TOP Ö 13: Bebauungsplan "Wohnbebauung "Am Geisbaum"" im Stadtteil Steinbach: Aufstellungsbeschluss, Annnahme Entwurf und Offenlage/Beteiligung Träger öffentlicher Belange (TÖB)

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig,

 

1) die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnbebauung „Am Geisbaum““ gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 13b BauGB im Stadtteil Steinbach.

 

2) die Verwaltung zu beauftragen, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

3) den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung „Am Geisbaum““ bestehend aus Planzeichnung und Textteile sowie die Begründung zu billigen.

 

4) die öffentliche Auslegung des Planentwurfs und parallele Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden sowie Nachbargemeineden.

 

5) die Verwaltung zu beauftragen, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs ortsüblich bekannt zu machen.

 

6) die Verwaltung mit der Erarbeitung eines städtebaulichen Vertrages mit dem Antragsteller zu beauftragen.

 


Der Vorsitzende erläutert die Sitzungsvorlage, teilt mit, dass der Ortsrat Steinbach und der Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss bereits einstimmig empfohlen haben. Hier gehe es um den Aufstellungsbeschluss, Annahme Entwurf und Offenlage/Beteiligung Träger öffentlicher Belange (TÖB). Ebenso weist er darauf hin, dass ein Wohnhaus dort errichtet werde.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.