Sitzung: 21.09.2017 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss: |
Der
Stadtrat beschließt einstimmig eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von
171.300,00 € beim USK 63000.95060 „Sanierung Fußgängerbrücke am Bahnhof“.
Die
Finanzierung geht zu Lasten folgender Untersachkonten:
21190.94758: Sanierung und schallhemmende
Maßnahmen GS Neumünster 19.000,00 €
(Restbetrag 40.067,39 €; davon Auftrag
Erneuerung
Hallentore vom 24.04.2017
Über
20.837,61 €; dann Rest: 229,78 €)
33110.93501: Einrichtung Saal Schloßtheater ab 1.000 €
(dann Rest: 0,00 €) 9.000,00 €
56010.94500: Sanierungsmaßmahme TH Mainzweiler
22.000,00 €
(dann Rest: 0,00 €]
61500.93208: Nichtzuwendungsfähige Grunderwerbskosten
13.300,00 €
(dann Rest: 12.700,00 €)
61500.95008: Ausgabenverrechnung Stadtsanierung 63.000,00 €
(dann Rest: 517,89 €)
63000.93200: Erwerb von Straßenland 8.000,00 €
(davon 5.000,00 € die für Außenjalousien
Rat-
haus vorgesehen waren und dort wegen geringerer
Baukosten nicht mehr benötigt werden)
(dann Rest: 2.862,34 €)
88000.93200: Grunderwerb sonstige unbebaute Grundstücke 30.000,00 €
(dann Rest: 3.305,13 €)
63000.95100: Sanierung St. Remy-Brücke
7.000,00 €
(aktueller Rest: 168.885,12 €, davon
11.008,52 €
Auftragsvormerkungen, es verbleiben
157.876,02 €;
einschließlich Zuschussanteile)
171.300,00
€
Sachverhalt: |
Die
Sanierung der Fußgängerbrücke am Bahnhof ist mit voraussichtlichen Gesamtkosten
von 1.300.000,00 € über mehrere Jahre im städtischen Haushalt veranschlagt.
(43.000 € in Vorjahren; 1.075.000,00 € in 2017 und 182.000 € über eine VE in
2018). Der Stadtanteil beläuft sich auf 300.000,00 €. Das Ministerium für
Inneres, Bauen und Sport bezuschusst die Arbeiten mit einer Bedarfszuweisung in
Höhe von 1.000.000,00 €, die sich über den Zeitraum von 2017 bis 2020 mit
jeweils 250.000,00 € erstreckt und in jedem Jahr einzeln bewilligt wird. Hinzu
kommen die beiden überplanmäßigen Ausgaben (BUSA vom 21.11.2016 und 16.02.2017)
in Höhe von 10.700,00 €.
Die
Auftragsvergabe erfolgte am 31. Mai 2017 (Beschluss BUSA vom 30. Mai 2017).
Fertigstellung und Abrechnung der Maßnahme waren für Frühjahr 2018 geplant.
Damit der Auftrag in 2017 vergeben werden konnte, war eine
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 182.000,00 € aufgenommen.
Aus
haushaltsrechtlichen Gründen dürfen die Mittel aus der
Verpflichtungsermächtigung erst im Jahr der Veranschlagung und damit in 2018 in
Anspruch genommen werden. Dies setzt voraus, dass nicht nur die Zahlung,
sondern auch die Arbeitsleistung im kommenden Jahr erbracht werden muss
(Zuordnung aufgrund doppischer Vorgaben)
Mit
dem Abschluss der Brückenerneuerung ist entgegen der ursprünglichen
Bauzeitenplanung bereits im November 2017 zu rechnen. Damit werden auch die
Zahlungen in 2017 noch fällig.
Mit
der vorzeitigen Fertigstellung und Abrechnung der Bauarbeiten ist auch der in
2018 vorgesehene Betrag von 182.000,00 € durch Beschlussfassung einer
überplanmäßigen Ausgabe bereits in 2017 bereitzustellen. Bereits in den
Sitzungen des BUSA am 21.11.2016 und 16.02.2017 wurde der Gesamtkostenrahmen
durch Beschlussfassung zweier überplanmäßigen Ausgaben über 10.700,00 € erhöht,
so dass dieser Betrag von der jetzt anstehenden überplanmäßigen Ausgabe in
Abzug gebracht werden kann. Somit ist ein Betrag von 171.300,00 € zur
Ausfinanzierung der Maßnahme ausreichend.
Auch
hier gibt der Vorsitzende Einblick in die Sitzungsvorlage.
Herr
Dr. Brück möchte wissen, ob die Deutsche Bundesbahn informiert sei, dass wir
mit den Bauarbeiten früher fertig werden.
Herr
Hassel teilt mit, dass wir uns an die Sperrpausen halten, die wir von der
Deutschen Bundesbahn vorgegeben bekommen haben. Es läuft alles nach Plan.
Herr
Burger möchte wissen, ob der Ablauf von Herrn Hassel in der Ottweiler Zeitung
veröffentlicht werden könnte, damit die Bürger informiert rechtzeitig
informiert seien.
Herr
Burger möchte noch wissen, ob die Deutsche Bundesbahn gemäß Planung mit dem
Aufzug barrierefreier Zugang termingerecht beginnen werde.
Hier
kann die Verwaltung noch keine Aussage treffen.