Beschluss: |
Der Stadtrat
beschließt einstimmig,
1) die Abwägung der
eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage zur
Abwägung sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung zu
beschließen.
2) die Stadtverwaltung
zu beauftragen, die Personen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem
Ergebnis der Abwägung in Form einer schriftlichen Mitteilung in Kenntnis zu
setzen.
3) gemäß § 10 Abs. 1
BauGB den Bebauungsplan „Wohnbebauung Labacher Straße“, bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), als Satzung zu beschließen
und die Begründung zu billigen.
4) die Stadtverwaltung
zu beauftragen, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Wohnbebauung Labacher
Straße“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Herr Rosenfeld nimmt
an den weiteren Beratungen wieder teil.
Sachverhalt: |
Der Stadtrat hat in
öffentlicher Sitzung am 15.11.2018 die Einleitung des Verfahrens zur
Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Labacher Straße“ im
beschleunigten Verfahren beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes
sollen die planungs-/baurechtlichen Grundlagen für den Bau eines
Einfamilienhauses geschaffen werden. Mit dem Bebauungsplan wird ein endgültiger
Siedlungsabschluss für diesen Bereich definiert. Die Erschließung der Fläche
ist über die angrenzende Labacher Straße gewährleistet.
Zudem wurde in dieser
Sitzung des Stadtrates auch der Entwurf des Bebauungsplans angenommen und die
Offenlage sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen, die in
dem Zeitraum vom 03.12.2018 bis einschließlich 11.01.2019 stattfand. Die
während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden
sind in der beigefügten Beschlussvorlage zur Abwägung dokumentiert.
Die Festsetzungen zur
Art und Maß der baulichen Nutzung sind in der beiliegenden Planzeichnung, dem Textteil
und der Begründung zum Bebauungsplan zu entnehmen. Als naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahme
wird im Bebauungsplan festgesetzt, dass für den voraussichtlichen Verlust eines
FFH-Lebensraumtyps als Funktionalausgleich eine adäquate Fläche auf dem
Flurstück 97, Flur 1 in der Gemarkung Lautenbach unter Beachtung/Einhaltung
entsprechender Bewirtschaftungsauflagen zu entwickeln ist.
Herr Schäfer erläutert
die Sitzungsvorlage und teilt mit, dass der Ortsrat Lautenbach und der Bau-,
Umwelt- und Sanierungsausschuss bereits einstimmig empfohlen haben.
Herr Rosenfeld setzt
sich in den Besucherraum, da er zu diesem Tagesordnungspunkt befangen ist.
Es erfolgen keine
Wortmeldungen.