TOP Ö 1: Vereinsmitgliedschaft Mainzweiler Gemeinschaftshaus e.V.

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss beschließt ___________ den Beitritt zum Verein Mainzweiler Gemeinschaftshaus e.V. mit Wirkung vom 01.07.2018.

 


Sachverhalt:

 

Der genannte Verein erwarb das frühere evangelische Gemeindehaus und beschloss in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 20. April 2018 zudem den Erwerb des Kirchengebäudes von der evangelischen Kirchengemeinde Ottweiler. Das frühere Gemeindehaus und auch das Kirchengebäude sind von zentraler Bedeutung für den Stadtteil.

 

Bisher kam es im Gemeinschaftshaus zu verschiedenen Veranstaltungen, die durchweg gut besucht waren und Impulse für das kulturelle und soziale Leben in Mainzweiler geben. Der Erhalt des früheren Gemeindehauses und des Kirchengebäudes liegen im öffentlichen Interesse. Die Akzeptanz hierfür ist vorhanden.

 

Die Stadtverwaltung will in diesem Zusammenhang der Bitte des Vereins entsprechen und auch durch eine Mitgliedschaft die Zukunft des Vereins, des Gemeinschaftshauses und des Kirchengebäudes positiv begleiten.

 

Die Kosten für die Mitgliedschaft der Stadtverwaltung im Verein betragen 50 Euro im Jahr.