Beschluss: |
Der Stadtrat
beschließt einstimmig,
1)
gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Alte
Gießerei“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans im
Geltungsbereich des Bebauungsplans.
2)
die Verwaltung zu beauftragen, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
„Alte Gießerei“ gemäß § 2 Abs. 1. BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Der
Vorsitzende gibt Einblick in die Sitzungsvorlage und führt aus, dass der Ortsrat
Ottweiler und der Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss bereits einstimmig
empfohlen haben.
Es
erfolgen keine Wortmeldungen.