Sitzung: 15.07.2021 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 19, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Beschluss: |
Der Stadtrat beschließt
mehrheitlich, das gemeindliche Einvernehmen für das
geplante Bauvorhaben „Mehrfamilienhaus Wilhelmsteich“ nicht herzustellen.
Bürgermeister
Schäfer fährt fort mit dem nächsten
Tagesordnungspunkt „Wohnvorhaben Wilhelmsteich“ und teilt mit, dass der Bau-,
Umwelt- und Sanierungsausschuss bereits mehrheitlich empfohlen habe. Der
Vorsitzende erteilt das Wort an Herrn Jochum von der CDU-Fraktion.
Herr Jochum führt aus, dass in der Geschäftsordnung
festgeschrieben sei, dass nur außergewöhnliche Bauvorhaben zur Herstellung des
gemeindlichen Einvernehmens dem Ausschuss vorgelegt werden müssen. Mit dem
Antrag sollte erreicht werden, dass in Abweichung zur Geschäftsordnung dem
Bauausschuss und dem Rat dieser Bauantrag mit den entsprechenden Unterlagen
vorgelegt werde, damit beurteilt werden könne, ob dieses Bauvorhaben wirklich
dem § 34 Baugesetzbuch entspreche oder nicht.
Herr Schäfer
bedankt sich für die Ausführung und teilt mit, dass dies letztendlich zu einem
Beschlussvorschlag führe. Es war nicht bekannt, wann der Antrag eingeht und
heute Abend sollte lt. Antrag beschlossen werden, dass sich der Bauausschuss
während der Sommerferien als Ferienausschuss damit befasse. Der
Beschlussvorschlag müsste jedoch aus Sicht der Verwaltung wie folgt geändert
werden:
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt ________________,
1. im
vorliegenden Einzelfall von der Geschäftsordnung abzuweichen und die
Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen selbst zu treffen.
2. das
gemeindliche Einvernehmen für das geplante Bauvorhaben „Mehrfamilienhaus
Wilhelmsteich“ (nicht) herzustellen.
Herr Batz (CDU)
merkt an, dass differenziert werden müsse, dass heute 1 bis 2 Entscheidungen
getroffen werden müssen. Zunächst müsse die Verfahrensentscheidung nach dem
KSVG getroffen werden. In der Folge müsse dann auch die Entscheidung über das
gemeindliche Einvernehmen getroffen werden. In der Sachentscheidung gehe es
darum, ob sich das Objekt nach § 34 Baugesetzbuch in die Umgebung einfüge.
Herr Schäfer
fasst zusammen, dass der Stadtrat sich gemäß dem Antrag mit dem Sachverhalt
befassen solle und bittet um Abstimmung zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages.
Beschluss:
Der
Stadtrat beschließt einstimmig, im vorliegenden Einzelfall von der
Geschäftsordnung abzuweichen und die Entscheidung über das gemeindliche
Einvernehmen selbst zu treffen.
Sodann führt Herr
Batz aus, dass die Frage geklärt werden müsse, ob sich das geplante Gebäude in
die Umgebung einfüge und bezieht sich auf das Gebäude in unmittelbarer Nähe in
der Seminarstraße. Er persönlich sehe die Einfügung hier als nicht erfüllt an.
Die CDU-Fraktion werde keine geschlossene Empfehlung abgeben, sondern jedes
einzelne Fraktionsmitglied entscheide selbst.
Herr Schäfer
teilt mit, dass am 07.07.2021 die Unterlagen seitens der UBA die Unterlagen bei
der Verwaltung eingegangen seien, um das gemeindliche Einvernehmen herzustellen.
Herr Lickes (SPD) berichtet,
dass es bei der Entscheidung für das gemeindliche Einvernehmen um folgende
Punkte gehe:
- Fügt sich das
Objekt in die Umgebung ein (Bauweise, Größe, Baustil)?
- Die
nachbarschaftliche Situation spielt eine Rolle sowie
- städtebauliche
Aspekte.
Hierzu merkt er
an, dass der geplante Neubau in der Größe deutlich vom Bestand abweiche. Die
Grundfläche sei mindestens das Doppelte der Nachbarhäuser. Das Bauvolumen
dieses Objektes sei 3- oder 4-mal so groß. Hier stellt sich die Frage, wie sich
ein solches Gebäude in die Umgebung einfügen lasse. Das andere sei die Höhe.
Diese wird in diesem Falle als identisch angesehen. Man beachte, dass die
Nachbarhäuser alle ein Satteldach haben und das geplante Objekt habe ein
Flachdach. Damit habe man das Vollgeschoss im oberen Bereich umgangen und damit
ein Objekt mit 2 Geschossen hergestellt, obwohl das Obergeschoss ziemlich
eindeutig als volles Geschoss gelte. Er weist auf das erhöhte Verkehrsaufkommen
durch die Anzahl von sechs Wohnungen hin. Es stelle sich die Frage, wo die
Fahrzeuge geparkt werden können, es handele sich eher um einen Feldweg, also
gebe es ein Platzproblem. Dann spricht er den städtebaulichen Aspekt an.
Natürlich gebe es Bedarf an Wohnraum in Ottweiler, das sei keine Frage. Der
Bedarf richte sich allerdings nach bezahlbarem Wohnraum. Hier handele es sich
um teure Eigentumswohnungen. Er hält es für fraglich, ob dieses Projekt
wirklich an dieser Stelle realisiert werden müsse. Es gebe in Ottweiler andere
Stellen, um ein solches Objekt zu bauen. Das seien Punkte, die dazu führten, das
gemeindliche Einvernehmen nicht herzustellen. Herr Lickes merkt an, dass der
Stadtrat sich nicht scheuen sollte, das gemeindliche Einvernehmen abzulehnen.
Er stimme gegen den Verwaltungsvorschlag.
Herr Burger
(Die Grünen) schließt sich den Ausführungen des Herrn Lickes an und teilt mit,
dass ihm die Erklärung der UBA ziemlich "dünn" gehalten vorkomme. Die
sozialen Aspekte wurden nicht berücksichtigt. Daher lehne seine Fraktion die
Vorlage ab.
Herr Batz
erkundigt sich nach der Grundfläche des Staffelgeschosses in Relation zu den
darunter liegenden Vollgeschossen, da dieses aus dem vorliegenden Plan nicht
hervorgehe.
Herr G. Schmidt
führt aus, dass nach der Landesbauordnung das geplante Dachgeschoss kein
Vollgeschoss sei, da es drei Viertel der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses
nicht überschreitet. Ähnliches gilt auch bei Kellergeschossen, bei denen zwei
Drittel unter der Erde sein müssen, damit es kein Vollgeschoss sei. Wenn dies
nun auf das geplante Projekt bezogen werde, sieht man das Gebäude hangseitig,
wo die zwei Vollgeschosse sind und dann das abgesetzte Staffeldachgeschoss.
Nach den Plänen, die bei der Verwaltung eingereicht wurden, sei das
Dachgeschoss kein Vollgeschoss. Also handelt es sich um ein zweigeschossiges
Gebäude und daher füge es sich in die Umgebung ein, denn es stehen in direkter
Nachbarschaft auch zweigeschossige Häuser, die lediglich andere Dachformen
haben.
Frau Behr (AfD)
ist der Meinung, dass das Bauvorhaben zu groß sei und nimmt den Nachbarn die
Sicht. Ein weiteres großes Problem sei es, dass kein Kanal vorhanden sei. Ein
noch größeres Problem stelle der Friedhof dar, der „sehr nass sei“. Die Bürger
leiden unter der Feuchtigkeit. Die AfD-Fraktion schließt sich den Vorrednern an
und könne dem Projekt nicht zustimmen.
Dr. Brück (SPD)
merkt an, dass es schwierig sei, alle Interessen unter einen Hut zu bekommen,
aber es müsse zu einer Entscheidung kommen. Die Argumente, die gegen den Bau
des Projektes sprechen, wurden bereits im Wesentlichen genannt. Auf der anderen
Seite müsse man sich darüber klar sein, dann Ottweiler benötigte Wohnungen gebaut
würden und bei sechs Wohneinheiten sehe es bezogen auf die Größe des Objekts
nicht unbedingt nach Luxuswohnungen aus. Wir haben in anderen Bereichen in
Ottweiler auch schon Baulücken geschlossen. Was die Einfügung in die Umgebung
betrifft, verweist er auf die Siedlung "Betzelhübel". Dort gebe es
auch Bauvorschriften, allerdings außer roten Dächern gebe es keine einheitliche
Bebauung. Daher sei es eine sekundäre Frage, ob das Gebäude in die Umgebung
passe oder nicht. Dass die Anwohner Bedenken äußern sei normal. Daher habe sich
die SPD-Fraktion entschieden, die Abstimmung für ihre Mitglieder frei zu geben.
Herr Gerhard
(CDU) bezieht sich auf die bereits genannten Argumente und dass im Bauausschuss
bereits darüber gesprochen wurde, auch über die drei Kriterien, nämlich: Art
und Maß, städtebauliche Eingliederung in die Umgebung und gegenseitige
Rücksichtnahme, die Bestandteil des § 34 des Baugesetzbuches seien. Er begrüßt
es, dass der Stadtrat entschieden habe von der Geschäftsordnung abzuweichen und
die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen selbst zu treffen. Dies
zeige auch, dass es Fragen zu dem Projekt gibt. Durch diesen Bau gehe der
Charakter der Einfamilienhäuser in dieser "ländlichen" Gegend verloren.
Betrachtet man das Objekt von unten herkommend, wirke es wie eine Festung und passe nicht in diese Landschaft. Herr
Gerhard erwähnt die in der Planzeichnung gemalten Bäume, der grüne Gürtel
entfalle, da die Straße viel zu eng sei. Es stelle sich die Frage, ob es
gegenseitige Rücksichtnahme sei, wenn ein solches Projekt realisiert werde. Zudem
werde von mangelndem Wohnraum in Ottweiler gesprochen. In Ottweiler sei jedoch genügend
Fläche vorhanden, auf denen solche Projekte realisiert werden könnten. Dieses
Vorhaben sei ein Renditeobjekt, das einen vollkommen anderen Wohncharakter habe
und er sei gegen diesen Bau.
Herr Georgi
(Die Linke) teilt mit, dass er sich im Ausschuss enthalten habe, da er die eine
Seite sowie die andere Seite verstehen könne. Vor Ort habe er sich ein Bild
gemacht und sei zu der Meinung gekommen, dass das Gebäude dort nicht hinpasse.
Die Linke-Fraktion stimme deshalb dagegen.
Herr M. Schmidt
(CDU) betont, dass es ein tolles Projekt sei, das jedoch an falscher Stelle
erbaut werden solle. Er verweist ebenfalls auf andere Stellen in Ottweiler und
betont, dass er nicht grundsätzlich gegen diesen Neubau sei, es störe ihn nur
die Größenordnung. Der Vorlage könne er deshalb nicht zustimmen.
Herr J. Zeiger
(Anwohner Wilhelmsteich 10) bedankt sich, dass die Bürger angehört werden. Es
handele sich um insgesamt 10 Anwesen/Grundstücke. Herr Zeiger merkt an, dass
den meisten Anwesenden die Straße "Wilhelmsteich" vermutlich bekannt
sei. Es handele sich hierbei um eine Anliegerstraße. Er erläutert das
Schreiben, das durch die Anwohner an die politischen Gremienmitglieder eingereicht
wurde, in dem auf die Problematik im Wilhelmsteich (Verkehrssituation,
Abwasser) eingehend hingewiesen wurde. Die Anwohner bitten vor Genehmigung des
Neubaus folgende Punkte zu prüfen und abzustimmen:
·
ist
die Ver- und Entsorgung des Grundstückes gesichert?
·
kann
das anfallende Ab- und Regenwasser versickern kann (Bodengutachten)?
·
entspricht
das geplante Bauvorhaben in Art und Nutzung der näheren Umgebung?
·
wie
werde einer zukünftigen ungeordneten Besiedelung ausreichend entgegengewirkt?
·
ist der
Straßenausbau für die zu erwartende Verkehrslast ausreichend bemessen, ohne dass
eine frühzeitige Sanierung der Straße (unter Beteiligung der betroffenen
Eigentümern) in absehbarer Zeit notwendig sei
·
können
die Maße der baulichen Nutzung und die vordere Baulinie (insbesondere unter
Beachtung der Bestandsbebauung in der Umgebung) eingehalten werden?
Herr Zeiger
bedankt sich für die Aufmerksamt und das Rederecht.
Der Vorsitzende
begrüßt den Investor zu dem geplanten Bauvorhaben, Herrn Zinnecker.
Herr Zinnecker
möchte gerne zu den aufgeworfenen Fragen Stellung nehmen. Vor gut zwei Wochen
habe er mit Herrn Dr. Jörg Schwingel gesprochen. Dr. Schwingel habe ihm ins
Gewissen geredet, sodass er sehr beunruhigt war und sich über alle aufgeworfenen
Punkte Gedanken gemacht habe. Er erläutert ausführlich das Bauvorhaben. Aus seiner
Sicht passe das Gebäude von der Größe her optimal in die Umgebung. Das Gebäude
sei nicht so groß wie es wirke. Es werde ein 2 1/2 geschossiges Gebäude gebaut.
Die Anzeige, die auf Ebay eingestellt war, war ein Test, wie groß die Resonanz
sei. Die Leute, die interessiert waren, waren begeistert von der Anlage. Gerne
nehme er Rücksicht auf die Fragen, die aufgetaucht seien. Die Verkehrssituation
sei nicht gefährdet, die Verkehrssituation sei gut einsehbar. Der Punkt mit der
Entwässerung würde noch einmal geprüft. Er habe heute auch diesbezüglich mit
dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) gesprochen. Es werde eine
hochmoderne Anlage gebaut, damit sei das Abwasser kein Problem. Trotz allem
werde dies noch einmal gründlich geprüft. Herr Zinnecker führt aus, dass es
sich um ein sehr schönes Projekt handele, das sich gem. § 34 des
Baugesetzbuches absolut in die Umgebung einfüge. Danach spricht er das Problem
mit den acht (statt wie angenommen sechs) Wohnungen an. Er versichert, dass die
beiden Wohnungen oben zu einer Wohnung werden. Dann seien noch sechs Wohnungen
vorhanden. Er versichert, ein Großteil der Interessenten, die sich auf die
Anzeige gemeldet haben, zwei der angebotenen Wohnungen kaufen möchten, so dass
höchstens insgesamt vier bis fünf Familien einziehen werden. Für das
Bauvorhaben seien elf Parkplätze vorgesehen. Es sei ausreichend Platz und es
gebe noch einen Wendehammer. Zuletzt führt er aus, dass es kein „Monsterbau“
sei, sondern ein sehr schönes Objekt, das sich einfüge. Es werde sich auch
exakt an die Bauvorschriften gehalten. Dadurch werde der Wilhelmsteich
aufgewertet. Herr Zinnecker bedankt sich für die Möglichkeit, seine Sicht der
Dinge zu äußern.
Frau Weingard (Anwohnerin
Wilhelmsteich) geht auf die einzelnen angesprochenen Themen ein. Die
Verkehrssituation entspricht nicht den Aussagen des Investors. Man kann nicht
einsehen, ob von oben ein Auto kommt. Zwei Autos kommen nicht aneinander
vorbei. Sie weist auch darauf hin, dass die angesprochene "Parkbucht"
keine Parkbucht sei. Hierbei handele es sich um ihre eigene private
Grundstückseinfahrt. Das Thema "Seminarstraße" könne absolut nicht
mit dem "Wilhelmsteich" verglichen werden. Denn das sei eine
Hauptstraße mit Abwasserkanal. Sie bittet darum, dass die Situation eines
Feuerwehreinsatzes wegen der Enge der Straße ebenfalls bedacht werden müsse. Es
passe lediglich ein Fahrzeug in die Straße. Dann spricht sie die
Parkplatzsituation an. Bei ca. 7 Wohnungen könne in der heutigen Zeit von 15
Fahrzeugen ausgegangen werden. Da sei noch kein Besuch oder Feierlichkeiten in
dem Haus beachtet. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen ist definitiv für die
Straße zu viel. Herr Dr. Brück habe angesprochen, dass in Ottweiler
kostengünstiger Wohnraum gebraucht werde. Hier liege der qm-Preis bei 3.500,00
€. Frau Weingard teilt mit, dass sich die Anwohner bewusst für diesen Wohnraum
entschieden, da es sich um ein Naherholungsgebiet handele. Familien gehen mit
Ihren Kindern spazieren und genießen die Ruhe am Weiher.
Herr Rosenfeldt
(CDU) merkt an, dass heute das gemeindliche Einvernehmen beschlossen werden
sollte. Es gebe drei Kriterien, um das gemeindliche Einvernehmen zu bewerten,
zum einen die Bauweise, die Erschließung und das Einfügungsgebot. Die Bauweise den
Vorschriften entsprechend. Bei der Erschließung ist es unerheblich, ob die
Leitungen bereits liegen, es müsse nur möglich sein. Auch das sei gegeben. Was
die Einfügung angehe, sei klar definiert, nach welchen Kriterien gehandelt
werde, wie die Grundflächenzahl, die Geschossflächenanzahl, die Zahl der
Vollgeschosse und die Höhe der baulichen Anlage. Aus seiner Sicht sei es nicht
möglich, das Bauvorhaben abzulehnen.
Herr Batz
möchte abschließend betonen, dass die Beiträge der Anwohner von der emotionalen
Seite her nachvollziehbar seien, dass die Information, wer der Investor sei,
für die Ratsmitglieder schon zu viel sei. Es müsse nach Aktenlage entschieden
werden.
Herr Lickes
fragt sich, wenn der Rat nicht entscheiden könne, wenn man nur nach diesen
Kriterien handele, wie Herr Rosenfeldt vorgetragen habe, dann könne die Untere
Bauaufsichtsbehörde (UBA) das alleine machen. Herr Lickes sei der Meinung, dass
folgende Aspekte mit einbezogen werden sollten. Die Bedenken der Anwohner
sollen ernst genommen werden. Die Stadt bzw. die Anwohner haben durch dieses
Projekt keine Vorteile, wohl aber Nachteile. Dies sei auch ein
Entscheidungskriterium der Ablehnung. Es gehe nicht nur um Zahlen, sondern es
solle den Rat nicht daran hintern, zu dieser Entscheidung zu stehen und das
Vorhaben abzulehnen. Die Stadt solle für die Bürger entscheiden. Die letztendliche
Entscheidung liege bei der UBA.
Herr Gerhardt
spricht noch einmal die Vorgaben und Regeln an, nach denen ein solches Projekt
geplant werde, dadurch bleibe nicht mehr viel Handlungsspielraum. Das Projekt
müsste 30 - 40 Meter in Richtung Seminarstraße versetzt werden, dann wäre es
kein Problem. Dort sei eine Hauptverkehrsstraße vorhanden und genügend Platz.
Dadurch würde das Naherholungsgebiet erhalten bleiben. Die genannten Argumente,
die vorgetragen wurden, seien ausschlaggebend, das Projekt abzulehnen und
bittet den Rat dem Vorhaben nicht zuzustimmen.
Herr Hesch (AfD) merkt an, dass der Investor die Kriterien prüfen
werde.
Es erfolgen keine weiteren
Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Ja |
Nein |
Enthaltung |
Befangen |
7 |
19 |
4 |
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