Beschluss: |
Der Stadtrat
beschließt einstimmig,
1) die Aufstellung des
Bebauungsplans „Wohnbebauung „Am Geisbaum““ gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit
§ 13b BauGB im Stadtteil Steinbach.
2) die Verwaltung zu
beauftragen, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 1 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen.
3) den vorliegenden
Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung „Am Geisbaum““ bestehend aus
Planzeichnung und Textteile sowie die Begründung zu billigen.
4) die öffentliche
Auslegung des Planentwurfs und parallele Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange und Behörden sowie Nachbargemeineden.
5) die Verwaltung zu
beauftragen, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs
ortsüblich bekannt zu machen.
6) die Verwaltung mit
der Erarbeitung eines städtebaulichen Vertrages mit dem Antragsteller zu
beauftragen.
Der
Vorsitzende erläutert die Sitzungsvorlage, teilt mit, dass der Ortsrat
Steinbach und der Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss bereits einstimmig
empfohlen haben. Hier gehe es um den Aufstellungsbeschluss, Annahme Entwurf und
Offenlage/Beteiligung Träger öffentlicher Belange (TÖB). Ebenso weist er darauf
hin, dass ein Wohnhaus dort errichtet werde.
Es
erfolgen keine Wortmeldungen.