TOP Ö 11: Bebauungsplan "Wohnbebauung Labacher Straße" im Stadtteil Lautenbach: Abwägung Stellungnahmen und Beschluss Satzung

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig,

 

1) die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage zur Abwägung sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung zu beschließen.

 

2) die Stadtverwaltung zu beauftragen, die Personen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Form einer schriftlichen Mitteilung in Kenntnis zu setzen.

 

3) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Wohnbebauung Labacher Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), als Satzung zu beschließen und die Begründung zu billigen.

 

4) die Stadtverwaltung zu beauftragen, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Wohnbebauung Labacher Straße“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Herr Rosenfeld nimmt an den weiteren Beratungen wieder teil.

 


Sachverhalt:

 

Der Stadtrat hat in öffentlicher Sitzung am 15.11.2018 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Labacher Straße“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungs-/baurechtlichen Grundlagen für den Bau eines Einfamilienhauses geschaffen werden. Mit dem Bebauungsplan wird ein endgültiger Siedlungsabschluss für diesen Bereich definiert. Die Erschließung der Fläche ist über die angrenzende Labacher Straße gewährleistet.

 

Zudem wurde in dieser Sitzung des Stadtrates auch der Entwurf des Bebauungsplans angenommen und die Offenlage sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen, die in dem Zeitraum vom 03.12.2018 bis einschließlich 11.01.2019 stattfand. Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden sind in der beigefügten Beschlussvorlage zur Abwägung dokumentiert.

 

Die Festsetzungen zur Art und Maß der baulichen Nutzung sind in der beiliegenden Planzeichnung, dem Textteil und der Begründung zum Bebauungsplan zu entnehmen. Als naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahme wird im Bebauungsplan festgesetzt, dass für den voraussichtlichen Verlust eines FFH-Lebensraumtyps als Funktionalausgleich eine adäquate Fläche auf dem Flurstück 97, Flur 1 in der Gemarkung Lautenbach unter Beachtung/Einhaltung entsprechender Bewirtschaftungsauflagen zu entwickeln ist.

 

Herr Schäfer erläutert die Sitzungsvorlage und teilt mit, dass der Ortsrat Lautenbach und der Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss bereits einstimmig empfohlen haben.

 

Herr Rosenfeld setzt sich in den Besucherraum, da er zu diesem Tagesordnungspunkt befangen ist.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.