Beschluss: |
Der Stadtrat beschließt einstimmig,
derzeit auf den Erlass einer Wahlwerbesatzung zu verzichten und sieht die
Einführung einer Verwaltungsrichtlinie gemäß als ausreichend an.
Sachverhalt: |
Im Dezember 2018 wurde
im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss der Erlass einer Wahlwerbesatzung für
die Stadt Ottweiler vorberaten. In dieser Sitzung wurde entschieden, dass vor
Erlass der Wahlwerbesatzung ein gemeinsames Gespräch der Fraktionen mit der Verwaltung
stattfindet, um eine praktikable Lösung zur Regulierung der Wahlplakate zu
finden. Bei diesem Gespräch wurden zwei Möglichkeiten für das weitere Vorgehen
aufgezeigt:
Zum einen gäbe es die
Möglichkeit eine Wahlwerbesatzung zu erlassen, zum anderen könnte die
Verwaltung im Rahmen ihrer straßenverkehrsrechtlichen Zuständigkeit regulierend
bei der Genehmigung von Werbeplakaten eingreifen.
Von den beiden
Fraktionsvorsitzenden, Herrn Batz (CDU) und Herrn Dr. Brück (SPD) wurde im
gemeinsamen Gespräch vereinbart, das weitere Vorgehen im Stadtrat zu
diskutieren und gegebenenfalls zu beschließen.
Von der CDU-Fraktion wird deshalb
der beigefügte, überarbeitete Entwurf der Wahlwerbesatzung vorgelegt.
Weiterhin befindet sich im
Anhang eine „Verwaltungsrichtlinie“, um die Möglichkeiten des regulierenden
Eingreifens durch die Verwaltung aufzuzeigen.
Der Vorsitzende
erläutert die Vorlage sowie die Richtlinien zur Plakatierung von Wahlwerbung in
der Stadt Ottweiler. Im Dezember 2018 wurde im Haupt-, Personal- und
Finanzausschuss beraten, dass eine Wahlwerberichtlinie und nicht eine
Wahlwerbesatzung erstellt werden solle.
Herr
Batz von der CDU-Fraktion teilt mit, dass in diesem Jahr 5 Wahlen
zusammentreffen, wobei sehr viele Plakate anfallen werden, daher solle das
Stadtbild gewahrt werden und stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu.
Herr
Schäfer merkt an, dass wir diesen Entwurf als Verwaltungsrichtlinie festhalten
sollten und mit dem Rat die Erfahrungen weiterhin beraten. Sollte es zukünftig
notwendig sein, könnte immer noch eine Satzung daraus verabschiedet werden.
Herr
Dr. Brück fragt nach, was unter Punkt 2 Sondernutzungserlaubnis der Richtlinien
gemeint sei:
2
Plakate übereinander oder
2
Plakate gegeneinander, also insgesamt 4 Plakate
Dies
sei missverständlich ausgedrückt.
Herr
Schäfer teilt mit, dass es sich um 2 Plakate übereinander handelt. Dies werde
im Text der Richtlinien entsprechend korrigiert.
Herr
Dr. Brück spricht die Laternenmasten an der B 41 an, die nicht der Stadt
gehören. Bei den letzten Wahlen wurde da wild plakatiert. Herr Dr. Brück bittet
die Verwaltung, dass mit dem Landesbetrieb für Straßen Kontakt aufgenommen
werde und mit den zuständigen Personen solle versucht werden, ein einheitliches
Bild für Ottweiler zu schaffen. Die SPD-Fraktion stimmt den
Plakatierungsrichtlinien zu.
Herr
Schäfer teilt mit, dass die Verwaltung mit den zuständigen Personen Kontakt aufnehmen
werde.
Herr
Burger teilt mit, dass er dieser Tischvorlage zustimmen werde.
Herr
Schley merkt an, dass diese Richtlinien der richtige Weg in die richtige
Richtung sei.