TOP Ö 3: Beschlussfassung einer außerplanmäßigen Ausgabe: USK 63000.51100 Maßnahmen im Rahmen der Bedarfszuweisung 2021 zur Unterhaltung und Instandsetzung des kommunalen Straßennetzes

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 169.825,00 € beim USK 63000.51100 (Maßnahmen im Rahmen der Bedarfszuweisung 2021 zur Unterhaltung und Instandsetzung des kommunalen Straßennetzes).

 

Die Finanzierung erfolgt zu Lasten der mit Bescheid vom 01.03.2021 durch das Innenministerium bewilligten Bedarfszuweisung in gleicher Höhe.


Der Vorsitzende informiert über die Sitzungsvorlage über das Förderprogramm  für kommunale Straßen und führt aus, dass der Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss bereits einstimmig empfohlen habe.

 

Herr Burger (Die Grünen) möchte wissen:

 

-          Wie sieht der Prioritätenkatalog für 2021 aus und wie soll investiert werden?

-          Kann genau spezifiziert werden, welche Straßen in diesem Jahr betroffen sind?

-          Wann wird die Asphaltdecke der Straße in Richtung Mainzweiler erneuert?

-          Welche Maßnahmen stehen noch an?

 

Herr Schäfer führt aus, dass darüber bereits im letzten Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss informiert wurde, dass die Straße nach Mainzweiler so nicht gefördert werde, da die Fördermittel aus dem GVFG-Topf so nicht zur Verfügung stehen. Daher wurde für dem BUSA für Dienstag dieser Woche eine Informationsvorlage zur Kenntnis gegeben, wie vorgegangen werden solle. Es wurde informiert, dass die Straße nach Mainzweiler im kommenden Jahr nach der Variante 2 erneuert werden solle. Des Weiteren gibt es auch eine Prioritätenliste aller Straßen in Ottweiler, welche wann saniert werden sollen. Diese Liste wird in Zusammenarbeit mit allen Ortsvorstehern in der Ortsvorsteherdienstbesprechung als 5-Jahresplan festgelegt. Dieser liegt  in der Verwaltung vor und wird der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.