TOP Ö 8: Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Stadtteil Fürth im Bereich "Kurzer Weg"

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig,

 

1) im Grundsatz die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 13 b) BauGB in Verbindung mit § 13 a) BauGB für den Bereich „Kurzer Weg“ im Stadtteil Fürth zu beschließen.

 

2) die Verwaltung mit der Erarbeitung eines städtebaulichen Vertrages zu beauftragen.

 


Sachverhalt:

 

Der Eigentümer der Parzellen 77/8, 78 und 79 im Kurzen Weg in Fürth ist an die Stadtverwaltung herangetreten mit dem Antrag, einen Bebauungsplan gemäß § 13 b) BauGB (Innenentwicklung) in Verbindung mit § 13 a) BauGB (vereinfachtes Verfahren) aufzustellen, um die Möglichkeit zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus zu schaffen. Der Flächennutzungsplan der Stadt Ottweiler stellt für die oben genannten Grundstücke eine Wohnbaufläche dar. Da diese Darstellung für den Bauwunsch des Anliegers nicht ausreicht, kann durch Aufstellung eines Bebauungsplanes die planungsrechtliche Grundlage für dieses Vorhaben geschaffen werden.

 

Die mit der Erstellung des Bebauungsplanes verbundenen Kosten sowie die Ergänzung der Infrastruktur sofern erforderlich werden in einem städtebaulichen Vertrag geregelt und vom Antragsteller getragen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem beigefügten Kartenausschnitt zu entnehmen.

 

Der Vorsitzende erläutert die Sitzungsvorlage und teilt mit, dass der Ortsrat Fürth und der Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss bereits einstimmig empfohlen haben.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.