TOP Ö 6: Beschluss Lärmaktionsplanung Stadt Ottweiler, 3. Runde

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt mehrheitlich (26 x ja, 1 x nein),

 

den Lärmaktionsplan 3. Runde für die Stadt Ottweiler in der vorliegenden Fassung inklusive der Dokumentation der öffentlichen Anhörung zu beschließen.

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Ottweiler hat mit der Ausarbeitung der Lärmaktionsplanung 3. Runde das Büro GSB, Schalltechnisches Beratungsbüro aus St. Wendel beauftragt, welches auch die bisherigen Lärmaktionspläne für die Stadt Ottweiler ausgearbeitet hat.

 

Nach einer Darstellung der Hauptverkehrsstraßen in Ottweiler, für die eine Lärmkartierung durchgeführt wurde, und einer Analyse wurde eine Bewertung der Zahl der betroffenen Personen vorgenommen. Im Rahmen des Lärmaktionsplanes wurde herausgearbeitet, dass nur die B 41 Betroffenheiten > 70 dB(A) LDEN bzw. > 60 dB(A) LNight auslöst und damit kurzfristige umsetzbare Maßnahmen zur Lärmreduktion erforderlich werden. Durch die L 124 und im geringen Umfang die B 420 werden zudem (neben der B 41) Betroffenheiten > 65 dB(A) LDEN bzw. > 55 dB(A) LNight erzeugt, die einen mittelfristigen Handlungsbedarf auslösen. Durch die neu berücksichtigten Straße L 128 und L 141 werden keine Betroffenheiten ausgelöst, die ein kurzfristiges Handeln erforderlich machen würden. Im Bericht werden weiter Maßnahmen zur Lärmminderung vorgeschlagen wie Reduzierung der Geschwindigkeiten und Aufstellung stationärer Anzeigetafeln zur Visualisierung der aktuell gefahrenen Geschwindigkeiten. Zudem sollten bei Fahrbahnerneuerungen an den Ortseinfahrten Verschwenkungen vorgesehen werden, um eine effektive Reduzierung der Geschwindigkeit an das zulässige Geschwindigkeitsniveau zu ermöglichen. In dem vorliegenden Entwurf werden folgende Gebiete in Punkt 2.10 als so genannte „Ruhige Gebiete„ vorgeschlagen: Sickler, Betzelhübel, Stennweiler Wald. Diese Gebiete sind vor einer wesentlichen Zunahme von Lärm zu schützen.

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15.11.2018 die Annahme und die Offenlage dieses Entwurfes sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Offenlage und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fanden im Zeitraum vom 26.11.2018 bis zum 11.01.2019 statt. Die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung sind in dem Lärmaktionsplan dokumentiert.

 

Zur Bestimmung der tatsächlichen Lärmbelastung entlang des Straßenabschnitts der B 41 in der Martin-Luther-Straße wurden von dem Schalltechnischem Beratungsbüro GSB zusätzlich noch Berechnungen nach den Richtlinien für Lärmschutz an Straßen (RLS-90) durchgeführt, da die schalltechnischen Berechnungen des Landesbetriebes für Straßenbau aus dem Jahre 2016 erhebliche Mängel aufweisen. Die durchgeführten Berechnungen des Büros liegen erheblich über der Gefährdungsschwelle und sind nicht als geringfügig zu bewerten. Eine Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h würde zu einer spürbaren Entlastung der Anwohner führen.

 

Bürgermeister Schäfer erläutert die Vorlage und teilt mit, dass der Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss bereits mehrheitlich (mit 1 Gegenstimme) empfohlen habe. Ebenso teilt er mit, dass der LfS angeschrieben werden solle, mit der Bitte zu dem Gutachten der GSB Stellung zu nehmen und um die Möglichkeit die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren. Dies wäre eine erhebliche Erleichterung für die Anwohner. Bei der nächsten Straßensanierung sollte mit Flüsterasphalt gearbeitet werden und zuletzt müsse auch etwas angeboten werden für die extrem belasteten Häuser im Rahmen des passiven Lärmschutzes, evtl. 3-fach verglaste Fenster.

 

Herr Nätzer teilt mit, dass die Lärmschutzplanungen 1 und 2 vom LfS nur halbherzig oder gar nicht bearbeitet wurden. Vor allem sind die Anwohner an der B 41 ab Wilhelm-Heinrich-Brücke bzw. Saarbrücker Str. bis Einmündung Eisenbahnunterführung betroffen. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h für die Ortsdurchfahrt B 41würde eine Entlastung von 3 dB bringen. Die in der Planung vorgeschlagene Schallentlastung durch Einbau von 3fach verglasten Fenstern, bringt für die Bürger eine spürbare Entlastung. Die CDU-Fraktion stimmt der Vorlage zu und fordern den LfS eindringlich auf, die Maßnahmen zum Vorteil der Bürger auszuführen.

 

Herr Budke teilt folgendes mit:

 

„FWG Ottweiler im Stadtrat

 

                                                                                                                      Ottweiler, 19.2.2019

 

Wortbeitrag der FWG im Stadtrat am 19.2.2019

 

Pkt. 6 öS:  Beschluss Lärmaktionsplanung Ottweiler 3. Runde

 

Den von mir verlesenen Text bitte ich ins Protokoll aufzunehmen.  Die Protokoll-führerin wird meine Ausführungen in den nächsten Tagen per E-MAIL erhalten.

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, verehrte Kolleginnen und Kollegen des Rates und der Stadtverwaltung, sehr geehrte Besucher,

 

am 15.11.2018 stand die Lärmaktionsplanung 2018 als Pkt. 16 auf der Tagesordnung der ö.S. Heute steht die 3. Runde an. Geändert hat sich an der ganzen unerträglichen Situation an der B41-Durchfahrt nichts. Es wird eindeutig bestätigt, dass die Lärmbelästigung viel zu hoch ist und dringend Abhilfe geschaffen werden muss. Über die Art und Weise gibt es wohl zur Gutachterempfehlung auf 30 km/h unterschiedliche Vorstellungen. Das Landesamt für Straßenbau (LfS) und die Kreisverkehrsbehörde sind nach Aussage unseres Bürgermeisters in der Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschusssitzung an 12.2.2019 gegen diese Maßnahme. Auch wir von der FWG Ottweiler halten diesen Vorschlag für nicht zielführend. Denn es ist so, dass nicht nur die Martin-Luther-Straße betroffen ist. Bei Ostwind beispielsweise hören wir auf dem Lehbesch die Geräusche jedes einzelnen Fahrzeugs. Das ist bestimmt an der ganzen Durchfahrtsstrecke bis hinter den Kohlwaldaufstieg ebenso.

 

Meiner erneuten Einlassung, das Problem durch die Verlagerung der B41 zu lösen, wollten sich die übrigen Ausschussmitglieder nicht anschließen. Leider. Mir wurde sogar Wahlkampfstimmungsmache unterstellt. Dem Einwand, dass ein erneuter Anlauf zur Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) wieder 20 Jahre dauern würde, habe ich entgegnet, dass bereits 5 Jahre durch die damalige Ablehnung vertan worden sind. Unser Bürgermeister hat auf die Geschäftsordnung verwiesen, wonach die Aufhebung nicht so ohne weiteres möglich ist. Aussagen aus dem Innenministerium stellen das anders dar. Danach ist eine geordnete Beschlussrücknahme durch den Stadtrat und eine neue Einreichung möglich. Nach meiner Sicht der Dinge wollen das fast alle Ratsmitglieder nicht. Daraus schließe ich Desinteresse.

 

Und noch etwas. Es erhebt sich doch die Frage, warum die damals angebotene kostenlose Erstellung einer Machbarkeitsstudie nicht passiert ist. Dafür muss es doch Gründe geben, die der Bevölkerung bisher nicht vermittelt worden sind.

 

Und ich wiederhole es noch einmal: Der einzige dauerhafte Ausweg aus dem Umwelt- und Umfelddilemma ist die Auslagerung der Bundesstraße.

 

Ich möchte zum Schluss aber auch zukünftige Vorteile erwähnen:

 

-       Ansiedlung von Gewerbebetrieben und Handelsgeschäften

-       Freizeitangebote für Bewohner und Gäste

-       verbesserte Parksituationen usw.

 

Dies sind doch Überlegungen wert.

 

Verehrte Anwesende,

damit schließe ich meinen heutigen Wortbeitrag und bedanke mich, dass Sie mir so aufmerksam zugehört haben.

 

Meine Abstimmung:      Ich stimme dem Beschlussvorschlag nicht zu!“

 

Herr Schäfer stellt klar, dass er aus der Geschäftsordnung ein Zitat gebracht habe, dass wir Sitzungsvorlagen nicht erneut einbringen können. Genau das habe ich zitiert. Ja, es ist richtig. Sie können eine geordnete Rücknahme eines Ratsbeschlusses erwirken. Das wurde aber nicht in Frage gestellt.

 

Herr Jochum bestätigt die Aussage des Herrn Budke. Viele Probleme wären gelöst, wenn die B 41 draußen wäre. Das Thema, sei bis 2030 durch, was ja auch bekannt sei. Die Anwohner möchten aber jetzt gegen den Lärm geschützt werden und nicht erst in 11 Jahren. Das sei auch Sinn und Zweck des Lärmaktionsplanes. Der LfS teilt leider nicht unsere Meinung sowie die der Gutachter. Deshalb wurde im Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss beschlossen, ein zusätzliches Schreiben an den LfS zu senden, damit Druck ausgeübt werde, um Schutzmaßnahmen für die Anwohner zu ergreifen, sondern nicht erst in 2030, sondern schon morgen.

 

Herr Schäfer informiert, dass die Behörde schon mehrmals angeschrieben wurde. Leider haben wir nicht mal eine Antwort erhalten.

 

Herr Burger bittet die Verwaltung, mit den entsprechenden Behörden Kontakt aufzunehmen und Druck auszuüben, um entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Bürger und Bürgerinnen durchzusetzen.

 

Herr Schley bittet um direkte Abhilfe, damit die Bürger und Bürgerinnen jetzt geschützt werden und nicht erst in 11 Jahren, wenn die ganze Bürokratie erledigt sei.

 

Herr Martin, Anwohner in der Saarbrücker Straße, teilt mit, dass die Frequenz in der Saarbrücker Straße sehr stark zugenommen habe. Seit 60 Jahren werde für eine vernünftige Infrastruktur in Ottweiler gekämpft. Er plädiert, dass eine vernünftige Lösung für Ottweiler geschaffen werden müsse. Es brauche keinen Lärmschutz, Ottweiler benötigt eine vernünftige Umfahrung. Ebenso teilt er mit, dass Herr Hoppstädter vom LfS der Stadt Ottweiler angeboten habe, einen kostenlosen Plan für eine Umfahrung West zu machen. Ob das machbar sei, sei zu prüfen. Herr Martin bittet um eine neue Beschlussfassung. Er weist auf einen Auszug aus der Saarbrücker Zeitung, in dem die ganzen Umfahrungen der Dörfer im Saarland aufgeführt seien, nur Ottweiler wird nicht erwähnt.

 

Frau Maurer möchte wissen, wenn Tempo 30 in dem Bereich eingerichtet wird, ob dann auch entsprechende Kontrollen durchgeführt werden.

 

Herr Schäfer kann dies so nicht beantworten, erst müsse das Tempo 30 durch den LfS eingerichtet werden. Wie der LfS dies dann sieht, sei heute noch nicht bekannt, ebenso wie dann die Kontrollen entlang der B 41 erfolgen sollen.