TOP Ö 8: Beschlussfassung einer überplanmäßigen Ausgabe: Sanierung Fußgängerbrücke am Bahnhof (USK 63000.95060)

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 171.300,00 € beim USK 63000.95060 „Sanierung Fußgängerbrücke am Bahnhof“.

 

Die Finanzierung geht zu Lasten folgender Untersachkonten:

 

21190.94758:  Sanierung und schallhemmende

                           Maßnahmen GS Neumünster                                                              19.000,00 €

                           (Restbetrag 40.067,39 €; davon Auftrag

   Erneuerung Hallentore vom 24.04.2017

   Über 20.837,61 €; dann Rest: 229,78 €)

33110.93501:  Einrichtung Saal Schloßtheater ab 1.000 €

                           (dann Rest: 0,00 €)                                                                               9.000,00 €

56010.94500:  Sanierungsmaßmahme TH Mainzweiler                                                 22.000,00 €

                           (dann Rest: 0,00 €]

61500.93208:  Nichtzuwendungsfähige Grunderwerbskosten                                       13.300,00 €

                           (dann Rest: 12.700,00 €)

 

61500.95008:  Ausgabenverrechnung Stadtsanierung                                                   63.000,00 €

                           (dann Rest: 517,89 €)

63000.93200:  Erwerb von Straßenland                                                                           8.000,00 €

                           (davon 5.000,00 € die für Außenjalousien Rat-

   haus vorgesehen waren und dort wegen geringerer

   Baukosten nicht mehr benötigt werden)

                           (dann Rest: 2.862,34 €)

88000.93200:  Grunderwerb sonstige unbebaute Grundstücke                                      30.000,00 €

                           (dann Rest: 3.305,13 €)

63000.95100:  Sanierung St. Remy-Brücke                                                                     7.000,00 €

                           (aktueller Rest: 168.885,12 €, davon 11.008,52 €

                           Auftragsvormerkungen, es verbleiben 157.876,02 €;

                           einschließlich Zuschussanteile)                                                                                

                                                                                                                                    171.300,00 €

 

 


Sachverhalt:

Die Sanierung der Fußgängerbrücke am Bahnhof ist mit voraussichtlichen Gesamtkosten von 1.300.000,00 € über mehrere Jahre im städtischen Haushalt veranschlagt. (43.000 € in Vorjahren; 1.075.000,00 € in 2017 und 182.000 € über eine VE in 2018). Der Stadtanteil beläuft sich auf 300.000,00 €. Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport bezuschusst die Arbeiten mit einer Bedarfszuweisung in Höhe von 1.000.000,00 €, die sich über den Zeitraum von 2017 bis 2020 mit jeweils 250.000,00 € erstreckt und in jedem Jahr einzeln bewilligt wird. Hinzu kommen die beiden überplanmäßigen Ausgaben (BUSA vom 21.11.2016 und 16.02.2017) in Höhe von 10.700,00 €.

 

Die Auftragsvergabe erfolgte am 31. Mai 2017 (Beschluss BUSA vom 30. Mai 2017). Fertigstellung und Abrechnung der Maßnahme waren für Frühjahr 2018 geplant. Damit der Auftrag in 2017 vergeben werden konnte, war eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 182.000,00 € aufgenommen.

 

Aus haushaltsrechtlichen Gründen dürfen die Mittel aus der Verpflichtungsermächtigung erst im Jahr der Veranschlagung und damit in 2018 in Anspruch genommen werden. Dies setzt voraus, dass nicht nur die Zahlung, sondern auch die Arbeitsleistung im kommenden Jahr erbracht werden muss (Zuordnung aufgrund doppischer Vorgaben)

 

Mit dem Abschluss der Brückenerneuerung ist entgegen der ursprünglichen Bauzeitenplanung bereits im November 2017 zu rechnen. Damit werden auch die Zahlungen in 2017 noch fällig.

 

Mit der vorzeitigen Fertigstellung und Abrechnung der Bauarbeiten ist auch der in 2018 vorgesehene Betrag von 182.000,00 € durch Beschlussfassung einer überplanmäßigen Ausgabe bereits in 2017 bereitzustellen. Bereits in den Sitzungen des BUSA am 21.11.2016 und 16.02.2017 wurde der Gesamtkostenrahmen durch Beschlussfassung zweier überplanmäßigen Ausgaben über 10.700,00 € erhöht, so dass dieser Betrag von der jetzt anstehenden überplanmäßigen Ausgabe in Abzug gebracht werden kann. Somit ist ein Betrag von 171.300,00 € zur Ausfinanzierung der Maßnahme ausreichend.

 

Auch hier gibt der Vorsitzende Einblick in die Sitzungsvorlage.

 

Herr Dr. Brück möchte wissen, ob die Deutsche Bundesbahn informiert sei, dass wir mit den Bauarbeiten früher fertig werden.

 

Herr Hassel teilt mit, dass wir uns an die Sperrpausen halten, die wir von der Deutschen Bundesbahn vorgegeben bekommen haben. Es läuft alles nach Plan.

 

Herr Burger möchte wissen, ob der Ablauf von Herrn Hassel in der Ottweiler Zeitung veröffentlicht werden könnte, damit die Bürger informiert rechtzeitig informiert seien.

 

Herr Burger möchte noch wissen, ob die Deutsche Bundesbahn gemäß Planung mit dem Aufzug barrierefreier Zugang termingerecht beginnen werde.

 

Hier kann die Verwaltung noch keine Aussage treffen.