Beschluss: |
Der Ortsrat Fürth
empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, das Investitionsprogramm für die Jahre 2016
bis 2020 unter dem Vorbehalt der Genehmigungsfähigkeit des Gesamtbetrages der
Investitionskredite im Volumen von 659.600,00 Euro zu beschließen.
Sachverhalt: |
Nach den Vorschriften des
§ 90 KSVG in Verbindung mit § 9 KommHVO ist der städtischen Haushaltswirtschaft
eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Eine Grundlage der Ergebnis-
und Finanzplanung ist das durch den Stadtrat zu beschließende, jährlich der
Entwicklung anzupassende Investitionsprogramm. Bezüglich der Ansätze für
Investitionen im Haushaltsjahr 2017 stellt es die konkrete Basis dar.
Der Entwurf des
Investitionsprogramms für den Zeitraum 2016 bis 2020 ist als Anlage 1
beigefügt. Die aktuelle Darstellung erfolgt mittels dem ab 2017 verbindlich
vorgegebenen Muster nach Anlage 8a der Verwaltungsvorschrift (VV) zu
haushaltsrechtlichen Bestimmungen des KSVG und der Kommunalhaushaltsverordnung
(KommHVO).
Eine Ausfertigung des
Investitionsprogrammes in der bisherigen Form ist als Anlage 2 ebenfalls
beigefügt.
Bei der Fortschreibung
des Investitionsprogramms sind, auf das Jahr 2017 bezogen, folgende Aspekte zu
berücksichtigen:
a) Einzelmaßnahmen
werden nur noch gefördert nach einschlägigen gesetzlichen Regelungen (insbesondere
in den Bereichen Infrastruktur, Stadtsanierung, Verkehr/GVFG, Kinderbetreuung, Umstellung
der Straßenbeleuchtung auf LED).
b) Eine so genannte
„freie Spitze“ zur Finanzierung von Investitionen war bisher nicht vorhanden.
Auch im Ergebnishaushalt 2017 werden die Erträge aus laufender
Verwaltungstätigkeit die Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nicht
übersteigen.
Sonstige eigene
Einnahmen beschränken sich im Wesentlichen auf mögliche Vermögensverwertungen
(Grundstücksveräußerungserlöse), Straßenausbaubeiträge (Maßnahme „Zur Ring“)
und erwartete Spendengelder.
c) Hinsichtlich der
Genehmigungsfähigkeit von Kreditaufnahmen werden durch das Landesverwaltungsamt
als Kommunalaufsichtsbehörde (LAVA) Haushalt und die haushaltssubventionierte
Sonderrechnung Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb zusammen betrachtet.
Die Basis für den
genehmigungsfähigen Investitionskredit-Bedarf im Rahmen der
Haushaltsgenehmigung bildet der aktuelle Krediterlass des Innenministers aus
dem Jahr 2015.
Der genehmigungsfähige allgemeine Kreditrahmen der
Stadt Ottweiler für das Haushaltsjahr 2017 wurde danach – in Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt (LAVA) - auf
insgesamt 654.750 € beziffert. Im
Wirtschaftsplan der Sonderrechnung Ludwig-Jahn-Bad-Betrieb ist für das Jahr 2017
keine Investitionskredit-Aufnahme vorgesehen, so dass der allgemeine
Kreditrahmen 2017 in voller Höhe im Rahmen des Haushaltes in Anspruch genommen
werden kann.
Im Bereich des allgemeinen Kreditrahmens wurden für
das Haushaltsjahr 2017 Investitionskredite in Höhe von insgesamt 654.600 € eingeplant. Wie in den Jahren
zuvor wurde außerdem im Bereich Kinderbetreuung
ein Sonderkredit in Höhe von 5.000 €
veranschlagt (lfd. Nr. 24 Anlage 1).
Die Ansätze im Bereich
des allgemeinen Kreditrahmens umfassen u.a. auch Maßnahmen im Rahmen des
Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen
(Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG vom 24.06.2015). Maßnahmen nach
den Regelungen des KInvFG können bis zu einem Höchstbetrag mit einer Quote von
90 % bei einem Eigenanteil von 10 % gefördert werden. Der Höchstbetrag für die
Stadt Ottweiler wurde auf 1.039 T€, die Zuschuss-Quote auf 935,1 T€ beziffert.
Gefördert werden nach der Förderrichtlinie des Ministeriums für Inneres und
Sport vom 1. September 2016 insbesondere Maßnahmen in den Bereichen
Infrastruktur und Bildung. Für das Haushaltsjahr 2017 ist eine Bezuschussung
nach dem KInvFG für die energetische Sanierung der Grundschule Lehbesch
einschließlich der Erneuerung der Heizungsanlagen im Schulgebäude, in der
Turnhalle sowie im Hausmeister-Wohnhaus veranschlagt (lfd. Nr. 16, 17 und 18
Anlage 1).
Das Volumen der veranschlagten Investitionskredite (allgemeiner
Kreditrahmen und Sonderkredit) beträgt insgesamt 659.600 T€ und steht
unter dem Vorbehalt der formalen Genehmigung durch das Landesverwaltungsamt.
d) Die
Zusammenstellung der Maßnahmen bei der Aufstellung des Investitionsprogrammes
erfolgte einerseits unter der Beachtung von gesetzlichen Auflagen (z. B.
Energie-Einsparverordnung / ENEV) sowie von sicherheitstechnischen Vorgaben.
Andererseits fanden bereits gefasste Ratsbeschlüsse (wie z. B. Maßnahme „Zur
Ring“, lfd. Nr. 35 Anlage 1) Berücksichtigung.
Der vorgesehene Maßnahmenkatalog 2017 mit einem
Volumen von 3.207.500 € enthält
den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
-einschl.Stadtsan.- = 56.000
€
den Erwerb von beweglichem Vermögen = 302.000 €
Baumaßnahmen =
2.844.500 €
Anteile an Investitionen Dritter/einschl. Investitionsförderung =
5.000 €
Die angenommene Finanzierung stellt sich wie
folgt dar:
Verkaufserlöse = 86.000 € (insbes. Grundst.Stadtsan.u.-allgemein)
Straßenausbau-Beiträge = 340.000 € (Maßnahme „Zur Ring“, Fürth)
Zuschüsse –insbes. vom Land- = 2.121.900
€ (vgl. oben a und c)
Kredite = 659.600 € (vgl. oben c)
Die im Einzelnen für
das Jahr 2017 vorgesehenen Maßnahmen einschl. Erläuterungen sind der als Anlage
3 beigefügten Aufstellung zu entnehmen.
Aus dem Katalog der im
Entwurf des Investitionsprogramms enthaltenen wichtigen Maßnahmen, die in den
kommenden Jahren realisiert werden müssen bzw. noch anstehen, wurde für das
Haushaltsjahr 2017 seitens der Verwaltung wiederum eine Priorisierung
hinsichtlich der Dringlichkeit vorgenommen – eine Notwendigkeit, die sich
ergibt aus dem im Zusammenhang mit der Haushaltssanierung stehenden geringen
Finanzierungsspielraum.
Der Ortsvorsteher führt aus:
„Der Stadtteil Fürth ist im Investitionsprogramm 2016 bis 2020 der Stadt Ottweiler mit insgesamt 3 Einzelmaßnahmen enthalten:
Lfd.- Nr. 25:
Spielgeräte und Inventar Kindergarten Fürth/Lautenbach
Neben dem üblichen Haushaltsansatz zur Beschaffung bzw. Ersatzbeschaffung von Inventar für den Kindergarten Fürth/Ltb. in Höhe von 2.000,00 Euro ist für den Kindergarten in Fürth ein Betrag von 16.000,00 Euro zur Erneuerung der Kinderspielgeräte im Außenbereich veranschlagt.
Die Spielgeräte im Außenbereich sind überwiegend veraltet und mussten aus sicherheitstechnischen Gründen entfernt werden. Daher begrüße ich die dringend erforderlichen Ersatzbeschaffungen im Interesse unserer Kindergartenkinder ausdrücklich.
Lfd.-Nr. 32:
Öffentliche Kinderspielplätze – Stadtteil Fürth
Nachdem im vergangenen Jahr kein Haushaltsansatz für Kinderspielgeräte ausgewiesen war, ist in 2017 wieder ein Mittelansatz von 2.000,00 Euro für Kinderspielgeräte vorgesehen.
Mit diesem Betrag kann z.B. die von uns gewünschte Korbschaukel angeschafft werden.
Lfd.-Nr. 39: Ausbau
der Straße „Zur Ring“
Der Ausbau der Straße „Zur Ring“ ist mit einem weiteren Teilbetrag von 480.000,00 Euro in 2017 ausfinanziert. Die veranschlagten Gesamtkosten belaufen sich einschließlich der Vorjahre auf insgesamt 700.000,00 Euro.
Mit den Bauarbeiten wurde im Dezember 2016 begonnen. Mit der Fertigstellung ist bei geeigneter Witterung Ende dieses Jahres zu rechnen.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die für 2017 im Stadtteil Fürth geplanten Investitionen sich auf insgesamt 500.000,00 Euro belaufen; ein beachtliches und sehr begrüßungswertes Ergebnis.
1. Dennoch möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass sich der Ortsrat in seiner letzten Sitzung am 19. September 2016 mit der Prioritätenliste für Investitionsvorhaben im Stadtteil Fürth für die nächsten Jahre beschäftigt hat. Der Ortsrat konnte sich in einer Ortsbesichtigung über den desolaten Zustand der vorhandenen Türen und Fenster der Friedhofshalle überzeugen und hat mit einstimmiger Mehrheit die Ertüchtigung der Friedhofshalle Fürth in der Prioritätsstufe 1, also in den vordringlichen Bedarf, aufgenommen.
Daraufhin wurden die Bestuhlung der Einsegnungshalle und die Vorhänge im Vorraum erneuert.
Der Ortsrat hat zudem in Eigenleistung den Vorraum neu gestrichen.
Ich möchte mich bei den Helfern nochmals bedanken. Die Stadt hat die Materialkosten übernommen. Auch hierfür unseren herzlichen Dank.
Leider wurde der Wunsch des Ortsrates zur Erneuerung der Fenster und Türen seitens der Verwaltung nicht Rechnung getragen und die Kostenposition weder in das aktuelle Investitionsprogramm noch in die Finanzplanung aufgenommen.
Ich beantrage daher,
im Namen der SPD-Fraktion, die Erneuerung der Fenster und der Türen der
Friedhofshalle Fürth mit Restmitteln im Verlauf des Jahres 2017 zu finanzieren
bzw. vordringlich in 2018 zu veranschlagen.
2. Desweiteren hat sich der Ortsrat am 19. September 2016 einstimmig für den Bau einer behinderten gerechten Toilettenanlage in der Mehrzweckhalle Fürth ausgesprochen, und die Verwaltung mit der Ausarbeitung und Vorstellung eines Planentwurfes gebeten. Eine Umsetzung ist natürlich – wie bereits im September 2016 angemerkt – äußerst kostenintensiv. Dennoch sollte die vom Ortsrat geforderte Planung ausgearbeitet und dem Ortsrat zur weiteren Beratung
vorgelegt werden.
Dies ist bisher leider nicht erfolgt und wird wohl kaum an Kosten, sondern eher am fehlenden Umsetzungswillen, scheitern.
Neben der berechtigten Kritik an dem noch ausstehenden Planentwurf möchte ich der Verwaltung die zwischenzeitliche Reparatur des Behinderteneinganges (Beseitigung der Stolperstufe) ausdrücklich danken.
3. Auch bei der Erneuerung bzw. Instandsetzung der Wetschhauser Straße ist leider kein Fortschritt zu verzeichnen. Hier steht noch immer eine endgültige Entscheidung über eine mögliche Straßeninstandsetzung in Zusammenarbeit mit der Energiegenossenschaft
bzw. eine grundlegende Erneuerung wie in der Straße „Zur Ring“ aus.
Die Verwaltung wird
aufgefordert, hier umgehend eine Entscheidung im Interesse der Anwohner zu
treffen.
4. Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass die SPD-Fraktion im Ortsrat Fürth dem Investitionsprogramm 2016 bis 2020 unter der Bedingung zustimmt, dass die Erneuerung der Fenster und Türen an der Friedhofshalle Fürth in 2017 möglichst mit Restmitteln durchgeführt bzw. vordringlich im nächsten Investitionsprogramm veranschlagt werden.