TOP Ö 14: Bebauungsplan "Grüngut-Sammelplatz Ottweiler" mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplan - Abwägung Stellungnahmen, Annahme Entwurf und Offenlage/Beteiligung Träger öffentlicher Belange (TÖB)

Der Stadtrat beschließt mehrheitlich (20 x ja, 4 x nein, 4 x Enthaltung),

 

1) die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage zur Abwägung sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung zu beschließen.

 

2) die Billigung des gemäß Abwägungsergebnisses überarbeiteten Entwurfs des Bebauungsplanes „Grüngut-Sammelplatz Ottweiler“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Grüngut-Sammelplatz Ottweiler“ bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung sowie dem Umweltbericht zu beschließen.

 

3) die Durchführung der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen für einen Monat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Durchführung der Benachrichtigung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

 

4) die Verwaltung zu beauftragen, Ort und Dauer der öffentliche Auslegung und Angaben dazu, welche Arten von umweltbezogenen Information verfügbar sind, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen und darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

5) die Träger öffentlicher Belange, insbesondere LfS und Kreispolizeibehörde zu bitten, eine Stellungnahme zur geplanten Verkehrsführung abzugeben, da aus hiesiger Sicht ein höheres Gefahrenpotential aufgrund der zu erwartenden Verkehrsentwicklung entsteht.

 


Sachverhalt:

 

Der Stadtrat hat in öffentlicher Sitzung am 19.06.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Grüngut-Sammelplatz Ottweiler“  mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Grundsatz beschlossen. Ziel des Verfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau und Betrieb eines Grüngut-Sammelplatzes in Ottweiler zu schaffen. Aufgrund geänderter abfallrechtlicher Vorgaben des Landes muss die Stadt Ottweiler ab dem 01.01.2020 den privaten Grünschnitt dem Entsorgungsverband Saar (EVS) zur weiteren Bearbeitung und Verwertung andienen.

 

In öffentlicher Sitzung hat der Stadtrat am 15.11.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes „Grüngut-Sammelplatz Ottweiler“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange/Behörden und Nachbargemeinden beschlossen. Die Unterlagen zum Bebauungsplan lagen im Zeitraum vom 26.11.2018 bis einschließlich 11.01.2019 zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Ottweiler öffentlich aus. Parallel dazu wurden mit Schreiben vom 20.11.2018 auch die Träger öffentlicher Belange/Behörden sowie die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs.1 und § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

Die in diesem Zeitraum eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sind in der beiliegenden Beschlussvorlage zu Abwägung dokumentiert und werden soweit erforderlich in die weitere Planung übernommen.

 

Weitere Informationen sin den beigefügten Planunterlagen zu entnehmen.

 

Der Vorsitzende erläutert die Sitzungsvorlage und teilt mit, dass der Ortsrat Steinbach einstimmig abgelehnt und der Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss mehrheitlich empfohlen habe. Herr Schäfer weist auf die Beschlussänderung im Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss hin, die als Tischvorlage verteilt wurde und als Nummer 5 beim Beschluss ergänzt wurde. Des Weiteren sollte ein Termin mit den beiden Behörden abgestimmt werden. Der Termin findet am 22.02.2019, 9.00 Uhr, statt.

 

Herr Jochum teilt mit, dass es für dieses Gelände bereits ein rechtskräftiges Baurecht für eine Kompostieranlage gab. Diese Baugenehmigung sei inzwischen verfallen. Auf diesem Gelände soll ein Grüngutsammelplatz gebaut werden, bedingt durch das EVS-Gesetz sei die Verwaltung ab dem 01.01.2020 dazu verpflichtet,. Ebenso weist er darauf hin, dass von einer Kompostieranlage mehr schädliche Auswirkungen ausgehen können als von einem Grüngutsammelplatz. Herr Jochum empfiehlt den vorgefassten Beschluss als nächsten Schritt in diesem Verfahren zu fassen, damit das Projekt vorangetrieben werde, um rechtzeitig den Grüngutsammelplatz zur Verfügung zu stellen. Der Bürgermeister hat bereits ausgeführt, dass es Bedenken gäbe, die allerdings voneinander getrennt gesehen werden müssen. Die verkehrsrechtlichen Bedenken, die der Ortsrat ausgeführt und deswegen den Beschluss abgelehnt habe, wurden im Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss ausgiebig diskutiert. Eine Folgerung war die Beschlussergänzung Nummer 5. Damit werden die maßgebenden Behörden aufgefordert, zu den Bedenken des Ortsrates Steinbach Stellung zu nehmen. Des Weiteren soll ein Ortstermin mit den Ratsmitgliedern, mit den Fachbehörden evtl. auch mit Landwirten (Großgeräte) gemacht werden. An der Einfahrt von Steinbach her sollte die Geschwindigkeitsanzeige platziert werden, damit echte Daten geliefert werden können. Wenn die Verwaltung die Planung weiter fortführt, haben wir noch 10 Monate Zeit, um die verkehrsrechtlichen Fragen zu regeln. Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung diese Maßnahmen in der Ottweiler Zeitung zu veröffentlichen, damit die Bevölkerung darüber informiert werde.

 

Herr Franzisky weist nochmal auf die verkehrsrechtlichen Probleme hin und hofft, dass die 10 Monate ausreichen, um diese Probleme zu lösen. Nicht nur die Verpflichtung gegenüber dem EVS einen Grüngutsammelplatz zu errichten sei vorhanden, es gäbe auch die Verpflichtung gegenüber den Bürgern Leib und Leben zu schützen. Bevor die verkehrsrechtliche Problematik nicht gelöst sei, könne er der Vorlage nicht zustimmen, obwohl sich seit der Ausschusssitzung was bewegt habe. Wenn straßenrechtlich umgebaut werden muss, wer zahlt und wo nimmt die Verwaltung das Geld her?

 

Frau Daschner kann nicht nachvollziehen, warum noch immer nicht die verkehrsrechtliche Situation an dieser Stelle geklärt sei. Ebenso merkt sie an, dass Ottweiler bei dem LfS hinten anstehe in Bezug auf die Kreuzung und die B 41. Die Bürger aus Steinbach sollen unter dieser Situation nicht leiden, daher stimme sie der Vorlage nicht zu.

 

Herr Rosenfeldt bittet darum, dass die Bedenken der Steinbacher Bürger beachtet werden und explizit an die Träger öffentlicher Belange weiter geleitet werden.

 

Herr Dr. Brück merkt an, dass dieses Thema bereits seit 10 Jahren bestehe, dies sei nicht sehr bürgerfreundlich. Bis auf ein paar Kleinigkeiten seien alle Probleme der Bürger gelöst worden, bis auf die verkehrsrechtliche Situation. Es müsse doch eine klare Vorstellung geben, was da geplant werde.

 

Herr Schley teilt mit, dass es darum gehe, dass der Grünsammelplatz gebaut werden müsse. Es erscheint der Anschein, dass die SPD den Bau der neuen Anlage verhindern möchte.

 

Herr Burger teilt mit, dass er sich der Stimme enthalten werde.

 

Herr Rosenfeldt möchte wissen, wer denn damals in der Verantwortung stand und wie die Bedenken der Steinbacher Bürger bei dem damaligen Bebauungsplan eingearbeitet und berücksichtigt wurden. Maßnahmen, die damals ignoriert wurden, können doch heute nicht zum Vorwurf gemacht werden.

 

Herr Schäfer merkt an, dass die Anlage in einem Bauleitplanungsverfahren sei und die Verwaltung die gesetzliche Verpflichtung nach dem EVS habe, diese Anlage am 01.01.2020 ans Netz zu bringen. Die Verkehrsproblematik ist in dieser Betrachtung gar nicht Gegenstand, es gehe lediglich den Bebauungsplan zu verabschieden.