TOP Ö 3: Bebauungsplan "Teiländerung Wohngebiet Am Kirschbaum: Aufstellungsbeschluss, Billigung Entwurf und Beteiligung Öffentlichkeit/Behörden

Beschluss:

 

Der Ortsrat Steinbach empfiehlt einstimmig  dem Stadtrat,

 

1) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Teiländerung – Wohngebiet Am Kirschbaum“ im Stadtteil Steinbach gemäß § 13a i.V.m. mit § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren zu beschließen.

 

2) den Entwurf des Bebauungsplans „Teiländerung – Wohngebiet Am Kirschbaum“ bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung zu billigen.

 

3) die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB  sowie der Nachbargemeinden zu beschließen.

 

4) die Verwaltung zu beauftragen, den Aufstellungsbeschluss sowie Ort und Zeit der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs ortsüblich bekannt zu machen.


Der Vorsitzende erteilt Herrn Hassel das Wort.

 

Dieser teilt mit, dass die Breite der Erschließungsstraße bei 4,75 m bleibt und aufgrund der Geländebeschaffenheit (Anlegung einer 1,50 m breiten Böschung) lediglich um 1,50 m nach Südosten (Gartenstraße Richtung Brunnenwies 1,50 m nach rechts) verschoben werden muss. An den Grundzügen und bisherigen Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes ändere sich dadurch nichts, so dass auch nach der Teiländerung alles innerhalb des bestehenden Bebauungsplanes bleibe.  

 

Weiterhin beantwortet Herr Hassel ausführlich die Fragen der Ortsratsmitglieder und des Naturschutzbeauftragen.

 

Herr Herrmann sieht ein Problem in der Fahrbahnbreite. Die Friedhofstraße wäre im Vergleich  5,40 m breit.

Er kann sich bei einer Breite von 4,75 m vorstellen, dass  u.a. die Müllabfuhr große Probleme bekomme.

Seiner Meinung nach wird das ziemlich eng und  dann ginge  kein Rad mehr rund.

Herr Herrmann sieht Verbesserungsbedarf.

 

Der Ortsvorsteher fügt an, dass sich an der Straßenbreite nichts ändere, da dies verkehrstechnisch nicht möglich sei.

 

Herrn Herrmann war die Fahrbahnbreite von 4,75 m in den Vorgesprächen nicht aufgefallen. Wo stand das?  

Die Verwaltung sagt eine schriftliche Beantwortung zu.

„Die Fahrbahnbreite von 4,75 m war im Bebauungsplan der ersten Vorlage entsprechend ausgewiesen.“   

 

Herr Hassel fügt an, dass die Straßenbreite von 4,75 m auch aus der beiliegenden Planzeichnung ersichtlich sei.