TOP Ö 4: Beschlussfassung einer überplanmäßigen Ausgabe im Abwasserwerk: Kanalsanierung Linxweilerstraße

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1

Beschluss:

 

Der Stadtrat einstimmig (1 Gegenstimme), bei der Kostenstelle 70000.91370 (Kanalsanierung Linxweilerstraße) im Vermögensplan des Abwasserwerkes eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 280.000,00 € zu beschließen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Vorlage und Prüfung der Nachtragsangebote sowohl die Ingenieurleistungen (ca. 30.000 €) als auch die Nachträge für die Kanalbauarbeiten (ca. 283.220 €) innerhalb des finanzierten Kostenrahmens in Höhe von 610.000,00 € zu beauftragen.

 

Die Finanzierung erfolgt zu Lasten eines bestehenden Haushaltsrestes bei folgenden Kostenstellen:

 

              27.175,73 €               Kanalhausanschlüsse (Rest: 0,00 €)

                7.824,27 €               Planungskosten verschiedene Projektstudien

                                                (Rest:   11.509,06 €)

              80.000,00 €               Fremdwasserentflechtung Werschweilerweg

                                                (freier Rest ohne Aufträge: 3.471,23 €)

              65.000,00 €               Entwässerung Freidelbrunnen

(freier Rest ohne Aufträge: 2.076,79 €)

            100.000,00 €               Umsetzung Kanalsanierungskonzept Mainzweiler

                                                (Rest: 0,00 €)

            280.000,00 €               vorläufige Gesamtsumme


Sachverhalt:

 

Die Kanalsanierungsarbeiten in der Linxweilerstraße, Ottweiler-Zentral, sind im letztjährigen Investitionsprogramm für das Abwasserwerk mit voraussichtlichen Gesamtkosten von 245.000,00 € veranschlagt. Nach der Submission im September 2016 musste der Kostenrahmen durch Beschlussfassung einer überplanmäßigen Ausgabe (STR vom 29.09.2016) um 85.000,00 € auf 330.000,00 € angehoben werden.

 

Die Kanalbauarbeiten sind weitestgehend abgeschlossen. Die beauftragte Bauunternehmung hat mit Schreiben vom 30. Juni 2017 und 27. Juli 2017 Mehrkosten angemeldet. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ergeben sich Mehrkosten von 283.220,00 €. Die Kanalbauarbeiten wurden am 10. Oktober 2016 mit einer Bruttoangebotssumme von 248.395,63 € beauftragt.

 

Nach Mitteilung der Baufirma lassen sich die Mehrkosten erst abschließend nach Erstellung der Schlussrechnung genau beziffern. Es handelt sich derzeit um eine Schätzung auf Grundlage der bisherigen Nachträge und der Mengen- Kostenbilanz nach der 3. Abschlagsrechnung. Dabei wurde die geänderte Oberflächenwiederherstellung schon überschlägig berücksichtigt.

 

Die Mehrkostenbegründung kann dem beiliegenden Schreiben des Ingenieurbüros S.I.G. Schroll Consult GmbH, Saarbrücken, vom 21. August 2017 entnommen werden.

 

Die voraussichtlichen Gesamtkosten errechnen sich wie folgt:

 

            531.615,63 €               Kanalbauarbeiten

              26.101,21 €               beauftragte und teilweise abgerechnete Ing.-Leistungen

                                                (Aufträge vom 11.10.2013 und 23.04.2015)

              30.000,00 €               Erhöhung Ing.-Leistungen infolge Mehrkosten

                   127,64 €               öffentliche Ausschreibung SZ

              10.567,20 €               Beweissicherungsverfahren

                4.940,86 €               Baugrunduntersuchung

                2.939,70 €               ergänzende Baugrunduntersuchung

            606.292,24 €               voraussichtliche Gesamtkosten

            610.000,00 €               gerundet

./.         330.000,00 €               bereits finanziert

            280.000,00 €               überplanmäßige Ausgabe

 

 

Die voraussichtlichen Gesamtkosten von 610.000,00 € übersteigen den vorhandenen Finanzierungsrahmen von derzeit 330.000,00 € um 280.000,00 €. Zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung ist daher die Beschlussfassung einer überplanmäßigen Ausgabe erforderlich.

 

Es geht zunächst um die Sicherstellung der Mehrkostenfinanzierung, die erhebliche Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan des Abwasserwerks hat. Die Umfinanzierung hat zur Konsequenz, dass die beiden Maßnahmen „Entwässerung Freidelbrunnen“ und „Fremdwasserentflechtung Werschweilweg“ nicht wie geplant in 2017 umgesetzt werden können, sondern in 2018 neu zu veranschlagen sind. Die Umsetzung des Kanalsanierungskonzeptes Mainzweiler ist mit einem 2. Finanzierungsabschnitt über 100.000 € in 2018 veranschlagt, so dass diese Maßnahme um ein Jahr zu verschieben ist. Bei den Kanalhausanschlüssen steht ein freier Haushaltsausgaberest aus Vorjahren zur Verfügung, der nicht mehr benötigt wird. Eine Nachveranschlagung ist hier nicht erforderlich.

 

Die Umfinanzierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist erforderlich, damit bei der bevorstehenden Ausarbeitung des Wirtschaftsplans 2018, der voraussichtlich im Dezember 2017 vom Stadtrat beschlossen werden soll, Planungssicherheit besteht. Zudem ist im Hinblick auf die tiefgreifenden Auswirkungen der Umfinanzierung sowohl auf den aktuellen Wirtschaftsplan als auch auf die Finanzplanung der kommenden Jahre eine Beschlussfassung der überplanmäßigen Ausgabe im Stadtrat unausweichlich.

 

 

Die Beauftragung der Nachtragsangebote bzw. der zusätzlichen Ingenieurleistungen erfolgt, sobald die entsprechenden Angebote / Nachträge geprüft vorliegen. Die Verwaltung wird vorab ermächtigt, die Nachträge –sofern die den Kostenrahmen nicht übersteigen- zu beauftragen.

 

Der Vorsitzende erläutert ausführlich die Sitzungsvorlage unt teilt mit, dass der Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss hat einstimmig empfohlen.

 

Herr Dr. Brück möchte wissen, dass in der Finanzierung noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht sei?

 

Herr Schäfer teilt mit, dass es so in der Sitzungsvorlage stehe.

 

Herr R. Gerhardt teilt mit, dass die Baugrunduntersuchung von 8.000 € gerechtfertigt sei, denn das hätte die Baufirma im Vorfeld schon feststellen müssen. Herr Gerhardt möchte wissen, ob hier eine Gutschrift eingefordert werden könne? Des Weiteren möchte er wissen, ob diese Baufirma in den nächsten Projekten nochmal berücksichtigt werde, oder ob man auf andere Firmen zugreife?

 

Herr Hassel teilt mit, dass die Verwaltung mit der Firma in Verhandlung stehe.

 

Herr Burger teilt mit, dass die Kosten mit 250 Tausend € veranschlagt wurde, bis jetzt sind die Kosten auf 610 Tausend € aufgelaufen und das Ende sei noch nicht erreicht. Er möchte wissen, wer das Bodengutachten in Auftrag gegeben habe? Stadt oder Ingenieurbüro? Herr Burger ist auch der Meinung, dass diese Firma in Regress genommen werden müsse und moniert, dass keine rechtzeitige Information der Verwaltung vorliege.

 

Herr Budke teilt folgendes mit:

 

„Die Kanalbaumaßnahme war mit € 330000 angesetzt, heute müssen wir über eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von € 280000 abstimmen. Das sind Mehr-ausgaben > 80% und in dieser Größenordnung wohl einmalig in Ottweiler.

Als ein Hauptgrund dafür wird angegeben, dass felsiger Untergrund vorgefunden wurde. Diese Aussage zeigt, dass die handelnden Mitarbeiter unseres Bauamtes keine Ahnung haben von der Beschaffenheit des Untergrundes in diesem Stadtgebiet. Dort ist oberhalb ein Steinbruch gewesen. Daraus hätte jedermann schließen können, dass dort Fels ansteht. Die Anlieger wissen das alle, nur die beauftragten Bauamtsmitarbeiter nicht. In dieser Straße gibt es sogar in den Felsen getriebene Vorratskeller. Das weiß ich, obwohl ich erst fünfzig Jahre in Ottweiler wohne.

Bei drei Bohrungen wurde nur an einer Stelle in einer angegebenen Tiefe von 3 m Fels gefunden, bei den Aufbrucharbeiten aber schon bei ca. 80 bis 100 cm an vielen Stellen.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte der Stadtrat bzw. der zuständige Bauausschuß umfassend ins Bild gesetzt werden müssen. Meiner Ansicht nach hätte es eine Ortsbegehung geben müssen, um den Mitgliedern des Rates eine umfassende Information zu geben.

Hierzu stelle ich fest, dass die Bohrfirma und das Ing.-Büro aus meiner Sicht total versagt haben. Diese Unternehmen dürfen zukünftig bei Bauvorhaben in unserer Stadt keine Berücksichtigung mehr finden.

Außerdem sollte das zuständige Ministerium eine finanzielle Beteiligung an solchen horrenden Mehrkosten ablehnen. Das hätte die Wirkung, dass alle Kommunen Vorsicht walten lassen und gründlich recherchieren würden.

 

Verehrte Anwesende,

 

mit den Ausführungen wollte ich die Lage aus meiner Sicht darstellen. Dazu gäbe es noch eine Menge zu sagen, aber ich möchte die Wortmeldungszeit nicht überziehen.

Nur eines noch: Der Ausgang dieses Projekts ist kein leuchtendes Beispiel der Leistung der beteiligten Unternehmen und des zuständigen Amtes.

Bei der Abstimmung werde ich, wie im Bauausschuss, trotz starker Bedenken, der Mehrausgabe von rd. € 280000 zustimmen.

 

Für die Aufmerksamkeit möchte ich mich bedanken.“

 

Herr Haßdenteufel teilt mit, dass er die Situation aus der Sicht eines Bauherrn sehe und zwar war er Bauherr eines 16,5 km langen Nahwärmenetzes in Fürth. Wir hatten da ähnliche Probleme und die Bohrfirmen haben ca. 60 Bohrungen gemacht und Schürfungen. Bei Schürfungen war immer nur Sand festgestellt worden. Bei 48 von 60 Bohrungen wurde auch nur auf Sand gestoßen. Der Bodengutachter schadet nach einem Schema. Außer man hätte einen Zuggraben gemacht. Also hier muss ich die Verwaltung in Schutz nehmen, man kann nicht in den Boden sehen. Für die Verwaltung ist es natürlich schlecht, dass so viel Geld mehr investiert werde müsse. Herr Haßdenteufel gibt einen genauen Einblick in die Arbeiten vor Ort.

 

Herr Jochum teilt mit, dass im Ausschuss sehr präzise diskutiert wurde, daher waren auch Ingenieurbüro und Firma anwesend, um die Entstehung der Mehrkosten offen zu legen. Er kritisiere lediglich die späte Information über die Mehrkosten.

 

Herr Schäfer teilt mit, dass die Kritik der Kommunikation in der Verwaltung angekommen sei und dass uns dies bei nachstehenden Projekten in dieser Form nicht noch einmal passiere. Zahlen hätten wir so oder so.