Beschluss: |
Der Stadtrat beschließt
einstimmig,
1. die Bildung eines Notausschusses gem. § 51a Abs. 5
KSVG mit einer Ausschussstärke von 17 Sitzen zu beschließen sowie die
Ausschussmitglieder zu benennen und
Der
Vorsitzende erläutert die Sitzungsvorlage und teilt mit, dass der Haupt-,
Personal- und Finanzausschuss für einen Notausschuss mit 16 Sitzen bereits
mehrheitlich empfohlen habe (8 x ja, 5 x nein). Ebenso führt er aus, dass durch
die Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) vom 08./09.12.2020
gemäß § 51a Absatz 5 KSVG werde. Die Sitzverteilung würde wie folgt vorgenommen
werden:
CDU 8 Sitze
SPD 5 Sitze
Die Linke 1 Sitz
Grünen 1 Sitz
AfD 1 Sitz
Wunsch
war es, dass alle Fraktionen mit wenigstens 1 Sitz in dem Notausschuss
vertreten seien.
Herr
Dr. Brück (SPD) führt aus, dass dieser Ausschuss kein normaler Ausschuss sei,
er sei fast ein Ersatz- Stadtrat. Er könne fast alles
beschießen und der Stadtrat müsse es im Nachgang noch bestätigen. Dieser
Ausschuss habe eine Sonderstellung. Daher könne er nicht nachvollziehen, dass ein Notausschuss
mit 16 Sitzen gebildet werden solle. Die CDU habe dann ein Vetorecht, das
entspreche nicht dem Mehrheitsverhältnis im Stadtrat. Der
Notausschuss solle den Stadtrat vertreten, daher wäre es sinnvoll, dass die
Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat auch im Notausschuss abgebildet werden. Das
sei aber nur bei einem 17er Ausschuss möglich. Nach seiner Kenntnis gibt es im
Saarland keine Stadträte mit einer geraden Zahl an Sitzen. Der Gesetzgeber habe
das bewusst so gemacht, damit eine Pattsituation nicht entstehe. Daher plädiert die SPD-Fraktion für den 17er
Ausschuss.
Herr
Batz (CDU) führt aus, dass bei der Bildung des Notausschusses alle Vorgaben des
KSVG berücksichtigt seien. Ein Ausschuss ab 16 Personen sei möglich, ebenso
auch ein 17er. Die CDU-Fraktion sehe nicht die Notwendigkeit für einen 17er
Ausschuss. Die Pattsituation gibt es sowohl beim 16er als auch beim 17er
Ausschuss, nämlich dann, wenn es beim 17er eine Enthaltung gebe. Der Notausschuss
tage nur bei notwendigen Entscheidungen. Wenn es dann eine Pattsituation gibt,
dann habe der Ausschuss seine Aufgaben nicht verstanden. Der 17er Ausschuss sei
seiner Meinung nach nicht die richtige Variante, weil der Ausschuss dann tagt,
wenn der Stadtrat nicht zusammen kommen könne. Allerdings sei der Stadtrat
schon mit 17 Mitgliedern beschlussfähig. Der 17er Ausschuss hätte aber weniger
Rechte als die gleichen 17 Mitglieder aus dem Stadtrat, da die Beschlüsse erst
noch durch den Stadtrat genehmigt werden müssten. Das passe aus Sicht der CDU
nicht zusammen.
Herr
Burger (Grüne) ist der gleichen Meinung wie die SPD-Fraktion, dass der
Notausschuss mit 17 Sitzen gebildet werden sollte und dass auch die kleinen
Fraktionen vertreten seien.
Herr
Georgi (Die Linke) schließt sich den Aussagen der Herren Dr. Brück und Burger
an. Es müsse auf jeden Fall jede Fraktion vertreten sein und der Ausschuss
solle 17 Sitze haben.
Frau
Behr (AfD) ist ebenso dieser Meinung, dass alle Fraktionen berücksichtigt
werden sollten.
Herr
Lickes merkt an, dass die Aussage des Herrn Batz nicht korrekt sei, da der
Ausschuss nur 17 Mitglieder habe, es können auch nicht mehr Mitglieder dazu
kommen. Der Stadtrat bestehe aber aus 33 Mitgliedern. Es sei nicht das gleiche,
wenn der Stadtrat mit 33 Mitgliedern zur Sitzung einberufen werde, aber nur 17
Mitglieder kommen, dann sei der Stadtrat beschlussfähig. Dies sei eine ganz
andere Situation, daher habe die Aussage von Herrn Batz keine Relevanz.
Herr
Lejeune nimmt den Vergleich mit den 17 anwesenden Personen aus dem Stadtrat
wieder auf, denn der Ausschuss könne auch mit weniger als 17 Personen tagen und
sei beschlussfähig sein. Wenn der Stadtrat auf 17 Personen reduziert werden
würde, hätten wir ein Problem, wenn tatsächlich nur 15 Personen kommen würden.
Herr
Batz bittet um 18.22 Uhr um eine Sitzungsunterbrechung für 2 Minuten.
Herr
Schäfer gibt der Sitzungsunterbrechung statt und führt die Sitzung um 18.24 Uhr
wieder weiter.
Herr
Batz führt aus, dass nach kurzer Beratung die CDU-Fraktion weiterhin einen
Ausschuss mit 16 Personen als sinnvoll sehe, allerdings schließe sich die
Fraktion der Aussage von Herrn Lejeune an, einen Ausschuss mit 17 Sitzen zu
bilden.
Herr
Burger weist nochmal darauf hin, dass keine CDU-Mehrheit und keine
Pattsituation entstehen sollen.