TOP Ö 5: Beschlussfassung einer überplanmäßigen Ausgabe: Sanierung Hallen Im Alten Weiher (USK 56010.94100)

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig, eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.138.913,72 € beim USK 56010.94100 „Sanierung Hallen Im Alten Weiher“ zu beschließen.

 

Die Finanzierung setzt sich wie folgt zusammen:

 

1. Zuschussanteile:

   582.311,73 € Bundes- / Landesanteil Städtebauförderung PJ 2015

   120.194,78 € Zuschuss ZEP-Kommunal

   300.000,00 € Bedarfszuweisung MdI

1.002.506,51 €

 

2. Umschichtung Haushaltsrest Abstützung Hallendach in Höhe von 31.407,21 € vom USK 56010.94200 (Sanierung Sport- und Markthalle Im Alten Weiher) nach USK 56010.94100 (Sanierung Hallen Im Alten Weiher).

 

3. Ausfinanzierung des noch offenen Stadtanteils in Höhe von 105.000,00 € zu Lasten nachstehender Haushaltsreste:

 

13000.94285: Einbau Belüftungsanlage FWGH Ottweiler                              2,85 €

13000.94225: Einbau Belüftungsanlage FWGH Mainzweiler                  3.756,52 €

13000.94275: Einbau Belüftungsanlage FWGH Steinbach                      2.452,60 €

13000.94265: Einbau Belüftungsanlage FWGH Fürth                             5.526,55 €

13000.94295: Einbau Belüftungsanlage FWGH Lautenbach                   3.092,58 €

13000.94260: Anschluss FWGH an Nahwärmeversorgung                     2.117,58 €

21190.94408: Maßnahmen zur Ertüchtigung GS Fürth                            4.473,17 €

33110.94000: Bauliche Maßnahmen Schloßtheater                               38.300,53 €

-       vorstehende Haushaltsreste sind vollständig aufgebraucht-

 

21190.94758: Sanierung und schallhemmende Maßnahmen

                        GS Neumünster (Restbetrag: 40.067,39 €; davon

Auftrag Erneuerung Hallentore über 20.837,61 €

vom 24.04.2017)                                                           45.277,62 €

                                                                                                            105.000,00 €


Sachverhalt:

Die grundlegende Sanierung der Hallen Im Alten Weiher kann nur mit maßgeblicher Unterstützung des Landes finanziert werden. Bezuschusst wird die Baumaßnahme aus Mitteln der Städtebauförderung und für den energetischen Teil über das Förderprogramm ZEP-Kommunal. Der verbleibende Eigenanteil der Stadt wird mit einer ergänzenden Bedarfszuweisung gefördert.

 

Die voraussichtlichen Gesamtkosten belaufen sich auf 1.487.030,43 €. Im Rahmen der baufachlichen Prüfung hat das Ministerium für Finanzen und Europa am 27.04.2017 die zuwendungsfähigen Kosten auf 1.450.353,06 € festgesetzt. Nach der Städtebauförderrichtlinie sind davon 1.423.228,30 € förderfähig. Abzüglich des Kostenanteils von 300.486,95 € für die energetische Sanierung verbleibt ein Kostenanteil von 1.122.741,35 €, der letztendlich über die Städtebauförderung bezuschusst wird.

 

Mit Bescheid vom 22. Juni 2017 hat das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport der Stadt Ottweiler zu Gesamtkosten von 1.122.741,35 € die anteiligen Bundes- und Landesanteile der Städtebauförderung im Programmjahr 2015 bewilligt.

Von den Gesamtkosten stehen für die Einzelmaßnahme im vorhandenen Verfügungsrahmen aus bisher ausgesprochenen Zuteilungen und Zuwendungen Städtebaufördermittel aus den Programmjahren bis einschließlich 2014 in Höhe von 249.273,75 € und aus dem Programmjahr 2015 in Höhe von 873.467,60 € zur Verfügung. Von den zuwendungsfähigen Kosten beträgt der Eigenanteil der Stadt bis zum Programmjahr 2014 = 83.091,25 € und im Programmjahr 2015 = 291.155,87 €.

 

Die Bezuschussung der energetischen Maßnahme durch das Wirtschaftsministerium steht unmittelbar vor der Bewilligung. Der Kostenanteil für die energetische Sanierung beläuft sich auf 300.486,95 €. Erwartet wird eine Bezuschussung in Höhe von 40 % = 120.194,78 €. Der Eigenanteil beträgt somit 180.292,17 €.

 

Für den verbleibenden Stadtanteil über 618.341,42 € wurde eine ergänzende Bedarfszuweisung in Höhe von 300.000 € beantragt.

 

 

Kostenübersicht:

 

gemeldete Gesamtkosten der Einzelmaßnahme                       1.487.030,43 €

davon zuwendungsfähige Kosten                                            1.450.453,06 €

davon förderfähig nach Städtebauförderung                           1.423.228,30 €

 

Da die Städtebauförderung nachrangig ist, also nur Kosten fördert, die von anderen Zuschussprogrammen nicht abgedeckt werden, muss von dieser Summe noch der Kostenrahmen für die energetische Sanierung in Höhe von 300.486,95 € abgezogen werden. Damit verbleibt letztendlich ein Kostenrahmen von 1.122.741,35 € bei der Städtebauförderung.

 

            1.487.030,43 €            Gesamtkosten

abzügl.    166.182,50 €            Zuschüsse Städtebauförderung bis 2014

abzügl.    582.311,73 €            Zuschüsse Städtebauförderung 2015

abzügl.    120.194,78 €            ZEP-Kommunal

               618.341,42 €            Stadtanteil

abzügl.    300.000,00 €            Bedarfszuweisung

               318.341,42 €            verbleibender Stadtanteil

abzügl.      83.091,25 €            Stadtanteil Städtebauförderung bis Programmjahr

                                    .           2014 (bereits finanziert)

               235.250,17 €           

abzügl.    100.000,00 €            Haushaltsansatz USK 56010.94100 aus 2014

abzügl.      31.407,21 €            Haushaltsrest Stützen Hallendach (56010.94200)

               103.842,96 €           

oder rd.   105.000,00 €            Nachfinanzierungsbetrag Stadtanteil

 

 

Die Sanierung der Hallen Im Alten Weiher war im städtischen Haushalt mit voraussichtlichen Gesamtkosten von 1.200.000,00 € veranschlagt. Bis zum Haushaltsjahr 2014 war ein 1. Finanzierungsabschnitt in Höhe von 895.000,00 € veranschlagt. Der 2. Finanzierungsabschnitt mit weiteren 305.000,00 € folgte in 2015.

 

Die Zuschussanteile waren in den vergangenen Jahren veranschlagt. Die Zuwendungsbescheide gehen aber erst in 2017 ein. Daher müssen die Zuschüsse als überplanmäßige Ausgabe neu beschlossen werden.

In die überplanmäßige Ausgabe ist auch die Umfinanzierung des Haushaltsrestes (Stützen Absicherung Hallendach) beim USK 56010.94200 und der Nachfinanzierungsbetrag des Stadtanteiles einzubeziehen.

 

Der Vorsitzende erläutert die Sitzungsvorlage und bittet um Wortmeldungen.

 

Herr R. Gerhardt möchte wissen, wann ist der Startschuss des Projektes?

 

Herr Hassel teilt mit, dass über Winter die Ausschreibungen vorbereitet werden. Im März 2018 soll es dann mit den Arbeiten losgehen. Mit den Vereinen soll ein Zeitplan diskutiert und festgelegt werden.

 

Herr Burger bittet um einen aktuellen vorläufigen Betriebsablaufplan für das Projekt und geht noch einmal auf die Zahlen ein.

 

Herr Sticher möchte wissen, möchte wissen, wofür die 38.000 € für das Schlosstheater gedacht waren?

 

Herr St. Schmidt teilt mit, dass die Position für die Entrauchung des Treppenhauses gedacht sei. Die Maßnahme musste zurückgestellt werden, da wir die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft noch nicht haben. Diese haben wir bereits mehrfach beantragt, wurde uns aber immer wieder verweigert. Da die Zustimmung aber noch aussteht, haben wir den Betrag genommen für die Darstellung der Finanzierung hier. Wir sind aber noch rechtlich dabei, ob die Eigentümergemeinschaft uns die Zustimmung verweigern darf.

 

Herr Batz befürwortet, dass das Projekt bald angegangen werden kann. Gleichzeitig teilt er mit, dass das Ministerium Maßnahmen sensibler prüfen sollte, dass Arbeiten, die witterungsabhängig seien, vorgezogen werden. , z. B. das Dach kann nicht im Winter saniert werden.

 

Herr St. Klein merkt an, dass die Wintermonate genutzt werden, um die Ausschreibung zu machen und danach mit den Arbeiten begonnen werde. Es wäre für die Bürger schön, wenn mit den Arbeiten begonnen werden könne. Es wäre ein Zeichen, dass es losgehe. Die ein oder andere Innenarbeite könne doch bereits in den Wintermonaten begonnen werde, wie z. B. die Sanitärarbeiten.

 

Herr Hassel teilt mit, dass dies mit den Vereinen besprochen werde und dann festlegen, welche Arbeiten vorgezogen werden können. Denn es bestehe zurzeit ja auch eine Nutzung in der Halle. Dann wird ein Ablaufplan erstellt, der Ihnen dann vorgelegt werde.

 

Herr Sticher merkt noch an, dass in den Wintermonaten die Nutzung der Leichtathletikvereine nicht so stark in den Wintermonaten. Diese Zeit sollte genutzt werden. Es wäre einfach an der Zeit den Bürgern zu zeigen, dass es mit den Arbeiten losgehe.

 

Herr Sticher spricht die Abstützung und den Haushaltsrest von 31.000 €., der noch zur Verfügung stehe, an. Die Abstützung erfolgte vor 4 Jahren, sie wurde gekauft und nicht gemietet. Warum gibt es diesen Haushaltsrest?

 

Herr St. Schmidt teilt mit, dass der Kauf über Inventar Bauhof-Fuhrpark erfolgt sei, da die Stützen später dem Bauhof-Fuhrpark zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Gerhardt möchte wissen, ob durch die Rückstellung der Maßnahme Schlosstheater Entrauchung Treppenhaus evtl. dazu führen könne, dass das Schlosstheater nicht mehr genutzt werden dürfe?

 

Herr St. Schmidt teilt mit, dass dies zurzeit geprüft werde. Es gibt keine Stilllegung des Schlosstheater zurzeit aufgrund baurechtlicher Vorschriften.

 

Herr Burger möchte wissen, ob der Vorsitzende bereits Kontakt mit dem Tischfußballverein aufgenommen habe. Denn es gäbe Äußerungen vom Tischfußballverein, dass wenn nicht bald mit den Arbeiten begonnen werde, werden wir uns anderweitig orientieren.

 

Herr Schäfer teilt mit, dass in dieser Richtung noch kein Kontakt aufgenommen wurde.