Beschluss: |
Der Stadtrat beschließt einstimmig, für die im beiliegenden Planauszug mit A-B-C-D-A gekennzeichnete ca. 355 m² Teilfläche der städtischen Wegeparzelle in der Gemarkung Ottweiler, Flur 5, Parzelle 20/4, 2.757 m² groß, ein Wegeeinziehungsverfahren nach dem Saarländischen Straßengesetz durchzuführen.
Sachverhalt: |
Die
Stadt Ottweiler ist Eigentümerin der öffentlichen Wegeparzelle „Aufm
Ziegelberg“ in der Gemarkung Ottweiler, Flur 5, Parzelle 20/4, 2.757 m² groß.
Die Parzelle liegt oberhalb des Pfauenhofes und links vom Werschweilerweg. Auf
beiliegendes Luftbild wird verwiesen. Die mit den Buchstaben A-B-C-D-A
gekennzeichnete und ca. 355 m² große Teilfläche hat keine verkehrliche
Bedeutung mehr. Die städtische Teilfläche wird als landwirtschaftliche Fläche
genutzt.
Für
die Grundstücksteilfläche liegt eine Kaufanfrage vor. Vor einer Veräußerung ist
zunächst ein Wegeeinziehungsverfahren nach dem Saarländischen Straßengesetz
durchzuführen. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen das
Wegeeinziehungsverfahren, da die Teilfläche keine verkehrliche Bedeutung und
auch keine negativen Auswirkungen auf die Erschließung der umliegenden
Grundstückstücke hat.
Nach
erfolgter Wegeeinziehung kann die Teilfläche der Wegeparzelle veräußert werden.
Herr
Schäfer teilt mit, dass der Ortrat Ottweiler und der Haupt-, Personal- und
Finanzausschuss einstimmig empfohlen habe und erläutert die Sitzungsvorlage.