Beschluss: |
Der
Stadtrat beschließt einstimmig,
1)
die Annahme des Entwurfes zum Bebauungsplan „Engelsbach“ und die Begründung zu
beschließen,
2)
die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
sowie die Durchführung der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Trägern
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Engelsbach“
zu beschließen,
3)
die Verwaltung zu beauftragen, die Beteiligung der Öffentlichkeit ortsüblich
bekannt zu machen.
Sachverhalt: |
Mit dem Bebauungsplan
sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachnutzung des
ehemaligen Gärtnereigeländes im unteren Bereich der Leonardo-da-Vinci-Straße geschaffen
werden. Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 0,8 Hektar liegt am östlichen
Ortsrand von Ottweiler an der Saarbrücker Straße (Hauptstraße) Richtung
Neunkirchen bzw. Leonardo-da-Vinci-Straße. Es ist geplant, einen vorhandenen,
nicht mehr zeitgemäßen Lebensmittelmarkt aus der Saarbrücker Straße in
Ottweiler auf die neue Fläche umzusiedeln. Dort kann ein zeitgemäßes
Verkaufskonzept, mit einer größeren Verkaufsfläche und Parkplatzanlage
realisiert werden. Ferner ist ein separates Café/Bistro vorgesehen. Die Fläche
ist bereits durch die Leonardo-da-Vinci-Straße erschlossen und wird über zwei
Zufahrten befahrbar sein.
Bestandteil der
Begründung zu dem Bebauungsplan ist auch eine gutachtliche Stellungnahme zu den Geräuschemissionen und –Immissionen
des Vorhabens. Zusammenfassend kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass
schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne der TA Lärm durch Geräuschimmissionen ,
die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile
oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft
herbeizuführen, sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten. Die
schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm werden erfüllt. Um mit dem
geplanten Vorhaben die Immissionsrichtwerte einhalten zu können, sind verschiedene
Schallschutzmaßnahmen hinsichtlich Öffnungszeiten des Marktes/Bistros und der
Anlieferungszeiten für Waren vorzusehen. Zudem dürfen nur „lärmarme“
Einkaufwagen zum Einsatz kommen. Die Fahrwege zwischen den Stellplätzen auf dem
Parkplatz sind zu asphaltieren oder mit Betonsteinen ohne Fase mit einer
Fugenbreite < 5 Millimeter zu pflastern.
Bestandteil der
Begründung ist zudem ein Einzelhandelsgutachten,
welches die städtebaulichen und raumordnerischen Auswirkungen des Vorhabens auf
den Einzelhandel im Einzugsgebiet im Hinblick auf zentrale Versorgungsbereiche
und die verbrauchernahe Versorgung ermittelt und bewertet. Zur Abwägung des
Vorhabens wurden auch die Vorgaben der Landes- und Regionalplanung beachtet. Als
Fazit kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass absatzwirtschaftliche
Auswirkungen des Vorhabens sowie städtebauliche und raumordnerische Wirkungen
im Sinne einer Funktionsstörung der Nahversorgung für den auf knapp 800
Quadratmeter Verkaufsfläche erweiterten Discounter ausgeschlossen werden können.
Das Beeinträchtigungsverbot ist erfüllt. Anhaltspunkte, dass negative Wirkungen
von dem Einzelhandelsbetrieb ausgehen, konnten nicht festgestellt werden. Das
Vorhaben entspricht außerdem den weiteren landesplanerischen Vorgaben des
Kongruenz-, Konzentrations- und Integrationsgebots.
Der Bebauungsplan wird
nach Beschluss des Stadtrates am 15.11.2018 im beschleunigten Verfahren gemäß §
13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie
ohne Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
BauGB und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und TÖB gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
aufgestellt werden. Gemäß § 13a Abs. 1 BauGB können im beschleunigten Verfahren
Bebauungspläne aufgestellt werden, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen,
der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung diesen
(„Bebauungspläne der Innenverdichtung“), was hier der Fall ist.
Der Vorsitzende
erläutert ausführlich die Sitzungsvorlage und teilt mit, dass der Bau-, Umwelt-
und Sanierungsausschuss bereits einstimmig empfohlen habe.
Herr Batz merkt an,
dass ein solch umfangreiches Gutachten notwendig sei, wenn ein Gebäude von einer
Straße in die nächste verlegt werden soll.
Herr St. Klein fragt
nach, wie die Verkehrsführung aussehen soll, ob es eine Links- und
Rechtsabbiegerspur geben soll?
Herr Schäfer verweist
auf die Vorlage, Seite 259. Es werde keine Links- und Rechtsabbiegerspur geben,
es seien 2 Ein- und Ausfahrten geplant. Die Container werden nach oben hinter
den neuen Penny-Markt verlagert. Damit entziehen wir dem Durchgansverkehr die
Nutzung und hoffen, dass die Situation der Container damit besser wird.
Herr St. Klein
befürwortet die Maßnahme, dass die Container anders platziert werden. Er bittet
die Verwaltung, die Verkehrssituation nochmal zu überdenken.
Herr
Schäfer macht den Vorschlag die Einfahrt nach oben und die Ausfahrt nach unten
zu verlagern, denn dann sind etwa 150 m Strecke wo Fahrzeuge von der Landstraße
einfahren.können, wenn der Penny-Markt das auch mitmacht. Eine Bushaltestelle
sei ja auch noch geplant. Links- und Rechtsabbiegerspur wäre da nicht so sinnvoll.