Sitzung: 21.09.2017 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 1
Vorlage: Amt 60/042/2017
Beschluss: |
Der
Stadtrat einstimmig (1 Gegenstimme), bei der Kostenstelle 70000.91370
(Kanalsanierung Linxweilerstraße) im Vermögensplan des Abwasserwerkes eine
überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 280.000,00 € zu beschließen.
Die
Verwaltung wird ermächtigt, nach Vorlage und Prüfung der Nachtragsangebote
sowohl die Ingenieurleistungen (ca. 30.000 €) als auch die Nachträge für die
Kanalbauarbeiten (ca. 283.220 €) innerhalb des finanzierten Kostenrahmens in
Höhe von 610.000,00 € zu beauftragen.
Die
Finanzierung erfolgt zu Lasten eines bestehenden Haushaltsrestes bei folgenden
Kostenstellen:
27.175,73 € Kanalhausanschlüsse
(Rest: 0,00 €)
7.824,27 € Planungskosten
verschiedene Projektstudien
(Rest: 11.509,06 €)
80.000,00 € Fremdwasserentflechtung
Werschweilerweg
(freier
Rest ohne Aufträge: 3.471,23 €)
65.000,00 € Entwässerung
Freidelbrunnen
(freier Rest ohne Aufträge: 2.076,79 €)
100.000,00 € Umsetzung Kanalsanierungskonzept Mainzweiler
(Rest:
0,00 €)
280.000,00 € vorläufige Gesamtsumme
Sachverhalt: |
Die
Kanalsanierungsarbeiten in der Linxweilerstraße, Ottweiler-Zentral, sind im
letztjährigen Investitionsprogramm für das Abwasserwerk mit voraussichtlichen
Gesamtkosten von 245.000,00 € veranschlagt. Nach der Submission im September
2016 musste der Kostenrahmen durch Beschlussfassung einer überplanmäßigen
Ausgabe (STR vom 29.09.2016) um 85.000,00 € auf 330.000,00 € angehoben werden.
Die
Kanalbauarbeiten sind weitestgehend abgeschlossen. Die beauftragte
Bauunternehmung hat mit Schreiben vom 30. Juni 2017 und 27. Juli 2017
Mehrkosten angemeldet. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ergeben sich
Mehrkosten von 283.220,00 €. Die Kanalbauarbeiten wurden am 10. Oktober 2016
mit einer Bruttoangebotssumme von 248.395,63 € beauftragt.
Nach
Mitteilung der Baufirma lassen sich die Mehrkosten erst abschließend nach
Erstellung der Schlussrechnung genau beziffern. Es handelt sich derzeit um eine
Schätzung auf Grundlage der bisherigen Nachträge und der Mengen- Kostenbilanz
nach der 3. Abschlagsrechnung. Dabei wurde die geänderte
Oberflächenwiederherstellung schon überschlägig berücksichtigt.
Die
Mehrkostenbegründung kann dem beiliegenden Schreiben des Ingenieurbüros S.I.G.
Schroll Consult GmbH, Saarbrücken, vom 21. August 2017 entnommen werden.
Die
voraussichtlichen Gesamtkosten errechnen sich wie folgt:
531.615,63 € Kanalbauarbeiten
26.101,21 € beauftragte
und teilweise abgerechnete Ing.-Leistungen
(Aufträge
vom 11.10.2013 und 23.04.2015)
30.000,00 € Erhöhung
Ing.-Leistungen infolge Mehrkosten
127,64 € öffentliche
Ausschreibung SZ
10.567,20 € Beweissicherungsverfahren
4.940,86 € Baugrunduntersuchung
2.939,70 € ergänzende
Baugrunduntersuchung
606.292,24 € voraussichtliche Gesamtkosten
610.000,00 € gerundet
./. 330.000,00 € bereits
finanziert
280.000,00 € überplanmäßige Ausgabe
Die
voraussichtlichen Gesamtkosten von 610.000,00 € übersteigen den vorhandenen
Finanzierungsrahmen von derzeit 330.000,00 € um 280.000,00 €. Zur
Sicherstellung der Gesamtfinanzierung ist daher die Beschlussfassung einer
überplanmäßigen Ausgabe erforderlich.
Es
geht zunächst um die Sicherstellung der Mehrkostenfinanzierung, die erhebliche
Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan des Abwasserwerks hat. Die Umfinanzierung
hat zur Konsequenz, dass die beiden Maßnahmen „Entwässerung Freidelbrunnen“ und
„Fremdwasserentflechtung Werschweilweg“ nicht wie geplant in 2017 umgesetzt
werden können, sondern in 2018 neu zu veranschlagen sind. Die Umsetzung des
Kanalsanierungskonzeptes Mainzweiler ist mit einem 2. Finanzierungsabschnitt
über 100.000 € in 2018 veranschlagt, so dass diese Maßnahme um ein Jahr zu
verschieben ist. Bei den Kanalhausanschlüssen steht ein freier
Haushaltsausgaberest aus Vorjahren zur Verfügung, der nicht mehr benötigt wird.
Eine Nachveranschlagung ist hier nicht erforderlich.
Die
Umfinanzierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist erforderlich, damit bei der
bevorstehenden Ausarbeitung des Wirtschaftsplans 2018, der voraussichtlich im
Dezember 2017 vom Stadtrat beschlossen werden soll, Planungssicherheit besteht.
Zudem ist im Hinblick auf die tiefgreifenden Auswirkungen der Umfinanzierung
sowohl auf den aktuellen Wirtschaftsplan als auch auf die Finanzplanung der
kommenden Jahre eine Beschlussfassung der überplanmäßigen Ausgabe im Stadtrat unausweichlich.
Die
Beauftragung der Nachtragsangebote bzw. der zusätzlichen Ingenieurleistungen
erfolgt, sobald die entsprechenden Angebote / Nachträge geprüft vorliegen. Die
Verwaltung wird vorab ermächtigt, die Nachträge –sofern die den Kostenrahmen nicht
übersteigen- zu beauftragen.
Der
Vorsitzende erläutert ausführlich die Sitzungsvorlage unt teilt mit, dass der
Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss hat einstimmig empfohlen.
Herr
Dr. Brück möchte wissen, dass in der Finanzierung noch nicht das Ende der
Fahnenstange erreicht sei?
Herr
Schäfer teilt mit, dass es so in der Sitzungsvorlage stehe.
Herr
R. Gerhardt teilt mit, dass die Baugrunduntersuchung von 8.000 € gerechtfertigt
sei, denn das hätte die Baufirma im Vorfeld schon feststellen müssen. Herr
Gerhardt möchte wissen, ob hier eine Gutschrift eingefordert werden könne? Des
Weiteren möchte er wissen, ob diese Baufirma in den nächsten Projekten nochmal
berücksichtigt werde, oder ob man auf andere Firmen zugreife?
Herr
Hassel teilt mit, dass die Verwaltung mit der Firma in Verhandlung stehe.
Herr
Burger teilt mit, dass die Kosten mit 250 Tausend € veranschlagt wurde, bis
jetzt sind die Kosten auf 610 Tausend € aufgelaufen und das Ende sei noch nicht
erreicht. Er möchte wissen, wer das Bodengutachten in Auftrag gegeben habe?
Stadt oder Ingenieurbüro? Herr Burger ist auch der Meinung, dass diese Firma in
Regress genommen werden müsse und moniert, dass keine rechtzeitige Information
der Verwaltung vorliege.
Herr Budke teilt
folgendes mit:
„Die
Kanalbaumaßnahme war mit € 330000 angesetzt, heute müssen wir über eine
überplanmäßige Ausgabe in Höhe von € 280000 abstimmen. Das sind Mehr-ausgaben
> 80% und in dieser Größenordnung wohl einmalig in Ottweiler.
Als ein Hauptgrund
dafür wird angegeben, dass felsiger Untergrund vorgefunden wurde. Diese Aussage
zeigt, dass die handelnden Mitarbeiter unseres Bauamtes keine Ahnung haben von
der Beschaffenheit des Untergrundes in diesem Stadtgebiet. Dort ist oberhalb
ein Steinbruch gewesen. Daraus hätte jedermann schließen können, dass dort Fels
ansteht. Die Anlieger wissen das alle, nur die beauftragten Bauamtsmitarbeiter
nicht. In dieser Straße gibt es sogar in den Felsen getriebene Vorratskeller.
Das weiß ich, obwohl ich erst fünfzig Jahre in Ottweiler wohne.
Bei drei Bohrungen
wurde nur an einer Stelle in einer angegebenen Tiefe von 3 m Fels gefunden, bei
den Aufbrucharbeiten aber schon bei ca. 80 bis 100 cm an vielen Stellen.
Spätestens zu
diesem Zeitpunkt hätte der Stadtrat bzw. der zuständige Bauausschuß umfassend
ins Bild gesetzt werden müssen. Meiner Ansicht nach hätte es eine Ortsbegehung
geben müssen, um den Mitgliedern des Rates eine umfassende Information zu
geben.
Hierzu stelle ich
fest, dass die Bohrfirma und das Ing.-Büro aus meiner Sicht total versagt
haben. Diese Unternehmen dürfen zukünftig bei Bauvorhaben in unserer Stadt
keine Berücksichtigung mehr finden.
Außerdem sollte
das zuständige Ministerium eine finanzielle Beteiligung an solchen horrenden
Mehrkosten ablehnen. Das hätte die Wirkung, dass alle Kommunen Vorsicht walten
lassen und gründlich recherchieren würden.
Verehrte
Anwesende,
mit den
Ausführungen wollte ich die Lage aus meiner Sicht darstellen. Dazu gäbe es noch
eine Menge zu sagen, aber ich möchte die Wortmeldungszeit nicht überziehen.
Nur eines noch:
Der Ausgang dieses Projekts ist kein leuchtendes Beispiel der Leistung der
beteiligten Unternehmen und des zuständigen Amtes.
Bei der Abstimmung
werde ich, wie im Bauausschuss, trotz starker Bedenken, der Mehrausgabe von rd.
€ 280000 zustimmen.
Für die Aufmerksamkeit
möchte ich mich bedanken.“
Herr
Haßdenteufel teilt mit, dass er die Situation aus der Sicht eines Bauherrn sehe
und zwar war er Bauherr eines 16,5 km langen Nahwärmenetzes in Fürth. Wir hatten
da ähnliche Probleme und die Bohrfirmen haben ca. 60 Bohrungen gemacht und
Schürfungen. Bei Schürfungen war immer nur Sand festgestellt worden. Bei 48 von
60 Bohrungen wurde auch nur auf Sand gestoßen. Der Bodengutachter schadet nach
einem Schema. Außer man hätte einen Zuggraben gemacht. Also hier muss ich die
Verwaltung in Schutz nehmen, man kann nicht in den Boden sehen. Für die
Verwaltung ist es natürlich schlecht, dass so viel Geld mehr investiert werde
müsse. Herr Haßdenteufel gibt einen genauen Einblick in die Arbeiten vor Ort.
Herr
Jochum teilt mit, dass im Ausschuss sehr präzise diskutiert wurde, daher waren
auch Ingenieurbüro und Firma anwesend, um die Entstehung der Mehrkosten offen
zu legen. Er kritisiere lediglich die späte Information über die Mehrkosten.
Herr
Schäfer teilt mit, dass die Kritik der Kommunikation in der Verwaltung
angekommen sei und dass uns dies bei nachstehenden Projekten in dieser Form
nicht noch einmal passiere. Zahlen hätten wir so oder so.