TOP Ö 3: Feststellung des Jahresabschlusses 2015 des Ludwig-Jahn-Bad-Betriebes

Beschluss:

 

Es wurde einstimmig so beschlossen.

 


Sachverhalt:

Der Jahresabschluss des Ludwig-Jahn-Bad-Betriebes für das Jahr 2015 ist erstellt und wurde durch die ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen, geprüft. Die Schlussbesprechung des Prüfungsergebnisses gemäß § 3 der Verordnung des Ministeriums für Inneres und Sport über die Prüfung des Jahresabschlusses der Eigenbetriebe und sonstigen Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit Sonderrechnung vom 22.12.1999, Amtsbl. S. 156 (Jahresabschlussprüfungsverordnung /Neufassung) hat am 27.09.2016 stattgefunden.

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) weist für das Wirtschaftsjahr 2015 bei Erträgen von 154.805,79 € und Aufwendungen von 372.323,84 € einen Jahresverlust (Fehlbetrag) in Höhe von 217.518,05 € aus.

 

Nach den Veranschlagungen im Erfolgsplan hatte sich eine Unterdeckung von 300.251,00 € errechnet, deren Ausgleich durch einen Betriebskostenzuschuss des städtischen Haushaltes in gleicher Höhe vorgesehen war. Insgesamt konnte eine Ergebnisverbesserung von 82.732,95 € erzielt werden. Dies resultiert im Wesentlichen aus höheren Einnahmen (+40,7T€, hier insbesondere +14,7 T€ Badeentgelte, +25,3T€ WVO-Gewinnbeteiligung, +1,6T€ sonstige betriebliche Erträge, und -0,9T€ sonstige Zinsen und ähnliche Erträge) wie zunächst eingeplant. Die Aufwendungen gestalteten sich insgesamt um 42T€ geringer als ursprünglich geplant. Abweichungen ergaben sich beim Materialaufwand (-31,3T€, hier insbesondere -16,3 T€ Unterhaltung Badeanlage, -8,2 Personalkosten,  -3,5 T€ Leistungen Bauhof, -2,7 T€ Gebäudeunterhaltung, -2,1T€ Gebäudereinigung und +1,5T€ für Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe), im Bereich AfA (-0,2T€), bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (-6,8T€), im Bereich Zinsen und ähnlichem Aufwand (-3,5T€) sowie bei der Grundsteuer (-0,2T€).

 

Gemäß § 24 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung vom 22.12.1999 -Amtsbl. S.138- (EigVO) muss der Stadtrat nach Vorberatung und Stellungnahme des zuständigen Ausschusses die Feststellung des Jahresabschlusses beschließen.

 

Im Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses sind die Bilanzsumme, die Summe der Erträge und Aufwendungen sowie der Jahresgewinn bzw. Jahresverlust aufzuführen. Gleichzeitig ist über die Verwendung des Jahresgewinnes bzw. die Behandlung des Jahresverlustes zu beschließen.

 

Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss wird um eine entsprechende Empfehlung an den Stadtrat gebeten.

 

 

Auch hier erläutert der Vorsitzende die Sitzungsvorlage und informiert, dass der Haupt- Personal- und Finanzausschuss bereits einstimmig darüber empfohlen hat.

 

Herr Burger begrüßt das Ergebnis, das weitaus besser ausgefallen sei als erwartet.