnung freizustellen und dass die Kosten von der Stadt übernommen werden. Dies sei ein wertschätzendes Zeichen der Stadt Ottweiler gegenüber den Schülerinnen und Schüler, die hier in Ottweiler ihren Schulabschluss absolvieren und damit den Grundstein für ihre weitere berufliche Ausbildung und ihr weiteres Leben legen. Das Schlosstheater bilde dafür den entsprechenden Rahmen.

 

Die Fraktion bittet um Abänderung des Beschlussantrages wie folgt:

 

Der Stadtrat beschließt,

 

  1. die Freistellung durch die Stadt für die Abschlussfeiern der weiterführenden Schulen in Ottweiler für das Jahr 2022 wegen Corona und
  2. die Neuregelung der Gebührenordnung für das Schlosstheater  durch Aufnahme einer Ausnahmeregelung für die Gebührenerhebung der weiterführenden Schulen ab dem Jahre 2023.

 

Die SPD-Fraktion bittet um Zustimmung des Antrages.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, die Gebührenordnung nicht zu ändern, sondern einfach zu beschließen, dass die Stadt Ottweiler eine Kostenübernahme gewährleiste. Dies sei der einfachere Weg. Dann fragt Herr Schäfer nach, ob es sich hier um den offiziellen oder inoffiziellen Teil der Veranstaltung handele. Beim offiziellen Teil der Feier sei die Schule der Veranstalter, mit der die Stadt dann auch einen Vertrag habe. Für den inoffiziellen Teil habe die Stadt mit den Schülern einen Vertrag.  Sollen beide Veranstaltungen, die der Schule oder die der Schüler von den Gebühren befreit werden? In der Reinigung des Schlosstheaters als auch im Schadensersatz könne die Stadt nicht entgegenkommen. Es müsse irgendwie eine adäquate Reinigung, auch wenn sie Geld kostet, durch die Abschlussklasse gewährleistet werden.

 

Frau Meiser teilt mit, dass es Ziel sei, die Gebührenbefreiung für beide Veranstaltungen zu übernehmen, allerdings nur die reinen Mietkosten, nicht was den Teil der Reinigungskosten, also die Nebenkosten, die anfallen. Im eigenen Jahrgang habe Frau Meiser die Abschlussfeier mit organisiert und da sei eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Das könne ja weiter gegeben werden, dafür werde ja das Geld für die Miete gespart.

 

Herr Lickes erkundigt sich, ob dies auch für mehrere Jahre beschlossen werden könne.

 

Frau Brück führt aus, dass für eine Abschlussfeier 500 € angefallen seien. Der Vorschlag der Verwaltung wäre, den Haushaltsansatz 2022 „Unterstützung Vereine und sonstige Institutionen“ um 1.000 € aufzustocken. Dann seien die Kosten abgedeckt, auch für die Folgejahre.

 

Die Sitzung wird um 19.20 Uhr für 5 Minuten zur Beratung unterbrochen.

 

Der Vorsitzende führt die Sitzung um 19.25 Uhr fort.

 

Herr Batz führt aus, dass sich der Antrag durch den Vorschlag der Verwaltung erledigt habe, den Haushaltsansatz um 1.000 € aufzustocken. Die CDU-Fraktion stimme dem Vorschlag zu. Die Abschlussklassen, die im kommenden Jahr ihren Abschluss feiern, haben keine Möglichkeit gehabt, sich zu finanzieren. Dies sollte eine Anerkennung sein. Trotzdem sei die Bitte, dieses Thema im nächsten Bildungsausschuss zu beraten.