TOP Ö 1: Beitritt zur Lebenshilfe Kreisvereinigung Neunkirchen e. V.

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss beschließt einstimmig den Beitritt zur Lebenshilfe Kreisvereinigung Neunkirchen e. V. unter Zahlung des Mindestmitgliedsbeitrages und beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende Beitrittserklärung abzugeben.

 


Sachverhalt:

 

Die Lebenshilfe Kreisvereinigung Neunkirchen e. V. ist an die Verwaltung mit der Bitte herangetreten, dem Verein als Mitglied beizutreten. Außer der Stadt Ottweiler sind alle kreisangehörigen Kommunen Vereinsmitglied.

 

Der Verein als „Selbsthilfeeinrichtung von Eltern, Angehörigen, Freunden und Förderern von Menschen mit geistiger Behinderung“ wurde bereits 1965 gegründet.

 

Im Stadtgebiet von Ottweiler unterhält die Lebenshilfe die Förderschule Eric Carle-Schule in Mainzweiler mit mehr als 90 Schülerinnen und Schülern. Des Weiteren wird in der Wilhelm-Heinrich-Straße ehrenamtlich die Lebenshilfe-Boutique betrieben, in der kreative Dinge des täglichen Gebrauchs und Dekorationsartikel gebastelt und verkauft werden. Die Verkaufserlöse gehen ausnahmslos an die Lebenshilfe-Stiftung. Zudem wurde am 02.10. dieses Jahres die Beratungsstelle „UN-KONVENTION-ell“ am Schlosshof 4 in Ottweiler eröffnet, die Familien den Zugang zu Hilfeleistungen in vielen Bereich erleichtern soll.

 

Für die Mitgliedschaft wird ein Mindestbeitrag in Höhe von 18,- € jährlich fällig.

Die Verwaltung schlägt vor, der Lebenshilfe Kreisvereinigung Neunkirchen e. V. beizutreten.

 

Der Vorsitzende erläutert die Sitzungsvorlage.

Es entstehen keine Fragen.