Beschluss: |
Der Stadtrat beschließt
einstimmig,
1) im Grundsatz die
Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 13 b) BauGB in Verbindung mit § 13 a)
BauGB für den Bereich „Kurzer Weg“ im Stadtteil Fürth zu beschließen.
2) die Verwaltung mit der
Erarbeitung eines städtebaulichen Vertrages zu beauftragen.
Sachverhalt: |
Der Eigentümer der
Parzellen 77/8, 78 und 79 im Kurzen Weg in Fürth ist an die Stadtverwaltung
herangetreten mit dem Antrag, einen Bebauungsplan gemäß § 13 b) BauGB
(Innenentwicklung) in Verbindung mit § 13 a) BauGB (vereinfachtes Verfahren)
aufzustellen, um die Möglichkeit zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus zu
schaffen. Der Flächennutzungsplan der Stadt Ottweiler stellt für die oben
genannten Grundstücke eine Wohnbaufläche dar. Da diese Darstellung für den
Bauwunsch des Anliegers nicht ausreicht, kann durch Aufstellung eines
Bebauungsplanes die planungsrechtliche Grundlage für dieses Vorhaben geschaffen
werden.
Die mit der Erstellung
des Bebauungsplanes verbundenen Kosten sowie die Ergänzung der Infrastruktur
sofern erforderlich werden in einem städtebaulichen Vertrag geregelt und vom
Antragsteller getragen.
Der Geltungsbereich
des Bebauungsplanes ist dem beigefügten Kartenausschnitt zu entnehmen.
Der Vorsitzende
erläutert die Sitzungsvorlage und teilt mit, dass der Ortsrat Fürth und der
Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss bereits einstimmig empfohlen haben.
Es erfolgen keine
Wortmeldungen.