Beschluss: |
Der Stadtrat beschließt
einstimmig,
1) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im neuen Geltungsbereich des
Bebauungsplans „Südlich der Auguste-Renoir-Straße“ in Ottweiler im Grundsatz zu
beschließen.
2) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
die Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich der Auguste-Renoir-Straße“ in
Ottweiler inkl. Durchführung einer Umweltprüfung und damit auch die Änderung
des bestehenden Bebauungsplanes „Dienstleistungspark Betzelhübel“ in einem Teilbereich
im Grundsatz zu beschließen.
3) die Verwaltung zu
beauftragen, die Aufstellungs-/Änderungsbeschlüsse für die Bebauungspläne und
die Teiländerung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen.
4) die Verwaltung mit
der Erarbeitung eines städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger zu
beauftragen.
Sachverhalt: |
In öffentlicher
Sitzung am 13.12.2018 hat der Stadtrat im Grundsatz beschlossen, den
Bebauungsplan „Südlich der Renoir-Straße“ aufzustellen, den bestehenden
Bebauungsplan „Dienstleistungspark Betzelhübel“ zu ändern und den
Flächennutzungsplan der Stadt Ottweiler im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
„Südlich der Auguste-Renoir-Straße“ teilzuändern. Mit dem Bebauungsplan
„Südlich der Auguste-Renoir-Straße“ sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für den Neubau eines Pflegeheims auf dem Betzelhübel geschaffen
werden.
Aufgrund einer
Anpassung der Planung des Pflegeheims muss der Geltungsbereich des
Bebauungsplans gegenüber der ursprünglichen Fassung neu festgesetzt werden,
weshalb eine Wiederholung der Grundsatzbeschlüsse zur Aufstellung des
Bebauungsplanes „Südlich der Auguste-Renoir-Straße“, zur Änderung des
bestehenden Bebauungsplans „Dienstleistungspark Betzelhübel“ mit paralleler
Teiländerung des Flächennutzungsplans erforderlich sind.
Das Plangebiet hat
nunmehr eine Größe von ca. 2,35 Hektar und liegt am nordöstlichen Rand von
Ottweiler an der Leonardo-da-Vinci-Straße Ecke Auguste-Renoir-Straße. In dem
Gebiet ist geplant, ein Pflegeheim für ca. 45 Bewohner neu zu bauen, um den
Bedarf an altersgerechtem Wohnen abzudecken. Dazu sind ein Parkplatz und ein
Gartenbereich mit Terrasse projektiert, der den Bewohnern ein angenehmes Wohnen
im Alter ermöglichen soll. Es entstehen von außen nicht einsehbare Bereiche,
die ein hohes Maß an Privatsphäre garantieren sollen. Die Nutzung kann durch
verträgliche Dienstleistungen im untergeordneten Maße ergänzt werden. Ferner
wird die Nutzung des Pflegeheims durch entsprechende Festsetzungen zum Schutz
vor übermäßigen Gewerbelärm in Form eines eingeschränkten Gewerbegebietes
gesichert. Diese Fläche wird über die Leonardo-da-Vinci-Straße erschlossen.
Der
neue Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Bürgermeister
Schäfer erläutert die Sitzungsvorlage.
Es
erfolgen keine Wortmeldungen.