Beschluss: |
Der Stadtrat beschließt
einstimmig, folgende Anpassung der Entschädigung der Ratsmitglieder ab Februar
2021:
Die Stadtratsmitglieder erhalten eine monatliche Grundpauschale in Höhe
von 60 €.
Pro Ausschuss-/Stadtratssitzung erhalten die Mitglieder zusätzlich ein
Sitzungsgeld in Höhe von 30 €.
Die Ortsratsmitglieder erhalten eine monatliche Grundpauschale in Höhe
von 30 €.
Pro Ortsratssitzung erhalten die Mitglieder zusätzlich ein Sitzungsgeld
in Höhe von 30 €.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, die
Abrechnung der Entschädigung ab dem Beginn der digitalen Ratsarbeit über das
Modul „Sitzungsgeld“ in der Sitzungsmanagement-Software abzuwickeln.
Bürgermeister
Schäfer erläutert die Sitzungsvorlage und teilt mit, dass der Haupt-, Personal-
und Finanzausschuss keine Beschlussempfehlung an den Stadtrat abgegeben habe.
Der Ausschuss habe eine monatliche Grundpauschale in Höhe von 60 € sowie ein
Sitzungsgeld in Höhe von 30 € zur Diskussion in den Raum gestellt und sich für
eine einheitliche Grundpauschale für alle Ratsmitglieder ausgesprochen. Ebenfalls
angeregt wurde eine Erhöhung der monatlichen Grundpauschale der
Ortsratsmitglieder auf 30 € sowie die Zahlung eines Sitzungsgeldes in Höhe von
30 €.
Herr
Batz (CDU) stellt fest, dass seit mindestens 2004 die Aufwandsentschädigung
unverändert sei. Die Vorbereitung der Sitzungen sei aufwendiger geworden, der
Zeitaufwand für den Beratungsbedarf in der Fraktion habe sich erhöht. Daher sei
er der Meinung, dass eine Anpassung gerechtfertigt sei. Allerdings solle die
Entschädigung nicht nur für den Stadtrat, sondern auch für die Ortsräte erhöht
werden. Die CDU-Fraktion stimme der Vorlage zu.
Herr
Lejeune (SPD) teilt mit, dass auch die SPD-Fraktion der Vorlage zustimme.
Herr
Burger (Grüne) kann den Vorschlag nur unterstützen und weist darauf hin, dass
in den vergangenen Jahren der Haushaltsrahmen in diesem Bereich nie ausgenutzt
wurde.
Auch
Herr Georgi (Die Linke) stimmt der Vorlage zu.
Frau
Behr (AfD) stimmt ebenfalls der Vorlage zu uns merkt an, dass eine Erhöhung
gerechtfertigt ist.