TOP Ö 3: Wegeeinziehungsverfahren in der Gemarkung Ottweiler

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig, für die im beiliegenden Planauszug mit A-B-C-D-A gekennzeichnete ca. 355 m² Teilfläche der städtischen Wegeparzelle in der Gemarkung Ottweiler, Flur 5, Parzelle 20/4, 2.757 m² groß, ein Wegeeinziehungsverfahren nach dem Saarländischen Straßengesetz durchzuführen.


Sachverhalt:

 

Die Stadt Ottweiler ist Eigentümerin der öffentlichen Wegeparzelle „Aufm Ziegelberg“ in der Gemarkung Ottweiler, Flur 5, Parzelle 20/4, 2.757 m² groß. Die Parzelle liegt oberhalb des Pfauenhofes und links vom Werschweilerweg. Auf beiliegendes Luftbild wird verwiesen. Die mit den Buchstaben A-B-C-D-A gekennzeichnete und ca. 355 m² große Teilfläche hat keine verkehrliche Bedeutung mehr. Die städtische Teilfläche wird als landwirtschaftliche Fläche genutzt.

 

Für die Grundstücksteilfläche liegt eine Kaufanfrage vor. Vor einer Veräußerung ist zunächst ein Wegeeinziehungsverfahren nach dem Saarländischen Straßengesetz durchzuführen. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen das Wegeeinziehungsverfahren, da die Teilfläche keine verkehrliche Bedeutung und auch keine negativen Auswirkungen auf die Erschließung der umliegenden Grundstückstücke hat.

 

Nach erfolgter Wegeeinziehung kann die Teilfläche der Wegeparzelle veräußert werden.

 

Herr Schäfer teilt mit, dass der Ortrat Ottweiler und der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss einstimmig empfohlen habe und erläutert die Sitzungsvorlage.