Beschluss: |
Der
Stadtrat beschließt einstimmig die Einführung der digitalen Ratsarbeit
(papierloser Sitzungsdienst) mit privateigenen mobilen Endgeräten über das
Ratsinformationssystem Session auf freiwilliger Basis für eine Testphase im 1.
Halbjahr 2020.
In
dieser Testphase sollen die Sitzungsunterlagen vornehmlich auf elektronischem
Weg genutzt werden. Parallel dazu werden diese den Ratsmitgliedern auch
weiterhin in Papierform zugestellt.
Ab
dem 2. Halbjahr 2020 soll nach Abschluss von verbindlichen Einzelvereinbarungen
mit teilnahmebereiten Ratsmitgliedern für diese eine rein digitale Ratsarbeit
stattfinden.
Nach
Abschluss der Einzelvereinbarung soll das jeweilige Ratsmitglied ein Jahr lang
einen monatlichen „e-Zuschuss“ in Höhe von 30,- Euro für die Bereitstellung und
Nutzung des mobilen privaten Endgeräts erhalten. Nach dem ersten Jahr der
Nutzung soll der „e-Zuschuss“ auf 10,- Euro monatlich für anfallende
Wartungsarbeiten und Druckkosten gemindert werden.
Die
App „Mandatos“ soll frühestens nach einer erfolgreich abgeschlossenen Testphase
angeschafft und verwendet werden.
Der
Vorsitzende erläutert die Sitzungsvorlage und weist darauf hin, dass der
Haupt-, Personal- und Finanzausschussmit mit geändertem Beschlussvorschlag
bereits einstimmig empfohlen habe. Dieser sei in in den Erläuterungen nachzulesen.
Herr Schäfer verliest den geänderten Beschlussvorschlag.
Herr
Dr. Brück erkundigt sich zu der Erklärung zur Teilnahme an der digitalen
Ratsarbeit, dass dort stehe, dass die Papierform nur in der Testphase versendet
werde. Er habe es aber so verstanden, dass dies auch nach der Testphase so sei.
Herr
Schäfer teilt mit, dass dies offenbar ein Missverständnis sei. Nach der
Testphase solle es so sein, dass das Mitglied entweder elektronisch oder
mit der Papierform arbeite. Die zeitgleiche Nutzung würde dem Gedanken der
digitalen Ratsarbeit entgegenwirken.
Herr
Batz weist darauf hin, dass es heute bereits möglich sei, sich elektronisch
einzuloggen.
Der
Vorsitzende führt aus, dass es sich um einen Vorschlag und eine Testphase
handele. Nach der Testphase bestehe die Möglichkeit, die Testphase zu
verlängern.
Herr
Georgi weist darauf hin, dass die Testphase ab sofort beginnt, in einem halben
Jahr entscheide man sich dagegen aus irgendwelchen Gründen, dann sei das Tablet
ja angeschafft. Wie sei dann die weitere Vorgehensweise.
Herr
Schäfer teilt mit, wenn heute beschlossen werde, dass die Ratsarbeit digital
erfolgen soll, dann beginne ab sofort die Testphase. Entscheidet sich das
Ratsmitglied nach der Testphase für die digitale Variante, erhält es für ein
Jahr einen e-Zuschuss von 30,00 € monatlich und ab dem Folgejahr 10,00 €.