Beschluss: |
Der Stadtrat beschließt
einstimmig, die Realsteuerhebesätze für das Jahr 2022 wie folgt festzusetzen:
Grundsteuer A = 340
v.H.,
Grundsteuer
B
= 460 v.H.,
Gewerbesteuer = 455
v.H.
und die als Anlage 2 beigefügte
Hebesatzsatzung zu erlassen.
Der
Vorsitzende informiert über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze 2022 und
den Erlass einer Hebesatzsatzung. Weiterhin führt er aus, dass der Haupt-,
Personal- und Finanzausschuss die Beschlussfassung bereits einstimmig empfohlen
habe.
Herr
Burger (Die Grüne) erklärt, dass bei der Grundsteuer B im Laufe des Jahres der
Landesdurchschnitt nicht mehr erreicht werde und er der Meinung sei, dass Ende nächsten
Jahres für den Haushalt 2023 die Grundsteuer B erhöht werden müsse.
Herr
Batz (CDU) weist auf die bereits erhöhten Kosten der Bürger hin und begrüßt,
dass im Bereich der Realsteuerhebesätze die Kosten stabil bleiben.
Herr
Dr. Brück (SPD) weist darauf hin, dass Steuerangelegenheiten beschlossen
werden, bevor sie wirksam werden.