Sitzung: 19.02.2019 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 1
Vorlage: Amt 61/004/2019
Beschluss: |
Der Stadtrat
beschließt mehrheitlich (26 x ja, 1 x nein),
den Lärmaktionsplan 3.
Runde für die Stadt Ottweiler in der vorliegenden Fassung inklusive der
Dokumentation der öffentlichen Anhörung zu beschließen.
Sachverhalt: |
Die Stadt Ottweiler
hat mit der Ausarbeitung der Lärmaktionsplanung 3. Runde das Büro GSB,
Schalltechnisches Beratungsbüro aus St. Wendel beauftragt, welches auch die
bisherigen Lärmaktionspläne für die Stadt Ottweiler ausgearbeitet hat.
Nach
einer Darstellung der Hauptverkehrsstraßen in Ottweiler, für die eine
Lärmkartierung durchgeführt wurde, und einer Analyse wurde eine Bewertung der
Zahl der betroffenen Personen vorgenommen. Im Rahmen des Lärmaktionsplanes
wurde herausgearbeitet, dass nur die B 41 Betroffenheiten > 70 dB(A) LDEN
bzw. > 60 dB(A) LNight auslöst und damit kurzfristige umsetzbare
Maßnahmen zur Lärmreduktion erforderlich werden. Durch die L 124 und im
geringen Umfang die B 420 werden zudem (neben der B 41) Betroffenheiten > 65
dB(A) LDEN bzw. > 55 dB(A) LNight erzeugt, die einen
mittelfristigen Handlungsbedarf auslösen. Durch die neu berücksichtigten Straße
L 128 und L 141 werden keine Betroffenheiten ausgelöst, die ein kurzfristiges
Handeln erforderlich machen würden. Im Bericht werden weiter Maßnahmen zur
Lärmminderung vorgeschlagen wie Reduzierung der Geschwindigkeiten und
Aufstellung stationärer Anzeigetafeln zur Visualisierung der aktuell gefahrenen
Geschwindigkeiten. Zudem sollten bei Fahrbahnerneuerungen an den Ortseinfahrten
Verschwenkungen vorgesehen werden, um eine effektive Reduzierung der
Geschwindigkeit an das zulässige Geschwindigkeitsniveau zu ermöglichen. In dem
vorliegenden Entwurf werden folgende Gebiete in Punkt 2.10 als so genannte
„Ruhige Gebiete„ vorgeschlagen: Sickler, Betzelhübel, Stennweiler Wald. Diese
Gebiete sind vor einer wesentlichen Zunahme von Lärm zu schützen.
Der Stadtrat hat in
seiner Sitzung am 15.11.2018 die Annahme und die Offenlage dieses Entwurfes
sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die
Offenlage und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fanden im
Zeitraum vom 26.11.2018 bis zum 11.01.2019 statt. Die Ergebnisse der
öffentlichen Anhörung sind in dem Lärmaktionsplan dokumentiert.
Zur Bestimmung der
tatsächlichen Lärmbelastung entlang des Straßenabschnitts der B 41 in der
Martin-Luther-Straße wurden von dem Schalltechnischem Beratungsbüro GSB
zusätzlich noch Berechnungen nach den Richtlinien für Lärmschutz an Straßen
(RLS-90) durchgeführt, da die schalltechnischen Berechnungen des
Landesbetriebes für Straßenbau aus dem Jahre 2016 erhebliche Mängel aufweisen.
Die durchgeführten Berechnungen des Büros liegen erheblich über der
Gefährdungsschwelle und sind nicht als geringfügig zu bewerten. Eine Beschränkung
der Geschwindigkeit auf 30 km/h würde zu einer spürbaren Entlastung der
Anwohner führen.
Bürgermeister
Schäfer erläutert die Vorlage und teilt mit, dass der Bau-, Umwelt- und
Sanierungsausschuss bereits mehrheitlich (mit 1 Gegenstimme) empfohlen habe.
Ebenso teilt er mit, dass der LfS angeschrieben werden solle, mit der Bitte zu
dem Gutachten der GSB Stellung zu nehmen und um die Möglichkeit die
Geschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren. Dies wäre eine erhebliche
Erleichterung für die Anwohner. Bei der nächsten Straßensanierung sollte mit
Flüsterasphalt gearbeitet werden und zuletzt müsse auch etwas angeboten werden
für die extrem belasteten Häuser im Rahmen des passiven Lärmschutzes, evtl.
3-fach verglaste Fenster.
Herr Nätzer teilt mit, dass die Lärmschutzplanungen 1 und 2 vom
LfS nur halbherzig oder gar nicht bearbeitet wurden. Vor allem sind die
Anwohner an der B 41 ab Wilhelm-Heinrich-Brücke bzw. Saarbrücker Str. bis
Einmündung Eisenbahnunterführung betroffen. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von
30 km/h für die Ortsdurchfahrt B 41würde eine Entlastung von 3 dB bringen. Die
in der Planung vorgeschlagene Schallentlastung durch Einbau von 3fach
verglasten Fenstern, bringt für die Bürger eine spürbare Entlastung. Die
CDU-Fraktion stimmt der Vorlage zu und fordern den LfS eindringlich auf, die
Maßnahmen zum Vorteil der Bürger auszuführen.
Herr Budke teilt folgendes mit:
„FWG
Ottweiler im Stadtrat
Ottweiler, 19.2.2019
Wortbeitrag
der FWG im Stadtrat am 19.2.2019
Pkt. 6 öS: Beschluss Lärmaktionsplanung Ottweiler 3.
Runde
Den von mir verlesenen Text bitte ich ins Protokoll
aufzunehmen. Die Protokoll-führerin wird
meine Ausführungen in den nächsten Tagen per E-MAIL erhalten.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, verehrte Kolleginnen
und Kollegen des Rates und der Stadtverwaltung, sehr geehrte Besucher,
am 15.11.2018 stand die Lärmaktionsplanung 2018 als
Pkt. 16 auf der Tagesordnung der ö.S. Heute steht die 3. Runde an. Geändert hat
sich an der ganzen unerträglichen Situation an der B41-Durchfahrt nichts. Es
wird eindeutig bestätigt, dass die Lärmbelästigung viel zu hoch ist und
dringend Abhilfe geschaffen werden muss. Über die Art und Weise gibt es wohl
zur Gutachterempfehlung auf 30 km/h unterschiedliche Vorstellungen. Das
Landesamt für Straßenbau (LfS) und die Kreisverkehrsbehörde sind nach Aussage
unseres Bürgermeisters in der Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschusssitzung an
12.2.2019 gegen diese Maßnahme. Auch wir von der FWG Ottweiler halten diesen
Vorschlag für nicht zielführend. Denn es ist so, dass nicht nur die
Martin-Luther-Straße betroffen ist. Bei Ostwind beispielsweise hören wir auf
dem Lehbesch die Geräusche jedes einzelnen Fahrzeugs. Das ist bestimmt an der
ganzen Durchfahrtsstrecke bis hinter den Kohlwaldaufstieg ebenso.
Meiner erneuten Einlassung, das Problem durch die Verlagerung
der B41 zu lösen, wollten sich die übrigen Ausschussmitglieder nicht
anschließen. Leider. Mir wurde sogar Wahlkampfstimmungsmache unterstellt. Dem
Einwand, dass ein erneuter Anlauf zur Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan
(BVWP) wieder 20 Jahre dauern würde, habe ich entgegnet, dass bereits 5 Jahre
durch die damalige Ablehnung vertan worden sind. Unser Bürgermeister hat auf
die Geschäftsordnung verwiesen, wonach die Aufhebung nicht so ohne weiteres
möglich ist. Aussagen aus dem Innenministerium stellen das anders dar. Danach
ist eine geordnete Beschlussrücknahme durch den Stadtrat und eine neue
Einreichung möglich. Nach meiner Sicht der Dinge wollen das fast alle
Ratsmitglieder nicht. Daraus schließe ich Desinteresse.
Und noch etwas. Es erhebt sich doch die Frage, warum
die damals angebotene kostenlose Erstellung einer Machbarkeitsstudie nicht
passiert ist. Dafür muss es doch Gründe geben, die der Bevölkerung bisher nicht
vermittelt worden sind.
Und ich wiederhole es noch einmal: Der einzige dauerhafte
Ausweg aus dem Umwelt- und Umfelddilemma ist die Auslagerung der Bundesstraße.
Ich möchte zum Schluss aber auch zukünftige Vorteile
erwähnen:
-
Ansiedlung von
Gewerbebetrieben und Handelsgeschäften
-
Freizeitangebote
für Bewohner und Gäste
-
verbesserte
Parksituationen usw.
Dies sind doch Überlegungen wert.
Verehrte Anwesende,
damit schließe ich meinen heutigen Wortbeitrag und
bedanke mich, dass Sie mir so aufmerksam zugehört haben.
Meine Abstimmung:
Ich stimme dem Beschlussvorschlag nicht zu!“
Herr Schäfer stellt klar, dass er aus der Geschäftsordnung ein
Zitat gebracht habe, dass wir Sitzungsvorlagen nicht erneut einbringen können.
Genau das habe ich zitiert. Ja, es ist richtig. Sie können eine geordnete
Rücknahme eines Ratsbeschlusses erwirken. Das wurde aber nicht in Frage
gestellt.
Herr Jochum
bestätigt die Aussage des Herrn Budke. Viele Probleme wären gelöst, wenn die B
41 draußen wäre. Das Thema, sei bis 2030 durch, was ja auch bekannt sei. Die
Anwohner möchten aber jetzt gegen den Lärm geschützt werden und nicht erst in
11 Jahren. Das sei auch Sinn und Zweck des Lärmaktionsplanes. Der LfS teilt
leider nicht unsere Meinung sowie die der Gutachter. Deshalb wurde im Bau-,
Umwelt- und Sanierungsausschuss beschlossen, ein zusätzliches Schreiben an den
LfS zu senden, damit Druck ausgeübt werde, um Schutzmaßnahmen für die Anwohner
zu ergreifen, sondern nicht erst in 2030, sondern schon morgen.
Herr Schäfer
informiert, dass die Behörde schon mehrmals angeschrieben wurde. Leider haben
wir nicht mal eine Antwort erhalten.
Herr Burger
bittet die Verwaltung, mit den entsprechenden Behörden Kontakt aufzunehmen und
Druck auszuüben, um entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Bürger und
Bürgerinnen durchzusetzen.
Herr Schley
bittet um direkte Abhilfe, damit die Bürger und Bürgerinnen jetzt geschützt
werden und nicht erst in 11 Jahren, wenn die ganze Bürokratie erledigt sei.
Herr Martin,
Anwohner in der Saarbrücker Straße, teilt mit, dass die Frequenz in der
Saarbrücker Straße sehr stark zugenommen habe. Seit 60 Jahren werde für eine
vernünftige Infrastruktur in Ottweiler gekämpft. Er plädiert, dass eine
vernünftige Lösung für Ottweiler geschaffen werden müsse. Es brauche keinen
Lärmschutz, Ottweiler benötigt eine vernünftige Umfahrung. Ebenso teilt er mit,
dass Herr Hoppstädter vom LfS der Stadt Ottweiler angeboten habe, einen
kostenlosen Plan für eine Umfahrung West zu machen. Ob das machbar sei, sei zu
prüfen. Herr Martin bittet um eine neue Beschlussfassung. Er weist auf einen
Auszug aus der Saarbrücker Zeitung, in dem die ganzen Umfahrungen der Dörfer im
Saarland aufgeführt seien, nur Ottweiler wird nicht erwähnt.
Frau Maurer
möchte wissen, wenn Tempo 30 in dem Bereich eingerichtet wird, ob dann auch entsprechende
Kontrollen durchgeführt werden.
Herr Schäfer kann dies so nicht beantworten, erst müsse das Tempo
30 durch den LfS eingerichtet werden. Wie der LfS dies dann sieht, sei heute
noch nicht bekannt, ebenso wie dann die Kontrollen entlang der B 41 erfolgen sollen.