Beschluss: |
Der Ortsrat
Ottweiler-Zentral empfiehlt einstimmig dem Stadtrat,
1) die Abwägung der
eingegangenen Stellungnahmen gemäß den beiliegenden Abwägungsunterlagen sowie
die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung zu beschließen.
2) die Stadtverwaltung
zu beauftragen, die Personen, Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie
Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem Ergebnis der
Planung in Kenntnis zu setzen.
3) gemäß § 10 Abs. 1
BauGB den Bebauungsplan „Tiefenbrunner Flur, Teilbereich Elchenbach“, bestehend
aus Planzeichnung und Textteil, als Satzung mit Begründung zu beschließen.
4) die Stadtverwaltung
zu beauftragen, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Tiefenbrunner Flur,
Teilbereich Elchenbach“ gemäß § 19 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Herr
M. Schmidt eröffnet den Tagesordnungspunkt.
Hierzu
erfolgen keine Wortmeldungen.