Beschluss: |
Der Ortsrat Steinbach
empfiehlt einstimmig dem Stadtrat,
1) die Aufstellung des
Bebauungsplanes „Teiländerung – Wohngebiet Am Kirschbaum“ im Stadtteil
Steinbach gemäß § 13a i.V.m. mit § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren zu
beschließen.
2) den Entwurf des
Bebauungsplans „Teiländerung – Wohngebiet Am Kirschbaum“ bestehend aus
Planzeichnung, Textteil und Begründung zu billigen.
3) die Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden zu beschließen.
4) die Verwaltung zu
beauftragen, den Aufstellungsbeschluss sowie Ort und Zeit der öffentlichen
Auslegung des Planentwurfs ortsüblich bekannt zu machen.
Der Vorsitzende erteilt Herrn
Hassel das Wort.
Dieser teilt mit, dass die
Breite der Erschließungsstraße bei 4,75 m bleibt und aufgrund der
Geländebeschaffenheit (Anlegung einer 1,50 m breiten Böschung) lediglich um 1,50
m nach Südosten (Gartenstraße Richtung Brunnenwies 1,50 m nach rechts) verschoben
werden muss. An den Grundzügen und bisherigen Festsetzungen des bestehenden
Bebauungsplanes ändere sich dadurch nichts, so dass auch nach der Teiländerung
alles innerhalb des bestehenden Bebauungsplanes bleibe.
Weiterhin beantwortet Herr
Hassel ausführlich die Fragen der Ortsratsmitglieder und des
Naturschutzbeauftragen.
Herr Herrmann sieht ein
Problem in der Fahrbahnbreite. Die Friedhofstraße wäre im Vergleich 5,40 m breit.
Er kann sich bei einer Breite
von 4,75 m vorstellen, dass u.a. die
Müllabfuhr große Probleme bekomme.
Seiner Meinung nach wird das
ziemlich eng und dann ginge kein Rad mehr rund.
Herr Herrmann sieht
Verbesserungsbedarf.
Der Ortsvorsteher fügt an,
dass sich an der Straßenbreite nichts ändere, da dies verkehrstechnisch nicht
möglich sei.
Herrn Herrmann war die
Fahrbahnbreite von 4,75 m in den Vorgesprächen nicht aufgefallen. Wo stand das?
Die Verwaltung sagt eine
schriftliche Beantwortung zu.
„Die Fahrbahnbreite von 4,75 m war im Bebauungsplan
der ersten Vorlage entsprechend ausgewiesen.“
Herr Hassel fügt an, dass die
Straßenbreite von 4,75 m auch aus der beiliegenden Planzeichnung ersichtlich
sei.