Beschluss: |
Der
Stadtrat beschließt einstimmig, eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von
1.138.913,72 € beim USK 56010.94100 „Sanierung Hallen Im Alten Weiher“ zu
beschließen.
Die
Finanzierung setzt sich wie folgt zusammen:
1.
Zuschussanteile:
582.311,73 € Bundes- / Landesanteil Städtebauförderung PJ
2015
120.194,78 € Zuschuss ZEP-Kommunal
300.000,00 € Bedarfszuweisung
MdI
1.002.506,51 €
2.
Umschichtung Haushaltsrest Abstützung Hallendach in Höhe von 31.407,21 € vom
USK 56010.94200 (Sanierung Sport- und Markthalle Im Alten Weiher) nach USK 56010.94100
(Sanierung Hallen Im Alten Weiher).
3.
Ausfinanzierung des noch offenen Stadtanteils in Höhe von 105.000,00 € zu
Lasten nachstehender Haushaltsreste:
13000.94285:
Einbau Belüftungsanlage FWGH Ottweiler 2,85 €
13000.94225:
Einbau Belüftungsanlage FWGH Mainzweiler
3.756,52 €
13000.94275:
Einbau Belüftungsanlage FWGH Steinbach 2.452,60 €
13000.94265:
Einbau Belüftungsanlage FWGH Fürth 5.526,55 €
13000.94295:
Einbau Belüftungsanlage FWGH Lautenbach
3.092,58 €
13000.94260:
Anschluss FWGH an Nahwärmeversorgung 2.117,58 €
21190.94408:
Maßnahmen zur Ertüchtigung GS Fürth 4.473,17 €
33110.94000:
Bauliche Maßnahmen Schloßtheater 38.300,53 €
-
vorstehende
Haushaltsreste sind vollständig aufgebraucht-
21190.94758:
Sanierung und schallhemmende Maßnahmen
GS Neumünster (Restbetrag:
40.067,39 €; davon
Auftrag Erneuerung Hallentore über
20.837,61 €
vom 24.04.2017) 45.277,62 €
105.000,00
€
Sachverhalt: |
Die
grundlegende Sanierung der Hallen Im Alten Weiher kann nur mit maßgeblicher
Unterstützung des Landes finanziert werden. Bezuschusst wird die Baumaßnahme
aus Mitteln der Städtebauförderung und für den energetischen Teil über das
Förderprogramm ZEP-Kommunal. Der verbleibende Eigenanteil der Stadt wird mit
einer ergänzenden Bedarfszuweisung gefördert.
Die
voraussichtlichen Gesamtkosten belaufen sich auf 1.487.030,43 €. Im Rahmen der
baufachlichen Prüfung hat das Ministerium für Finanzen und Europa am 27.04.2017
die zuwendungsfähigen Kosten auf 1.450.353,06 € festgesetzt. Nach der
Städtebauförderrichtlinie sind davon 1.423.228,30 € förderfähig. Abzüglich des
Kostenanteils von 300.486,95 € für die energetische Sanierung verbleibt ein
Kostenanteil von 1.122.741,35 €, der letztendlich über die Städtebauförderung
bezuschusst wird.
Mit
Bescheid vom 22. Juni 2017 hat das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport der
Stadt Ottweiler zu Gesamtkosten von 1.122.741,35 € die anteiligen Bundes- und
Landesanteile der Städtebauförderung im Programmjahr 2015 bewilligt.
Von
den Gesamtkosten stehen für die Einzelmaßnahme im vorhandenen Verfügungsrahmen
aus bisher ausgesprochenen Zuteilungen und Zuwendungen Städtebaufördermittel
aus den Programmjahren bis einschließlich 2014 in Höhe von 249.273,75 € und aus
dem Programmjahr 2015 in Höhe von 873.467,60 € zur Verfügung. Von den
zuwendungsfähigen Kosten beträgt der Eigenanteil der Stadt bis zum Programmjahr
2014 = 83.091,25 € und im Programmjahr 2015 = 291.155,87 €.
Die
Bezuschussung der energetischen Maßnahme durch das Wirtschaftsministerium steht
unmittelbar vor der Bewilligung. Der Kostenanteil für die energetische
Sanierung beläuft sich auf 300.486,95 €. Erwartet wird eine Bezuschussung in
Höhe von 40 % = 120.194,78 €. Der Eigenanteil beträgt somit 180.292,17 €.
Für
den verbleibenden Stadtanteil über 618.341,42 € wurde eine ergänzende
Bedarfszuweisung in Höhe von 300.000 € beantragt.
Kostenübersicht:
gemeldete
Gesamtkosten der Einzelmaßnahme 1.487.030,43
€
davon
zuwendungsfähige Kosten 1.450.453,06
€
davon
förderfähig nach Städtebauförderung 1.423.228,30
€
Da
die Städtebauförderung nachrangig ist, also nur Kosten fördert, die von anderen
Zuschussprogrammen nicht abgedeckt werden, muss von dieser Summe noch der
Kostenrahmen für die energetische Sanierung in Höhe von 300.486,95 € abgezogen
werden. Damit verbleibt letztendlich ein Kostenrahmen von 1.122.741,35 € bei
der Städtebauförderung.
1.487.030,43 € Gesamtkosten
abzügl.
166.182,50 € Zuschüsse
Städtebauförderung bis 2014
abzügl.
582.311,73 € Zuschüsse
Städtebauförderung 2015
abzügl.
120.194,78 € ZEP-Kommunal
618.341,42 € Stadtanteil
abzügl.
300.000,00 € Bedarfszuweisung
318.341,42 € verbleibender
Stadtanteil
abzügl.
83.091,25 € Stadtanteil
Städtebauförderung bis Programmjahr
. 2014 (bereits finanziert)
235.250,17 €
abzügl.
100.000,00 € Haushaltsansatz
USK 56010.94100 aus 2014
abzügl.
31.407,21 € Haushaltsrest
Stützen Hallendach (56010.94200)
103.842,96 €
oder
rd. 105.000,00 € Nachfinanzierungsbetrag Stadtanteil
Die
Sanierung der Hallen Im Alten Weiher war im städtischen Haushalt mit
voraussichtlichen Gesamtkosten von 1.200.000,00 € veranschlagt. Bis zum
Haushaltsjahr 2014 war ein 1. Finanzierungsabschnitt in Höhe von 895.000,00 €
veranschlagt. Der 2. Finanzierungsabschnitt mit weiteren 305.000,00 € folgte in
2015.
Die
Zuschussanteile waren in den vergangenen Jahren veranschlagt. Die
Zuwendungsbescheide gehen aber erst in 2017 ein. Daher müssen die Zuschüsse als
überplanmäßige Ausgabe neu beschlossen werden.
In
die überplanmäßige Ausgabe ist auch die Umfinanzierung des Haushaltsrestes
(Stützen Absicherung Hallendach) beim USK 56010.94200 und der
Nachfinanzierungsbetrag des Stadtanteiles einzubeziehen.
Der
Vorsitzende erläutert die Sitzungsvorlage und bittet um Wortmeldungen.
Herr
R. Gerhardt möchte wissen, wann ist der Startschuss des Projektes?
Herr
Hassel teilt mit, dass über Winter die Ausschreibungen vorbereitet werden. Im
März 2018 soll es dann mit den Arbeiten losgehen. Mit den Vereinen soll ein
Zeitplan diskutiert und festgelegt werden.
Herr
Burger bittet um einen aktuellen vorläufigen Betriebsablaufplan für das Projekt
und geht noch einmal auf die Zahlen ein.
Herr
Sticher möchte wissen, möchte wissen, wofür die 38.000 € für das Schlosstheater
gedacht waren?
Herr
St. Schmidt teilt mit, dass die Position für die Entrauchung des Treppenhauses
gedacht sei. Die Maßnahme musste zurückgestellt werden, da wir die Zustimmung
der Eigentümergemeinschaft noch nicht haben. Diese haben wir bereits mehrfach
beantragt, wurde uns aber immer wieder verweigert. Da die Zustimmung aber noch
aussteht, haben wir den Betrag genommen für die Darstellung der Finanzierung
hier. Wir sind aber noch rechtlich dabei, ob die Eigentümergemeinschaft uns die
Zustimmung verweigern darf.
Herr
Batz befürwortet, dass das Projekt bald angegangen werden kann. Gleichzeitig
teilt er mit, dass das Ministerium Maßnahmen sensibler prüfen sollte, dass
Arbeiten, die witterungsabhängig seien, vorgezogen werden. , z. B. das Dach
kann nicht im Winter saniert werden.
Herr
St. Klein merkt an, dass die Wintermonate genutzt werden, um die Ausschreibung
zu machen und danach mit den Arbeiten begonnen werde. Es wäre für die Bürger
schön, wenn mit den Arbeiten begonnen werden könne. Es wäre ein Zeichen, dass
es losgehe. Die ein oder andere Innenarbeite könne doch bereits in den
Wintermonaten begonnen werde, wie z. B. die Sanitärarbeiten.
Herr
Hassel teilt mit, dass dies mit den Vereinen besprochen werde und dann
festlegen, welche Arbeiten vorgezogen werden können. Denn es bestehe zurzeit ja
auch eine Nutzung in der Halle. Dann wird ein Ablaufplan erstellt, der Ihnen
dann vorgelegt werde.
Herr
Sticher merkt noch an, dass in den Wintermonaten die Nutzung der
Leichtathletikvereine nicht so stark in den Wintermonaten. Diese Zeit sollte
genutzt werden. Es wäre einfach an der Zeit den Bürgern zu zeigen, dass es mit
den Arbeiten losgehe.
Herr
Sticher spricht die Abstützung und den Haushaltsrest von 31.000 €., der noch
zur Verfügung stehe, an. Die Abstützung erfolgte vor 4 Jahren, sie wurde
gekauft und nicht gemietet. Warum gibt es diesen Haushaltsrest?
Herr
St. Schmidt teilt mit, dass der Kauf über Inventar Bauhof-Fuhrpark erfolgt sei,
da die Stützen später dem Bauhof-Fuhrpark zur Verfügung gestellt werden.
Herr
Gerhardt möchte wissen, ob durch die Rückstellung der Maßnahme Schlosstheater
Entrauchung Treppenhaus evtl. dazu führen könne, dass das Schlosstheater nicht
mehr genutzt werden dürfe?
Herr
St. Schmidt teilt mit, dass dies zurzeit geprüft werde. Es gibt keine
Stilllegung des Schlosstheater zurzeit aufgrund baurechtlicher Vorschriften.
Herr
Burger möchte wissen, ob der Vorsitzende bereits Kontakt mit dem
Tischfußballverein aufgenommen habe. Denn es gäbe Äußerungen vom
Tischfußballverein, dass wenn nicht bald mit den Arbeiten begonnen werde,
werden wir uns anderweitig orientieren.
Herr
Schäfer teilt mit, dass in dieser Richtung noch kein Kontakt aufgenommen wurde.