TOP Ö 2: Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2022

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig, das als Anlage 1 beigefügte Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2022 unter dem Vorbehalt der Genehmigungsfähigkeit des Gesamtbetrages der Investitionskredite im Volumen von 764.500 Euro zu beschließen.

 

 


Sachverhalt:

 

Nach den Vorschriften des § 90 KSVG in Verbindung mit § 9 KommHVO ist der städtischen Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Eine Grundlage der Ergebnis- und Finanzplanung ist das durch den Stadtrat zu beschließende, jährlich der Entwicklung anzupassende Investitionsprogramm. Bezüglich der Ansätze für Investitionen im Haushaltsjahr 2019 stellt es die konkrete Basis dar.

 

Der Entwurf des Investitionsprogramms für den Zeitraum 2018 bis 2022 ist als Anlage 1 beigefügt. Die aktuelle Darstellung erfolgt mittels dem seit 2017 verbindlich vorgegebenen Muster nach Anlage 8a der Verwaltungsvorschrift (VV) zu haushaltsrechtlichen Bestimmungen des KSVG und der Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO).

Eine Ausfertigung des Investitionsprogrammes in der vorherigen Form ist als Anlage 2 ebenfalls beigefügt.

 

Bei der Fortschreibung des Investitionsprogramms sind, auf das Jahr 2019 bezogen, folgende Aspekte zu berücksichtigen:

 

a) Einzelmaßnahmen werden nur noch gefördert nach einschlägigen gesetzlichen Regelungen (insbesondere in den Bereichen Infrastruktur, Stadtsanierung, Verkehr/GVFG, Kinderbetreuung und Bildung).

 

b) Eine so genannte „freie Spitze“ zur Finanzierung von Investitionen war bisher nicht vorhanden. Auch im Ergebnishaushalt 2019 werden die Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit die Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nicht übersteigen.

Sonstige eigene Einnahmen beschränken sich im Wesentlichen auf mögliche Vermögensverwertungen (Grundstücksveräußerungserlöse) und erwartete Spendengelder.

 

c) Hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit von Kreditaufnahmen werden durch das Landesverwaltungsamt als Kommunalaufsichtsbehörde (LAVA) Haushalt und die haushaltssubventionierte Sonderrechnung Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb zusammen betrachtet.

Die Basis für den genehmigungsfähigen Investitionskredit-Bedarf im Rahmen der Haushaltsgenehmigung bildet der Krediterlass des Innenministers aus dem Jahr 2015 in seiner aktuellen Fassung.

Der genehmigungsfähige allgemeine Kreditrahmen der Stadt Ottweiler für das Haushaltsjahr 2019 wurde – in Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt (LAVA) - auf insgesamt 799.865 € beziffert. Im Wirtschaftsplan der Sonderrechnung Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb ist für das Jahr 2019 eine Investitionskredit-Aufnahme in Höhe von 40.000 € vorgesehen, so dass der allgemeine Kreditrahmen des Haushaltes im Jahr 2019 in Höhe von 759.865 € in Anspruch genommen werden kann.

 

Im Bereich des allgemeinen Kreditrahmens wurden für das Haushaltsjahr 2019 Investitionskredite in Höhe von insgesamt 759.500 € eingeplant. Wie in den Jahren zuvor wurde außerdem im Bereich Kinderbetreuung ein Sonderkredit in Höhe von 5.000 € veranschlagt (s. lfd. Nr. 23 Anlage 1).

 

Das Volumen der veranschlagten Investitionskredite (allgemeiner Kreditrahmen und Sonderkredit) beträgt insgesamt 764.500 T€ und steht unter dem Vorbehalt der formalen Genehmigung durch das Landesverwaltungsamt.

 

d) Die Zusammenstellung der Maßnahmen bei der Aufstellung des Investitionsprogrammes erfolgte insbesondere auch unter der Beachtung von gesetzlichen Auflagen (z. B. Energie-Einsparverordnung / ENEV) sowie von sicherheitstechnischen Vorgaben.

 

Der vorgesehene Maßnahmenkatalog 2019 mit einem Volumen von 1.907.500 €  enthält

Ÿ        den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden -einschl.Stadtsan.-         =             75.000 €

Ÿ        den Erwerb von beweglichem Vermögen                                   =           620.500 €

Ÿ        Baumaßnahmen                                                                          =       1.207.000 €

Ÿ        Anteile an Investitionen Dritter/einschl. Investitionsförderung    =               5.000 €

 

Die angenommene Finanzierung stellt sich wie folgt dar:                                                      

Ÿ        Verkaufserlöse                                     =     456.000 € (insbes. Grundst.Stadtsan.u.-allgemein)

Ÿ        Zuschüsse –insbes. vom Land-            =      687.000 € (vgl. oben a und c)

Ÿ        Kredite                                                 =      764.500 € (vgl. oben c)

 

Die im Einzelnen für das Jahr 2019 vorgesehenen Maßnahmen einschl. Erläuterungen sind der als Anlage 3 beigefügten Aufstellung zu entnehmen.

 

Aus dem Katalog der im Entwurf des Investitionsprogramms enthaltenen wichtigen Maßnahmen, die in den kommenden Jahren realisiert werden müssen bzw. noch anstehen, wurde für das Haushaltsjahr 2019 seitens der Verwaltung wiederum eine Priorisierung in Hinblick auf die Dringlichkeit vorgenommen – eine Notwendigkeit, die sich ergibt aus dem im Zusammenhang mit der Haushaltssanierung stehenden geringen Finanzierungsspielraum.

 

Herr Schäfer erläutert ausführlich die Sitzungsvorlage, teilt mit, dass der Ortsrat Ottweiler mehrheitlich, die Ortsteile Mainzweiler, Steinbach, Fürth und Lautenbach sowie der Bau-. Umwelt- und Sanierungsausschuss bereits einstimmig empfohlen haben.

 

Herr Batz geht auf die einzelnen Punkte des Investitionsplanes ein und teilt mit, dass die CDU-Fraktion diesem Investitionsplan zustimme.

 

Herr Dr. Brück teilt mit, dass die SPD-Fraktion in diesem Jahr dem Investitionsplan zustimme und be-grüßt die Investitionen in die Infrastruktur und in die Zukunft.

 

Herr Burger von den Grünen stimmt diesem Investitionsplan zu.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.