TOP Ö 4: Festsetzung der Realsteuerhebesätze 2022 und Erlass einer Hebesatzsatzung

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig, die Realsteuerhebesätze für das Jahr 2022 wie folgt festzusetzen:

 

Grundsteuer A    =       340 v.H.,

            Grundsteuer B     =       460 v.H.,

Gewerbesteuer    =       455 v.H.

 

und die als Anlage 2 beigefügte Hebesatzsatzung zu erlassen.

 


Der Vorsitzende informiert über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze 2022 und den Erlass einer Hebesatzsatzung. Weiterhin führt er aus, dass der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss die Beschlussfassung bereits einstimmig empfohlen habe.

 

Herr Burger (Die Grüne) erklärt, dass bei der Grundsteuer B im Laufe des Jahres der Landesdurchschnitt nicht mehr erreicht werde und er der Meinung sei, dass Ende nächsten Jahres für den Haushalt 2023 die Grundsteuer B erhöht werden müsse.

 

Herr Batz (CDU) weist auf die bereits erhöhten Kosten der Bürger hin und begrüßt, dass im Bereich der Realsteuerhebesätze die Kosten stabil bleiben.

 

Herr Dr. Brück (SPD) weist darauf hin, dass Steuerangelegenheiten beschlossen werden, bevor sie wirksam werden.