Beschluss: |
Der Ortsrat
Ottweiler-Zentral empfiehlt einstimmig dem Stadtrat, im Rahmen der frühzeitigen
Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu dem Bebauungsplan
„Solarpark Niederlinxweiler“ mit paralleler Teiländerung des
Flächennutzungsplans keine Bedenken und Anregungen vorzubringen.
Der
Vorsitzende erläutert die Vorlage und erteilt das Wort an den Amtsleiter
Schmidt.
Herr
G. Schmidt erläutert ausführlich die Vorlage und erklärt, dass die Anlage von
Ottweiler nicht einsehbar sei und es keine Störung für Ottweiler gäbe.
Herr
Nätzer (CDU) teilt mit, dass es ca. 800 m bis zur Ortsgrenze seien und
erkundigt sich, in wie weit das Hochwasserrückhaltebecken betroffen sei.
Herr
G. Schmidt führt aus, dass der Solarpark höher liege.