TOP Ö 2: Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2020

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt mehrheitlich (10 Gegenstimmen, 1 Enthaltung, 17 Jastimmen), das als Anlage 1 der Originalniederschrift beigefügte Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2020 unter dem Vorbehalt der Genehmigungsfähigkeit des Gesamtbetrages der Investitionskredite im Volumen von 659.600 Euro zu beschließen.

 

 


Sachverhalt:

 

Nach den Vorschriften des § 90 KSVG in Verbindung mit § 9 KommHVO ist der städtischen Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Eine Grundlage der Ergebnis- und Finanzplanung ist das durch den Stadtrat zu beschließende, jährlich der Entwicklung anzupassende Investitionsprogramm. Bezüglich der Ansätze für Investitionen im Haushaltsjahr 2017 stellt es die konkrete Basis dar.

 

Der Entwurf des Investitionsprogramms für den Zeitraum 2016 bis 2020 ist als Anlage 1 beigefügt. Die aktuelle Darstellung erfolgt mittels dem ab 2017 verbindlich vorgegebenen Muster nach Anlage 8a der Verwaltungsvorschrift (VV) zu haushaltsrechtlichen Bestimmungen des KSVG und der Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO).

Eine Ausfertigung des Investitionsprogrammes in der bisherigen Form ist als Anlage 2 ebenfalls beigefügt.

 

Bei der Fortschreibung des Investitionsprogramms sind, auf das Jahr 2017 bezogen, folgende Aspekte zu berücksichtigen:

 

a) Einzelmaßnahmen werden nur noch gefördert nach einschlägigen gesetzlichen Regelungen (insbesondere in den Bereichen Infrastruktur, Stadtsanierung, Verkehr/GVFG, Kinderbetreuung, Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED).

 

b) Eine so genannte „freie Spitze“ zur Finanzierung von Investitionen war bisher nicht vorhanden. Auch im Ergebnishaushalt 2017 werden die Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit die Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nicht übersteigen.

Sonstige eigene Einnahmen beschränken sich im Wesentlichen auf mögliche Vermögensverwertungen (Grundstücksveräußerungserlöse), Straßenausbaubeiträge (Maßnahme „Zur Ring“) und erwartete Spendengelder.

 

c) Hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit von Kreditaufnahmen werden durch das Landesverwaltungsamt als Kommunalaufsichtsbehörde (LAVA) Haushalt und die haushaltssubventionierte Sonderrechnung Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb zusammen betrachtet.

Die Basis für den genehmigungsfähigen Investitionskredit-Bedarf im Rahmen der Haushaltsgenehmigung bildet der aktuelle Krediterlass des Innenministers aus dem Jahr 2015.

Der genehmigungsfähige allgemeine Kreditrahmen der Stadt Ottweiler für das Haushaltsjahr 2017 wurde danach – in Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt (LAVA) - auf insgesamt 654.750 € beziffert. Im Wirtschaftsplan der Sonderrechnung Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb ist für das Jahr 2017 keine Investitionskredit-Aufnahme vorgesehen, so dass der allgemeine Kreditrahmen 2017 in voller Höhe im Rahmen des Haushaltes in Anspruch genommen werden kann.

 

Im Bereich des allgemeinen Kreditrahmens wurden für das Haushaltsjahr 2017 Investitionskredite in Höhe von insgesamt 654.600 € eingeplant. Wie in den Jahren zuvor wurde außerdem im Bereich Kinderbetreuung ein Sonderkredit in Höhe von 5.000 € veranschlagt (lfd. Nr. 24 Anlage 1).

 

Die Ansätze im Bereich des allgemeinen Kreditrahmens umfassen u.a. auch Maßnahmen im Rahmen des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG vom 24.06.2015). Maßnahmen nach den Regelungen des KInvFG können bis zu einem Höchstbetrag mit einer Quote von 90 % bei einem Eigenanteil von 10 % gefördert werden. Der Höchstbetrag für die Stadt Ottweiler wurde auf 1.039 T€, die Zuschuss-Quote auf 935,1 T€ beziffert. Gefördert werden nach der Förderrichtlinie des Ministeriums für Inneres und Sport vom 1. September 2016 insbesondere Maßnahmen in den Bereichen Infrastruktur und Bildung. Für das Haushaltsjahr 2017 ist eine Bezuschussung nach dem KInvFG für die energetische Sanierung der Grundschule Lehbesch einschließlich der Erneuerung der Heizungsanlagen im Schulgebäude, in der Turnhalle sowie im Hausmeister-Wohnhaus veranschlagt (lfd. Nr. 16, 17 und 18 Anlage 1).

 

Das Volumen der veranschlagten Investitionskredite (allgemeiner Kreditrahmen und Sonderkredit) beträgt insgesamt 659.600 T€ und steht unter dem Vorbehalt der formalen Genehmigung durch das Landesverwaltungsamt.

 

d) Die Zusammenstellung der Maßnahmen bei der Aufstellung des Investitionsprogrammes erfolgte einerseits unter der Beachtung von gesetzlichen Auflagen (z. B. Energie-Einsparverordnung / ENEV) sowie von sicherheitstechnischen Vorgaben. Andererseits fanden bereits gefasste Ratsbeschlüsse (wie z. B. Maßnahme „Zur Ring“, lfd. Nr. 35 Anlage 1) Berücksichtigung.

 

Der vorgesehene Maßnahmenkatalog 2017 mit einem Volumen von 3.207.500 €  enthält

Ÿ        den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden -einschl.Stadtsan.-         =             56.000 €

Ÿ        den Erwerb von beweglichem Vermögen                                               =           302.000 €

Ÿ        Baumaßnahmen                                                                                      =       2.844.500 €

Ÿ        Anteile an Investitionen Dritter/einschl. Investitionsförderung    =               5.000 €

 

Die angenommene Finanzierung stellt sich wie folgt dar:                                                      

Ÿ        Verkaufserlöse                                   =        86.000 € (insbes. Grundst.Stadtsan.u.-allgemein)

Ÿ        Straßenausbau-Beiträge                      =      340.000 € (Maßnahme „Zur Ring“, Fürth)

Ÿ        Zuschüsse –insbes. vom Land-          =   2.121.900 € (vgl. oben a und c)

Ÿ        Kredite                                               =      659.600 € (vgl. oben c)

 

Die im Einzelnen für das Jahr 2017 vorgesehenen Maßnahmen einschl. Erläuterungen sind der als Anlage 3 beigefügten Aufstellung zu entnehmen.

 

Aus dem Katalog der im Entwurf des Investitionsprogramms enthaltenen wichtigen Maßnahmen, die in den kommenden Jahren realisiert werden müssen bzw. noch anstehen, wurde für das Haushaltsjahr 2017 seitens der Verwaltung wiederum eine Priorisierung hinsichtlich der Dringlichkeit vorgenommen – eine Notwendigkeit, die sich ergibt aus dem im Zusammenhang mit der Haushaltssanierung stehenden geringen Finanzierungsspielraum.

 

Herr Schäfer teilt vorab mit, wie für dieses Programm vorab abgestimmt wurde:

Ortsrat Steinbach                                                    einstimmig abgelehnt

Ortsrat Mainzweiler                                                mehrheitlich abgelehnt

Ortsrat Ottweiler                                                     mehrheitlich zugestimmt

Ortsrat Fürth                                                           einstimmig zugestimmt

Ortsrat Lautenbach                                                 einstimmig zugestimmt

Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss               einstimmig zugestimmt

 

Herr Schäfer erläutert ausführlich die Sitzungsvorlage.

 

Herr Batz erläutert, dass das vorliegende Investitionsprogramm die Fortschreibung des letztjährigen Programmes sei, das der Stadtrat letztes Jahr im März einstimmig beschlossen habe. Zu den bereits bestehenden Maßnahmen gibt es 5 neue Maßnahmen. Die CDU findet diese Maßnahmen als sinnvoll und absolut notwendig. Herr Batzt teilt auch mit, dass die Forderung der SPD vom letzten Jahr, dass wir Zuschüsse bekommen, habe der Bürgermeister hervorragend umgeseetzt. Es ist vielleicht nicht jeder Wunsch berücksichtigt, aber das was im Programm steht, ist absolut notwendig. Schwerpunkt sei auf das städtische Vermögen gerichtet. Aus diesem Grund stimmt die CDU-Fraktion dem Investitionsprogramm zu.

 

Frau Emde-Heckmann teilt mit, dass die WuSB dem Programm in der Form  nicht zustimmt. Die Fraktion begründet dies, dass die nachstehenden Berücksichtigungen im Programm nicht akzeptabel seien:

 

Fürth                         mit  500.000,00 €

Lautenbach               mit    24.000,00 €

Mainzweiler              mit      3.000,00 €

Steinbach                  mit      1.000,00 €

 

Der Ortsrat von Steinbach hat eine Prioritätenliste einstimmig verabschiedet, die aber keine Berücksichtigung gefunden habe. Stattdessen steht die Maßnahme Schutzhütte am Aussichtturm Betzelhübel. Diese Maßnahme sei vom Ortsrat nicht betrachtet und auch nicht vorgeschlagen. Frau Emde-Heckmann weist darauf hin, dass auf dem 7 km langen Steinbachpfad sich bereits 2 Schutzhütten befinden. Eine Schutzhütte befindet sich ca. 500 m von der jetzt geplanten Hütte entfernt. Da es noch keinen Nutzungsplan für diese Hütte gibt, fordert die WuSB dieses Projekt zurück zu stellen und die 30.000,00 € dem Ortsrat Steinbach zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren weißt Frau Emde-Heckmann auf den Verkauf des Raiffeisengebäudes in 2017 hin. Sie will wissen, was mit diesen Erlösen geschieht. Nach Meinung der WuSB gehören diese Erlöse nach Steinbach und müssten ausreichen, um die energetische Sanierung des Feuerwehrgerätehauses abzuschließen. Dies möchte bitte bei der nächsten Haushaltsplanung berücksichtigt werden. In dem Investitionsprogramm 2018 - 2020 wird Steinbach gar nicht berücksichtigt. Was ist mit Maßnahmen, die dringend durchgeführt werden müssen. Wenn es Gründe gibt, warum diese Projekte nach hinten geschoben werden, so sollte man diese nennen. Wenn das nachvollziehbare Argumente sind, warum diese Projekte jetzt nicht durchgeführt werden können, sei das auch in Ordnung und würde in Steinbach mit Sicherheit auf Verständnis stoßen. Die WuSB stimmt dem Investitionsprogramm nicht zu.

 

Herr Schäfer beantwortet die von Frau Emde-Heckmann gestellte Frage wie folgt, die Erlöse gehen in die allgemeinen Deckungsmittel für die Defizite.

 

Herr Burger teilt mit, dass für 2017 im Investitionsprogramm 3,2 Mio. vorgesehen seien. Man sollte dies im Gesamtzusammenhang betrachten, was ist in den letzten drei Jahren gelaufen. 2014 - 2016 hatten wir eine Summe von rund 8 Mio. avisiert. Davon seien weitest gehend nur kleinere Maßnahmen durchgeführt worden. Die großen Projekte wie z. B. Sportplatz, Bahnhof, Straßenbeleuchtung und die Halle im Alten Weiher stehen ja jetzt in 2017 und 2018 zur Durchführung an. Diese Projekte kommen allerdings im Programm 2017 gar nicht vor. Das Volumen der Investitionen würde sich um die Projekte natürlich erhöhen. Das Projekt Kompostieranlage kommt erst in den Jahren 2018 / 2019. Die Maßnahme "Kaiserhof" mit 900.000,00 € kann aus der Planung rausgerechnet werden, da diese nicht umgesetzt wird. Für 2017 muss noch das Abwasserwerk eingerechnet werden mit 1 Mio. €. Die in 2017 und Folgejahren umzusetzende Maßnahmen belaufen sich auf rund 10 Mio. €. Die materiellen Voraussetzungen sind überhaupt nicht gegeben, das Programm in dieser Form umsetzen zu können. Daher stimmt "Die Linke" dem vorliegenden Programm so nicht zu.

 

Frau Cayrol teilt mit, dass das Investitionsprogramm 2017 - 2020 vorliegt, der Kompass für die kommenden Jahre. Das Programm sollte uns zeigen, wie die Stadt und alle Ortsteile in den kommenden Jahren vorangetrieben werden sollte. Die SPD-Fraktion habe sich mit dem Plan befasst und stellt fest, dass Projekte enthalten sind, die notwendig sind wie z. B. den Feuerschutz. Was allerdings fehle, sind Impulse, Innovationen, wegweisende Projekte die zeigen wie Sie unsere Stadt voranbringen möchten, fast ideenlos. Die neuen Projekte sind entweder nicht neu oder sie sind nicht in ein Gesamtkonzept eingebettet. Sie haben damals die Ortsteile aufgefordert Prioritätenlisten zu erstellen, was auch eine gute Idee war, um die Ortsteile gleichmäßig behandeln zu können. Nun stellen wir fest, dass es zwar Prioritätenlisten gibt, die sich aber im Investitionsprogramm kaum wiederspiegeln. Die Außenstadtteile finden wieder kaum Berücksichtigung. Auch wenn in dem Programm notwendige Punkte enthalten seien, die umgesetzt werden müssen, sei das Programm unausgewogen und zeige keinen Weg in die Zukunft. Daher stimmt die SPD-Fraktion nicht zu.

 

Herr Batz teilt mit, dass es nicht richtig sei, dass die Ortsteile nicht berücksichtigt seien. Es gibt viele Punkte, die vielleicht nicht auf die Ortsteile einzeln ausgewiesen seien, aber im Gesamtpakt von den Projekten profitieren wie z. B. Bauhof, Schulen Rathaus. Man solle den Fokus zuerst auf die nützlichen Projekte der Stadt und Ortsteile richten, die allen Ortsteilen was nützen, bevor man sich an die Schönheiten des "Drumherum" macht. Als großes Projekt sind auch die Friedhöfe mit den Stelenwänden gibt es auch in allen Stadtteilen und das Thema barrierefreien Bushaltestellen wurde auch in allen Stadtteilen umgesetzt. Wenn die SPD das Programm kritisiert, kann Sie gerne die Projekte nennen, die Sie gerne in dem Porgramm drin haben wollen und wissen wo die Gelder hergenommen werden sollen. Dann könnte man einen Änderungsantrag stellen, der diskutiert werden können.

 

Herr Schley teilt mit, dass man nicht vergessen solle, dass viele Projekte aus Altlasten bestehen, die über viele Jahre nicht berücksichtigt wurden. Das müsse aufgearbeitet werden und das funktioniere nicht in ein zwei Jahren. Dafür braucht es seine Zeit.

 

Der Vorsitzende teilt mit,  dass die Ortsratslisten oder die Dinge, die dort aufgeführt nicht zwingend investiv seien, sondern aus dem Unterhaltungshaushalt kommen und deshalb auch nicht im Investitionsprogramm berücksichtigt seien.

 

Frau Emde-Heckmann stimmt dem Bürgermeister größtenteils zu, aber es sind in den Prioritätenlisten auch größere Positionen die investiv sind und auch in das Programm hineingehören.

 

Herr Schäfer teilt mit, dass in Steinbach die Priorität 1 abgearbeitet sei, bzw. erledigt wird. Das war nicht investiv.