Sitzung: 21.09.2017 Stadtrat
Geänderter Beschluss: |
Der
Stadtrat beschließt einstimmig einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von
13.960,44 € beim USK 88.000.94410: Montage von Außenjalousien
Verwaltungsgebäude.
Die Finanzierung erfolgt zu
Lasten von bestehenden Haushaltsresten bei folgenden Untersachkonten:
3.960,44 € USK 88000.93200: Grunderwerb
sonstige unbebaute Grundstücke (Rest: 33.807,12 €)
10.000,00 € USK 61510.96089: Sanierungskosten 2010 (Rest
aufgebraucht)
13.960,44 €
Sachverhalt: |
Der
Haupt-, Personal- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 04. Juli 2017
dem Stadtrat einstimmig die Beschlussfassung einer außerplanmäßigen Ausgabe in
Höhe von 25.000,00 € zur Beschaffung von Außenjalousien für das Rathaus
empfohlen. Zugleich wurde die Veraltung ermächtigt, die Arbeiten vor der
abschließenden Beschlussfassung im Stadtrat zu vergeben.
In
der Sitzungsvorlage wurde darauf hingewiesen, dass mit der außerplanmäßigen
Ausgabe ein Kostenrahmen zur Finanzierung der Arbeiten geschaffen wird. Zu
diesem Zeitpunkt lagen auch noch nicht alle Angebote vor.
Die
Arbeiten sind abgeschlossen und abgerechnet. Die tatsächlichen Gesamtkosten
getragen 13.974,98 € und liegen deutlich unter dem Kostenrahmen von 25.000,00
e- Damit reduziert sich auch die außerplanmäßige Ausgabe. Die vom HPF am
04.07.2017 empfohlene Finanzierung setzt sich wie folgt zusammen:
5.000,00 € USK 06000.93502:
Inventarbeschaffung EDV (Rest: 19.771,46 €)
5.000,00 € USK 88000.93200: Grunderwerb
sonstige unbebaute Grundstücke (Rest: 32.767,56 €)
10.000,00 € USK 61510.96089:
Sanierungskosten 2010 (Rest aufgebraucht)
5.000,00 € USK 63000.93200: Erwerb von Straßenland (Res: 6.086,34 €)
25.000,00 €
Aufgrund der geringeren
Baukosten ändert sich die Finanzierung wie folgt:
3.960,44 € USK 88000.93200: Grunderwerb
sonstige unbebaute Grundstücke (Rest: 33.807,12 €)
10.000,00 € USK 61510.96089: Sanierungskosten 2010 (Rest
aufgebraucht)
13.960,44 €
Die ursprünglich geplanten
Mittelumschichtungen zu Lasten der Kostenstellen Inventarbeschaffung EDV und
Erwerb von Straßenlast fallen ersatzlos weg. Der Ansatz zu Lasten Grunderwerb
sonstige unbebaute Grundstücke reduziert sich von 5.000,00 € auf 3.960,44 €.
Herr Schäfer erläutert den Sachverhalt.