Beschluss: |
Der Stadtrat beschließt
einstimmig, dem Kooperationsvertrag zwischen der WIAF, der Stadt Ottweiler und
der Leitung der Grundschule Lehbesch zuzustimmen.
Sachverhalt: |
Am 21. Dezember 2018
ging für die Verwaltung völlig unerwartet ein Schreiben des Diakonischen Werkes
an der Saar ein, wonach die Trägerschaft der Freiwilligen Ganztagsschule am
Standort Fürth zum 31.07.2019 aus wirtschaftlichen Gründen beendet werde. Noch im
Dezember war in einer Sitzung der Steuerungsgruppe keine Rede von einer
möglichen Kündigung. In Gesprächen wurde seitens des Diakonischen Werkes immer
wieder beteuert, man wolle den Standort Fürth so lang aufrechterhalten, solange
es genügend Anmeldungen für die Einrichtung von 2 Gruppen gebe. Es liegen aber
nach wie vor genügend Anmeldungen für zwei Gruppen am Standort Fürth vor. Auch
für die Schulleiterin kam die Aufgabe des Standortes Fürth völlig überraschend.
Sie erfuhr erst nach den Weihnachtsferien von der Kündigung.
Derzeit besteht keine
Möglichkeit, die beiden in Fürth untergebrachten Betreuungsgruppen der
Freiwilligen Ganztagsschule am Standort Lehbesch mit zu betreuen. Zum einen
sind dort derzeit 5 Gruppen untergebracht und die Kapazität der Küche und der
„Freizeiträume“ reichen nicht aus, zwei weitere Gruppen dort unterzubringen,
ohne den Standort erheblich auszubauen. Zum anderen war die Lösung, die Kinder
aus den Stadtteilen Fürth und Lautenbach nach der Schule in Fürth zu betreuen
und die Kinder dann von dort nach Haus zu entlassen, sowohl für die Kinder als
auch für die Eltern eine gute Lösung, da die Kinder dann schon „heimatnah“
waren.
Es gibt jetzt zwei
Möglichkeiten, den Standort in Fürth ab dem 01. August 2019 weiter zu führen:
Zum einen wird ein
anderer freiwilliger Träger gefunden, oder die Stadt führt diesen Standort selbst
weiter und erweitert ihr eigenes Angebot an der Grundschule Lehbesch. Seitens
der Verwaltung wurden am 08. Januar 2019 die AWO in Saarbrücken und die WIAF
(St. Wendeler Initiative für Arbeit und Familie) in St. Wendel angeschrieben
und gebeten, eine mögliche Übernahme des Standortes Fürth zu überprüfen.
Eine Übernahme durch
die Stadt Ottweiler könnte durch eine Erweiterung des schon für den Standort
Lehbesch bestehenden Kooperationsvertrages erfolgen. Dies wäre grundsätzlich
möglich. Dann würde die FGTS Lehbesch an zwei Standorten, nämlich am Lehbesch
und in Fürth, geführt und an beiden Standorten wäre die Betreuung möglich. Das
Ministerium für Bildung und Kultur hat bereits signalisiert, dieses Modell
unterstützen zu wollen. Hierbei kämen allerdings zusätzliche Personalkosten für
zwei weitere Gruppen auf die Stadt Ottweiler zu. Diese würden sich auf circa
120.000 € pro Jahr belaufen. Von diesen Personalkosten würden durchschnittlich
15.000 € pro Jahr, die nicht durch Zuschüsse des Landes, des Kreises und die
Elternbeiträge gedeckt würden, durch die Stadt Ottweiler aufgebracht werden
müssen. Je nach Zahl der Anmeldungen kann dieser Jahresfehlbetrag auch nach
unten oder oben variieren. Weiterhin wäre bei einer Lösung mit Angliederung an
unser Kooperationsmodell auch nur das Angebot zur Betreuung bis 17.00 Uhr
anbietbar. Derzeit haben die Eltern die Wahl zwischen dem „kurzen“ Angebot bis
15.00 Uhr zum Monatsbeitrag von 40 € oder dem „langen“ Angebot bis 17.00 Uhr
zum Monatsbeitrag von 60,00 €.
Von den beiden durch
die Verwaltung kontaktierten freien Trägern hat die AWO die Trägerschaft von
vornherein abgelehnt, weil sie in der Nachmittagsbetreuung keinen Schwerpunkt ihrer
Arbeit mehr sieht und von sich aus schon viele Trägerschaften aufgegeben hat.
Die AWO möchte deshalb überhaupt keine neuen Standorte übernehmen.
Die WIAF (St. Wendeler
Initiative für Arbeit und Familie) mit Sitz in St. Wendel hat in einem
kurzfristig terminierten Gespräch die Bereitschaft signalisiert, die
Trägerschaft der FGTS am Standort Fürth übernehmen zu wollen. Die WIAF ist als
Trägerin von Freiwilligen Ganztagsschulen schon seit 2003 tätig und hat hier
vielfältige Erfahrungen gesammelt. Derzeit hat sie über 20 Freiwillige
Ganztagsschulen an Grund- und weiterführenden Schulen in ihrer Trägerschaft.
Bei der Übernahme der
Trägerschaft durch die WIAF wären seitens der Stadt Ottweiler ein paar kleinere
Investitionen notwendig (Industriespülmaschine, Computer und Spielmaterial),
für die noch Mittel im Haushalt vorhanden sind. Weiterhin möchte die WIAF eine
Zusicherung, falls es im ersten Jahr zu einer Unterdeckung ihrer Personalkosten
kommt, dass diese Unterdeckung (geschätzt zwischen 2.500 und höchstens 5.000 €)
von der Stadt übernommen wird. Dieser Betrag wird aber erst im Jahr 2020
kassenwirksam und sollte im nächsten Haushaltsjahr vorsichtshalber im Haushalt
veranschlagt werden. Die WIAF möchte für die Übernahme der Trägerschaft der
Freiwilligen Ganztagsschule in Fürth einen Kooperationsvertrag abschließen. Ein
Vertragsentwurf ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Parallel wird die
Schulkonferenz ebenfalls über die Kooperation abstimmen.
Nach Abschluss des
Kooperationsvertrages kann die WIAF die beiden Gruppen der freiwilligen
Ganztagsschule am Standort Lehbesch beim Ministerium für Bildung und Kultur
beantragen. Fernmündlich wurde das Ministerium bereits über den Trägerwechsel
informiert und hat ebenfalls seine Zustimmung signalisiert.
Bürgermeister Schäfer
erläutert ausführlich die Sitzungsvorlage und teilt mit, dass der Ausschuss für
Bildung, Soziales, Gesundheit und Stadtmarketing bereits einstimmig zugestimmt
habe.
Herr Jochum bedankt
sich bei der Verwaltung, dass durch die schnelle Reaktion der Verwaltung ein
neuer Träger verpflichtet werden konnte und die Weiterführung der
Nachmittagsbetreuung an der Grundschule in Fürth gesichert sei. Weiterhin führt
Herr Jochum aus, dass
Herr Jochum gibt einen
Einblick in die Arbeiten des neuen Trägers WIAF und teilt mit, dass die
CDU-Fraktion der Kooperationsvereinbarung zustimme.
Herr Sticher möchte in
dem Vertrag, Position 4: Laufzeit der Vereinbarung eine Änderung, die bereits
im Ausschuss angesprochen wurde.
Herr Schäfer sagt dies
direkt zu, dass folgende Änderung in dem nachfolgenden Text:
„Die Vereinbarung kann von beiden Seiten in
begründeten Fällen (erhebliche Pflichtverletzung der Parteien) außerordentlich mit einer Frist von 1 Monat gekündigt
werden.
in Vertragsparteien
vorgenommen werde.“
Herr Burger fragt
nach, ob die Betreuung für alle Kinder, die aus Fürth und Lautenbach angemeldet
sind, stattfindet oder nur für einen
Teil der Kinder.
Frau Völzing sagt eine
schriftliche Beantwortung zu.