TOP Ö 4: Erlass einer Wahlwerbesatzung

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig, derzeit auf den Erlass einer Wahlwerbesatzung zu verzichten und sieht die Einführung einer Verwaltungsrichtlinie gemäß als ausreichend an.

 


Sachverhalt:

 

Im Dezember 2018 wurde im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss der Erlass einer Wahlwerbesatzung für die Stadt Ottweiler vorberaten. In dieser Sitzung wurde entschieden, dass vor Erlass der Wahlwerbesatzung ein gemeinsames Gespräch der Fraktionen mit der Verwaltung stattfindet, um eine praktikable Lösung zur Regulierung der Wahlplakate zu finden. Bei diesem Gespräch wurden zwei Möglichkeiten für das weitere Vorgehen aufgezeigt:

 

Zum einen gäbe es die Möglichkeit eine Wahlwerbesatzung zu erlassen, zum anderen könnte die Verwaltung im Rahmen ihrer straßenverkehrsrechtlichen Zuständigkeit regulierend bei der Genehmigung von Werbeplakaten eingreifen.

 

Von den beiden Fraktionsvorsitzenden, Herrn Batz (CDU) und Herrn Dr. Brück (SPD) wurde im gemeinsamen Gespräch vereinbart, das weitere Vorgehen im Stadtrat zu diskutieren und gegebenenfalls zu beschließen.

 

Von der CDU-Fraktion wird deshalb der beigefügte, überarbeitete Entwurf der Wahlwerbesatzung vorgelegt.

 

Weiterhin befindet sich im Anhang eine „Verwaltungsrichtlinie“, um die Möglichkeiten des regulierenden Eingreifens durch die Verwaltung aufzuzeigen.

 

Der Vorsitzende erläutert die Vorlage sowie die Richtlinien zur Plakatierung von Wahlwerbung in der Stadt Ottweiler. Im Dezember 2018 wurde im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss beraten, dass eine Wahlwerberichtlinie und nicht eine Wahlwerbesatzung erstellt werden solle.

 

Herr Batz von der CDU-Fraktion teilt mit, dass in diesem Jahr 5 Wahlen zusammentreffen, wobei sehr viele Plakate anfallen werden, daher solle das Stadtbild gewahrt werden und stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu.

 

Herr Schäfer merkt an, dass wir diesen Entwurf als Verwaltungsrichtlinie festhalten sollten und mit dem Rat die Erfahrungen weiterhin beraten. Sollte es zukünftig notwendig sein, könnte immer noch eine Satzung daraus verabschiedet werden.

 

Herr Dr. Brück fragt nach, was unter Punkt 2 Sondernutzungserlaubnis der Richtlinien gemeint sei:

 

2 Plakate übereinander oder

2 Plakate gegeneinander, also insgesamt 4 Plakate

 

Dies sei missverständlich ausgedrückt.

 

Herr Schäfer teilt mit, dass es sich um 2 Plakate übereinander handelt. Dies werde im Text der Richtlinien entsprechend korrigiert.

 

Herr Dr. Brück spricht die Laternenmasten an der B 41 an, die nicht der Stadt gehören. Bei den letzten Wahlen wurde da wild plakatiert. Herr Dr. Brück bittet die Verwaltung, dass mit dem Landesbetrieb für Straßen Kontakt aufgenommen werde und mit den zuständigen Personen solle versucht werden, ein einheitliches Bild für Ottweiler zu schaffen. Die SPD-Fraktion stimmt den Plakatierungsrichtlinien zu.

 

Herr Schäfer teilt mit, dass die Verwaltung mit den zuständigen Personen Kontakt aufnehmen werde.

 

Herr Burger teilt mit, dass er dieser Tischvorlage zustimmen werde.

 

Herr Schley merkt an, dass diese Richtlinien der richtige Weg in die richtige Richtung sei.