Sitzung: 26.01.2017 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 10, Enthaltungen: 1
Vorlage: Amt 20/029/2016
Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat beschließt
mehrheitlich (10 Gegenstimmen, 1 Enthaltung, 17 Jastimmen), das als Anlage 1 der
Originalniederschrift beigefügte Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis
2020 unter dem Vorbehalt der Genehmigungsfähigkeit des Gesamtbetrages der
Investitionskredite im Volumen von 659.600 Euro zu beschließen.
Sachverhalt: |
Nach den Vorschriften des
§ 90 KSVG in Verbindung mit § 9 KommHVO ist der städtischen Haushaltswirtschaft
eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Eine Grundlage der Ergebnis-
und Finanzplanung ist das durch den Stadtrat zu beschließende, jährlich der
Entwicklung anzupassende Investitionsprogramm. Bezüglich der Ansätze für
Investitionen im Haushaltsjahr 2017 stellt es die konkrete Basis dar.
Der Entwurf des
Investitionsprogramms für den Zeitraum 2016 bis 2020 ist als Anlage 1
beigefügt. Die aktuelle Darstellung erfolgt mittels dem ab 2017 verbindlich
vorgegebenen Muster nach Anlage 8a der Verwaltungsvorschrift (VV) zu
haushaltsrechtlichen Bestimmungen des KSVG und der Kommunalhaushaltsverordnung
(KommHVO).
Eine Ausfertigung des
Investitionsprogrammes in der bisherigen Form ist als Anlage 2 ebenfalls
beigefügt.
Bei der Fortschreibung
des Investitionsprogramms sind, auf das Jahr 2017 bezogen, folgende Aspekte zu
berücksichtigen:
a) Einzelmaßnahmen
werden nur noch gefördert nach einschlägigen gesetzlichen Regelungen (insbesondere
in den Bereichen Infrastruktur, Stadtsanierung, Verkehr/GVFG, Kinderbetreuung, Umstellung
der Straßenbeleuchtung auf LED).
b) Eine so genannte
„freie Spitze“ zur Finanzierung von Investitionen war bisher nicht vorhanden.
Auch im Ergebnishaushalt 2017 werden die Erträge aus laufender
Verwaltungstätigkeit die Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nicht
übersteigen.
Sonstige eigene
Einnahmen beschränken sich im Wesentlichen auf mögliche Vermögensverwertungen
(Grundstücksveräußerungserlöse), Straßenausbaubeiträge (Maßnahme „Zur Ring“)
und erwartete Spendengelder.
c) Hinsichtlich der
Genehmigungsfähigkeit von Kreditaufnahmen werden durch das Landesverwaltungsamt
als Kommunalaufsichtsbehörde (LAVA) Haushalt und die haushaltssubventionierte
Sonderrechnung Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb zusammen betrachtet.
Die Basis für den
genehmigungsfähigen Investitionskredit-Bedarf im Rahmen der
Haushaltsgenehmigung bildet der aktuelle Krediterlass des Innenministers aus
dem Jahr 2015.
Der genehmigungsfähige allgemeine Kreditrahmen der
Stadt Ottweiler für das Haushaltsjahr 2017 wurde danach – in Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt (LAVA) - auf
insgesamt 654.750 € beziffert. Im
Wirtschaftsplan der Sonderrechnung Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb ist für das Jahr 2017
keine Investitionskredit-Aufnahme vorgesehen, so dass der allgemeine
Kreditrahmen 2017 in voller Höhe im Rahmen des Haushaltes in Anspruch genommen
werden kann.
Im Bereich des allgemeinen Kreditrahmens wurden für
das Haushaltsjahr 2017 Investitionskredite in Höhe von insgesamt 654.600 € eingeplant. Wie in den Jahren
zuvor wurde außerdem im Bereich Kinderbetreuung
ein Sonderkredit in Höhe von 5.000 €
veranschlagt (lfd. Nr. 24 Anlage 1).
Die Ansätze im Bereich
des allgemeinen Kreditrahmens umfassen u.a. auch Maßnahmen im Rahmen des
Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen
(Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG vom 24.06.2015). Maßnahmen nach
den Regelungen des KInvFG können bis zu einem Höchstbetrag mit einer Quote von
90 % bei einem Eigenanteil von 10 % gefördert werden. Der Höchstbetrag für die
Stadt Ottweiler wurde auf 1.039 T€, die Zuschuss-Quote auf 935,1 T€ beziffert.
Gefördert werden nach der Förderrichtlinie des Ministeriums für Inneres und
Sport vom 1. September 2016 insbesondere Maßnahmen in den Bereichen
Infrastruktur und Bildung. Für das Haushaltsjahr 2017 ist eine Bezuschussung
nach dem KInvFG für die energetische Sanierung der Grundschule Lehbesch
einschließlich der Erneuerung der Heizungsanlagen im Schulgebäude, in der
Turnhalle sowie im Hausmeister-Wohnhaus veranschlagt (lfd. Nr. 16, 17 und 18
Anlage 1).
Das Volumen der veranschlagten Investitionskredite (allgemeiner
Kreditrahmen und Sonderkredit) beträgt insgesamt 659.600 T€ und steht
unter dem Vorbehalt der formalen Genehmigung durch das Landesverwaltungsamt.
d) Die
Zusammenstellung der Maßnahmen bei der Aufstellung des Investitionsprogrammes
erfolgte einerseits unter der Beachtung von gesetzlichen Auflagen (z. B.
Energie-Einsparverordnung / ENEV) sowie von sicherheitstechnischen Vorgaben.
Andererseits fanden bereits gefasste Ratsbeschlüsse (wie z. B. Maßnahme „Zur
Ring“, lfd. Nr. 35 Anlage 1) Berücksichtigung.
Der vorgesehene Maßnahmenkatalog 2017 mit einem
Volumen von 3.207.500 € enthält
den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
-einschl.Stadtsan.- = 56.000
€
den Erwerb von beweglichem Vermögen = 302.000 €
Baumaßnahmen =
2.844.500 €
Anteile an Investitionen Dritter/einschl. Investitionsförderung =
5.000 €
Die angenommene Finanzierung stellt sich wie
folgt dar:
Verkaufserlöse = 86.000 € (insbes. Grundst.Stadtsan.u.-allgemein)
Straßenausbau-Beiträge = 340.000 € (Maßnahme „Zur Ring“, Fürth)
Zuschüsse –insbes. vom Land- = 2.121.900
€ (vgl. oben a und c)
Kredite = 659.600 € (vgl. oben c)
Die im Einzelnen für
das Jahr 2017 vorgesehenen Maßnahmen einschl. Erläuterungen sind der als Anlage
3 beigefügten Aufstellung zu entnehmen.
Aus dem Katalog der im
Entwurf des Investitionsprogramms enthaltenen wichtigen Maßnahmen, die in den
kommenden Jahren realisiert werden müssen bzw. noch anstehen, wurde für das
Haushaltsjahr 2017 seitens der Verwaltung wiederum eine Priorisierung
hinsichtlich der Dringlichkeit vorgenommen – eine Notwendigkeit, die sich
ergibt aus dem im Zusammenhang mit der Haushaltssanierung stehenden geringen
Finanzierungsspielraum.
Herr Schäfer teilt vorab mit, wie für
dieses Programm vorab abgestimmt wurde:
Ortsrat Steinbach
einstimmig abgelehnt
Ortsrat Mainzweiler mehrheitlich abgelehnt
Ortsrat Ottweiler mehrheitlich zugestimmt
Ortsrat Fürth einstimmig zugestimmt
Ortsrat Lautenbach
einstimmig zugestimmt
Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss einstimmig zugestimmt
Herr Schäfer erläutert ausführlich die
Sitzungsvorlage.
Herr Batz
erläutert, dass das vorliegende Investitionsprogramm die Fortschreibung des
letztjährigen Programmes sei, das der Stadtrat letztes Jahr im März einstimmig
beschlossen habe. Zu den bereits bestehenden Maßnahmen gibt es 5 neue
Maßnahmen. Die CDU findet diese Maßnahmen als sinnvoll und absolut notwendig.
Herr Batzt teilt auch mit, dass die Forderung der SPD vom letzten Jahr, dass
wir Zuschüsse bekommen, habe der Bürgermeister hervorragend umgeseetzt. Es ist
vielleicht nicht jeder Wunsch berücksichtigt, aber das was im Programm steht,
ist absolut notwendig. Schwerpunkt sei auf das städtische Vermögen gerichtet.
Aus diesem Grund stimmt die CDU-Fraktion dem Investitionsprogramm zu.
Frau
Emde-Heckmann teilt mit, dass die WuSB dem Programm in der Form nicht zustimmt. Die Fraktion begründet dies,
dass die nachstehenden Berücksichtigungen im Programm nicht akzeptabel seien:
Fürth mit 500.000,00 €
Lautenbach mit
24.000,00 €
Mainzweiler mit
3.000,00 €
Steinbach mit 1.000,00 €
Der Ortsrat von
Steinbach hat eine Prioritätenliste einstimmig verabschiedet, die aber keine
Berücksichtigung gefunden habe. Stattdessen steht die Maßnahme Schutzhütte am
Aussichtturm Betzelhübel. Diese Maßnahme sei vom Ortsrat nicht betrachtet und
auch nicht vorgeschlagen. Frau Emde-Heckmann weist darauf hin, dass auf dem 7
km langen Steinbachpfad sich bereits 2 Schutzhütten befinden. Eine Schutzhütte
befindet sich ca. 500 m von der jetzt geplanten Hütte entfernt. Da es noch
keinen Nutzungsplan für diese Hütte gibt, fordert die WuSB dieses Projekt
zurück zu stellen und die 30.000,00 € dem Ortsrat Steinbach zur Verfügung zu
stellen. Des Weiteren weißt Frau Emde-Heckmann auf den Verkauf des
Raiffeisengebäudes in 2017 hin. Sie will wissen, was mit diesen Erlösen
geschieht. Nach Meinung der WuSB gehören diese Erlöse nach Steinbach und
müssten ausreichen, um die energetische Sanierung des Feuerwehrgerätehauses
abzuschließen. Dies möchte bitte bei der nächsten Haushaltsplanung berücksichtigt
werden. In dem Investitionsprogramm 2018 - 2020 wird Steinbach gar nicht
berücksichtigt. Was ist mit Maßnahmen, die dringend durchgeführt werden müssen.
Wenn es Gründe gibt, warum diese Projekte nach hinten geschoben werden, so
sollte man diese nennen. Wenn das nachvollziehbare Argumente sind, warum diese
Projekte jetzt nicht durchgeführt werden können, sei das auch in Ordnung und
würde in Steinbach mit Sicherheit auf Verständnis stoßen. Die WuSB stimmt dem
Investitionsprogramm nicht zu.
Herr Schäfer beantwortet die von Frau Emde-Heckmann gestellte
Frage wie folgt, die Erlöse gehen in die allgemeinen Deckungsmittel für die
Defizite.
Herr Burger
teilt mit, dass für 2017 im Investitionsprogramm 3,2 Mio. vorgesehen seien. Man
sollte dies im Gesamtzusammenhang betrachten, was ist in den letzten drei
Jahren gelaufen. 2014 - 2016 hatten wir eine Summe von rund 8 Mio. avisiert.
Davon seien weitest gehend nur kleinere Maßnahmen durchgeführt worden. Die
großen Projekte wie z. B. Sportplatz, Bahnhof, Straßenbeleuchtung und die Halle
im Alten Weiher stehen ja jetzt in 2017 und 2018 zur Durchführung an. Diese
Projekte kommen allerdings im Programm 2017 gar nicht vor. Das Volumen der Investitionen
würde sich um die Projekte natürlich erhöhen. Das Projekt Kompostieranlage kommt
erst in den Jahren 2018 / 2019. Die Maßnahme "Kaiserhof" mit
900.000,00 € kann aus der Planung rausgerechnet werden, da diese nicht
umgesetzt wird. Für 2017 muss noch das Abwasserwerk eingerechnet werden mit 1
Mio. €. Die in 2017 und Folgejahren umzusetzende Maßnahmen belaufen sich auf
rund 10 Mio. €. Die materiellen Voraussetzungen sind überhaupt nicht gegeben,
das Programm in dieser Form umsetzen zu können. Daher stimmt "Die
Linke" dem vorliegenden Programm so nicht zu.
Frau Cayrol teilt mit, dass das Investitionsprogramm 2017 - 2020
vorliegt, der Kompass für die kommenden Jahre. Das Programm sollte uns zeigen,
wie die Stadt und alle Ortsteile in den kommenden Jahren vorangetrieben werden
sollte. Die SPD-Fraktion habe sich mit dem Plan befasst und stellt fest, dass
Projekte enthalten sind, die notwendig sind wie z. B. den Feuerschutz. Was
allerdings fehle, sind Impulse, Innovationen, wegweisende Projekte die zeigen
wie Sie unsere Stadt voranbringen möchten, fast ideenlos. Die neuen Projekte
sind entweder nicht neu oder sie sind nicht in ein Gesamtkonzept eingebettet.
Sie haben damals die Ortsteile aufgefordert Prioritätenlisten zu erstellen, was
auch eine gute Idee war, um die Ortsteile gleichmäßig behandeln zu können. Nun
stellen wir fest, dass es zwar Prioritätenlisten gibt, die sich aber im Investitionsprogramm
kaum wiederspiegeln. Die Außenstadtteile finden wieder kaum Berücksichtigung.
Auch wenn in dem Programm notwendige Punkte enthalten seien, die umgesetzt
werden müssen, sei das Programm unausgewogen und zeige keinen Weg in die
Zukunft. Daher stimmt die SPD-Fraktion nicht zu.
Herr Batz teilt
mit, dass es nicht richtig sei, dass die Ortsteile nicht berücksichtigt seien.
Es gibt viele Punkte, die vielleicht nicht auf die Ortsteile einzeln ausgewiesen
seien, aber im Gesamtpakt von den Projekten profitieren wie z. B. Bauhof,
Schulen Rathaus. Man solle den Fokus zuerst auf die nützlichen Projekte der
Stadt und Ortsteile richten, die allen Ortsteilen was nützen, bevor man sich an
die Schönheiten des "Drumherum" macht. Als großes Projekt sind auch
die Friedhöfe mit den Stelenwänden gibt es auch in allen Stadtteilen und das
Thema barrierefreien Bushaltestellen wurde auch in allen Stadtteilen umgesetzt.
Wenn die SPD das Programm kritisiert, kann Sie gerne die Projekte nennen, die
Sie gerne in dem Porgramm drin haben wollen und wissen wo die Gelder
hergenommen werden sollen. Dann könnte man einen Änderungsantrag stellen, der
diskutiert werden können.
Herr Schley
teilt mit, dass man nicht vergessen solle, dass viele Projekte aus Altlasten
bestehen, die über viele Jahre nicht berücksichtigt wurden. Das müsse
aufgearbeitet werden und das funktioniere nicht in ein zwei Jahren. Dafür
braucht es seine Zeit.
Der Vorsitzende
teilt mit, dass die Ortsratslisten oder
die Dinge, die dort aufgeführt nicht zwingend investiv seien, sondern aus dem
Unterhaltungshaushalt kommen und deshalb auch nicht im Investitionsprogramm
berücksichtigt seien.
Frau
Emde-Heckmann stimmt dem Bürgermeister größtenteils zu, aber es sind in den
Prioritätenlisten auch größere Positionen die investiv sind und auch in das Programm
hineingehören.
Herr Schäfer teilt mit, dass in Steinbach die Priorität 1
abgearbeitet sei, bzw. erledigt wird. Das war nicht investiv.