TOP Ö 3: Nachbildung der äußeren Grundmauern der Synagoge auf dem Schloßhof

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss beschließt ________________die Nachbildung der Grundmauern der ehemaligen Synagoge auf dem Schlosshof und Pauluseck in rotem Granit auszuführen.

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Synagogengemeinde.

 

 


Sachverhalt:

 

In den letzten Sitzungen des Ortsrates Ottweiler-Zentral und des Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschusses wurde die Verwaltung gebeten, den Antrag der CDU Fraktion zur „Nachbildung der äußeren Grundmauern der Synagoge auf dem Schlosshof zur Erinnerung an den 80. Jahrestag der Reichspogromnacht 1938“ zu prüfen. Um zu einer Aussage über die grundsätzliche Machbarkeit zu kommen, wurden die Synagogengemeinde, das Landesdenkmalamt und das Innenministerium Abteilung Städtebau als Zuschussgeber für die Stadtsanierung um Stellungnahme gebeten. Grundsätzliche Zustimmung liegt vom Innenministerium vor.

Das Denkmalamt ist mit der Ausführung in Platten nicht einverstanden und empfiehlt, die Ausführung in Kleinpflaster.

 

Die Prüfung der technischen Realisierung hat ergeben, dass eine Nachbildung mit Platten auf Grund des tiefbautechnischen Aufbaus des Schlosshofs und des Paulusecks nicht möglich ist. Die Gestaltung des Platzes und des Paulusecks wurden vor ca. 15 Jahren in Melaphyr Natursteinpflaster ausgeführt. Für die besondere Gestaltung, d.h. zur Untergliederung der Flächen und Festlegung der Regenentwässerung wurden ca. 0,5 Meter breite Pflasterstreifen in einem hellen Granit in die Platzfläche eingelegt. Um einen Plattenbelag zu realisieren, ist die erforderliche tiefbautechnische Höhe des Unterbaus unter dem bestehenden Pflasterbelag nicht gegeben, da die Platten in eine starre Betonunterlage eingelegt werden müssten, der dann nicht mehr mit dem flexiblen Pflasterbelag der angrenzenden Flächen harmonieren würde. Bei einer solchen Konstruktion wäre es nicht zu vermeiden, dass die Platten durch den KFZ- Verkehr brechen und dem KFZ-Verkehr nicht standhalten. Als Alternative müsste ein Pflasterstreifen in einem anders farbigen Farbton z.B. in einem roten Granit gewählt werden, damit dieser Pflasterstreifen sich von den vorhandenen Pflasterstreifen auf dem Schlosshof abhebt. Allerdings ist auch diese Variante gestalterisch fraglich, denn ohne Erklärung durch eine Hinweistafel werden die Benutzer die Unterscheidung zu den vorhandenen Pflasterstreifen nicht realisieren.

 

Die Arbeiten können durch den Bauhof ausgeführt werden, mögliche Stolpersteine können im Zuge dieser Arbeiten oder auch nachträglich eingebunden werden.

Arbeitsleistung und Material werden mit ca. 7.000,00 € geschätzt. Die Finanzierung ginge zu Lasten der Straßenunterhaltungsmaßnahmen.