TOP Ö 2: Anhörung zu den örtlichen Investitionen im Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2020

Beschluss:

 

Der Ortsrat Steinbach lehnt einstimmig die örtlichen Ansätze des Investitionsprogramms des Ortsteiles Steinbach für die Jahre 2016 – 2020 ab.

 


Sachverhalt:

 

Nach den Vorschriften des § 90 KSVG in Verbindung mit § 9 KommHVO ist der städtischen Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Eine Grundlage der Ergebnis- und Finanzplanung ist das durch den Stadtrat zu beschließende, jährlich der Entwicklung anzupassende Investitionsprogramm. Bezüglich der Ansätze für Investitionen im Haushaltsjahr 2017 stellt es die konkrete Basis dar.

 

Der Entwurf des Investitionsprogramms für den Zeitraum 2016 bis 2020 ist als Anlage 1 beigefügt. Die aktuelle Darstellung erfolgt mittels dem ab 2017 verbindlich vorgegebenen Muster nach Anlage 8a der Verwaltungsvorschrift (VV) zu haushaltsrechtlichen Bestimmungen des KSVG und der Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO).

Eine Ausfertigung des Investitionsprogrammes in der bisherigen Form ist als Anlage 2 ebenfalls beigefügt.

 

Bei der Fortschreibung des Investitionsprogramms sind, auf das Jahr 2017 bezogen, folgende Aspekte zu berücksichtigen:

 

a) Einzelmaßnahmen werden nur noch gefördert nach einschlägigen gesetzlichen Regelungen (insbesondere in den Bereichen Infrastruktur, Stadtsanierung, Verkehr/GVFG, Kinderbetreuung, Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED).

 

b) Eine so genannte „freie Spitze“ zur Finanzierung von Investitionen war bisher nicht vorhanden. Auch im Ergebnishaushalt 2017 werden die Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit die Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nicht übersteigen.

Sonstige eigene Einnahmen beschränken sich im Wesentlichen auf mögliche Vermögensverwertungen (Grundstücksveräußerungserlöse), Straßenausbaubeiträge (Maßnahme „Zur Ring“) und erwartete Spendengelder.

 

c) Hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit von Kreditaufnahmen werden durch das Landesverwaltungsamt als Kommunalaufsichtsbehörde (LAVA) Haushalt und die haushaltssubventionierte Sonderrechnung Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb zusammen betrachtet.

Die Basis für den genehmigungsfähigen Investitionskredit-Bedarf im Rahmen der Haushaltsgenehmigung bildet der aktuelle Krediterlass des Innenministers aus dem Jahr 2015.

Der genehmigungsfähige allgemeine Kreditrahmen der Stadt Ottweiler für das Haushaltsjahr 2017 wurde danach – in Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt (LAVA) - auf insgesamt 654.750 € beziffert. Im Wirtschaftsplan der Sonderrechnung Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb ist für das Jahr 2017 keine Investitionskredit-Aufnahme vorgesehen, so dass der allgemeine Kreditrahmen 2017 in voller Höhe im Rahmen des Haushaltes in Anspruch genommen werden kann.

 

Im Bereich des allgemeinen Kreditrahmens wurden für das Haushaltsjahr 2017 Investitionskredite in Höhe von insgesamt 654.600 € eingeplant. Wie in den Jahren zuvor wurde außerdem im Bereich Kinderbetreuung ein Sonderkredit in Höhe von 5.000 € veranschlagt (lfd. Nr. 24 Anlage 1).

 

Die Ansätze im Bereich des allgemeinen Kreditrahmens umfassen u.a. auch Maßnahmen im Rahmen des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG vom 24.06.2015). Maßnahmen nach den Regelungen des KInvFG können bis zu einem Höchstbetrag mit einer Quote von 90 % bei einem Eigenanteil von 10 % gefördert werden. Der Höchstbetrag für die Stadt Ottweiler wurde auf 1.039 T€, die Zuschuss-Quote auf 935,1 T€ beziffert. Gefördert werden nach der Förderrichtlinie des Ministeriums für Inneres und Sport vom 1. September 2016 insbesondere Maßnahmen in den Bereichen Infrastruktur und Bildung. Für das Haushaltsjahr 2017 ist eine Bezuschussung nach dem KInvFG für die energetische Sanierung der Grundschule Lehbesch einschließlich der Erneuerung der Heizungsanlagen im Schulgebäude, in der Turnhalle sowie im Hausmeister-Wohnhaus veranschlagt (lfd. Nr. 16, 17 und 18 Anlage 1).

 

Das Volumen der veranschlagten Investitionskredite (allgemeiner Kreditrahmen und Sonderkredit) beträgt insgesamt 659.600 T€ und steht unter dem Vorbehalt der formalen Genehmigung durch das Landesverwaltungsamt.

 

d) Die Zusammenstellung der Maßnahmen bei der Aufstellung des Investitionsprogrammes erfolgte einerseits unter der Beachtung von gesetzlichen Auflagen (z. B. Energie-Einsparverordnung / ENEV) sowie von sicherheitstechnischen Vorgaben. Andererseits fanden bereits gefasste Ratsbeschlüsse (wie z. B. Maßnahme „Zur Ring“, lfd. Nr. 35 Anlage 1) Berücksichtigung.

 

Der vorgesehene Maßnahmenkatalog 2017 mit einem Volumen von 3.207.500 €  enthält

Ÿ        den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden -einschl.Stadtsan.-         =             56.000 €

Ÿ        den Erwerb von beweglichem Vermögen                                               =           302.000 €

Ÿ        Baumaßnahmen                                                                                      =       2.844.500 €

Ÿ        Anteile an Investitionen Dritter/einschl. Investitionsförderung    =               5.000 €

 

Die angenommene Finanzierung stellt sich wie folgt dar:                                                      

Ÿ        Verkaufserlöse                                   =        86.000 € (insbes. Grundst.Stadtsan.u.-allgemein)

Ÿ        Straßenausbau-Beiträge                      =      340.000 € (Maßnahme „Zur Ring“, Fürth)

Ÿ        Zuschüsse –insbes. vom Land-          =   2.121.900 € (vgl. oben a und c)

Ÿ        Kredite                                               =      659.600 € (vgl. oben c)

 

Die im Einzelnen für das Jahr 2017 vorgesehenen Maßnahmen einschl. Erläuterungen sind der als Anlage 3 beigefügten Aufstellung zu entnehmen.

 

Aus dem Katalog der im Entwurf des Investitionsprogramms enthaltenen wichtigen Maßnahmen, die in den kommenden Jahren realisiert werden müssen bzw. noch anstehen, wurde für das Haushaltsjahr 2017 seitens der Verwaltung wiederum eine Priorisierung hinsichtlich der Dringlichkeit vorgenommen – eine Notwendigkeit, die sich ergibt aus dem im Zusammenhang mit der Haushaltssanierung stehenden geringen Finanzierungsspielraum.

 

 

Der stv. Ortsvorsteher erteilt Stefan Schmidt das Wort.

Dieser erläutert die unten aufgeführten örtlichen und allgemeinen Ansätze:

 

 

Lfd.-Nr. 29                                                     Umfeldgestaltung Aussichtsturm Betzelhübel

Ansatz 2017                                                    30.000,00 Euro, davon 25.000,00 Euro Landeszuschuss

Aufstellung einer Schutzhütte und Umfeldgestaltung

                                                                        (Bänke, Tische und evtl. Spielgeräte)

 

 

Lfd.-Nr. 31                                                     Öffentliche Kinderspielplätze Stadtteil Steinbach

Ansatz 2017                                                    1.000,00 Euro

Haushaltsrest                                                   8.409,50 Euro (ausgaben in 2016: 0,00 Euro)

 

 

Lfd.-Nr. 65                                                     Erneuerung von Urnenstelen auf den städtischen Friedhöfen

Ansatz 2017                                                    25.000,00 Euro

in 2016.                                                           Neubau einer Urnenstele mit 10 Kammern

                                                                        -steht noch komplett leer-

Auf dem Vorplatz sind jetzt Baumbestattungen möglich.

 

 

Lfd.-Nr. 66                                                     Inventar Friedhöfe

Ansatz 2017                                                    10.000,00 Euro

 

 

Lfd.-Nr. 68                                                     Erweiterung Baumbestand Friedhöfe

Ansatz 2017                                                    1.000,00 Euro

 

 

Andere allgemeine Ansätze für das gesamte Stadtgebiet seien Beispielsweise:

Inventar  Bauhof/Fuhrpark                             45.000,00 Euro

Straßeninventar                                               10.000,00 Euro

Grunderwerb für Gemeindestraßen                  5.000,00 Euro

Beschaffung Geschwindigkeitstafel                 2.000,00 Euro

 

 

 

Insgesamt befinden sich in Steinbach sieben städt. Liegenschaften:

 

1. Sportheim Steinbach:

 

in 2016: Sanierung Treppe rechts vom Sportheim

in 2017: Sanierung Treppe links vom Sportheim

              (Die losen Fliesen durch TuS Steinbach entfernt und durch den Bauhof entsorgt.

  In Abstimmung mit Dipl. Ing. Gerhard Schmidt und TuS Steinbach soll geprüft werden,

  ob für die Treppen einer Beschichtung ausreichend sei oder ein Neubau erforderlich

  wäre.

Diese Maßnahme stehe in der Prioritätenliste des Ortsrates auf Stufe 1 und werde

erledigt.

 

 

2. Freizeitgelände Hiemes

 

in 2017: Aufstellung eines „Wildscheinabwehrzaun“ durch den Bauhof (Pfosten seien bereits

              angeliefert)

 

 

3. Verkauf Bank 1 Saar Gebäude:

 

Auf vielfachen Wunsch des Ortsrates Steinbach konnte das ehemalige Bank 1 Saar Gebäude (Ottweilerstraße 18) nun verkauft werden. Der Stadtrat hat nach einem öffentlichen Bieterverfahren am 08. Dezember 2016 dem Verkauf zugestimmt.

Der Kaufvertrag wird in der 4. Kalenderwoche beurkundet.

Damit wurde dem Ortsrat Steinbach Rechnung getragen, ein Leerstand im Stadtteil Steinbach beseitigt und die Dorfmitte gestärkt.

 

 

 

4. Feuerwehrgerätehaus Steinbach:

 

in 2016: Erneuerung der Dacheindeckung, Arbeiten wurden im Dezember 2016 abgeschlossen,

              Gesamtkosten: 32.000,00 Euro

in 2017: Einbau einer Abgassauganlage, Gesamtkosten:15.000,00 Euro. Die Auftragsvergabe

             erfolge im Februar 2017.

 

in 2017/2108: Erneuerung der Fenster und der Hauseingangstür fand leider aufgrund des engen Spielraumes der Stadt keine Berücksichtigung, obwohl diese Maßnahme in der Prioritätenliste des Ortsrates Steinbach als Stufe 2 aufgeführt sei.

            Da es sich um vordringliche Maßnahmen handele sollen diese mit Restmitteln finanziert oder vorrangig im Jahr 2018 veranschlagt werden.

 

 

5. Mehrzweckhalle Steinbach

 

Hier seien derzeit keine Investitionen erforderlich.

 

 

6. ehemalige Schule/Tagespflege

 

Die aufgetretenen Feuchtigkeitsschäden im Flur des 1. Obergeschosses sollen in Kürze saniert werden. Diese Sanierung ist im Investitionsprogramm noch nicht finanziell dargestellt.

 

 

7. Friedhof Steinbach

 

(siehe vorstehende Ausführungen)

 

Der Ortsvorsteher bedankt sich bei Stefan Schmidt für die Ausführungen.

Weiterhin fordert er so schnell wie möglich, die Erneuerung der Fenster und der Hauseingangstür im Feuerwehrgeräte durchzuführen.

Seiner Meinung nach, könne zur Finanzierung ein Teil des Erlöses aus dem Verkauf des städt. Bank 1 Saar Gebäudes herangezogen werden.

 

 

Der stv. Ortsvorsteher stellt mit Verwunderung fest, dass kein Punkt der Prioritätenliste des Ortsrates im Investitionsprogramm für den Ortsteil Steinbach berücksichtigt wurde. Mit Bedauern stellt er fest, dass dem Wunsch des Ortsrates keinesfalls Rechnung getragen

wurde.

 

Die Vorsitzende der SPD-Ortsratsfraktion, Frau Astrid Scheidhauer teilt mit, dass die Umfeldgestaltung am Aussichtsturm Betzelhübel zwar eine tolle Sache sei, reklamierte aber ebenfalls, dass  die dringend notwendige Erneuerung der Fenster und der Eingangstür am Feuerwehrgerätehaus zurückgestellt wurde.

 

Herr Fritz sieht in der Umfeldgestaltung des Aussichtsturmes Betzelhübel durch Aufstellung einer Schutzhütte etc., die Dauer der Haltbarkeit durch Vandalismus sehr eingeschränkt. Seiner Befürchtung nach würde viel Geld investiert, das anderweitig notwendiger gebraucht werde.

 

Auch bei dem Stadtratsmitglied Dr. Brück stieß das Investitionsprogramm nicht auf Gegenliebe.

Für den Stadtteil Steinbach stehe da überhaupt nichts drin.

 

Vor der Abstimmung beantragt Herr Fritz (SPD-Fraktion) um 18.15 Uhr eine Sitzungsunterbrechung.

 

Nach kurzer Beratung wird die Sitzung wird um 18.20 Uhr fortgesetzt.

 

Aufgrund der gegebenen Lage lehnen SPD, CDU und WuSB das vorliegende Investitionsprogramm für den Ortsteil Steinbach einstimmig ab.