Sitzung: 19.02.2019 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 4, Enthaltungen: 4
Vorlage: Amt 61/059/2018
Der Stadtrat
beschließt mehrheitlich (20 x ja, 4 x nein, 4 x Enthaltung),
1) die Abwägung der
eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage zur
Abwägung sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung zu
beschließen.
2) die Billigung des
gemäß Abwägungsergebnisses überarbeiteten Entwurfs des Bebauungsplanes
„Grüngut-Sammelplatz Ottweiler“ mit paralleler Teiländerung des
Flächennutzungsplanes im Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
„Grüngut-Sammelplatz Ottweiler“ bestehend aus der Planzeichnung und der
Begründung sowie dem Umweltbericht zu beschließen.
3) die Durchführung
der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen für einen Monat gemäß § 3 Abs. 2
BauGB sowie die Durchführung der Benachrichtigung und Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 3
Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
4) die Verwaltung zu
beauftragen, Ort und Dauer der öffentliche Auslegung und Angaben dazu, welche
Arten von umweltbezogenen Information verfügbar sind, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen und darauf
hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden
können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
5) die Träger öffentlicher Belange, insbesondere LfS und Kreispolizeibehörde zu bitten, eine Stellungnahme zur geplanten Verkehrsführung abzugeben, da aus hiesiger Sicht ein höheres Gefahrenpotential aufgrund der zu erwartenden Verkehrsentwicklung entsteht.
Sachverhalt: |
Der Stadtrat hat in
öffentlicher Sitzung am 19.06.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Grüngut-Sammelplatz Ottweiler“ mit
paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Grundsatz beschlossen. Ziel
des Verfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau und
Betrieb eines Grüngut-Sammelplatzes in Ottweiler zu schaffen. Aufgrund
geänderter abfallrechtlicher Vorgaben des Landes muss die Stadt Ottweiler ab
dem 01.01.2020 den privaten Grünschnitt dem Entsorgungsverband Saar (EVS) zur
weiteren Bearbeitung und Verwertung andienen.
In öffentlicher
Sitzung hat der Stadtrat am 15.11.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes
„Grüngut-Sammelplatz Ottweiler“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans
gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger
öffentlicher Belange/Behörden und Nachbargemeinden beschlossen. Die Unterlagen
zum Bebauungsplan lagen im Zeitraum vom 26.11.2018 bis einschließlich 11.01.2019
zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Ottweiler öffentlich aus. Parallel dazu
wurden mit Schreiben vom 20.11.2018 auch die Träger öffentlicher
Belange/Behörden sowie die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs.1 und § 2 Abs. 2
BauGB beteiligt.
Die in diesem Zeitraum
eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sind in der beiliegenden
Beschlussvorlage zu Abwägung dokumentiert und werden soweit erforderlich in die
weitere Planung übernommen.
Weitere Informationen
sin den beigefügten Planunterlagen zu entnehmen.
Der Vorsitzende
erläutert die Sitzungsvorlage und teilt mit, dass der Ortsrat Steinbach
einstimmig abgelehnt und der Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss mehrheitlich
empfohlen habe. Herr Schäfer weist auf die Beschlussänderung im Bau-, Umwelt-
und Sanierungsausschuss hin, die als Tischvorlage verteilt wurde und als Nummer
5 beim Beschluss ergänzt wurde. Des Weiteren sollte ein Termin mit den beiden
Behörden abgestimmt werden. Der Termin findet am 22.02.2019, 9.00 Uhr, statt.
Herr Jochum
teilt mit, dass es für dieses Gelände bereits ein rechtskräftiges Baurecht für
eine Kompostieranlage gab. Diese Baugenehmigung sei inzwischen verfallen. Auf
diesem Gelände soll ein Grüngutsammelplatz gebaut werden, bedingt durch das
EVS-Gesetz sei die Verwaltung ab dem 01.01.2020 dazu verpflichtet,. Ebenso
weist er darauf hin, dass von einer Kompostieranlage mehr schädliche
Auswirkungen ausgehen können als von einem Grüngutsammelplatz. Herr Jochum
empfiehlt den vorgefassten Beschluss als nächsten Schritt in diesem Verfahren
zu fassen, damit das Projekt vorangetrieben werde, um rechtzeitig den
Grüngutsammelplatz zur Verfügung zu stellen. Der Bürgermeister hat bereits
ausgeführt, dass es Bedenken gäbe, die allerdings voneinander getrennt gesehen
werden müssen. Die verkehrsrechtlichen Bedenken, die der Ortsrat ausgeführt und
deswegen den Beschluss abgelehnt habe, wurden im Bau-, Umwelt- und
Sanierungsausschuss ausgiebig diskutiert. Eine Folgerung war die
Beschlussergänzung Nummer 5. Damit werden die maßgebenden Behörden aufgefordert,
zu den Bedenken des Ortsrates Steinbach Stellung zu nehmen. Des Weiteren soll
ein Ortstermin mit den Ratsmitgliedern, mit den Fachbehörden evtl. auch mit
Landwirten (Großgeräte) gemacht werden. An der Einfahrt von Steinbach her sollte
die Geschwindigkeitsanzeige platziert werden, damit echte Daten geliefert
werden können. Wenn die Verwaltung die Planung weiter fortführt, haben wir noch
10 Monate Zeit, um die verkehrsrechtlichen Fragen zu regeln. Die CDU-Fraktion
bittet die Verwaltung diese Maßnahmen in der Ottweiler Zeitung zu
veröffentlichen, damit die Bevölkerung darüber informiert werde.
Herr Franzisky
weist nochmal auf die verkehrsrechtlichen Probleme hin und hofft, dass die 10
Monate ausreichen, um diese Probleme zu lösen. Nicht nur die Verpflichtung
gegenüber dem EVS einen Grüngutsammelplatz zu errichten sei vorhanden, es gäbe
auch die Verpflichtung gegenüber den Bürgern Leib und Leben zu schützen. Bevor
die verkehrsrechtliche Problematik nicht gelöst sei, könne er der Vorlage nicht
zustimmen, obwohl sich seit der Ausschusssitzung was bewegt habe. Wenn
straßenrechtlich umgebaut werden muss, wer zahlt und wo nimmt die Verwaltung
das Geld her?
Frau Daschner
kann nicht nachvollziehen, warum noch immer nicht die verkehrsrechtliche
Situation an dieser Stelle geklärt sei. Ebenso merkt sie an, dass Ottweiler bei
dem LfS hinten anstehe in Bezug auf die Kreuzung und die B 41. Die Bürger aus
Steinbach sollen unter dieser Situation nicht leiden, daher stimme sie der
Vorlage nicht zu.
Herr Rosenfeldt
bittet darum, dass die Bedenken der Steinbacher Bürger beachtet werden und
explizit an die Träger öffentlicher Belange weiter geleitet werden.
Herr Dr. Brück
merkt an, dass dieses Thema bereits seit 10 Jahren bestehe, dies sei nicht sehr
bürgerfreundlich. Bis auf ein paar Kleinigkeiten seien alle Probleme der Bürger
gelöst worden, bis auf die verkehrsrechtliche Situation. Es müsse doch eine
klare Vorstellung geben, was da geplant werde.
Herr Schley teilt
mit, dass es darum gehe, dass der Grünsammelplatz gebaut werden müsse. Es
erscheint der Anschein, dass die SPD den Bau der neuen Anlage verhindern möchte.
Herr Burger
teilt mit, dass er sich der Stimme enthalten werde.
Herr Rosenfeldt
möchte wissen, wer denn damals in der Verantwortung stand und wie die Bedenken
der Steinbacher Bürger bei dem damaligen Bebauungsplan eingearbeitet und
berücksichtigt wurden. Maßnahmen, die damals ignoriert wurden, können doch
heute nicht zum Vorwurf gemacht werden.
Herr Schäfer
merkt an, dass die Anlage in einem Bauleitplanungsverfahren sei und die
Verwaltung die gesetzliche Verpflichtung nach dem EVS habe, diese Anlage am
01.01.2020 ans Netz zu bringen. Die Verkehrsproblematik ist in dieser
Betrachtung gar nicht Gegenstand, es gehe lediglich den Bebauungsplan zu
verabschieden.